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Hohenkeiner Tageblatt Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 10 Uhil sowie für Auswärts alle Austräger, de»gl. alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim. Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. f. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. Nr. 216 Freitag, den 16. September 1892. 42. Jahrgang. Bekanntmachung. Der am 1. September d. I. fällig gewesene 3. Termin der GemeinVeanlagen ist spätestens bis zum 2U. v. M. an die hiesige Gemeindekasien-Einnahme zu entrichten. Gleichzeitig werden alle säumigen Zahler mit dem Bemerken erinnert, daß gegen Diejenigen, welche ihre Anlagenreste auf das Jahr 1891 nicht entrichtet haben, ohne noch malige Zahlungserinncruvq, nunmehr mit dem Pfändungsvrrfahren vorgegangrn werden wird. Gersdori, den 13. September 1892. Der Gemeinderat h. Göhler. Sächsisches Hohenstein, 15. September. Ein Zeitraum von zehn Jahren vollendete sich am 14. September, seitdem Kaiser Wilhelm I. seinen feierlichen Einzug in Dresden hielt. Der Monarch hielt sich damals anläßlich der Manöver in der Riesa-Oschatzer Gegend ziemlich acht Tage in der sächsischen Residenz au' und dürste dabei Vielen noch das Albertfest, welche« Se. Majestät mit großem Gefolge besuchte, in lebhafter Erinnerung sein. Es waren dafür ganz besonders glänzende Arrangements mit prächtiger Costüm-Entfaltung rc. getroffen worden. Die neuerdings angestellten Erörterungen über den Ge sundheitszustand der zu den Herbstübungen ausgerückten Truppen haben, wie berichtet wird, recht erfreuliche Resultate ergeben, denn wenn man bedenkt, daß bei einer Kopistäike von rund 9000 Mann einschließlich Osficiere — dies die ungefähre Stärke einer Division — sich kaum 90 Kranke, also 1 Procent be finden, so lassen sich die wegen der jetzt herrschenden Cholera- geiahr geängstigten Gcmüther des Publikums mit diesem Er gebniß sehr beruhigen. Es liegt deshalb, sowie auch in An betracht der jetzigen außerordentlich günstigen Witterungsverhält- nisse, auch die Vermuthung nahe, daß die in der Zeit vom 19 bis 21. September geplante Abhaltung der Corpsmanöver (gegenseitige Hebungen der 24. und 32. Division) durchzeführt wird. In dieser Zeit werden dann die Truppen unter Be nutzung der Zeltausrüstung bivakiren bezw. bei Eintritt schlechter Witterung enge Quartiere beziehen. Das König!. Ministerium des Innern erläßt, um eine einheitliche Regelung der bezüglichen Maßregeln im ganzen Lande herbeizuführev, soeben eine Verordnung, Maßregeln gegen Einschleppung der Cholera betreffend. Nach derselben haben alle aus dem Hamburgischen Staatsgebiet kommenden Per sonen sich während der nächsten 6 Tage nach dem Verlassen desselben an jedem Ort innerhalb Sachsens, an welchem sie anlangen, spätestens 12 Stunden nach der Ankunft bei der Orts-Polizeibehörde unter Angabe ihrer Ankunft zu melden und über den Tag, an welchem sie das vorgenannte Gebiet verlassen haben, auszuweisc». Wo eine solche Meldepflicht noch nicht besteht, ist sie sofort unter Androhung angemessener Strafe gegen Zuwiderhandlungen eivzuführen. Die erlassenen Verordnungen sind in kurzen Zwischenräumen wiederholt zu veröffentlichen, insbesondere durch Anschlag auf den Bahnhöfen bekannt zu machen, einzuschärfen und streng zu handhaben. Die gemeldeten Personen sind bis nach Verlauf von 6 Tagen nach dem Verlassen des Hamburgischen Gebietes mit thunlichst geringer Belästigung hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes polizeilich zu beobachten und, falls sich dabei der Verdacht der Erkrankung an Cholera ergiebt, ärztlicher Untersuchung zu unterziehen; die letztere ist erforderlichenfalls zu wiederholen. Mit cholerakrank Befundenen und ihrer Habe ist den sanitätS- polizeilichen Bestimmungen entsprechend zu verfahren. Der selben Behandlung unterliegen alle Personen, welche aus einem anderen Ort eintreffen, an welchem nach einer ausdrücklichen amtlichen Veröffentlichung die Cholera epidemisch herrscht. Die gänzliche Absperrung eines Ortes gegen Personen aus einer verseuchten Gegend ist im Allgemeinen unstatthaft und kann nur von dem Ministerium des Innern höchstens da gestattet werden, wo wegen der besonderen Verhältnisse des abzusperren den Ortes ein wirksamer Schutz gegen die Cholera durch diese Maßnahme ermöglicht wird und die letztere daher gerechtfertigt erscheint. Die Ein- und Durchfuhr von gebrauchter Leib- und Bettwäsche, gebrauchten Kleidern, Hadern und Lumpen aller Art, Obst, snschem Gemüse, Butter und Weichkäse aus dem Hamburgischen Staatsgebiet ist verboten. Ausgeschlossen von dem Verbot bleiben Wäsche und Kleider von Reisenden. Hin sichtlich der vorbezeichnete» Gegenstände, welche von aus dem Hamburgischen Staatsgebiet kommenden Personen mügeführt werden oder etwa trotz des erlassenen Verbots in Post- oder anderen Sendungen eintreffen, gelten die in der Verordnung vom 11. v. M. erlassenen Vorschriften. Alle verbotswidrig eingeführten Gegenstände sind zu desinficiren oder, falls sie werthloS sind, zu vernichten. Auf Sendungen, welche von der Post oder Eisenbahn nur durch das Hamburgische Staats gebiet hindurch, nicht aber aus demselben ausgeführt werden, erstreckt sich das vorstehende Ein- und Durchfuhrverbot nicht. Jede aus dem Hamburgischen Staatsgebiet oder von einem anderen als verseucht bekannt gewordenen Ort eintreffeade Post- oder andere Vacketsendunq ist von dem Emviänqer vor der Oeffnung der Octspolizeibehörde zu melden und von der letzteren bei der Oeffnung festzustellen, ob die Sendung Gegen stände, deren Einfuhr verboten ist, enthält. Ist letzteres der Fall, so sind die betreffenden Gegenstände zu desinficiren, be vor sie zum weiteren Verkehr zugelaffen werden. Das Ende der Cholera tritt am 20. September 1892 Nachmittags 3 Uhr ein! So wenigstens weissagt der „Pro phet aus dem Ardey", Herr Josei Neuhaus, eine in dortiger Gegend von vielen Leuten wegen seiner Kunst sehr gesuchte Persönlichkeit. Die veröffentlichte „Prophezeihung" hat folgen den Wortlaut: „Keine Cholera in Westfalen! Angst und Schrecken ist in unsere Bevölkerung gedrungen, seitdem sich die Cholera in Hamburg eiogenistet hat. Die Angst, sie würde sich auch auf unseren hsimathlichen Herd erstrecken, ist übrigens eine völlig unberechtigte. Denn die Cholera wird in Hamburg Ende dieser Woche allmählich und Awang nächster Woche ganz aufhören. Sie wird ferner noch in einigen deutschen und ausländischen Städten vereinzelt auftrcten, am 20. September 1892 Nachmittags 3 Uhr aber haben wir die Cholera gänzlich überstanden. Am 11. und 12. September wird der Himmel stark umwölkt fein und ein orkanartiger Sturm wird noch ein mal unsere Flur heimsuchen, Ziegel von den Dächern decken und Bäume entwurzeln. Nach diesem Sturm treten schöne Herbsttage ein, bis mit dem 20. September die cholerafreie Zeit beginnt. Den kommenden Winter habe ich noch nicht genau untersucht, wahrscheinlich bringt er eine normale Tem peratur und mehr Regen als strenge Kälte. Im Uebrigev beziehe ich mich auf meine Prophezeihung vom 5. September vorigen Jahres in Nr. 71 der „Annener Zeitung" und bc- bsmerke, daß ein vr. Falb und ein Pastor M. Baxter kein Maßstab für mich sind, denn meine Prognosen begründen sich auf eigene, selbstständige Wissenschaft. Josef Neuhaus, Astronom und Wetterprophet." Wir wollen wünschen, daß der Mann Recht behält. Der „Hamb. Corcesp." erläßt nachstehende Warnung: „Man hüte sich, in Briefe aus Hamburg irgend welche Schrift stücke von Werth oder Bedeutung hineinzulegen, jedenfalls keine Wechsel. Viele Kaufleute haben damit schon schlimme Erfahrungen gemacht. So schreibt z. B. einem hiesigen Hause ein Geschäftsfreund aus Osnabrück: „Ihre gefl. Zuschrift vom vorgestrigen Tage mußte, wie wohl die meisten Briefe, die in jetziger Zeit von Hamburg kommen, dem Feuer über geben werden. Den Inhalt habe ich mir nicht vermerkt. Wollen Sie mich, wenn die unglückliche Seuche vorüber ist, auf's Neue mit demselben betrauen, so soll es mir angenehm sein. Einstweilen muß ich, schon um den polizeilichen Rarh- schlägen zu genügen, jeden Brief aus Hamburg zurückweisen oder ihn sofort dem Feuer übergeben. Es ist ja traurig, daß solche Maßregeln Platz greifen müssen, und gewiß ist Ihre unglückltche Stadt zu beklagen. Doch wieder ist es auch Nie mand zu verdenken, wenn er all' und jede Vorsicht beachtet, damit die entsetzliche Seuche nicht ihn oder seine Angehörigen befällt. Ich hoffe, daß Sie meine Handlungsweise in diesem Sinne auffassen rc." — Wie einschneidend die Epidemie in Hamburg für alle Geschäftsverhältnisse, auch außerhalb Ham burgs ist, beweist der folgende Vorfall, welchen das „Sor. Wochenbl." mittheilt: Eine große Hamburger Exportfirma bat in Lausitzer Fabrikstädten 900 Stück Buckskins bestellt, die jetzt abgeliefert werden sollten. Die Commissionsfirma verweigert ine Abnahme auf Grund der koroo mujourk. welche von Verträgen entbindet. Die Firma giebt an, daß ihre Kunden geschrieben haben, Waaren nicht abzusenden, weil sie Güter, die von Hamburg komme», als aus verseuchten Gegenden stammend, nicht annchme». Die Lausitzer Fabri kanten dagegen haben erklärt, die Waaren aus den Fabrik- städten direkt versenden zu wollen, mit Umgehung von Ham burg, nach Aufgabe der Commissionsfirma. Wahrscheinlich kommt es zu einem Proceß, auf dessen Ausgang man ge spannt sein kann. Zwei spanische Bakteriologen, die Herren Acosta und Grande Rossi, haben die zeitgemäße Idee gehabt, die Bank ¬ noten auf ihren Gehalt an Mikroben hin zu untersuchen. In der Juni-Nummer der „Tronica medico-quirurgica de la Habana" haben sie die Ergebnisse ihrer an spanischen, auf der Insel Kuba in Verkehr befindlichen Banknoten gemachten Forschungen veröffentlicht. Zuerst konnten sie feftstellen, daß das Gewicht dieser Banknoten sich während ihres langen Um laufszeit ganz bedeutend vermehrt habe, da allerlei fremde Stoffe an den Papieren haften blieben. Nach Verlauf einer gewissen Zeit konnte» sie dann mit Hilfe der bakteriologischen Untersuchung eine beträchtliche Zunahme der Mikroben fest- teilen; in zwei Fällen betrug die Zahl der auf einer Bank note vegetirende» Mikrobe» mehr als 19,000: Die beiden panischen Aerzte erwähnen ganz besonders eine Fäuloiß be wirkende Bakterie, die alle damit geimpften Thiere unfehlbar und sehr rasch lödtet: es ist das die Bakterie der Banknoten, )is ihren Namen „Luortlus soptious aureus^ mit vollem Rechte führt. Die Herren Acosta und Grande Rossi haben von den ihnen zur Prüfung vorgelegten Noten außerdem noch acht verschiedene Krankheiten erzeugende Spezies abgesondert, so den Bazillus der Tuberkulose, den der Diphtheritis, der Rothlau^erreger rc. Daß der Durst in Sachsen sich in ungeschwächtem Maße erhält, lehrt uns die Statistik. Im Jahre 1890 91 sind in unserem Königreich in 749 Bierbrauereien 4,158023 Irl Bier gebraut worden. Zahlungseinstellungen. Robert Schulz,Möbelhändler, Nixdorf. Adam Lewandowski, Kaufmann, Zuiv. Firma Meyer uno Strauß, Inhaber E. Meyer und I. Strauß, Mode- und Putzwaarenhändler Worms. Oskar Alexander Zeuner, Schlosser- meister, Brand. Offene Handelsgesellschaft in Firma: „Mütt- lick u. Kabisch", Chemnitz (Schlußtermin 11. October ds. I.). Offene Handelsgesellschaft rn Firma:. „Winkler u. Georgi", Chemnitz (Schlußtermin 11. October ds. I.) Gustav Hermann Schüttig, Brauereibesitzer, Großharthau (Schlußtermin 6. Octbr. ds. I) Robert Emil Prach, Tischler, Inhaber einer Tischlerei und eines Möbelmagazins zu Leipzig-Reudnitz (Schlußtermin 14. October ds. I.). Amalie Therese verw. Gäbler geb. Lieber Grundstücksbesitzerin, Leipzig (Schlußtermin vom 21. September verlegt auf den 23. September ds. I) Aufgehoben: Carl Franz Wolf, Spinncreipachter Werdau. Der Vorstand des köuigl. Amtsgerichts zu Limbach, Herr LmtsgerichtSrath vr. Wetzel, ist unter Verleihung des Titels und Ranges eines OberamtsrichLers zum Vorstände des kömgl. Amtsgerichts Annaberg ernannt worden und wird seine neue Stelle am 1. November d. I. antreten. Der Weggang dieses hochgeschätzten und beliebten Beamte» wird daselbst allgemein und um so mehr belauert, als derselbe seit der Stadlwerdung Limbachs, also seit nahezu zehn Jahren, dem Stadtverordaeten- Collegium angehötte und in solchem ununterbrochen das Amt eines Vorsitzenden bekleidete. In dieser letzteren Stellung ins besondere, und vorzugsweise auch bei Bewältigung der durch die veränderten BerfassungSverhältnisse nothwendig gewordenen organisatorischen Arbeiten hat sich Herr AmtsgerichtSrath Or. Wchel um das dortige städtische Gemeinwesen in hervorragen der Weise verdient gemacht. Sein Name ist mit der Geschichte der Stadt eng verbunden und wird daselbst jederzeit in Ehren gehalten werden. Einen bedeutsamen Gedenktag beging am 12. dss. die Webschule zu Frankenberg, da an dicsem Tage 60 Jahre ver flossen waren, seit dieselbe durch den dortigen Fabrikanten C. F. Schmidt ssn. begründet worden war. Diese Anstalt wurde von hoher Bedeutung für die dortige Webindustrie, welche ihr Emporblühen und Gedeihen wohl mit wesentlich der tüchtigen Fachbildung verdankt, die die dortige Wcbschule den sie be suchenden jungen Leuten verlieh. Von besonderem Interesse dürfte aber sein, daß die Frankenberger Webschule die erste derartige Anstalt in Sachsen war, und die guten Erfolge, die sie erzielte, waren Veranlassung, daß man ihre Einrichtung zu nächst in anderen sächsischen Webindustriestädten und dann auch im AuSlande direct oder indirect nachahmte, da man erkannte, daß, wenn sich ei» Ort der Webindustrie erhalten wollte, er zur Gründung einer Fachschule schreiten mußte. So gründeten, nachdem seit 4832 die Frankenberger Wcbschule bestand, folgende Städte Webjchulen: Zschopau 1835, Mittweida 1837, Hohen stein 1844, Glauchau 1849, Ernstthal 1850, Meerane 1851,