Volltext Seite (XML)
Dienstag. Rr. «S. 18. Juni 1878. Weißerih-Keitmrg. Amts-MlatL für die Königs. AmtshaupLmarmfchast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Herichts-Aemter und die SLadträti-e zu Dippoldiswatde und Krauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. ZmNcher Theis. Verordnung an sämmtlicheAmtshauptmannschaften, Bürgermeister und Gemeinde- Vorstände, die Wahlen zum Reichstage betreffend. Nachdem durch den Bundesralh unter Kaiserlicher Zustimmung die Auflösung des Reichstags beschlossen und durch Kaiserliche Verord nung zur Vornahme der Neuwahlen sür den Reichstag der 30. Juli ds. Js. festgesetzt worden ist, werden die Gemeindeobrigkeiten — als welche rn dieser Beziehung für die Städte, in welchen die revidirte Städteordnung gilt, die Stadträthe, in den Städten, in welchen die Städteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, die Bürgermeister und für das platte Land die Amtshanptmannschaften zu betrachten sind — hierdurch ange wiesen, unter Beobachtung der im Wahlgesetze für den Norddeutschen Bund vom 3l. Mai >869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 Seite 145 fg.) und in dem zur Ausführung dieses Gesetzes erlassene» Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 275 fg.) enthaltenen Bestimmungen ungesäumt — und zwar zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen cremten Grundstücke — die in 88 6, 7 des angezogenen Reglements vorgeschriebene Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunehmen. HiernLchst haben die Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände in Gemäßheit 8 8 des Wahlgesetzes und 8 1 des Reglements die Wählerlisten aufzustellen. In Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke einzutheilen sind, hat die Aufstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert zu erfolgen und es sind daher die Gemeindevorstände von der Amtshauptmannschaft wegen der geschehenen Bezirkseinthcilung rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. Die Auslegung der Wahllisten hat spätestens am 2. Juli ds. Js. zu beginnen und ist deshalb seiner Zeit die in 8 2 des gedachten Reglements vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen. Da auch zum Zwecke der bevorstehenden Wahl für die über die Abgabe der Stimmen aufzunehmenden Protokolle, sowie für die Gegen listen gedruckte Formulare vertheilt werden sollen, so ist der alsbaldigen Anzeige der Gemeindcobrigkeiten über die Anzahl der in ihrem Bezirke gebildeten Wahlbezirke und der hiernach erforderlichen Protokolle und Gegenlisteuformulare entgegenzusehen. Dresden, den 13. Juni 1878. Ministerium des Innern. von Nostih-Wallwitz. Bekanntmachung. Erstatteter Anzeige zufolge ist dem auf der Wanderschaft befindlichen Fleischerburschen Max Hohne au« Berlin von seinem Reisegefährten, dem nachstehend« sub signalisirten Schornsteinfeger August Steinborn au« Hammer Bekanntmachung, die Aufstellung der Reichstagswahllisten betreffend. Mit Bezugnahme auf die vorstehend abgedruckte Beiordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 13. d. M. werden die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Verwaltungsbezirks hierdurch noch besonder« angewiesen, die Auf stellung der Listen für die bevorstehende Reichstagswahl schleunigst vorzunehmen und noch vor der vom 2. Juli dieses Jahres an auf 8 Tage zu bewirkenden Auslegung dieser Listen die in 8 2 des in obiger Verordnung gedachten Reglements vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen. Dippoldiswalde, den 15 Juni 1878 Königliche Amtshauptmannschaft. von Kessinger. Zwangsversteigerung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll Freitag, -en 21. Juni 1878, das Ernst Eduard Bellmann in Hirschbach zugehörige Haus- und Gartengrundstück Nr. 4 des Katasters für das Dorf Hirschbach, Nr. 3 des Grund- und Hypothekenbuchs für Hirschbach, welches Grundstück am 13. April 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1362 Mark gewürderl worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, wa« unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, am 13. April 1878. Königliches GerichtSamt. Klimme«.