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W och enblatt str , ,, Bischofswerda, Stolpen nnd Umgegend. Amtsblatt des Königlichen Gerichtoamtes und des Stadtrathrs zu Dischsssroerda. > virst Seitschrift «scheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und Sonnabend«, und testet vlertelMrÜch 12z Inserate w«den nur di« Dienstag und Freitag früh 8 Uhr angenommen. ' 78. Mittwoch, de« 4. -October. 18^65^ Eunöschau. Die Umstände, durch welche seiner Zeit der Haisei von Oesterreich zur Erlassung deS Oclober- dipIomS gedrängt wurde, sind bekannt. Geschlagen zu Solkerino und Magenta, gedemüthigt durch den französischen Kaiser im Frieden zu Villafranca, er schöpft und au« tausend Wunden blutend, eines schönen KronlandeS beraubt, konnte Oesterreich seinem Untergange nicht entgehen, wenn eS von dem abso luten ReglerungSsystem nicht zu einem vollSthüm- kichern überging. Ein solches bot das Octoberdiplow, von der deutschen Bevölkerung und theilweise der qechischen mit Begeisterung, von der ungarischen nur kühl ausgenommen. Den Magyaren genügt eS nicht, sie wollten Alles aus die Gesetze von 1848 zurückführen. Einem solchen radikalen Verfahren gegenüber suchte die Regierung einen Halt in der Leutsch-slavischen Bevölkerung und der ehemalige deutsche R-ichSminister v. Schmerling redigirle die unter dem Namen der Februar-Verfassung bekannten verschiedenen Gesetze. Diese läuft tm Wesentlichen daraus hinaus, die im Octoberdiplom begründete Selbstständigkeit (Autonomie) der einzelnen öster reichischen Kronländer möglichst wieder aufzuhebcn nnd die gesetzgebende Thätigkeit des ReichSraihS alS bindend auch für die einzelnen LandeSgesetz- gebungen hinzustellen. Waren die Ungarn schon mit dem Octoberdiplom unzufrieden, so sprachen sie sich nun um so rücksichtsloser gegen dir Februarverfaffung auS, welche von ihnen nun gar noch Opfer zu Gunsten einer Reichöverfassung verlangte, die ihnen wenigstens so lange gleichgiliig bleiben wird, bis sie ihre innern Verhältnisse geordnet haben. Sie beschickten deshalb den Wiener ReichScalh nicht und eS war ein großer Erfolg der Echmerltng'schen Poli tik» wenigstens dir Siebenbürger dazu zu bewegen, sich beim Wiener R. R. vertreten zu lassen. Dieser so unvollständig« ReichSraih wurde als der «engere R. R." erklär«, mußte sich aber doch auch mit einer ganzen Anzahl von Gesetzen befassen, die eine all gemeine Wirkung batten und auch diejenigen Länder, betrafen, die wie Ungarn tm R. R. nicht vertrete« Zwanzigster Jahrgang. waren. Die Budgetgesetze, die Finanzfragen, Anleihen u. s. w. wurden in Ermangelung rütieff vollständigen R R. von dem engern R. R. erledigt Dieser Zustand wurde nun auf die Dauer unh«t- dar, der Kaiser machte die ungarische Reise, Entlassung des liberalen Ministeriums EchwerliM folgte. Nun war die Frage, welche durch die kritische Finanzlage immer lauter und lauter sprach: Wie gelingt eS, die Ungarn zu einer gemeinsame», Thätigkeit in der Verfassung heranzuziehen? Wie wird eS möglich, durch Betheiligung Ungarn- tzest bedrohten Kredit Oesterreichs zu heben? Der «p Schritt hierzu ist die Aufhebung der Februarv«- faffung welche in erster Linie die Selbstständigkeit Ungarns nicht anerkennt. ES muß zuerst VaS fSH- melle Hinverniß beseitigt werden, daS in ihr liegt, um auch dieses reichste aller Kronländer Oesterreichs an der Lösung der Finanzfrage Oesterreichs zu b«- theiligen. Dieser erste Schritt ist eS, den der Kaisex in seinem Manifest thul. Die Ungarn sollen üb« die Februarverfaffung zu Gericht fitzen und das, was sie beschließen werden, wird dem Kaiser W Prüfung vorgelegt. Heißt er die Beschlüsse d»r Ungar» gut, genehmigt er sie, so würde» die Ve, schlösse den einzelnen deulsch-slavischen Landtage», zur Begutachtung unterbreitet. Nun haben aber die Ungarn stets, selbst zu einer Zeit, wo sie gar Kicke Aussicht hatten, einmal ihren Willen durchzusetzen, behauptet und verlangt, die Justiz- und die Finanz verfassung als selbstständige, autonome Gegenstände zu behandeln und sich nur bereit erklärt, zu der gemeinsamen Reichsverwaltung nur die Ueberschüss« ihrer Finanzen herzugeben. Beharren sie auch jetzt, wo sie so viel Oberwasser haben, auf diesen For derungen, verstehen sie sich also höchstens dazu, zwar Abgeordnete nach Wien zu einem alle Länder Oester reichs umfassenden R. R. zu senden, diesen aber nur zu verbieten, sich an allgemeinen Finanzgegea- ständen zu betheiligen, so ist der Erfolg des neuesten RegierungS-ErprrtmenteS ziemlich illusorisch und das kaiserliche Manifest ist wahrscheinlich umsonst ge- schrbeben. Deshalb muß etwas AeußersteS geschehen, um hie Ungarn vor derartigen Beschlüssen, welch«