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Dresdner W Journal. Atoniglieh Sächfischev Staatsanzeig-r. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. M. 294. » Beauftragt mit der verantworüiche« Leitung, Hoftat Doenge» in Dresden. Sonnabend, 18. Dezember 1999. «ezug»prei«: Beim vezuge durch die Expedition, Große Zwingerstra-e »0, sowie durch die deutschen Postanstatte» 8 Mart vrerteljährlich Einzelne Nummern 16 Pf. »»scheint, Werktag« nachmittag«. — Fernsprecher: Expedition «r. 1298, Redaktion Nr. 4874. Ankündigungen: Die Zelle kl. Schrift der ümalgespalt. Ankündtgung«seite25 Pf.,die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 8mal gesp. Textseite im amtl. Teile SO Pf., unter dem Redakttonsstr,ch sEtngesandt) 78 Pf. PreisermLhigg. auf GeschästSanz eigen. — Schluß der Annahme norm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Aus Allerhöchsten Befehl wird wegen Ablebens Sr. Majestät Leopold II., Königs der Belgier, am Königl. Hofe die Trauer auf drei Wochen, vom 17. Dezember d. I. bis mit 6. Januar 1910, angelegt. Se. Majestät der König haben dem Schloßportier Michael Pitschmann in Dresden das Albrechtskreuz Allergnädigst zu verleihen geruht. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Tiefbauunternehmer Wüstner in Leipzig das ihm von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Altenburg verliehene silberne Berdienstkreuz des Herzog!. Sachsen-Ernestinischen Hausordens annehme und trage. Diejenigen im Jahre 1890 geborenen reichsangehörigen jungen Leute — und zwar die im Auslande geborenen, soweit sie ihre deutsche Reichsangehörigkeit amtlich zu bescheinigen vermögen —, welche nach §§ 25 und 26 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 innerhalb des Chemnitzer Regierungsbezirkes gestellungs pflichtig sind und die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst erlangen wollen, werden unter Hinweis auf die Bestimmungen in §§ 89 bis 91 der Wehrordnung aufgefordert, ihre Gesuche schriftlich bis längstens zum 1. Februar 19IO bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission anzubringen. Den mit genauer Angabe des Standes oder Berufes, des Wohnortes und der Wohnung des Gesuchstellers zu «ersehenden Gesuchen sind 1. veburtszeugnis des zuständigen Standesbeamten, 2. Ginwilligungserklärung des Vaters oder Vor mundes pp. gemäß § 89 Ziffer 4 unter b der Wehrordnung, 3. Unbescholtenheitszeugnisse, die möglichst weit zurück und bis in die neueste Zeit reichen müssen und für Zöglinge höherer Lehranstalten (Realgymnasien, Gymnasien usw.) für die Zeit des Besuchs einer solchen von dem Rektor, für die Zeit nach dem Abgänge von einer solchen Anstalt aber wie für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeibehörde des jeweiligen Auf enthaltsortes oder die vorgesetzte Dienstbehörde «uszustellen sind, beizufügen. Wer die Berechtigung auf Grund eines Zeugnisses einer zur Ausstellung berechtigten höheren Lehranstalt über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Dienst — § 90 der Wehrordnung — erlangen will, hat dieses Zeugnis ebenfalls mit beizufügen. Wer dagegen die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst durch eine Prüfung — § 91 der Wehrordnung und Anlage 2 — nachweisen will, hat seinem bis längstens den I. Februar ISIS schriftlich hier anzubringenden Gesuche um Zulassung zu der im März 1910 stattfindenden Prüfung außer den oben unter 1—3 bemerkten Zeugnissen noch Zeugnisse über seinen Bildungsgang, eine behördlich beglaubigte Photographie, sowie einen selbstgefertigten Lebenslauf beizufügen. Zugleich ist anzuzeigen, in welchen zwei fremden Sprachen er geprüft sein will und ob er sich schon früher einer Prüfung vor einer Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige unterzogen hat. Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste muß nach § 89 der Wehrordnung spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militärpflichtjahres ch. h. des jenigen Kalenderjahres, in dem das 20. Lebensjahr voll endet wird) nachgesucht sein, sie kann aber bereits vom vollendeten 17. Lebensjahre ab nachgesucht werden. Lhemuitz, den 17. Dezember 1909. 9086 «-«igliche Prüfungsk-mmtfsto« für Einjährig-Freiwillige. Artlicher Zeucht Ke Kriizl.Kr»»isfitt str ks Zetrriitmese« über die am 15. Dezember 1909 im Königreiche Sachsen herrschenden ansteckenden Tierkrankheiten. 9088 1. Milzbrand. Amtsh. Bautzen: Kleinseidau (1); Annaberg: Bärenstein (1);Glauchau: Re inholdshain (1);Schwarzen- berg: Dittersdorf (1); zus. 4 Gem. u. 4 Geh. 2. Tollwut. Amtsh. Dippoldiswalde: Kleinbobritzsch (1). S. BlSSchenausschlag de» Rindviehs. Amtsh. Annaberg: Elterlein (5). 4. Räude der Pferde. Amtsh. Zwickau: Lichtentanne (1). 5. Schweineseuche einschl. Schweinepest Amtsh. Chemnitz: Niederhermersdorf (1); Flöha: Eppendorf (2); Zwickau: Reuth (1); Rußdorf ll); Plauen: Hauptmannsgrün (1); zus. 5 Gem. u. 6 Geh. S. Geflügelcholera. Stadt Dresden: (1); Amtsh. Großenhain: Pausitz (1), Rostig (1), Weißig am Raschütz (1); Döbeln: Ostrau-Gohris (1); Flöha: Augustusburg (1); Ortelsdorf (1); Schwarzenberg: Aue (l); Oelsnitz: Raschau (1); zus. 9 Gem. u. 9 Geh. 7. vrustfeuche der Pferde. Amtsh. Dresden-A.: Kaitz (1); Stadt Dresden (1); Amtsh. Pirna: Pirna (2); Meißen: Miltitz (1); Stadt Leipzig (7); Amtsh. Leipzig: Liebertwolkwitz (1), Zöbigker (1); Stadt'Chemnitz (4); Amtsh. Chem nitz: Neustadt (1); Flöha: Weißbach (1); zus.1O Gem. u. 20 Geh. 8. Rolluuffeuche der Pferde. Stadt Dresden (4). s Gehirurückeumurrsentzüuduug der Pferde. Amtsh. Meißen: Breitenbach (1); Borna: Altdorf (1); Chemnitz: Gablenz (1); Schwarzenberg: Schön heide (1); Oelsnitz: Adorf (1); zus. 5 Gem. u. 5 Geh. (Fortsetzung des amtlichen Telles siehe 2. Beilage.) Nichtamtlicher Teil. Lom Königlichen Hofe. Dresden, 18. Dezember. In Vertretung Sr. Majestät des Königs wird sich Se.Königl.Hoheit Prinz Johann Georg zu den Beisetzungsfeierlichkeiten nach Brüssel be geben. In seiner Begleitung befinden sich Hofmarschall v. Mangoldt-Reiboldt und der persönliche Adjutant Haupt mann v. Elterlein. Dresden, 18. Dezember. Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg wohnte heute nachmittag 3 Uhr in Begleitung der Hofdame Frl. v. Schönberg.Rothschönberg der Christbescherung in der Kinderbewahranstalt des St. BennostistS, Lößnitzstraße, bei. Dresden, 18. Dezember. Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Mathilde wohnte gestern abend in Be gleitung des HoffräuleinS v. Schönberg-Rothschönberg der Weihnachtsbescherung im Elisabethverein, Käusferstraße 4, bei. Daran anschließend besuchte Ihre Königl. Hoheit das Symphoniekonzert im Königl. Opernhause. Heute nachmittag wird Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin in Begleitung der Hofdame Freiin v. Gaertner der Christ- bescherung in der Kinderbewahranstalt, Lößnitzstraße 2, beiwohnen und darauf den vom Dresdner Hauspflege, verein veranstalteten Nachmittagstee im Bereinshause besuchen. Vom diplomatischen Korps. -- Der zur hiesigen Sönisil. Preußischen Gesandtschaft kommandierte Oberleutnant nn 1. Garde-Regiment z. F. Graf zu Eulenburg ist zum Auswärtigen Amte kommandiert und von diesem der Königl. Preußischen Gesandtschaft in Stuttgart -ugeteUt worden. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. Vberverwawmg-gericht. Segen den Bebauungsplan- entwurf für den Gemeindebezirk KStzschenbroda, deru.a. eine Verbreiterung der jetzt nur 16 w breiten DrrSden-Meißner Staatsstraße auf 20 w vorsieht, sowie gegen den zugehörigen Entwurf einer neuen Ortsbauordnung erhob eine Anzahl An lieger dieser Straße Widerspruch, indem sie nicht nur die Not wendigkeit, sondern auch die rechtliche Zulässigkeit der getroffenen Festsetzungen bestritten. Die Amtshauptmannschaft und die Krei»- hauptmannschast wiesen den Widerspruch zurück. Da» Ober- Verwaltungsgericht hat die Anfechtungsklage nur insoweit beachtet, al» e» die Borschrift, wonach der Gemeinderat die Fortnahme der Borgärten und die Abtretung diese» Landes zu Fußweg- zwecken an die Gemeinde verlangen kann, sobald in einem frei stehenden Hause Läden oder Schaufenster eingebaut werden, in dieser allgemeinen Fassung rechtlich für unzulässig hält, da in dem Falle, daß der Borgarten von den Fluchllinien nicht geschnitten werde, e» an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehle, um ortS- gesetzlich eine Verpflichtung zur ^andadlietung einzuführen. Im übrigen ist die Klage abgewiesen worden. AuS dem Urteile ist folgendes bemerkenswert: Der auf § 28 de» Baugesetze» gestützte Einwand, daß eine Änderung bestehender Fluchtlinien nur nach vorgängigem Gehör der Eigentümer der bebauten Grundstücke und nur beim Vorhandensein gewichtiger öffentlicher Interessen zulässig sei und beide Voraussetzungen im vorliegenden Falle nicht zu- träfen, sei hinfällig: denn 8 28 beziehe sich auf durch Be bauungsplan festgesetzte Fluchllinien, nicht auf solche, die bloß tatsächlich bestehen. Da eine förmliche Festsetzung der Flucht- linien der Staatsstraße bisher nicht ausdrücklich beschlossen worden sei, könne § 28 nicht angewendet werden. Die Frage, ob und wann eine Straßenverbreiterung erforderlich werde, hänge nicht von rechtlichen, sondern von Erwägungen tatsächlicher Natur ab, die einer Nachprüfung durch da» Oberverwaltung»gericht nur in der Richtung unterlägen, ob die beteiligten Verwaltungs behörden bei ihren Entschließungen von richtigen Gesichtspunkten ausgegangen seien und sich innerhalb der Grenzen des pflicht- mäßigen Ermessens gehalten haben In dieser Beziehung geben jedoch die angefochtenen Entscheidungen zu Bedenken keinen Anlaß. Wenn die Behörden auf Grund ihrer praktischen Er fahrungen und Kenntnis der in Betracht kommenden örtlichen Verhältnisse zu der Überzeugung gekommen feien, daß trotz der Herstellung einer neuen Berbindungsstraßc zwischen Dresden und Meißen auf dem linken Elbufer die Verbreiterung der Staats, straße in Köbschenbroda auf 20 aus Berkehrsrücksichten not wendig sei, so vermöge das Oberverwaltungsgericht dem nicht entgegenzutreten. Die Ortsgesetzgebung sei weiter nicht behindert, auch für bereits bebaute OrtSteile zu bestimmen, daß vorhandene Gebäude im Falle ihrer Erneuerung nicht wieder in der früheren Höhe aufgeführt werden dürfen. Die Annahme der Kläger, daß die Bestimmungen über die künftige zulässige Höhe der Gebäude — u. a. sollen die Hauptgebäude höchstens aus Erd«, Ober- und ausgebautem Dachgeschosse bestehen, nicht mehr als 18 m lang und 15 m tief sein — unzulässig seien, weil die jetzt geltenden Vorschriften eine weitergehende bauliche Ausnutzung gestatten, sei daher unzutreffend, wennschon sich nicht verkennen lasse, daß der Hinweis auf die notwendige Erhaltung des ländlichen Charakters von KStzschenbroda wenig überzeugend wirke, da die bauliche Ent- Wickelung der Gemeinde unter der Herrschaft der jetzt geltenden Bauordnung dem Charakter eines ländlichen Billenortes durchaus entspreche. Ebensowenig seien die sonstigen Beschränkungen der Baufreiheit rechtlich zu beanstanden, da der Ortsgesetzgeber in dieser Hinsicht grundsätzlich freie Hand habe. Zeitungsschau. In dem Nachruf, den die „Norddeutsche All- gemeine Zeitung- dem König Leopold der Belgier widmet, Hecht eS: Dem wirtschaftlichen Aufschwünge Belgiens brachte König Leopold, dessen klare und nüchterne Denkweise sich der Lösung praktischer Ausgaben stets mit Vorliebe und Verständnis zuwandte, die tatkräftigsten Anregungen und weitreichende Unterstützung ent- gegen. Seiner bedeutenden, von starkem Willen beseelten Per sönlichkeit in erster Linie hat Belgien die angesehene Stellung in der europäischen Staatenfamilie zu danken, die es gegenwärtig einnimmt. Nicht minder hervorragend war die teils führende, teils fördernde Wirksamkeit König Leopolds ll. auf dem Felde der überseeischen Interessen seines Landes, das in einem weit über seine räumliche Ausdehnung hinausgehenden Umfange sich an dem internationalen Wettbewerb erfolgreich zu beteiligen verstanden hat. Als hohes Verdienst von dauerndem und wachsendem Wert werden die Belgier ihrem nun verewigten König die Erwerbung der gewaltigen Kongokolonie anrechnen, die dem unternehmungs frohen Volke der Belgier ein weites Gebiet zur Betätigung eröffnet. So hinterläßt der hochbegabte Fürst seinem Königlichen Nachfolger ein Land, zu dessen Blüte er vielfältig beizutragen wußte. Gegen die internationalen Führer der Sozial demokratie und gegen ihre Bestrebungen, die Arbeiter in Deutschland möglichst zu entnationali- sieren und ihnen widerwärtig zu machen, was jedem Deutschen an« Herz gewachsen sem sollte, wendet sich die „Korrespondenz de» Ausschusses zur Förderung der Bestrebungen Vaterländischer Arbeiter vereine-. Sie verweist auf den nationalen Zug unter den sozialdemokratischen Arbeitern England», Frankreichs, Italien» und der nordamerikanischen Union, ferner auf das überraschend starke Nationalgefühl der Sozial demokraten im Osten, der tschechischen, polnischen, serbischen und bulgarischen „Genossen-, und beklagt im Jnterresse der deutschen Arbeiter die gemeinschädliche Parteivolitik der internationalen Führer. Weiter führt sie au»: