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Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme derTage nach Sonn- und Festtagen. Annahme von In seraten sür die nächsterscheinende Nummer bis Bormittag V, 11 Uhr. Der Abonnementspreis beträgt vierteljährlich Mk. 1.8V, für den 2. und 8. Monat Mk. 1.10, sür den 3. Monat 55 Pf. Einzelne Nr. 10 Ps. Inserate proZeile 12 Pf., für guSwärt» und im amtlichen Teile 1b Pf. IM» Waldenburger Anzeiger. Filialen: in Altstadt Waldenburg bei Herrn Otto Förster; in Callenberg bei Hrn. Strumpf wirker Fr. Hermann Richter; in Kaufungen bei Herrn Fr. Janaschek; in Langenchurs dorf bei Herrn Heinrich Stiegler; tn Pemg bet Herrn Wilhelm Dahler; m Wolkenburg bei Herrn Linus Friedemann; in Ziegel heim bei Herrn Eduard Kirsten. s-mfp-eche- N-. s. Amtsblatt für das KsnigUcke Amtsgerickt und den Stsdtrat M Waldenburg. Postscheckkonto Lew» g 4436 Zugleich weit verbreitet in den Städten Pruig, Lemzeva«, Lichteusteiu-Talluderg und in den Ortschaften nachstehender Gtandcsamtsbczirkc: Altstadt Waldenburg, Braunsdorf, LaLeuberg, Eyrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchurödorf, Langenleuba-Niederbain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, OelSnitz i. Trzgeb„ Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. 22. Donnerstag, den 28. Jannar 1915. Witteruugsbericht, ausgenommen am 27. Januar, Mittag 1 Uhr. Barometerstand 751 mm reduziert auf den Meeresspiegel. Thermometerstaud — 1 ° L. (Morgens 8 Uhr — 2 ° L. Tiefste Nachttemperatur — 3 * L) Feuchtigkettsgehal! der Luft nach Lambrechts Polymeter 70 Tanpuukt — 6 Windrichtung: Nordost. Niederschlagsmenge in den letzten 24 Stunden bis früh 7 Uhr: 5,z mm. Daher Witterungaanastchten für den 28 Januar Meist bedeckt mit Niederschlägen. PmrküU -it Abgabe vaa 8t!zeabral belrcffeab, vom 25. Januar 1915. Uebercinstimwende bedauerliche Erfahrungen in fast allen Teilen des Landes haben er geben, daß die in § 9 Absaß 1 der Verordnung des Bundesrats über die Bereitung von Backware vom 5. Januar 1915 für die Bäckereien und Konditoreien vorgeschriebene nächtliche ArbeitSruhe eine Schonung der Weizen« und Weizenmehloorräte nicht bewirkt hat, daß große Teile der Bevölkerung in völliger Verkennung der ernsten Beweggründe jener Vorschrift die Gewöhnung angenommen haben, Weißbrot, das hiernach zwar nicht mehr in den Morgen stunden, wohl aber in den Nachmittags- und Abendstunden frisch gebacken erhältlich ist, zu dieser Zeit ohne rechtes Bedürfnis lediglich des Wohlgeschmacks halber in erheblichem Maße zu verzehren. Das Ministerium des Innern steht sich daher zum Schutze des allgemeinen Wohles, daS dringend eine sparsame Verwendung von Weizenmehl erheischt und durch die geschilderte Gcbahrung ernstlich gefährdet ist, veranlaßt, zu verordnen, was folgt: Weizevbrot darf im Laufe des Kalendertages, au dem es gebacken worden ist, ans den Bäckereien und Konditoreien, auch wenn diese nur eine« Nebenbetrieb dar- stelle», nicht abgegeben werde». Zuwiderhandlungen werde« mit Geldstrafe bis zu 15V Mark oder mit Haft bestraft. Tie Durchführung dieser Anordnung, die sofort in Kraft tritt, liegt in Städten mit Revidierter Städteordnung dem Stadtrate, in anderen Städten dem Bürgermeister, in Land gemeinden dem Gemeindevor stände ob. Das Ministerium des Innern behält sich, falls ein mit den Anforderungen des öffent lichen Wohles in der angedcuteten Weise nicht mehr vereinbarlicher Kuchengcnuß festzustellen wäre, vor, eine gleichartige Anordnung auch in bezug auf die Abgabe von Kuchen zu ertasten. Zugleich nimmt das Ministerium des Innern diese Gelegenheit Wühr, an alle Bevölke rungskreise die ernste Mahnung zu richten, wie mir Wcizenbrote so auch mit Roggenbrote spar sam und haushälterisch umzugehen, nichts zu vergeuden und kein Stück ungenützt umkommen zu lasten. An die Erzeuger des Brotgetreides aber ergeht auch an dieser Stelle die Mahnung, alles Brotkorn lediglich für den menschlichen Genuß vorzubehalten und nichts davon an das Vieh zu verfüttern, wie ihnen daS in der Verordnung des BundeSratS über das Verfüttern von Roggen, Weizen, Hafer, Mehl und Brot vom 21. Januar 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 27) unter Androhung nachdrücklicher Strafen zur Pflicht gemacht ist. Die Müller und Unternehmer von Betrieben, in denen Mehl verpacken und insbe sondere Brot hergestellt wird, werden veranlaßt, die Vorschriften gewissenhaft zu beobachten und duichzusühren, die in den Verordnungen des Bundesrats über das Auswahlen von Brotge treide und über die Bereitung von Backware vom 5. Januar 1915 getroffen sind. Dresden, den 25. Januar 1915. Ministerium des Innern. Vitzthum. Anordnungsgemäß wird zur strengsteil Nach- achtung folgendes bekannt gegeben: „Die Abgabe von Weizen, Roggen-, Hafer- nnd Gerstemehl im ge schästlichen Verkehr ist in der Zett vom Beginn des 26. Januar bis zum Ablauf des 31. Januar 1915 verboten. Richt verboten find Lieferungen an Behörden, öffentliche und gemein nützige Anstalten, Händler, Bäcker und Konditoren. Wer dieser Vorschrift zuwider Mehl abgivt oder erwirbt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monate« oder mit Geldstrafe bis zu 15VV Mark bestraft." Waldenburg, den 26. Januar 1915. Der Stadtrat. EnglLscke Stellungen im Sturm überrannt. englische Geschwader aus den Dreadnought-Kreuzern „Lion", „Prinzeß Royal", „Tiger", „New-Zeeland" und „Jndomitablc" bestand, die durchschnittlich eine Bemannung von 750 bis 1000 Köpfe hatten, konn- Der Kaiser schenkte dem 50. österreichisch.»»garischeu Regiment eine prachtvolle Fahne. In Johannistal ereignete sich ein schwerer Flieger, ««fall. Der Kommandeur der Schutztruppe von Deutsch-Süd. Westafrika ist gefalle«. Bei der Insel Rügen find feindliche Unterseeboote auf getreten. In Dünkirchen hat ein deutscher Flieger die Schutz' werft in Brand gesetzt. I» Italien kamen durch da« Erdbeben 44,00V Men« scheu «m. Im Rotterdamer Kanal hat die Schiffahrt erheblich zugenommen. Die Lage in Marokko hat sich sür Frankreich außer, ordentlich ernst gestaltet Zwei englische Deeadnaughts mußten sich ins Dock begeben. Die englische« Grubenarbeiter Hobe« die KSndignng beschlossen. I» England herrscht empfindlicher Kohlenmangel. England hat wieder eine« Hilfskreuzer nnd eine« Fischdampfer durch Minen verloren. Portugal hat die Truppenseudungen nach Afrika ein gestellt. In Portugal ist Revolution ausgebrochen. General Castro hat die Regierung übernommen. Der Emir von Afghanistan ist nicht ermordet. Japan hat Achtung vor dem Völkerrecht. Die Beziehungen Englands z« Amerika drängen zu einem Konflikt. In Täbris wurde die engltsch-pcrfische Dank ausge« raubt. "Maldenbnrg, 27. Januar 1915 In dem Seekampfe bei Helgoland waren es die deutschen Schiffe, welche die überlegenen englischen Seestreitkräste angriffen. Das haben auch die eng lischen Marinebehörden eingestanden. Während das ten aus deutscher Seite, dem Kräfteverhältnis nach, in den Kreuzern „Derfflinger", „Seydlitz", „Moltke" und „Blücher" nur etwa dreieinhalb Einheiten diesen fünf englischen Einheiten gegenübergestellt werden. Die gleichfalls am Kampf beteiligt gewesenen leich teren Streitkräfte waren auf beiden Seiten ungefähr gleichbedeutend, für das eigentliche Gefecht aber ka men sie weniger in Frage, da sie mehr in zweiter Linie als Reservekräfte gehalten wurden. Sofort, als unsere Schiffe die Feinde erblickten, brachen sic ihre Fahrtrichtung ab und fuhren mit Volldampf auf die englischen Dreadnoughts zu. Allen voran unser Kreu zer „Blücher"! Mutig löste er sich aus der schützen den Gefechtsstellung und ging, fortwährend feuernd, dem Gegner zu Leibe. Sofort schoben sich englische Torpedojäger in Verbindung mit anderen Einheiten zwischen „Blücher" und die anderen deutschen Kriegs schiffe, so daß „Blücher", von einer Uebermacht um geben, nach tapferer Gegenwehr in die Tiefe ging. Etwa 700 brave Seeleute sind dabei umgekommen, während die übrigen, davon 25 in schwerverletztem Zustande, von den Engländern aus dem Wasser ge fischt und nach England gebracht wurden. Man muß aber annehmen, daß der von uns zum Sinken ge brachte englische Dreadnought auf die Rechnung des sich mit einem Löwenmute verteidigenden „Blücher" zu schreiben ist, daß also sein Untergarm voll ge rächt ist. Inzwischen waren unsere Schiffe fortwährend in Fahrt geblieben, und es gelang so dem deutschen Geschwadcrkommandanten, die Engländer bis zu einer Zone zu locken, welche, wie die Engländer selbst zu geben, durch deutsche Unterseeboote bewacht wurde. Da auch Minengefahr vorlag, wagten die englischen Schlachtschiffe sich nicht mehr vorwärts. Schwer be schädigt mußten sie sich zurückziehen, teils um sofort in Docks zu gehen, während die andern heimfichren. Die Seeschlacht aus nächster Nähe angesehen hat die Besatzung des Fischdampfers „Erika". Er fuhr am Vormittag des ereignisreichen Tages 120 Meilen südwestlich von Helgoland vorbei, als er plötzlich das grausig-schöne, alle Nerven auspeitschende Schauspiel vor sich sah. Die Granaten und Projektile der kämp fenden Schiffe fielen wie ein Regen auf die Eisen bauten und in das Meer, ungeheure Wasser- und Dampfsäulen stiegen aus der See auf. Bald sah der Kapitän des Fischdampfers, wie „Blücher", bis zum letzten Augenblick feuernd, in den Wellen ver schwand. Zu gleicher Zeit erhielten zwei englische Kreuzer ein paar gewaltige Treffer, der eine im Hinterschiff, der andere in der Mitte beim Schornstein. Langsam bewegte sich die Seeschlacht am Horizont nach Helgoland zu. Bei Aineland, einer den Hollän dern gehörigen Insel der westfriesischen Inselgruppe, wurden später drei Unterseeboote und zwei Torpedo boote in östlicher Richtung vorbeisahren gesehen. Auch mehrere Schiffssignale und das Geheul von Dampf pfeifen wurden dort in der Nacht gehört. Die Küsten wache vermutet, daß nicht weit vom Lande noch ein englisches Kriegsschiff gesunken ist. Da die Wasser tiefen an diesen Stellen sehr gering sind, wird es, vor allem in der Ebbezeit, sich leicht feststellen lassen, ob dort ein Kriegsschiff liegt. Die englischen Verluste sind, wie ja auch zu er warten war, ziemlich erheblicher Natur. Die Tat sache allein, daß von der englischen Admiralität in allen ihren Meldungen betont wird, daß kein eng lisches Kriegsschiff gesunken sei, muß den Verdacht vom Gegenteil fördern. Dazu kommt, daß der deut sche amtliche Bericht in der bekannten lakonischen Kürze den Untergang eines englischen Schlachtschiffes fest stellt. Diese Behauptung stützt sich auf die überein stimmenden Meldungen aller der Gefechtsteilnehmer auf den deutschen Schiffen und wird insbesondere noch