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ErMbHolksfremrd -ik neu. Hände« berg. e, daß cik wollt». Lindenau, Reu- icher. de» Jahrganges Obe de» Jahrgang«» L motor« Zieger, Brgrm. >aar«u- j mich, lerneu. Schnee« Vunsch Emil für di« Militärpflichtigen au« Schindler« Werk und Zelle, für die Militärpflichtigen au- «Led« diepr. UNg lt. », gerade js oder Äe- leS in - Mel au« u. Pret» Nähere« lbend« Ler.. Kn Steuerzettel« bet der unterzeichneten Behörde anzubringen. Auch wenn Reklamation erhoben werden ist, hat die Zahlung der Einkommensteuer zu den festgesetzten Terminen zu erfolgen; nur wird der zuvielbizahlt« Vetrag b«i erfolg reicher Reklamation ^rückvergütet. Unter Bezugnahme auf 88 14, 15, 17 de« städtischen Lnlagenr«gulativ« vom 27. Dezember 1888 wird die« hiermit bekannt gemacht. Lößnitz, am 14. Aebruar 1891. de« 19. Mär- e. für die Militärpflichtigen au« den Orten: Larl«f«lv mit Weiter«gla«hütte, Reuheide, Ober- stützengrün, Schönheide, SchSnhriderhammer und Unterstützengrün, de« SO. März e für die Militärpflichtigen au« veu Orten: Blauenthal, HundShübel, Muldenhammer, Retd- hardtöthal, Sofa,,Wildenthal, Wolfsgrün und Eibenstock. v., in der MusterungSstatio» Schneeberg im Gasthofe zur Sonn« in Schnerb«rg städt«l, Nied«rschl«ma, Oberschlema unv Zschorlau, de« 24. März e. für di« Militärpflichtig«« au« Schneeberg. den 23 März e. den Orten: Burkhardt-grün, Griesbach, d., in der MusteruugSstation Eibenstock in der Eberwetu'schen Restauration zu Eibenstock, von Bormittag» 9 Uhr au hkr. daher Arab» ß. all«« ßhmuck Ptsere» Dienstag, 17. Februar 1891 von vormittag« 9 Uhr an den 21. März c. den Orten: illbernau, Aue, Auerhammer, Neudörfel, 1., den 17. März c. von Bormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen 1871/91 au« dem LuShebungSbezirke Schwarzenberg im, Bade Ottenstein in Schwarzenberg, 2., den 25. März c. von Vormittag« 9 Uhr an für die Militärpflichtigen 1871/91 au« dem AuShebuugSbezirke Schneeberg im Gasthof« zur Sonne in Schneeberg. bisher im Rathhause zu Johanngeorgenstadt de« 1S. März 1891 von Vormittag« */,1O Uhr au für dse Militärpflichtigen au« den Orten: Breitenbrunn, Breiteuhof, Jugel, Steinbach, St«iuheldel, Wittig«thal und Johanngeorgenstadt. b., in der Musterungsstation Schwarzenberg im Bad« Ott«nst«iu in Schwarz«nb«rg von Vormittag« 8 Uhr au drn 1S. März e. für di« Militärpflichtig«« au« drn Ort«n: vrrm«grün, Bti«rf«ld, Bernsbach, Bock«, Lrauvors, Erla und Grünhain, de« 14. Mä^ e. für die Militärpflichtigen au- den Orten: Grünstädtel, Langenberg mit Kvrstel, Lauter, Markersbach mit Unterscheide, Mittweida mit Obermittweida, Reuwelt mit Untersachseufeld, Obersachsenfeld und Pöhla, de« 16. März e. für die Militärpflichtigen au» den Orten: Raschau, Rttter»grün, Tellerhäuser, Schwarzen- berg, Waschleithe mit Haide und Wilden«. 2., im Aushebungsbezirke Schneeberg. a, in der M«st«uu-»station LSß «itz im Rathhause t« Lößnitz de« 18. März e. von Vormittag» 9 Uhr an sür di« Militärpflichtigen au» den Orten: Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederaffalter, Riederlößnitz, Riederpfannenstiel, Oberaffalter, Oberpfannenstiel, Streitwald und Lößnitz. Oeffentl. Stadtgemeinderaths- Sitzung zu Harteustein Dienstag, am 17. Kebr«ar 1891, Abend» 7 Uhr. Die Tage«ord»ung ist in der Klur de« Rathhause« au-gehängt. Hartenstein, am 14. Aebruar 1891^ Der Bürger» Herrfahrt. das diesjährige Musterungsgeschäst in den Aus hebungsbezirken Schwarzenberg und Schneeberg bett. Unter Hi»v«i« «f den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen AmtShauptwannschast Schwarzenberg ausgestellte« Geschäftsplan werden ». di« Militärpflichtigen de« Jahrgange« 1871 und b. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine evdgiltige Entscheidung über ihr Milttärverhältuiß erhalten haben, oder »on der Gestellung zur Musterung uicht ausdrücklich eut- bunden find, »«»«laßt, zu de« nachstehend festgesetzten MusteruogSterwinen vor der Ersatz-Kommission Pünktlich z, Vermeidung der Zwangsvorführung und der in K 26„ der Wrhrordnung «gedrohten Strafen und Rachtheile zu erscheine«, wogegen da« persönliche Erscheinen tu d«^8oosüng«terwiuen den Militärpflichtigen überlassen bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonder« aufmerksam gemacht. 1 ., Vie von der Ersatz - Kommission «»«gesprochene, im LoosungSscheine ver merkt« Entscheidung ist nicht «ndgiltig; erst »on der Königlich«« Ober-Ersatz- Kowmisfiou wird im AuShtbuog«ttrmin« «ntscheidtnde Bestimmung ge troffen. 2 ., Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterung»- termine verhindert find, habe« «in ärztliche« Zeugniß einzureichen, welche«, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich «gestellt ist, durch die Ort« behörde zu beglaubigen ist (8 62,der W.-O.). 3 ., Militärpflichtige, welche sich im MufterungStermine freiwillig zur Aushebung melde» und dadurch auf ihre LooSnummer verzichten, könne« zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim AuöhebungSgeschäft demjenigen Lruppeuthril überwies«, zu werden, zu welchem sie vorgemustert fiyd, sie können dagegen bestimmt darauf rechne«, am allgemeinen WnstellüngSter- Mine eingestellt, also nicht dem Rachersatz zugetheilt zu werden »der über zählig zu bleiben. 4 , Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienst zeit bei der Kavallerie verpflichten, dienen, sofern sie dieser Verpflichtung nach gekommen find, in der Landwehr ersten Aufgebot« nur 3 Jahre. (8 12, 2 der W.-O.) Reflektirende haben dafem fie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Bescheinigung über die Einwilligung des Vater« oder de« Vormunde«, sowie eine obrigkeitlich« Bescheinigung darü ber, daß der sich Meldend« durch Livilverhältniss« nicht g«bund«n ist und sich untadrlhast geführt hat, b«t d«m unterzeichneten Liviloorsitzenden längsten» bis zur Beendigung des MusterungSgeschäfteS einzureichen. 5 ., Militärpflichtige, welche « Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu kaffen,"oder «io Z«ugntß eines beamteten Arztrs brizubrtagen (8 65,6 ter W.-O). Die bezüglichen Protokolle find spätesten» im Mustervn-Strrmine vorzolegen. S ., Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen find berechtigt, spätesten« im MufterungStermine Anträge «f Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Betheiligten find berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigter Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen (§8 32 und 63, 7 der W.-O.). Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Famtlim zur Se- stelluug, welche nicht gleichzeitig al« Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereit» in der Armee, so kann auf Grund de» eingereichten Zurückstellungsantrag» der eine zurückgestellt und spätesten» nach Ablauf de» zweiten MilitärpflichtjahreS bet gleichzeitiger Entlassung de« zuerst ein gestellten Sohne« eingestellt werden (8 32, 3 der W.-O ). Stützt sich «in Zurückstellungsantrag auf die Arbeit«- beziehungsweise AuffichtSunfähigkeit der Eltern pp. des Militärpflichtigen, so muß solche« durch ärztliche Untersuchung im Musterung«termine bestätigt werden, und haben sich die Betheiligten persönlich mit «tuzufindea (88 33,5 und 63,7 der W.-O.). Zeugnisse, welche zum Behuf« der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadt- räthen, Bürgermeistern oder Semeinv«vorständ«n — ausgestellt werden, müssen entweder auf eigen« grnau« K«n«tntß d«r B«rhältnisse d«r darin Nachsuchenden odrr auf ringezogen«, sorgfältig« Erkundigung sich grür.drn. Zurückstrllung-anträgr, wrlchr vo« der Ersatz-Kommtsfiou als uube- tz gründet befunden worden, werden der Königlichen Ober-Ersatz-Kommisfion zur Entscheidung vorgel,gt. Einsprüche gegen Entscheidung der Ersatz-Kommission müssen binnen 1V Tagen, von dem Tage gerechnet, an welchem di« E»tsch«idung der Ersatz-Kommisfion für publicirt anzusehen war, bei der Königlichen AmtS- havptmannfchast Schwarzenberg unter Beibringung der nvthtgen Nachweis« und B«schrintgung«n «rhobt« w«rd«n. I« Uebrigen haben die Ou«b,Hörden für di, pünktliche Gestellung der Mann schaft«» Sorge zu tragen, und hat da« zur Musterung deputirte Mitglied des Stadtrath«, Stadtgemttndrraihs oder Gemeinderath» die Rekruten zu begleiten und die Rekrultrong»- staamtrollen nebst ÄeburtSlisten und den sonstigen Belegstücken mttzubringen (88 61,3 und 106 d. W.-O ). Schwarzenberg, am 9. Februar 1891. , Der Eivilvorfitzeude der Ersatz-Kommisfion ft» de« AuShebungSbezirke» Schwarzenberg u»d Sch»eed«r-. grhr. von Wirsing. St- Tageblatt für Schneeberg und Umgegend für Pie königliche« ««» stLdtische« Behörde« i« Ave, Grimhai«, Hart«» fteiv, J»ha««georgevsta»t, LSßvitz, Nevstädtel, Schveederg, Schwarzenberg «vd Wildenfels, «kpeditt»«, ««lag und Dr»ck mm A M Säet»« ft» Schneeberg. Unter dem Rindvtrhbestanve d«S Handelsmannes Meper in Rieveraffalter ist die Maul- und Alaueuseuche ausgebrochen. Schwarzenberg, am 14. Februar 1891. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirfing. Nachdem die Behändigung der Steuerzettel für die städtische Einkommensteuer zu Lößuitz auf da» Jahr 1891 nunmehr erfolgt ist, find etwaige Reklamatioueu gegen die Einschätzung oder die Berechnung de» SteoerbetrageS unter Beobachtung der Vor schriften der 88 48 —51 de» Einkommensteuergesetze» vom 2. Juli 1878 bei Verlust de» Reklamationsrecht« binnen drei Wochen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung au schrift lich uud mit Gründe« unterstützt unter Angabe der Beweismittel und Beifügung d«S