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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. —^ , .. —7-7 ' . ' -7— -7^—- -_ —- 7 , —— 322. Sonnabend den 18. November. 1854. Bekanntmachung und Erinnerung. Die von Grundstücken, Miethen und verschiedenen Luxusgcgenftänden zu dem Kriegsschulden-Lilgungs-Fonds dieser Stadt zu entrichtende Abgabe ist auch auf den instehenden Termin November jetzigen Jahres nur nach demselben Ver hältnisse wie in den vorhergegangenen Terminen abzuführen. Wie wir daher erwarten können, daß die auf diesen Termin verfallenen Beiträge ohne allen Rückstand gehörig werden abgetragen werden, sö haben wir auch an die unverweilte Berichtigung der auf frühere Termine noch außenstehenden Reste um so ernstlicher zu erinnern, als wir diese unterbleibenden Falls nunmehro durch militairische und nach Befinden gerichtliche Erecution einbringen lassen müßten. Leipzig, den 2. November 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Landlagsmittheilungen. Elfte Sitzung der ersten Kammer und vierzehnte Sitzung der zweiten Kammer am 16. d. M. Di» erste Kammer hat die Berathung des Entwurfs einer Strafvroceßordnung begonnen, und die zweite Kammer die Bera- thmr» über b:.: -rUrj eines Strafgesetzbuchs fortgesetzt. Der in der ersten Kammer erstattete ziemlich umfangreiche Bericht zerfällt in 6 Abschnitte. In seinem ersten Abschnitte schildert er die Entstehungsgeschichte der Strafproceßordnung, ver breitet sich im zweiten Abschnitte über die Principien des vorgelegten Entwurfs (bezüglich welcher bei Gelegenheit der Verhandlungen der jmseitigm Kammer über den nämlichen Gegenstand bereits Mit teilung gemacht worden ist), stellt ferner das Verfahren vor den Bezirksgerichten und dem Einzelrichter dar und handelt danach insbesondere von den im Entwürfe in Bezug auf die Wieder aufnahme der Untersuchung und den Adhästonsproceß befolgten Grundsätzen. Im dritten Abschnitte begutachtet der Bericht den Entwurf im Allgemeinen, erwähnt hierbei zunächst, daß die De putation bei ihren Berachungen eine Anzahl Beurtheilungen, welche der Entwurf durch mehrere hervorragende Theoretiker und Praktiker des In- und Auslandes erfahren, außerdem auch die Strafproceß- ordnungen anderer deutscher Staaten benutzt habe, und spricht sich sodann über die Gesetzvorlage dahin aus, daß er ihr das Aeugniß giebt, sie zeichne sich in formeller Hinsicht durch scharfe Fassung, klare, populäre Sprache, Sorgfalt und gründliche Motivirung aus, lasse ihrem materiellen Inhalte nach aber umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiete deS Strafproceffes erkennen. Der Bericht geht hiernächst auf die Hauptbedenken ein, welche gleich zu Anfänge mehreren Deputationsmitgliedern gegen das aufgestellte Verfahren beigekommen find, und bezeichnet alS solche: a) daß in den vor die Bezirksgerichte gewiesenen Strafsachen rücksichtlich der Schuldfrage kein Rechtsmittel gestattet, b) daß in dem Verfahren zu viele Rechtsmittel nachgelassen worden, e) die Beschaffenheit der der Staatsanwaltschaft zugewiesenen Stellung zu den Polizeibehörden und 6) daß das mündliche und öffentliche Verfahren auch in den vor dm Einjelrichyr gehörigen Sachen regelmäßig eintreten solle. Bon diesen Bedenke« abgesehen, iß hie Majorität der Deputation mit den Vrundprincipien de- Entwurf-, namentlich auch mit der Verwerfung des Instituts der Schwurgerichte einverstanden. In seinem vierten Abschnitte handelt der Bericht von der Berichts beilage unter (Z, Einer im Einvernehmen mit den königl. Com- miffaren und der Awischendeputation der zweiten Kammer veran stalteten Umarbeitung des Entwurfs, welche der Berathung zu Grunde gelegt werden soll. Der fünfte Berichtsabschnitt motivirt speciell die in der Beilage sub (2 vorgeschlagenen Aenderungen, und der sechste Abschnitt enthält den Antrag der Deputations majorität, die Kammer wolle den Entwurf, wie er in der Beilage unter (2 "eu redigirt worden ist und beziehentlich einiger Artikel sich durch Beschluß der Kammer gestalten wird, annehmen. AuS der Debatte heben wir nur folgenden Punct hervor. Bürgermeister Koch dankt zwar der . Regierung für die An nahme der dem Entwürfe untergelegten Primipien, bedauert jedoch, daß man von Einführung der Schwurgerichte abgesehen, giebt sich der Hoffnung hin, daß dieses Institut nicht für alle Zeiten vom sächsischen Strafproceß ausgeschlossen sein werde, und wendet sich dann zur nochmaligen Rechtfertigung seines Sondergutachtens. Mit Bezug auf diese zuletzt geäußerten Ansichten erklärte Staatsminister I)r. AschinSky, daß die Regierung von der Räthlichkeit der beabsichtigten Reformen im Strafverfahren durch aus überzeugt sei, zur Einführung der Geschwornengerichte aber nun und nimmermehr ihre Zustimmung ertheilen werde. Sachsens Finanzen. Nach den Landtagsmittheilungen theilen wir nachstehend da- Wichtigste über Sachsens Finanzen mit. Infolge äußerer Umstände hatte der letzte ordentliche Landtag den Beschluß gefaßt, von der Berathung des ihm zur Prüfung vorgelegten Rechenschaftsberichts auf die Finanzperiode 1846 bis mit 1848 abzusehen und die Staatsregierung zu ersuchen, denselben dem bevorstehenden außerordentlichen Landtage zu überweisen, dabei aber zu erklären, daß dies nur ausnahms weise und unter Verwahrung aller ständischen Rechte geschehen sei. Bei dem Zusammentritt des gegenwärtigen Landtags ist Letzterm denn auch das gedachte Rechnungswert zur Prüfung zugegangen und die Finanzdeputation der tt. Kammer hat bereit- darüber Bericht erstattet. Behufs schnellerer Förderung der Berichterstattung hat man, abweichend von dem frühern Gebrauch, die zweckmäßige Einrichtung getroffen, die Bearbeitung de- Bericht- unter drei Mitglieder der Finanzdeputation zu verrheilen, und demgemäß hat der Abg. v. d. Beeck den allgemeinen Theil, das mobile Staats vermögen und den Stand des Staatsschuldenwesens betreffend, der Abg. Rittner den zweiten Lheil, der die Staatseinkünfte um faßt, und der Abg. Oe hm ichen auf Kohren den dritten Theil, welcher die Staatsausgaben behandelt, bearbeitet. Im Ganzen genommen find die Ergebnisse der Finanzverwaltung in der ge dachten Periode günstig und hat der Rechnungsabschluß einerj, wenn auch nur kleinen Ueberschuß gewährt. Was zuvörderst die