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Fd' «»»- d«d« «inaesnndter L>>uoskri,ie »acht sich die Lidadtlon nicht okranlworUich. «V. Jahrg. Las auf Blatt 262 des Grundbuchs für Oberschlema eingetragene verliehene Bergballrecht: Eisenhammer Fundgrube ist von dem Berechtigten, dem Fabrik besitzer Bernhard Julius Müller in Oberschlema, am 21./22. März 1914 vollständig aufgegebeii worden. Es wird die? unter dem Hinweis bekannt gemacht, daß nach 8 392 de» allge meinen Berggesetzes vom 31. August 1910 die Hypothekengiäubiger, Grundschuldgläubtger und Nentenschuldgiäubiger sowie feder, der auf Grund eines vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bergbauberechttgten herbeizuführen in der Lage ist, binnen drei Monaten nach dieser Bekanntmachung die Zwangsversteigerung des aufgegebenen Bcigbaurechte» beantragen kann. Wird innerhalb der dreimonatigen Frist die Zwangsversteigerung nicht bean tragt, oder führt di« Versteigerung mangels eines wirksamen Gebote» nicht zum Zu schläge, so erlisch« dar aufgegebene Bergbaurecht. Schneeberg, den 20. ?pril 1914, Königliches Amtsgericht. Mlf Seite 23 des hiesigen Gttterrechsregisters ist heute eingetragen worden, daß der Fabrikarbeiter Valentin Edmund Gärner in Oberpfaunenstiel durch Ehevertrag voni 22. Dezember 1911 von der Verwaltung und Nutznießung an dem Vermögen seiner Ehefrau Marie Minna geb. Espig ausgeschlossen worden ist. Königlich s Amtsgericht Lötznit;, den 23, April 1914, Arbeite» zählung stattfinden. Die Zählbogen werden den Gewerbeunternebmern demnächst durch die Schutzmannschaft zugehen. Sie sind sorgfältig und genau auszufüllen, eigenhändig zu unterzeichnen und bi» zum 5. Mat diese» Jahre» > (Zimmer d) de» Rathaus,» »«rückzugeben. Schneeberg, den 24. April 1914 VK Rät der Stadt. Neustädtel. Wimm- mit krBlWMrr. Die Behändigung der Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer-Zu fertigungen hier für da» Jahr 1914 ist erfolgt. Gemäß den Bestimmungen In 8 46 de» Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli I900 und 8 28 des Ergänzungssteuerqesetze» vom 2. Juli 1902 fordern wir alle hier Steuerpflichtigen, denen eine Anfertigung über ihre Einschätzung nicht hat behändigt werden können, hiermit auf, sich wegen Mitteilung de» Einschätzungsergebnisses bei unserer Stadtsteuereinnahme zu melden. Die Steuer für den 1. Termin 1914 ist spätestens bis 2«. Mai dieses Jahres bet Vermeidung zwangsweiser Beitreibung anher zu bezahlen. Neustädtel, am 23. April 19 l 4. Der Stadtrat. Neustädtel. Stadtanlagen. Die städtischen Kollegien haben beschlossen, zur Deckung de» im Hauslwltplane der Stadt Neustädtel für da» Jahr 1814 festgestellten Fehlbetrags von 56 052 Mk. 51 Pfg. (gegen 54 719 Mk. 98 Pfg. im Jahre 1913) von den EinkonnnenLklassen 6 flg. — das sind die Einkommen über 650 Mk. — den Einheitssatz auch auf dieses Jahr 1V mal zu erheben, die untersten 2 Steuerklassen (Einkommen von 201 bis 350 Mk.) auch diese» Jahr aber nur, soweit die Beitragspflichtigen hier wohnen, von der Zahlung der Anlagen im Erlaßwege zu befreien. Die Anlagen sind zu gleiche» Teilen am 30. April, 30. Juni, 31. August und 31. Oktober an unsere Stadtstenrreinnahme zu bezahlen. Nach Ablauf von 3 Wochen nach jedem Termine ist der Stadtrat zur zwangs weise» Eintreibung berechtigt. Neustäd,«». den 23. April 1914. Der Stadtrat. Neustädtel. Stadtanlagen. Die Verteilung der Anlagenzettel für da» Jahr 1914 ist beendet. Gemäß tz 23 Abs. 2 de» Amagenordnung für di, Stadt Neustädtel fordern wir alle hier Steuerpflichtig««, die einen Anlagenzettel nicht erhalten haben, auf, sich wegen Mitteilung ihr«» Sw'cbätzung an NatSstelle zu melden. Etwaige Reklamationen gegen die erfolgte Einschätzung sind spätestens biS zum 16. Mai dieses Jahres schriftlich zu erheben, jedoch sind die au»geworf,n«n Anlagenbeträge unerwartet der Entscheidung über die Reklamation vorbe« hältlich späterer Ausgleichung terminsgemätz zu bezahlen. Reklamationen, die nicht innerhalb der gesetzlichen Frist oder nicht mit den erforderlichen Angaben (8 29 der Anlagen-Ordnung) eingereicht werden, sind ohne weitere» zu verwerfen. Neustädtel, den 23. April 1914. Der Stadtrat. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Ge- >VUf»vU1g^tiv^oiz. meindeeinkommenüeurrschätzung ton Beitragspflichtigen bekannt gemacht worden sind, werden auf Grund von 8 21 der Gemeiodesteuerordnung alle Personen, welche hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber di« Steuer- zettel nicht behändigt werden konnten, aufgefordert, wegen Mitteilung Le» Schätzung»^ ergebnisseS sich bet der hiesigen Stadtkasse zu melden. Die Einschätzung zur Gemeindeeinkommensteuer erfolgt nach 8 der Gemeindesteuerordnung in der Regel mit denselben Beträgen, welche bei der Veranlagung zur Staatseinkommensteuer als verbleibende- steuerpstich» tiges Einkommen festgesetzt worben sind. Soweit ein Steuerpflichtiger mit denselben Beträgen wie zur Staatseinkommen» steuer eingeschätzt ist, bedarf es eines Einspruchs gegen die Höhe der Ein schätzung zur Gemeindeeinkommensteuer dann nicht, wenn eine Reklama, tion gegen die Staatseinkommensteuer eingewendet wird, da nach 8 23 di» Entscheidung über das Rechtsmittel der Reklamation bei der Staatsei«- kommensteuer unmittelbar auch sür die Gemeindeeinkommensteuer gilt. ' Schwarzenberg, am L3. April 1914. D erS t n d trat. . Or. Rüdiger. s Ufii-Illil. Grundsteuer, Brandkassenbeiträge, Ortssteuer, WafserzlnS und Schulgeld, sind nunmehr bis spätesten» zum 30. dieses Monats bet Vermeidung de» Zwangsbeitreibungsverfahrens zu bezahlen. Oberschlema, den 23. April 1914.Die Ortssteuereinnahme. Die zwangsweise Beitreibung der fällig gewesenen Gemeindeanlagen für den 1. Termin 1914 und BraNdkassenbeiträge für den 1. Termin 1914 beginnt in den nächsten Tagen: Die hierbei fällig werdenden gesetzlichen Gebühren für da» BettrelbungSvev- fahre» sind unbedingt mit einzuziehen. Lauter, am 25. April 1914. Der Gemeindeborstand. Gesunde» ein Trauring. ist hierorts ein ungefähr Jahr alter Hund (Dober- ^)liis^liiii s v-li mann) mit gelbbraunen Beinen und Kopf, dunkelbraunem Rücken, wenig kopiertem Schwanz und ohne Halsband und Steuermarke. Der rechtmäßige Eigentümer wolle sich zur Wiedererlangung gegen Erstattung der entstandenen Auslagen, an das Gemeindeamt hier wenden und zwar bl» zu« 30. dss. Mts., nachdem würde über da» Tier verfügt werden. Gemeindeamt Oberaffalter. Oberaffalter. Straßensperruna. Wegen Neubeschotterüng und AbwalzenS eines Teile» der hiesigen Dorsstratzv wird der Durchgangsverkehr alle» Fuhrwesens vom 30. April bis 5. Mai dss. IS. auf die Schneeberg - Stollberg - Hartenstein - Zwönitzer Staatsstraße, abzweigend beim Restaurant „Grüner Baum", Lößnitz verwiesen. Dep Gemeindevorstand. Handfertigkeitsunterricht für Knaben. Alle Knaben, die am HandfertigkeitSunterrichte teilnehmen »volle», habe» sich Sonnabend, de,» 25. April um 1 Uhr im VereinigungSztmmer der 2. Bürgerschule am Ernst Geßuerplatz «fnzusmdm. Die Handfettigketklkhrer Trinks und Masel und Schuldirektor Zeidler. Aue, 24. Aprl 1914. Der Krieg zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten. vom neuesten Kriegsschauplatz sind zunächst nur wenige besonders hervorragende Ereignisse zu melden. l« bemerkenswert ist hervorzuhebe», daß die mexika- Wschen Rebellen sich prompt gege» die Amer kaner wenden und von der au» Washington ergangenen Beschwichtigung, der K»mpf richte sich nur gegen Huerta und dessen An« Hänger kein« Notiz nehmen. D« bereit» im Depeschenteil der gestrigen Nummer »rwähnte, an den Präsidenten Wilson gerichtet« Erklärung b«» N,bkll,nien«ral» Carranza »ber den Standpunkt der Insurgenten hinsichtlich der Besetzung von Veracruz be sagt r Während di« Stellungnahme de» Kongresse» zur votschaft Wilson» erwartet wurde, seien gewiss« feindselig« Akt« in Veracruz vorg,komme«, welche dl» Insurgenten« M«gi«»u«g nicht von einer Regierung «wartet», di» wi«d«r« host tb,«m Wunsch», mit d«m mexikanische» Volk» Friebe« zu halt««, bluWw«^«b»n hobA Sarronz, «Mit »«iter r Mit der Ueberreichung dieser Not« erfülle er ein« patrio« tisch« Pflicht, indem er kein ehrliches Mittel unversucht lasse, bevor beide Völker ihre friedlichen Beziehungen ab« brächen. Da» mexikanische Boll erke n n e den Usurpator Huerta nicht an. Der Einfall t» unser Gebiet, fährt Carranza fort, und da» Verbleiben Ihrer Truppen in Veracruz sind aber ein« Verletzung unserer Unabhängigkeit und GouverSnitätSrechte. Sie werden un» in «inen ungleichen Krieg verwickeln, den wir biß heut« zu vermeiden wünschten. Am Schluss« fordert er den Prästd«nt«n Wilson auf, di« Feind« s,ltgr«lt«n «inzuststlin, den amertkpnischin^ Truppen bi« Räumung von Veracruz zu b«f«hl« n und sein« Forderung«« für dl« vorgäng« in Tampico d«r konstitutionaltsttsche» Regiirung g«g«nüb«r zu forytulirren, di« sie t« Seist« d«r Se«chtigk«tt u«d Versöhnung prüf«« werd« . . . Di« Not« de» S»n«r,l» Carranza hat denn auch b«. «t»» «fne «itwtlunz die Si»,»»s«t«tä,» «»,»« d»»*«« »Wfen, 2, dstfn Wout e, von neu,« WiU«»« Freundschaft für die Mexikaner und sagt, Prä sident Wilson sei sorgfältig darauf bedacht gewesen, zwischen den Anhängern Huerta» und den übrigen Mexikanern zu unterscheiden. Er hoffe, daß die Konstitutionalisten seine Handlungen nicht mißdeuten würden. Inzwischen haben sich die Rebellen bet Tam pico bereit» mit den Anhängern Huertas gegen die Amerikaner vereinigt. Uebe« die Stimmung in Japan «hält der „v. L.-A/ von «in«r Berliner, über di« japanische Stimmung besonder» unterrichteten Selt« länger« Au»führnng«n, in denen u. a. g«saat wird: Zw«if«lloS besteh«» in Jay«« lrbhast« Sympathien für M«xiko, und «« ist nicht anzn« ««hm««, daß blise dadurch «in« Abschwächung «rfahrin tv«r« d>«, daß bst RrpuSlit spanisch«, -nng« von d«m großen Nachbarstaat jetzt so b«drä«gt wird. Aber die javanisch. Regier««, hat mit dies«« SympMhtin nichtchu schaff««. Japan wird um so w«ntg«r ««ranlaffung nahm««, auch