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en ihren, «»gen ipnerei von Zulsnitz. deu, sowie n kürzester ohne Aus- rm, böse arbuukel- Schmer- Zieht jedes .lind und sschmerz, Reißen, Zu haben htl.50^. Königsbrück, Kadeberg, Kadeburg, Moritzburg und Umgegend Blatt Amts und des StadlraLhes des Königs. Amtsgerichts WULSNTH Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufzugeben Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KefcHästsstelken bei Herrn Buchdrurkereibes. Pabst in Königsbrück, in den Nn- noncen-Bureaus von Haast n- stein L Vogler u. „Invalid« n- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Als Beiblätter: l Ilrustr. Sonntags ktatt (wöchentlich), 2- Kirre rnndrvirtH- fiHastkiche Weikage (monatlich). Abonnements-Preis: Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. ma u. r :m Selbst- »elstraße. immer und lne Leute, für eine ethen und 8« 23. W ) Hunger- schon bei Erfolg straße 31. chts noth- Akttvl- weise oder a ALgvi empfiehlt lpnermstr. d-Töpfen, auch im onnabenv iU haben, äbbenau. der Zeit zu haben. Ion, lerstr. 55. k Nr. 1, hren und 271. chen und 37 st'. « ist zu iederdorf. Mist 8« 102. -ilnahme Dank, amilie Druck und Erb.n S^ttUNdVie^igltkv IshrgNUg. "L°N-u-Gustnu 12. April 18S0. Sonnabend. Bekanntmachung. Nachdem am 26. v. M. der bisherige Gerichtsschöppe, Herr Gottlieb Traugott Philipp, Hausauszügler und Bandweber in Obersteina, als Ortsrichter und Urkundsperson und am heutigen Tage der Gutsbesitzer Herr Heinrich Theodor Oswald daselbst als Gerichtsschöppe und Urkundsperson für Obersteina von dem unterzeichneten Königl. Amts gerichte bestellt und in Pflicht genommen worden sind, wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Pulsnitz, am 5. April 1890. Das Königliche Amtsgericht. vr. Hempel. Auf Fol. 189 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute die Firma F. Mattick in Pulsnitz und als deren Inhaber Herr Ingenieur Franz Otto Bernhard Mattick in Pulsnitz eingetragen worden. Pulsnitz, am 8. April 1890. Das Königliche Amtsgericht. !)r. Hempel. Auf Fol. 121 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute das Erlöschen der Firma E. Berger vorm. G. Gräfner L Comp. in Pulsnitz verlautbart worden. Pulsnitz, am 8. April 1890. Das Königliche Amtsgericht. vr. Auf Grund des Reichsgesetzes vom 30. März 1888 sind heute auf den Folien 85, 103 und N3 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts die Firmen I. Gottlieb Schöne L Sohn in Großröhrsdorf, Bernhard Bruhn daselbst und E. C. Seifert ebendaselbst von Amtswegen A«1ö«eNt worden. Pulsnitz, am 10. April 1890. Das Königliche Amtsgericht. vr. Hempel. Bekanntmachung, den Verkauf städtischer Baustellen betr. Der durch Kauf in das Eigenthum der Stadtgemeinde übergegangene, von der äußeren Ohorner- und Bischofswerdaer Straße begrenzte sogenannte KapellgarttN soll zum Zweck der Bebauung mit Wohnhäusern im Ganzen oder in einzelnen Parzellen verkauft werden. Gesuche um käufliche Ueberlassung dieser Baustellen im Ganzen oder Einzelnen sind auf hiesiger Rathsexpedition innerhalb der nächsten 8 Tage schriftlich niederzulegen, woselbst auch die Kaufsbedingungen eingefehen werden können. Pulsnitz, am 10. April 1890. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. ! I1,1» , Ein neuer Erlaß Kaiser Wilhelm's. Die Reform-Erlasse des Kaisers nehmen ihren Fort gang. Gerade zum Osterfest ist die folgende, mit lebhafter Genugthuung aufgenommene Cabinets-Ordre erschienen: „Ich habe Mich bereits am Neujahrstage den komman- direnden Generälen gegenüber hinsichtlich des Offizier- Ersatzes für die Armee ausgesprochen. Seither sind Mir neben den sonstigen Eingaben über die zur Zeit üblichen Privatzulagen und über die Gehaltsabzüge der Offiziere auch die Nachweisungen über den Stand an Offiziers- Aspiranten vorgelegt worden. Dieselben liefern den Be weis, daß in der Armee nicht überall nach den gleichen Grundsätzen verfahren wird. Ich sehe Mich deshalb ver anlaßt, Meiner bezüglichen Willensmeinung für alle Be theiligten in eingehender Weise erneut Ausdruck zu geben. Die allmähliche Vermehrung der Cadres der Armee hat die Gesammtzahl der etatsmäßigen Offiziersstellen beträchtlich erhöht. Für dieselben einen geeigneten und möglichst zahlreichen Ersatz zu schaffen, ist ein dringendes Erforderniß, ganz besonders im Hinblick auf die Ansprüche, die der Kriegsfall an die Armee stellt. Gegenwärtig weisen ,ast alle Regimenter der Infanterie und der Feldartillerie erhebliche Lücken auf. Diese Lage macht die Heranziehung eines ausreichenden und geeigneten Ersatzes zu einer von Tag zu Tag wichtigeren und ernsteren Pflicht der Truppen- Commandeure. Der gesteigerte Bildungsgrad unseres Volkes bietet die Möglichkeit, die Kreise zu erweitern, Welche für die Ergänzung des Offiziercorps in Betracht kommen. Nicht der Adel der Geburt allein kann heutzu tage wie vordem das Vorrecht für sich in Anspruch nehmen, der Armee ihre Offiziere zu stellen. Aber der Adel der Gesinnung, der das Offiziercorps zu allen Zeiten beseelt hat, soll und muß demselben unverändert erhalten bleiben. Und das ist nur möglich, wenn die Offizieraspiranten aus solchen Kreisen genommen werden, in denen der Adel dieser Gesinnung zu Hause ist. Neben den Sprossen der adligen Geschlechter des Landes, neben den Söhnen Meiner braven Offiziere und Beamten, die nach alter Tradition die Grundpfeiler des Osfiziercorps bilden, erblicke Ich die Träger der Zukunft Meiner Armee auch in den Söhnen solcher ehrenwerthen bürgerlichen Häuser, in denen die Liebe zu König und Vaterland, ein warmes Herz für den Soldatenstand und christliche Gesittung gepflegt und anerzogen werden. Ich kann es nicht gut heißen, wenn manche Commandeure sich für die Heranziehung zum Offiziercorps eigene, einseitig' Grundsätze schaffen, wenn beispielsweise die Grenzen der erforderlichen wissenschaftlichen Bildung so eng gezogen werden, daß für die Annahme eines jungen Mannes die Ablegung der Abiturientenprüfung als unabweisbare Be dingung hingestellt wird. Ich muß es ferner mißbilligen, wenn der Eintritt abhängig gemacht wüd von einer übermäßig hohen Privat zulage, welche die Söhne wenig begüterter, aber nach Ge sinnung und Lebensauffassung deni Offiziercorps nahe stehender Familien der Armee fern halten muß. Um solchen Unzuträglichkeiten Einhalt zu thun, spreche Ich Meinen Willen dahin aus, daß in der Regel die Comman deure bei der Infanterie, den Jägern, der Fußartillerle und Heu Pionieren nicht mehr als 45 Mark, bei der Feld artillerie nicht mehr als 70 Mark und bei der Cavallerie nicht mehr als 150 Mark an monatlicher Zulage fordern sollen. Daß die Verhältnisse großer Garnisonen und speciell diejenigen der Truppentheile des Gardecorps geringe Erhöhungen erforderlich machen, verkenne Ich nicht, cber Ich erachte es als den Interessen der Armee nachtheilig, wenn bei der Infanterie und den Jägern die Forderungen an Privatzulagen bis auf 75 und 100 Mark, an einzelnen Stellen fvgar darüber hinaus gesteigert sind, und wenn dieselbtn bei der Cavallerie, namentlich bei der Garde, eine Höhe erreicht haben, welche es dem ländlichen Grund besitzer nahezu unmöglich macht, die Söhne der ihm lieb gewordenen Waffe zuzuführen. Mit solchen übertriebenen Ansprüchen wird der Offizier-Ersatz nach Unifang und Beschaffenheit beeinträch tigt. Ich will nicht, daß in Meiner Armee das Ansehen der Offiziercorps nach der Höhe der Eintrittszulage be messen werde, und schätze diejenigen Regimenter besonders hoch, deren Ossiziere sich mit geringen Mitteln ernzurichten und doch ihre Pflicht mit der Befriedigung und Freudigkeit zu erfüllen wissen, die den preußischen Offizier von Alters her ausgezeichnet hat. In diesem Sinne mit Aufbietung aller Kräfte zu wirken, ist die Aufgabe der Truppencommandeure. Un ausgesetzt haben sie es sich klar zu machen, daß es heute mehr wie je darauf ankommt, Charakteure zu erwecken und groß zu ziehen, die Selbstverleugnung bei ihren Offizieren zu heben, und daß hierfür das eigene Beispiel in erster Linie mitwirken muß. Wie ich es den Commau- deuren erneut zur Pflicht mache, den mancherlei Aus wüchsen des Luxus zu steuern, die in kostspieligen Ge schenken, in häufigen Festessen, in einem übertriebenen Aufwande bei der Geselligkeit und ähnlichen Dingen zu Tage treten, so halte ich auch für angezeigt, der Auffassung nachdrücklich entgegen zu treten, als sei der Commandeur selber vermöge seiner Dienststellung zu umfangreichen Aus gaben für Repräsentations-Zwecke verpflichtet. Ein jeder Offizier kann sich durch angemessene För derung einer einfachen standesgemäßen Geselligkeit Ver dienste um seinen Kameradenkreis erwerben; zum „Reprä- sentiren" sind aber nach Meinem Willen nur die ccmman- direnden Generäle verpflichtet, und darf es in Meiner Armee nicht Vorkommen, daß gutgediente Stabsoffiziere mit Sorgen den Geldopfern entgegensehen, die mit dem etwaigen Erreichen der Regimentscommandeur-Stellung verm-intlich ihrer warten. Ich werde mir von Zeit zu Zeit neben den Eingaben über die Offizieraspiranten Nachweisungen über die bei den Truppentheilen üblichen Zulagen und die Gehaltsab züge vorlegen lassen. Wie Ich hiermit bestimme, daß Mir solche Offiziere namhaft zu machen sind, welche den auf Vereinfachung des Lebens gerichteten Einwirkungen ihrer Vorgesetzten nicht entsprechen, so werde ich die Comman deure wesentlich mit darnach beurtheilen, ob es ihnen ge lingt, einen geeigneten und ausreichenden Nachwuchs an Offizieren herauzuziehen und das Leben ihrer Offizierkorps einfach und wenig kostspielig zu gestalten. Ich wünsche von Herzen, daß ein jeder Pi einer Offiziere nach erfüllter Pflicht seines Lebens froh werde. Dem überhandnehmenden