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Erscheint; Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter; 1. Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis: Vierteljährl. 1 M. 2S Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Blatt Amts und des SLadLraLhes des Kömgt. Amtsgericht Zu Wullsnih. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauS von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und G. L Daube L Comp. >^sür Plllsmtz, KSnigsbrüik, Radeberg, Radeburg, Moritzburg uud Umgegend D-°a Sechsnudviersigster Jahrgang. ^«'»4-- o-»----- Mittwoch. Ux. Z7. 18. Juli 1884. des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute die Aenderung der Firma E. Arthnr Gebler in Bretnig in Arthur Gebler Auf Fol. 212 des Handelsregisters für den Bezirk verlautbart worden. Pulsnitz, am 13. Juli 1894. Bekämpfung der anarchistische» Unthaten. Die sich in kurzen Zeiträumen wiederholenden Ver- brechen der Anarchisten drängen den Regierungen und Volksvertretungen die Nothwendigkeit auf, wirksamere Maßregeln gegen diese Unthaten einzuführen. Doch wenn man die Natur dieser raffinirten Verbrechen und die Ver schlagenheit und Frechheit der abgefeimten Mordbuben in Betracht zieht, so wird man bald merken, daß durch stren gere Gesetze und internationale Vereinbarungen der Regie rungen wohl nicht allzuviel gegen die Anarchisten auszu richten ist, denn dieselben halten ja ihre Umtriebe stets streng geheim und man erfährt gewöhnlich erst dann genau, daß ein verworfener Mensch ein gefährlicher Anarchist ist, wenn er eine Bombe wirft oder den Mordstahl zuckt. Zudem enthalten auch die Staatsgesetze aller Culturländer bereits Bestimmungen genug, um Revolutionäre unschädlich zu machen. Der Kernpunkt bei der Bekämpfung des Anarchisten bleibt nun aber offenbar die rechtzeitige Er kennung eines solchen schuftigen und verirrten Subjektes, und da können offenbar schärfere und umsichtigere Polizei maßregeln viel mehr wirken als strengere ffeue Gesetze gegen den Anarchismus se'bst, denn wenn eine Person rechtzeitig als des Anarchismus verdächtig von der Polizei erkannt und entsprechend beobachtet wird, so wird es dieser Person schwer werden, Unthaten zu vollbringen. Eine der wichtigsten Aufgaben bei der Bekämpfung anarchistischer Verbrechen haben nun offenbar die menschliche Gesellschaft sowie auch die öffentliche Meinung nebst der Presse zu erfüllen Die menschliche Gesellschaft stellt im Staate und in der Culturwelt eins große Bruderkette in gemein samen Interessen, zumal was den Schutz von Leben und Eigen thum, Ordnung und Sitte anbelangt, dar, also ist es auch die Pflicht jedes rechtschaffenen Menschen, den Anar chismus zu bekämpfen, das heißt, allen auf gewaltthätigen Umsturz gerichteten offenen oder versteckten Agitationen entgegenzutceten. In dieser Hinsicht muß die menschliche Gesellschaft eine feste Phalanx bilden und nicht erst auf den Polizisten warten, wenn es gilt, einen gefährlichen Menschen unschädlich zu machen. Damit hat die Brand markung der geplanten oder ausgeführten Unthat, der ehrlosen Gesinnung und Gemeinheit in der öffentlichen Meinung Hand in Hand zu gehen, und die Presse, als das wirksamste Werkzeug der öffentlichen Meinung, hat diese Brandmarkung zu unterstützen. Diejenigen Blätter verirrter Parteien aber, welche offen oder in abgefeimter verstellter Form mit den Bestrebungen der Anarchisten sympathisiren, sind mit schweren Strafen zu belegen, bez. zu verbieten, denn solche Blätter treiben eine äußerst ge fährliche Vergiftung der öffentlichen Meinung und eine Verwirrung der Begriffe über Recht und Ordnung. Strengere Maßregeln gegen gewisse Preßorgane, welche sich nicht scheuen, die Anarchisten zu loben oder in Schutz zu nehmen, wäre also der einzige Punkt, wo der Gesetz geber eine Lücke ausfüllen könnte. Es wird dies auch jetzt in Frankreich erstrebt, wo einige sozialistische Blätter den Anarchisten Ravacholl als Märtyrer gefeiert hatten, und Gesetzesänderungen, welche die Preßfreiheit in diesem Sinne beschränken, sind gewiß berechtigt. Die „Berl. Börsenztg." schreibt dazu: Einiges Auf sehen hat es erregt, daß eine sächsische Polizeibehörde mehrere socialdemokratische Redacteure aus ihrem letzten Wohnort ausgewiesen hat. Im Publikum und auch in mehreren Blättern ist gefragt worden, ob das denn an gehe, da das Socialistengesetz mit seiner AuSweisungsbe- fugniß nicht mehr besteht. Darauf ist zu erwidern, daß die Polizeibehörden das Recht des Aufenthaltsverbots allerdings haben, insofern die betreffenden Personen schon Strafen verbüßt haben und insofern die landesgesetzlichen Bestimmungen die Polizei mit derartig weitgehenden Rech- Königliches Amtsgericht. Weise. ten ausgerüstet haben. Es ist ein Jrrthum, daß das Frei zügigkeitsgesetz und die Reichsgesetze über das gemeinsame Jndigenat, für ganz Deutschland nebst den entsprechenden Heimaths- und Niederlassungsgesetzen die ganze, hier in Betracht kommende Materie erschöpfen. Nach den preußi schen diesbezüglichen Bestimmungen können Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu er- warten ist, jederzeit ausgewiesen werden. In Sachsen ist das entsprechende Landesgesetz weit jüngeren Datums, als in Preußen; es datirt vom 25. April 1886, ist also mit dem vollen Bewußtsein seiner wesentlichen Einschränkung des Freizügigkeitsgesetzes für das deutsche Reich erlassen worden. Daß dies geschehen konnte, erklärt sich aus dem Freizügigkeitsgesetze selber, wonach die Geltung dieses Ge setzes ihre Grenze an denjenigen landesgesetzlichen Bestim mungen findet, die Aufenthaltsverbote für bestrafte Personen anordnen. Der einzige Unterschied zwischen der Auswei sungsberechtigung, wie sie das Socialistengesetz gegeben hatte, und derjenigen, wie sie die Landespolizeibehörden nach Patrikulargesetzen haben, ist der, daß zur Ausweisung unter dem Socialistengesetz nicht eine vorangegangene Be strafung des Auszuweisenden nöthig war. Oertliche mW sächsische Angelegenheiten. Beiträge für diesen Theil werden gegen Vergütung dankend angenommen. Pulsnitz. An dem gestern stattgefundenen Vieh markte waren 121 Kühe, 311 Ochsen, 31 Pferde, 190 Schweine zum Verkauf aufgetrieben worden. 195 Stück Rindvieh waren in den Ställen zum Vorverkauf gestellt worden. — Auf dem 8. deutschen Turnfeste zu Breslau, welches Sonnabend, den 21. Juli seinen Anfang nimmt, wird der nördliche Oberlausitz - Turngau durch circa 40 Mann vertreten sein. Er belheiligt sich möglichst vollzäh- lich an den allgemeinen Freiübungen, stellt mehrere Keulenschwinger zu den Sachsenübungen, 2 Musterriegen am Stützreck und Barren und 1 Wetturner. Letzterer ist derselbe Turner, welcher auf dem 8. Gauturnfeste zu Ohorn den 1. Preis errang. Möge die turnerische Arbeit des Gaues eine gesegnete sein! (K. W.) Königsbrück, 13. Juli. Das gestern Abend gegen 7 Uhr über unsere Stadt ziehende Gewitter hat ein schweres Unglück herbeigeführt. Einer der Blitzschläge ging auf dem Jnfanterie-Gefechtsschießlatz bei Königsbrück nieder, woselbst an den Zielen ca. 90 Mann dienstlich mit Vorbereitungen zu dem Schießen für den folgenden Tag beschäftigt waren. Während die beschäftigten Mannschaften vor dem rasch nahenden Gewitter in den Deckungen Schutz suchten und zumeist auch schon gefunden hatten, waren der Unteroffizier Kluge und der Soldat Mehner vom 133. Regiment noch im Freien befindlich. Noch ehe der Gewitterregen begonnen hatte, knatterten Plötzlich zwei außerordentlich starke Blitzschläge fast ganz gleichzeitig hernieder. Kluge war vom Blitz direct auf den Kopf getroffen, der Strahl sodann auf der rechten Kopfseite über die Brust nach dem linken Bein und an diesem herab in den Stiefel gefahren, Körper und Kleider versengend und den Stiefel zerreißend. Der Getroffene war auf der Stelle tvdt, ebenso hatte der Blitz den circa 10 Schritt entfernt befindlich gewesenen Soldaten Mehner von dem selben Regiment getödtet, ohne daß an demselben Verletzung gen sichtbar waren. Der ca. 30 Schritt nach der anderen Seite entfernt gestandene Gefreite Illing vom 106. Regi ment wurde vom Blitze betäubt und war lange bewußt- los, befindet sich aber heute, den Umständen entsprechend, wieder wohl. Die zwei Getödteten wurden in der Todten- halle des hiesigen Friedhofes vorläufig untergebracht (W. Z.) Radeberg. Dieser Tage ist auch in hiesiger Gegend vereinzelt mit dem Schnitt des Roggens begonnen worden. — Das Königreich Sachsen nimmt im Deutschen Reiche nach der Flächengröße die fünfte, nach der Einwoh nerzahl aber die dritte Stelle ein. Die Bevölkerungsdichtig keit Sachsens übertrifft diejenige des Reiches um das 2einhalbfache. Von der gesammten Fläche des König reichs dienen 95,82 Prozent land- oder forstwirthschaftli- chen Zwecken; als erwerbsthätig in Landwirthschaft, Jagd, Forsten und Fischerei werden aber nur gegen 22,4 Pro zent (gegen 41,1 im Reiche) angegeben — ein Beweis dafür, wie bedeutend die sächsische Industrie ist. Bischofswerda. Hier wurde ein 21 jähriger Turner mit großen Ehren zu seiner letzten Ruhestätte be gleitet, der ein Opfer von mitverschluckten Kirschkernen geworden ist, wovon zwei den Darm durchbohrt haben sollen. Pirna. Ein herrliches Naturschauspiel bot sich, wie der „Pirn. Anz." schreibt, dem Auge Donnerstag Abend gegen 6 Uhr am nordöstlichen Himmelszelt. Hier hatte sich am Horizont eine in der Richtung von der Copitzer „Schönen Höhe" aus sich nach Osten bis vor Posta zie hende große und breite reine orangenfarbenähnliche Wol kenschicht gebildet, in der sich bei vollstem Sonnenschein ein bis in die Einzelheiten wunderbares Bild, in der Gestalt eines Dorfes, widerspiegelte. Man konnte die Kirche des Dorfes, Bauernhöfe und eine Reihe prächtiger Pappeln, sowie eine sich in die Länge nach Norden ziehende Häusergruppe mit bloßem Auge gut wahrnehmen. Nach ca. 6 Minuten verschwand das vorgenannte Bild und weiter nach Osten präsentirte sich ein von Bäumen um gebenes Schloß. Diese Gruppe ließ jedoch an Intensität zu wünschen übrig. Man hat es in diesem Falle jedenfalls mit einer sogenannten „b'ata, worZunu" zu thun, bei welcher durch die Brechung der Lichtstrahlen ein unter dem Horizonte liegender Gegenstand am Himmel sichtbar wird. Meißen. Ein hiesiger Schlosserlehrling wurde dieser Tage, als er mit seinem Meister im Freien mit Aufstellung eines eisernen Geländers beschäftigt war, von einer größeren Mücke, einer sogenannten Schnake, in die Hand gestochen. Der Lehrling beachtete dies anfänglich nicht, als jedoch nach Verlauf von einer Stunde nicht nur die Hand, sondern auch der Arm anzuschwellen begann, wurde der Lehrling von seinem Meister sofort zum Arzt geschickt; dessen schnelle Hülfe beugte auch glücklicherweise einer ernsten Gefahr vor. — Die Gefährlichkeit der In sektenstiche scheint immer noch nicht genügend bekannt zu jein, und doch kann dadurch sehr leicht eine lebensgefähr liche Blutvergiftung herbeigeführt werden, weil die Insekten sich oft auf die Körper todter Thiere setzen und das Lei chengift dann auf die Menschen übertragen können. Am schnellsten und besten hilft dagegen Salmiakgeist, den man sofort in die Wunde reiben muß. Es empfiehlt sich daher, auf Spaziergängen bei jetziger Jahreszeit stets ein Fläsch chen Sajmiakgeist bei sich zu tragen. Besonders ist dies auch Lehrern, welche mit ihren Schülern Ausflüge unter nehmen, anzurathen. — Der Brückenzoll der Loschwitz-Blasewitzer Elbbrücke, die am 15. Juli 1893 dem Verkehr übergeben worden ist, hat im ersten Jahre eine Einnahme von rund 67,500 Mark ergeben. Damit werden nicht bloß die Verwaltungs kosten, Zinsen und Amortisationsraten der Bauschuld ge deckt werden können, sondern es wird auch noch ein Ueber- schuß verbleiben. Diesen dürfen die Gemeinden nicht für sich verwenden, sondern sie müff.'n ihn zur schleunigen Tilgung der Bauschuld zurücklegen. — Der „kugelsichere Schneider" Dowe aus Mann heim wird vom 18. d. M. ab im Krystallpalast zuLeip - zig in Begleitung der Kunstschützen Kapt. Leon Martin und Frank Western auftreten. Die Herren werden vorher eine Separatvorstellung für lie Militärbehörden veranstalten,