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izgeWMfteunö K- ^rahn«h*r. Kkhwarrea! »4. «l.»r rmmiiz, dkl-1?. WO« Ml t^ Lauter, am 10. Dezember 1911. cm Mtttenst. 10—15 Oberst. L. 24 Unterst. und Rat der Stadt. Or. Rüdiger, Bürgermeister. vr. von Woydt. > - M - u, I 2 und dafür die vorgeschriebene Schneeberg, am 12. Dezember 1911. 2 296 128 26 735 116 164 35 21 182 1350 14V- gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen ver- steigert werden Nähere Auskunft erteilt die Forst Verwaltung. S-Kneederg 10. -tue 81 an di« Stadtkasse — Zimmer Nr. 4 — zu bezahlen Steuermarke in Empfang zu nehmen. Schwarzenberg, am 15. Dezember 1911. Der Der Gemeinderat Herrmann. Mittwoch, den SO. Dezember ISII, vormittags IO Uhr, sollen im hiesigen gerichtlichen Versteigerungsraume t Sofa und I Tisch versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher d. Kgl. Amtsgerichts Schwarzenberg, den 15. Dezbr 1911. aufbereitet auf den Schlägen Abt. 2, 3 u. 38, u. im Einzelne» in den Abt. I, 2, 3, 12, 24, 25, 26, 28, 29 u. 30, !t Lanter. Gemeindekaffe«. In der Zeit vom 27. Dezember ISII bis 10. Januar ISIS find wegen des regeren Verkehrs in der Sparkasse sämtliche Gemeindekasseu und die Steuereinnahme geschlossen. Es wird in diesen Tagen nur in der Sparkasse «xpediert. 1 M 21 . 17 . in der Restauration zum „Waldfrieden" in Neudörfel enstag, den IS. Dezember d. I. von Vorm. IO Uhr an ZV, lm L. 21 «ufkE m 73'/l . . »Aeste l Abteilungen wie oben, Lauter. Oeffentliche Gemeinderatssitzung Montag, de» 18. Dezember ISII, abends O Uhr. IN, «gilt,Kin»" »schbi»! I»I>ch »tN Lu«»«, der I»,i «ich »r- L«»»- »»d L»o-»n»iiü „»»Ui» «« I» » PI»., I» »«Uich«, da da is». «,r»uM IS »f,. i» »U IrU. 4t p,» 3aItN>Ii»-r>»i»d«« Nr »le »» I-chaUSq atchrldaa« >»«« dl, «t. -ill-z ll Udr. «>», »l, ulch-Uzi» L»>»»«»» »a d,j. ,u diu »or,,i»rl,d,»i» 1»^», Kai, »» »rdiaMer LIM alr» »Ich! edenlo aird sw du PiMhdM IrltPh,lisch nicht ,»r»vli«l. L»»»«iU,i r»sdkl», »nr»qn> vnrnnideadi»^ Fil --- ,,b> nizelwdter Munldri,!« nacht ßch dl, »rdntltl,, »Ich! >a««»»rÄch. tums, ohne die mannigfaltigen Aeußerungen der gesunden Unabhängigkeit britischer Richter. Deutsche Richter, deren Nn« abhängigkeltunbequem wird, werden hie und da nach minderen Posten verseht oder sonst gemaßregelt- der Fall des unglück lichen jungen Richters, der in Berlin den Vorsitz in dem Gericht führte, das den Herausgeber der „Zukunft", Maximi lian Harden freisprach, nachdem er den Kaiser und die regierende Kaste durch die Aufdeckung sittlicher Mängel bei mehreren leitenden Höflingen verletzt hatte, ist noch frisch in aller Erinnerung. Die Unparteilichkeit der Rechts pflege ist ernstlich in Gefahr, wenn Regierungs beamten gestattet wird, hinter geschlossenen Türen einen Ausländer abzuurteilen, gegen den sie von vornherein stark eingenommen sind auf Grund der gemanschten Berichte des Untersuchungsrichters. Auch ist eS ärgerlich, zu bedenken, daß ein britischer Untertan den Schrecken des Zuchthauses in Deutschland überantwortet wird, dieser auf's tiefste erniedrigenden Strafe, und zwar infolge eines mit solchen Mitteln geführten Nechtsverfahrens. Nach allem, was bekannt ist, ist unser Landsmann, S chul tz a uf ungenügende Beweise hin und ohne angemessene Möglichkeit, seine Unschuld nach- zuwetsen, verurteilt worden. Die überflüssige Geheimtuerei bei dem Leipziger Prozeß ist um so be dauerlicher, als das iu dem Falle de» Captains Trenck und des Leutnants Brandon vor demselben Gericht im Dezember v. I. befolgte Verfahren beweist, daß Oeffent- lichkeit wohl möglich ist, ohne die Sicherheit des Deutschen Reichs zu gefährden- in diesem Prozeß wurden nur die- jeuigen Teile des Verfahrens der Oeffentlichkeit entzogen, die zu einer Erörterung über Verteidigung zu Land und zu Wasser führen mußten. Aber auch wenn Schultz auf ausreichende Beweise hin in offener Verhandlung ver urteilt worden wäre, wäre die siebenjährige Zuchthaus strafe übermäßig streng, weil das Spionieren, das zum Besten des Heimatlandes des Spions geschieht, durch frühere Urteile der obersten Richter des Reichs als ein ehrbares Verbrechen gekennzeichnet worden ist, das die vor nehmere Strafart, die Festungshaft, bedingt. Nach unserer andauernden Befürwortung freundschaftlicher Beziehungen zwischen Großbritannien und Deutschland find wir in der Lage, uns über diese» gerichtliche Verbrechen frei äußern und di« Ansicht auSdrücken z« dürfen, daß di« wegen de» Gehetmtuens in dem Schultzschen Prozeß vreantwortlichen deutschen Behörden der Gache der engltsch-d«utsch«n Freund- schäft den möglichst schlechten Dienst geleistet haben, denn jeder Bürger de» britisch«» Reich» wird die einem britischen Opfer in Leipzig widerfahrene Behandlung «mpfinden." Die brutal-egoistisch« Derftänd«i»loßgLei^ s» da» Berlin, 15. Dezember. (DaS neue preuß ische Wassergesetz.) Der demnächst dem preußtschen Landtage zugehende Entwurf eines Wassergesetze» regelt, der „Berliner Korrespondenz" zufolge, da- gesamte Wasser- recht einheitlich und erschöpfend für ganz Preußen unter Aufrechterhaltung solcher Bestimmungen, die sich in einzel nen Lande«tetlen besonder» bewährt haben. Er regelt in erster Lmte da» Eigentum an d«n verschiedenen Arte« der Wasserläufe, ihre Unterhaltung, den Ausbau uud di« Be nutzung, wobel u einen gerechten Ausgleich zwischen eat- aegenstehenden wirtschaftliche« Interessen anstrebt. Er ent hält ferner Vorschriften zur Verhütung von Hoch» g«fahr und Brstimmuugen üb,« Watt über die Reinhaltung du Gewässu, üb« merkt hierzu die „Köln. Ztg.", mit der hier ein Ausländer ohue jede Kenntnis der Dinge über unsere Einrichtungen aburteilt, richtet sich selbst- einer Widerlegung ist sie nicht wert. Eine wie dreiste Anmaßung und dummstolze Ueber» Hebung dazu gehört, ein solches Urteil auszusprechen, wird erst klar, wenn man sich erinnert, daß die englische Anschau ung den, der einen Richter beleidigt, auf dieselbe Stufe stellt wie den Verbrecher. Ist es da zu vieltverlangt, daß wir vor dem deutschen Richter und erst recht vor den höchsten Rührern oes Reichs denselben Respekt fordern, mit dem man jeden englischen Richter umgibt? Das ist eine so selbstverständliche Gegenseitigkeit, daß mau darüber gar nicht erst streiten sollte. Die Schlußworte mit Bezug auf eine englisch-deutsche Freundschaft wirken in dem ganzen Zusammenhang nur lächerlich und das Ganze verdient al» eine der häßlichsten Kundgebungen in der neuesten eng lischen Deutschenhetze vermerkt zu werden. raoeoaolcblcSla. Dentschlaud. Berlin, 15. Dezember. (Ehrenpreisefür die besten Schießletstungen.) Der Kaiser sprach die Ehrenpreise für die besten Schießletstungen mit dem Ge wehr für das Jahr 1911 dem Hauptmann v. Pape vom Seebataillon und dem Oberleutnant z. S. Riesel von der „Gneisenau" zu. Berlin, 15. Dezember. (Neubewaffnung der Torpedo m«n «schäften.) Der Kaiser bestimmte für die Mannschaften der Torpedo-Division und Minenabtetlung eine Ncubewaffnung durch ein Seitengewehr, um die Be satzung der Boote auch für den Nahkampf auSzurüften, der sich in vielen Fällen nach den Erfahrungen des russisch japanischen Krieges als unvermeidlich erwiesen hat. , Unter Bezugnahme auf 8 3 des Ge- setzes, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betr., vom 18. August 1868 werden hierdurch alle Hundebesitzer aufgefordert, bis zum IS. Jaunar IS 12 bei uns anzuzeigen, welche Hunde sie besitzen und dabei anzugeben, ob der betr. Hund ein Kettenhund ist oder nicht. Die Unterlassung der Anzeige ist nach 8 3 des Gesetzes vom 18. August 1868 al» Hinterziehung der Hundesteuer anzusehen und mit der dafür angedrohten Strafe (dem dreifachen Betrage der hinterzogenen Steuer) zu ahnden. Gleichzeitig ergeht an alle Hundebesitzer die Aufforderung, die Steuer für jeden Hund bis zum s I. Januar IS Neue Liebenswürdigkeiten. Wir haben in den vergangenen Monaten aus Eng land manche Beschimpfung deutscher Einrichtungen zu hören bekommen. Vor der deutschen Rechtspflege hatte die Hetze bisher halt gemacht. Der Spionageprozeß Schultz veranlaßt jetzt eine angesehene englische Zeitung, den Londoner Standard, unter der Spitzmarke: „Ein ver brecherischer Fe hl sprach" zu folgenden gehässigen Ausfällen gegen die deutsche Justiz: „Ein verbrecherischer Fehlspruch ist in Deutschland durch die vom Obersten Gericht des Reichs über einen britischen Untertan, Hrn. Max Schultz aus Southampton, ausgesprochene Verurteilung zu sieben Jahren Zuchthaus verübt worden. Die Umstände der hinter geschlossenen Türen geführten Verhandlung waren geeignet, bei jedem unparteiischen Beobachter des Rechtsskandals, dessen sich der höchste deutsche Gerichtshof schuldig machte, tiefe Erbitterung hervorzurufen. Hr Max Schultz war im März verhaftet worden und dann neun Monate in Unter suchung geblieben, währenddem wurde er häufig eindring. Uchen Verhören durch einen „richterlichen" Beamten ausgesetzt, dessen Aufgabe es war, durch anständige oder unanständige Mittel aus ihm ein Geständnis des ihm von den deutschen Behörden zugeschriebenen Verbrechens zu erpressen. Diese Verhöre wurden in der strengen Abgeschiedenheit des Gefängnisses geführt, in dem er ge fangen gehalten wurde, und jede Aeußeruug, die durch die Kniffe emeS erfahrenen und gemeinen Inquisitors seinen widerstrebenden Lippen entrissen wurde, wurde sorgfältig vermerkt, um als Beweis gegen ihn verwertet zu werden. Am Schluß dieser ungebührlich langen Zeit der geistigen Folter, während der Herrn Schultz nicht einmal gestattet wurde, mit dem zu seiner Verteidigung verpflichteten Rechtsanwalt zu verkehren, außer unter Aufsicht emeS wachsam«» Beamten, der gierig auf eine weitere Gelegen heit »artete, irgendein Wort vermerken zu können, das zu seinem Nachteil verwendet werden konnte, wurde hinter beschlossenen Türen gegen ihn verhandelt. Die Heimlich keit de» Verfahren» muß natürlich Verdacht erregen Die erhabenen Rtchter.de» Oberste» Gerichtshof» de» Deutschen Reich» sind zweifellos ehrenwerte Männer, nah ihrem eigenen Ermesse«, tu Wirklichkeit aber stad eS Bueeauk raten, die in etuer Schule der engen Denkart »rzogen sind und bet allem theoretischen Wissen gänzlich außer Fühlung mit den praktischen Dingen der Geschäft»- wett bleiben. St« treten tn den Staatsdienst als junge Leute ei« mck twrbleiben, di« treue« Dte»«r de» Beamten N Tageblatt m) Mntrblatt W - jur öia kgl-unö ZNAchenZchMn inMe.GDhainLarknstemSch st ge-rgenstadtLOmtz. NeuMtej.<ZchMbsrg.Hchwavenbey bMWMlML 16—22 - - 23—29 - - 30—57 --Klötzer 7—12 - - 13-15 - - 16—22 - - 23—29 - - 30—62 --Derbstangen 8—15 --Reisstangen 3—4 DaS Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckers Karl Rudolf Sachs in Bernsbach wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Schwarzenberg, den 12. Dezember 1911. Königliches Amtsgericht. Nenftädtel. Schul gelb. Das am 15. Dezember dS. IS. fällig gewesene Schulgeld und Fortbildungs- schulgeld für den IV. Termin 1911 ist spätestens bis zum IO. Januar IS 12 bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an unsere Stadtsteuer-Einnahme zu bezahlen. Nenftädtel, den 16. Dezember 1911.Der St a dtr a t. WMWmz. WkckW AswO In der Restauration zur „Haltestelle Oberschlema" sollen Montgg, den 18. Dezember d. I. von vorm. S Uhr an 193 N.-Stämme 10—15 cm Mtttenst.