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Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft V zugleich als Koufistorialbehörde der Oberlausitz. Amtsblatt >er Nmtshauptmannschlistcn Biuiven und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und OstriD» des Vauptsteueramts Bautzen, inglcichen der Stadtrüte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. r g n n der Handels, und Gcwerbekauraier zu Zittau. Verantwortlicher Redatteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis 11 und von 3 bis 4 Uhr> Fernsprechanschluß Str. 51. LU Bautzener Nvchrichien erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, »«glich abends. Preis des vlerteliüh rllchen Abonnement« aX Jniertionsgebühr sür den Raum einer PeM- SpaU^eUe grwShnlichen Satzes 12'/, >, in geeigneten Fällen unter Wewäbrung nun Rabatt- Menu. Tabellen- und anderer schwieriger Say entsprechend teurer. NachmciSgebülir sür jede Anzeige mr» Insertion 2» Psg., für brirslichr Auokunttserlnlung 10 Psg. ,und Porto), Nur bis frul> 1« UI>r eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Blatte Ausnahme. Jnserale nehmen die (ÄeschäUsnelle des Blattes und die Annonecndureaus an, desgleichen die Herren Walde in Loban Eiaug in Weihenberg, Lippitjch in Schirgiswalde, Gustav Kröling in Bernstadt, Bui,-, in «äniaskain bei Ostrin. Reunner in i?he> "lndsunl! in Vulsuiv Nr 86. Mittwoch, den 14. April, abends. 1897 Zu Ehren des Geburtstages Seiner Majestät des Königs wird in der Stadt Bautzen auch in diesem Jahre ein öffentliches Festmahl veranstaltet, welches Freitag, den 23. April 1807, Nachmittags 2 Uhr in dem Gewandhaus, 2 Treppen hoch, stattfinden wird. Die unterzeichneten städtischen Collegien laden alle Behörden und die Einwohnerschaft der Stadt Bautzen und der Umgebung derselben zu recht zahl reicher Betheiligung an diesem Festmahle hierdurch ergebenst eiu. Bautzen, den 8. Äpril 1897. vr. Kaeubler, vr. Müller, Bürgermeister. Stadtverordnetenvorsteher. S. Listen zum Einzeichnen (das Gedeck zu 2 Mk. 50 Psg. ohne Wein) liegen bis Dienstag, den 20. April 1897, in der RathSkanzlei, im RathSkeller, im Hotel Weiu- tranbe, tm Hotel zum weißen Roß, tm Hotel Gude, im Hotel Reibetanz, im Restau rant Fuchsbau, im Henter'sche« Restaurant und bei Herrn Kausmann Grumbt (Ge- wandhaus) aus. Bekanntmachung. Bei dem unlerzeichneien Stadiraihe sind die Nummern 14, 15, wund 17 deS Reichs-GesetzblaiieS cinge- oanqen. Dieselben enthüllen Nr. 2372) Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, vom 24. März 1897; Nr. 2373) Einsühruugsgesetz zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwali- ung, vom 24. März 1897; Nr. 2374) Grundbuchordnung, vom 24. März 1897; Nr. 2375) Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes, und der Civilprozestordnung, vom 29. März 1897; Nr. 2376) Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Betriebsordnung sür die Haupt eisenbahren Deutschlands vom 5. Juli 1892, vom 24. März 1897; Nr. 2377) Bekanntmachung, beirefsend Aenderung der Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892, vom 24. März 1897: Nr. 2378) Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bahnordnung für die Nebeu- eisenbahnen Deutschlands vom 5 Juli 1892, vom 24. März 1897; Nr. 2379) Verordnung, betreffend die Erfüllung der Dienstpflicht bei der Kaiserlichen Schutziruppe sür Südwestafrika,_ vom 30. März 189,; Nr. 2380) Verordnung wegen Abänderung der Verordnung vom 22. Januar 1874, betreffend die Ver waltung des Reichskriegsschatzes, vom 31. März 1897, und liegen vierzehn Tag« lang zu Jedermanns Einsicht in der Rathskanzlei aus. Bautzen, am 13. April 1897. Der Stadtrat h. 0r. Kaeubler, Bürgermeister. S. Bekanntmachung. Gründouuerstag, den 15. dss. MtS, bleiben die Geschäftsstellen im Rathhausc und im PolizciVcrwaltungSgcbäudr, sowie die städt. Sparkasse, das Standesamt und das Bauamt Vormittags geschlossen. Bautzen, den 14. April 1897. Der Stadtrat h- 0r. Kaeubler, Bürgermeister. Zur Erledigung kommt die achte Lehrerstclle in Neugersdorf. Kollator: Das Königliche Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichtes. Der Jahresgehall, der bei einer Wohnungsenlschädiguug von 200 Mark zunächst 1000 Mark beträgt, erhöht sich mit dem vollendeten 25. Lebensiahre aus 1200 Mark und steigt in 5jährigen Zwischenräumen bis aus 2100 Mark. Auch Bewerber, die das 25-, doch nicht das 30. Lebensjahr überschritten haben, wollen ihre Gesuche nebst den erforderlichen Zeugnissen bis zum 25. April a e. an den Unterzeichneten cinreichen. Löbau, am 5. April 1897. Der Königliche Bezilkssckulinsprkior. Bach. , Bekanntmachung. Zu besetzen ist am 1. Juni dieses Jahres die mit Genehmigung der obersten Schulbehörde zu er richtende 7. ständige Lehrerstelle In AltgcrSdors. Kollator: Das Königliche Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Das Einkommen beträgt 1000 Mark Gehalt und 160 Mark Wohnungsgeld sür unverheiratete bez. 200 Mark sür verheiratete Lehrer, steigt mit dem erfüllte» 25. Lebensjahre aus 1100 Mark Gehalt und erhöht sich in fünfjährigen Zwischenräumen auf 1900 Mark Gehalt und 250 Mark Wohnungs geld. Der in der Ausschreibung voni 10. dieses Monats angegebene Betrag des Wohnungsgeldes wird hiermit widerrufen. Auch Bewerber im Alter stoischen 25 und 30 Jahren können Berücksichtigung finden. Bewerber wollen ihre Gesuche nebst den erforderlichen Zeugnissen bis zum 25. April dieses Jahres an den Unterzeichneten einsenden. Löbau, am 13. April 1897. Der Königliche Bezirksschulinspcktor. Bach. Berufswahl. In diesen durch eine ernste und heilige Erinnerung ge weihten Tagen beschäftigt wohl in sehr vielen Familien eine recht wichtige irdische Sorge die Gemüter der Eltern. Es ist die Berufswahl ihrer Kinder oder, wie man mit Bezug auf die meisten Fälle richtiger sagen muß, für ihre Kinder. Wir brauchen den allgemeinen Ausdruck „Kinder", weil in der heutigen Zeit diese Sorge nicht nur für die Söhne, sondern auch für die Töchter eintritt. Bleiben wir aber heut mit unsern Gedanken zunächst auch nur bei den ersteren stehen, d. h. den Knaben und Jüng lingen, die jetzt aus der Volksschule oder aus einer höheren Schule ausgetreten sind, um sich für den zu ergreifenden Lebensberuf nun speciell vorzubereiten, oder wie es auf dem Lande und in der Fabrikbevölkerung meist der Fall ist, bereits als eigentliche, erwerbende Arbeiter in den Kampf des Lebens einzutreten, so entfaltet sich vor unsern Blicken eine unendliche Mannigfaltigkeit der Verhältnisse. Bei den soeben genannten Klassen ist von einer Berufs wahl für die Kinder oft überhaupt nicht die Rede. Der Bauernsohn wird noch mehr, wie es bisher schon der Fall gewesen ist, zu den Geschäften der Landwirtschaft nach seinen Kräften als Gehilfe herbeigezogen. Der Sohn eines Tagelöhners muß in einen leichten Dienst, z. B. als Hüte junge, treten. Ebenso müssen ja auch die Kinder der Fabrikarbeiter oft sofort nach beendigter Schulzeit eben falls in eine Fabrik als jugendliche Arbeiter gehen. Auf die auch in diesen Kreisen vorkommenden Ausnahmefälle gehen wir erst später in einem allgemeineren Zusammen hang ein. — Uebrigens ist es a bekanntlich in gewissen höheren Standeskreisen so, daß ür die Söhne, wenigstens für die ältesten, unter regelmäß gen Verhältnissen die be sondere Berufswahl unnötig ist. Der Beruf ist einfach durch die Familienverhältnisse oder den Stand des Vaters bedingt. — Am meisten tritt die Sorge wegen der Berufswahl in den Kreisen des höheren oder niederen städtischen Mittelstandes auf, aber hier wiederum in sehr ver schiedener Weise. Hat der Sohn ein Gymnasium oder eine höhere Realschule besucht und nach Vollendung des Studiums sein Reifezeugnis erlangt, so steht er, wenn es nun zur Vorbereitung auf den speciellen Lebensberuf kommt, bereits in einem Alter von 18—20 Jahren. Bis zu dieser Altersstufe des eigentlichen Jünglingsalters ist es ja möglich, daß der junge Mann unter Beratung seiner Eltem und erfahrener älterer Freunde mit Ueberzeugung ja viel leicht mit Begeisterung einen bestimmten Lebensberuf er- wählt und mit ganzer Seele dem darauf vorbereitenden Studium sich zu widmen entschlossen ist. Leider sind hier Täuschungen in Bezug auf die persönliche Begabung und — was heutzutage besonders ins Gewicht fällt — über die Aussichten, die die gewählte Laufbahn darbietet, nicht ausgeschlossen. In dieser letzteren Beziehung ist es besonders die Pflicht der Eltern, sich genau zu erkundigen, wie es mit den Aussichten für das Vorwärtskommen in dem zunächst ins Auge gefaßten Berufskreis steht. Mehr oder weniger sind ja heutzutage alle die auf höherer Aus bildung beruhenden Berufe überfüllt; und es HM da sorg fältig zu prüfen, wo etwa in dem gegenwärtigen Zeit punkt der Zudrang am wenigsten beängstigend ist. Atan kann es bedauern, daß bei der Berufswahl, die in die höheren geistigen Lebensgebi?^ einführen soll, solche ma terielle Interessen als ausjchiaggebende Mächte sich ein mischen. Es ist nun aber einmal nicht zu ändern. Noch schwieriger ist die Aufgabe der Berufswahl für die aus der Volks- oder Bürgerschule im Konfirmations alter entlassenen Söhne des kleinen Mittelstand es. Es versteht sich hier von selbst, daß dabei nicht die doch noch oft sehr unreifen Wünsche eines 14- bis 15jährigen Knaben, sondern der wohlgeprüfte Beschluß der Eltern maßgebend sein muß. Aber wie schwer ist es da oft für diese, das Rechte zu treffen. Während in fiüheren ein facheren Zeiten es als das Nächstliegende und Beste ange sehen wurde, wenn der Sohn in den Beruf seines Vaters eintrat, also z. B. dasselbe Handwerk ergriff, so hat sich darin die Anschauung sehr geändert. Viele empfinden ge rade das Drückende ihres Berufes oder Geschäftes so sehr, daß sie in Bezug auf ihre Söhne zu dem bestimmten Ent schluß kommen, daß diese einen anderen Berus ergreife», ein anderes Handwerk oder Geschäft erlernen sollen. Wohl begründet ist dieser Entschluß nur dann, wenn er nicht aus einer mit Neid gegen andere verbundenen Verstimmung, sondem auf klarer Einsicht der Verhältnisse beruht. „Wo aber nun den Sohn unterbringen?" — Diese Frage will sorgfältig erwogen sein, und kann nach allen Seiten gründlich geprüft werden nur von solchen, die mitten im gewerblichen Leben stehen. Vielleicht ist aber ein Rat, der zunächst mehr die moralische, als die ge werbliche Seite im Auge hat, doch manchem treu besorgten Vater aus dem Handwerkerstande erwünscht, oder gar aus der Seele gesprochen: Wenn es sich um mehrere offene Lehrlingsstellen, vielleicht sogar in verschiedenen Hand werken handelt, so wähle diejenige, in der dein Sohn in der besten Zucht, Pflege und Beratung steht. — Auf einen besonderen Punkt macht uns noch der Blick auf das Leben des genialen Postministers von Stephan aufmerksam. Sein Nater war ein kleiner Handwerker, aber von Natur mit bedeutenden Gaben ausgestattet, hat der Sohn ein höhere Laufbahn erwählt, und hat es zu etwas Großem gebracht. Dergleichen kommt ja manchmal vor; und deshalb soll auch ein dem kleinen Mittelstände angehöriger Mann seinem Sohne keine unnötigen Schwierigkeiten machen, falls dieser die höhere Schule zu besuchen wünscht, um eine Be amtenlaufbahn oder sogenannten gelehrten Beruf zu er greifen. Aber hüten sollen sich die Eltern davor, aus Eitelkeit die Begabung ihres Sohnes zu überschätzen, und ihn dadurch selbst zu einer falschen Wahl zu verführen. Die bitterste Enttäuschung, ein völlig verfehltes Leben könnte die Frucht dieser Verirrung sein. Ernsten Vätern und Müttern wird auch in Bezug auf die hier besprochene Frage das Wort als Leitstern dienen: Alles mit Gott! An Gottes Segen ist alles ge legen! 6. li. Neueste Telegraphische Korrespondenz. Schwerin, 14. April. (Tel. der Bautzener Nachr.) Das Staatsministerium giebt über das Ableben des Großherzogs folgendes bekannt: Die Herzschwäche des Großherzogs war am 10. d. derart gestiegen, daß die Aerzte mit Bestimmtheit erwarteten, der Patient werde die Nacht kaum überleben. Der Patient fühlte abends 7'/, Uhr Ruhe bedürfnis und wünschte, wie regelmäßig geschah, allein ge lassen zu werden. Er verblieb im Rollstuhl sitzend ruhig. Der Arzt und die Diener lauschten draußen auf den Atem des Patienten. Als der Arzt bald darauf den Atem nicht mehr horte, betrat er das Zimmer, den Tod des Großherzogs befürchtend. Der Arzt fand das Zimmer leer, zugleich meldete ein Diener, daß der Großherzog auf einem Wege vor der Villa liegend gefunden worden sei. Der sodann schwerverletzt herbeigetragene Großherzog hatte augenscheinlich, wie er öfter in Atemnot zu thun plegte, im Freien Luft gesucht, war in Schwäche im Garten getaumelt und über die mir wenig ent fernte niedrige Umfassungsmauer auf die in unbedeutender Tiefe darunter führende Straße gestürzt, wo die Gärtnerfrau und ein Kammerdiener ihn fanden. Die Aerzte stellten eine Verletzung des Rückgrates fest. Inzwischen hatten sich die Angehörigen des Großherzogs versammelt; der Großhcrzog richtete an dieselben noch liebevolle Worte, umarmte seinen Sohn und verschied sanft nach einer Stunde. Wien, 13. April, abends. Zum Ehrendienst bet dem Kaiser Wilhelm, welcher am 2l. d. vormittags hier eintrifft, sind befohlen: EorpSkommandant Prinz Lobkowitz, Oberst Neuhold, Flügeladjutant Fürst Schön burg und ein Offizier des 7. Husarenregiments. Der