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ochtüblati Forwerg. Pulsnitz, am 4. December 1866. Der Stadtrath Körver, Bürgermeister. Dressen, qm 24. November 4866- Ministerium des Innern. von Nostitz-Wüllwitz. Anburch wirp die pünktliche Abführung dxr H u n d e st e u e r in Erinnerung gebracht, mit dem Bemerken, daß die unterlassene oder Verspätete Änmelvung. ciucS aygcschafften Hundcö nych dem betreffenden Regulative eine Ordnungsstrafe,von 4 Thlr. ----- —- nach sich zieht. Pulsnitz, am 5. December 1866. Der St Ü d t r (l t h. Körner, Brgrmstr. Seiten dcS unterzeichneten föniglichcn GerichtSamtö sollen ' den 1Z. Februar 1867 !>ie Frauen Christianen Friedcriken verchel. MattheS geb. Reinhardt in Königsbrück gehörenden Grundstücke nämlich: 1 ., der Gasthof zum schwarzen Adler, bestehend in Wohnhaus und Slallgebäude Nr. 403 des Brand-Cat. und Fol. 60 .des Grund- und Hypothekenbuchs für Königsbrück, 2 ., eine Scheune, Nx. 24 des Brand-Cat. und Fpl, 426 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, , 3 ., ein Garten, Nr. 201 de» Flurbuchs, Nr. 296 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, 4-, mehrere Felder und Wiesen, bezüglich auf den Folien 375 und 405 des Grund- und Hypothekenbuchs für Königsbrück und 21, 24, 2ff, 32, 50, 59 deS Grund- und Hypothekenbuchs für die Königsbrücker Meißner Lehnflur eingetragen, welche znsamen am 10. April 1866 ohne Berücksichtigung der Gasthofsgerechtigkeit und Braubercchtigung, andererseits ohne Berücksichtig ung der Oblasten auf 1120s Thlr. IO Ngr. — - gewürkcrl worden sind, nothwcndigerWeise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf Len an hiesiger GerichlSsteÜe auShängcuden Anschlag hicrdrp ch bekannt gemacht wird. Kö nigshrüsk, am so. Rovemkp ;'LÜ6, Königliches GerichtSgmt. Hartung. Verordnung ! Maßregeln zum Schuh gegen die Einschleppung der Rinderpest betr., vom 24. November 1866. In Hinblick auf die größere Ausbreitung, welche die Rinderpest in den letzten Monaten wiederum in den kaiserlich österreichi- lchcn Staaten, jedoch zur Zeit mit Verschonung Böhmens genommen hat, findet sich das Ministerium des Innern veranlaßt, zu Verhüt- Rg de» Einschleppen« per gedachten Seuche nach Sachsen zu verordnen, wie folgt: 4. Die Einfuhr und der Eintrieb pon Stcppenvieh spodolischcm, ungarischem, galizischem Rindvieh) auS Böhmen bleibt verboten. Auch solches ungarisches Rindvieh, von welchem bescheinigt wird, daß e» bereits über vier Wochen in Böhmen gestanden habe, ^arf bi« auf Weiteres nur dann über die Grenze eingelaffen werden, wenn der bestellte Seuchencommissar, Landesthierarzt Medicinal- tath Haubner im einzelnen Falle dies für unbedenklich findet und von den Bcthejligtcn hierüber eine Bescheinigung beigcbracht wird. Die in der Verordnung der LandeS-Commission vom 40. September dieses Jahres unter 4. nachgelassene Ausnahme von obigem Ver löte wird insoweit hiermit wiederum außer Kraft gesetzt. 2. Die Einfuhr thierischer Rohprodukte von Nindvjeh und Schafen, namentlich von Fleisch und Talg, Häuten, Hörnern und Knochen genannter Thiere, in frischem Zustande auS Böhmen nach Sachsen ist verboten. Davon ausgenommen sind nur dergleichen Rohprodukte, welche im kleinen Grenzvcrkchr eingebracht werden. 3. Vollständig trockene und harte Häute, trockene, von allen häutigen Anhängen und den Stirnzapfen befreite Hörner, trockene Apachen, geschmolzener Talg in Fässern, und Wolle und Haare in Säcken dürfen nur einzeführt werden, wenn durch Certificate glaub würdig bescheinigt ist, daß sie aus Böhmen oder andern seuchonfreien Gegenden stammen. 4- Insoweit die Verordnung der LandeS-Commission vom 40. September dieses Jahres in Vorstehendem nicht abgeändert wor- ken ist, bewendet es bei den darin enthaltenen Vorschriften. 5. Zuwiderhandlungen werden nach den Bestimmungen in § 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 geahndet. für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Bekanntmachung. Die für dix heurige ErgänznngSwahl der hiesigen Communvcrtreter entworfene Wahlliste liegt vom 8.idics. Monats an 44 Tage lang sowobl auf hiesigem Rathhause, als auch bei dem Stadtverordneten-Vorstand, Herrn Zwirnfabrikant Mütze, zur Einsichtnahme aus. Etwaige Neclamationeu gegen diese Wahlliste sind spqtxsteuö Leg 2s. dieses Monats hei uns anzuhringen, da später eingehende leine Berücksichtigung finden. Amtsblatt der Königlichen Verichtsbefförden und -er städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Ro. 88. Sonnabend, den 8. December. 1888.