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ZchönbuM Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn» und Festtagen. Beiträge sind erwünscht und werden eventuell honorirt. Annahme von Inseraten für die nächster scheinende Nummer bis Mittags 12 Uhr des vorhergehenden Tages. ««d aldenburger Anzeiger. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich 1 Mk. SO Pf. Alle Postanfialten, die Expedition und die Colporteure dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Einzelne Nummern 8 Pf. Inserate pro Zeile IO Pf., unter Eingesandt 20 Pf. Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. ^LIIS. Donnerstag, den 22. Mai 1884. Der Gemeindediener und Nachtwächter Friedrich Wilhelm Wolf aus Altstadt-Waldenburg ist hier zur nächtlichen Bewachung des Schießangers mit verpflichtet worden. Der Stadtrath. Waldenburg, den 21. Mai 1884. Helbig. "Waldenburg, 21. Mai 1884. Dem Bundesrath ist bekanntlich ein Handels vertrag des deutschen Reichs mit Korea zugegangen. Wir entnehmen der beigefügten Begründung die folgenden Ausführungen: Das in Nordosten von China belegene Königreich Korea hatte sich bis vor etwa 9 Jahren gegen den Verkehr mit dem Aus lande vollkommen abgesperrt. Erst seit dem Zu standekommen eines Handelsvertrages zwischen Korea und Japan im Jahre 1876 ist hierin eine Wen dung eingetreten. Der zwischen beiden Ländern be triebene Handel erreichte in wenig Jahren eine nicht unerhebliche Höhe. An der Einfuhr nach Korea waren zumeist europäische, beziehungsweise amerika nische Waaren betheiligt. In Folge dessen gelangte bei Regierung und Volk von Korea die Ueberzeugung von dem eigenen Vortheil der generellen Erschließung des Landes für den freien Handel bald zum Durch bruch. Diese günstige Stimmung wurde sowohl von europäischen Mächten, als von den Vereinigten Staaten von Amerika zu Annäherungsversuchen be nutzt. Amerika schloß auch bereits im Mai 1882 mit Korea einen Handelsvertrag ab. Unmittelbar darauf begab sich der deutsche Gesandte in Peking nach Korea, wo inzwischen ein britischer Unterhänd ler einen Vertrag zwischen Großbritannien und Korea abgeschlossen hatte. Herr von Brandt über zeugte sich, daß bessere Bedingungen, als die den Vereinigten Staaten und Großbritannien zugestan denen nicht zu erreichen waren, und unterzeichnete darnach einen Vertrag auf derselben Grundlage. Gegen die Ratifikation der von Korea abgeschlossenen Verträge wurde indeß von den fremden Handels kammern in Ostasien lebhafter Widerspruch erhoben, weil sie weniger günstige Bestimmungen enthielten, als die bestehenden Verträge der Vereinigten Staaten von Nordamerika und der europäischen Mächte mit China und Japan, sowie die Verträge der letztge nannten beiden Länder mit Korea. Nichtsdesto weniger wurde der amerikanisch-koreanische Vertrag ratiftzirt und im Mai v. I. in Kraft gesetzt. Da gegen wurden von Deutschland und Großbritannien neue Verhandlungen mit Korea angeknüpft, um eine günstigere Vertragsbasis zu gewinnen, allein es kam nur zum Abschluß wesentlich gleichlautender Ver träge. Die großbritannische Regierung, die hinsicht lich der Ratifikation an die Zustimmung des Par laments nicht gebunden ist, hat den englisch-korea nischen Vertrag bereits ratificirt. — Von den Zöllen, die das Deutsche Reich erhebt, ist viel die Rede, aber die Wenigsten haben ein klares Bild davon, wieviel eigentlich im Ganzen an Zöllen vereinnahmt wird und auf welche Artikel sich die Einnahmen vertheilen. Die jetzt (in der Statistik des Deutschen Reiches) veröffentliche Rech nung über die Zollerträge im Jahre 1883 zeigt, daß im letztverflofsenen Jahre im Ganzen ziemlich 210 Millionen Mark an Zöllen vereinnahmt wor den sind. Da« Jahr 1882 hatte 7 Mill, weniger gebracht. Die Steigerung um 7 Millionen fällt fast allein auf die Mehreinfuhr an Kaffee, der drei Millionen mehr brachte, weil mehr eingeführt wurde, an Tabak, Cigarren, Petroleum und Wein. Kaffee bringt die allergrößten Zollerträge, gegen 47 Mill. Mark, also mehr al« 1 Mark auf den Kopf der Bevölkerung, dann kommt Tabak mit 27 Mill., demnächst Petroleum mit 22 Mill., dann Getreide mit 19 und Wein mit 14 Mill. Alle anderen Posten sind im Vergleich mit diesen Summen klein zu nennen. Die vier Artikel Kaffer, Wein, Tabak und Petroleum bringen allein mehr als die Hälfte der gesammten Zollerträge ein. Unter der Gesammt- summe van 210 Mill. Mark sind ungefähr 71 Mill, als eigentliche Schutzzölle zu bezeichnen und werden also von ausländischen Artikeln erhoben, die wir im Jnlande selbst erzeugen können, während die übrigen 139 Mill. Finanzzölle sind und dem Reiche eine Einnahme schaffen, ohne daß sie eine einheimische Produktion zu schützen bestimmt wären. "Waldenburg, 21. Mai 1884. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Der Kaiser nahm am Dienstag militärische Meldungen entgegen und empfing u. A. den Staats sekretär Grafen Hatzfeldt und Polizeipräsidenten Madai. Das Befinden der Fürstin Bismarck hat sich soweit gebessert, daß dieselbe eine Ausfahrt unter nehmen konnte, und dem Vernehmen nach ihrem Gemahl in den nächsten Tagen nach Friedrichsruhe folgen wird. Der Kanzler wird erst zur Wieder eröffnung des Reichstages in Berlin zurückerwartet. Die „Nordd. Allg. Ztg." hatte behauptet, die Verhandlungen zwischen Berlin und Rom wegen Neubesetzung des Gnesener Erzbischofsstuhls seien kürzlich dadurch aufgehalten, weil die Curie mit der polnischen Propaganda liebäugele. Die „Germania" erklärt darauf kategorisch, die ganze Angelegenheit hänge einfach davon ab, daß die preußische Regie rung die Bedingungen erfüllt, welche dem heiligen Vater ein so großes Opfer zu bringen ermöglichen. Und das sei bisher verweigert. In einem Preßprozeffe hat das Reichsgericht die Entscheidung gefällt, daß der deutsche Kaiser als „Landesfürst" von Elsaß-Lothringen nicht anzu sehen sei und dies, wie folgt, motivirt: „Dem Kaiser sei nicht die Souveränetät selbst, sondern die Ausübung derselben übertragen. Diese vom Reich ihm übertragene Gewalt steht dem Kaiser nicht in seiner Eigenschaft als Bundesfürst d. h. als Monarch eines Bundesstaates, sondern als Organ des Reiches (Inhaber des Bundespräsidiums) zu. Er sei des halb auch hier nicht, wie in Preußen, als „Landes herr" im Sinne des Strafgesetzbuches anzusehen. Ueber einen Congreß deutscher Socialdemo kraten in Paris wird der „Köln. Ztg." von dort telegraphirt: Gegenwärtig wird hier eine Socialisten- Conferenz ähnlich der Kopenhagener abgehalten. Die Zahl der Delegirten aus Deutschland und der Schweiz soll ein Dutzend betragen, doch ist es auch möglich, daß Ausländer daran theilnehmen. Mitglieder der anarchistischen und nihilistischen Parteien scheinen ausgeschloffen zu sein. Es soll sich um die Fassung wichtiger Beschlüsse handeln, welche durch die Ver längerung des Socialistengesetzes hervorgerufen sind. Der preußische Landtag ist Knall und Fall geschossen worden. Wozu sollte er auch noch we ter tagen, da an eine Fertigstellung der Hauptvorlagen der Session nicht zu denken war? Die Steuergesetze haben so viele Detailfragen hervorgerufen, daß eine lange und eingehende Prüfung sich als unumgänglich nothwindig herausgestelll hat, Jagdordnung und Communalsteuernothgesetz fänden in der vom Abge ordnetenhause beschlossenen Fassung weder beim Herrenhaus noch der Regierung Zustimmung, und darüber hinaus war nichts von Belang mehr zu thun übrig. Sech« Monate hat die Session fast gedauert; was sie interessant macht, sind nicht die Gesetze, die während dieser Zeit fertig gestellt sind, sondern dec Umstand, daß von allen bedeutenden Vorlagen keine einzige zu Stande gekommen ist. Was beschlossen ist, hat auf große Bedeutung keinen Anspruch. Vielfach wurde noch ein besonders feier licher Act bei Sessionsschluß erwartet, ja ein Ber liner Blatt kündigte sogar an, die Ceremonie werde im weißen Saale vor sich gehen. Nichts von alle dem trat ein; in drei bis vier Minuten war in den Räumen des Abgeordnetenhauses der Act voll endet. Er vollzog sich ganz in bekannter trockner Form. Der Sessionsschluß schafft nun aber dem Reichstag definitive Freiheit bei seinen Arbeiten, und die Berathungen können in etwas schnellerem Tempo als bisher vor sich gehen. Aus Darmstadt wird der „Nal.-Ztg." im Gegen satz zu den anderen Blättern geschrieben: Die Nachricht, daß die Ehe zwischen dem Großherzog und Frau von Kolemine geschieden sei, ist jedenfalls verfrüht. Richtig ist, daß Verhandlungen schweben, die nament lich die Königin Victoria unterstützt. Es sind Frau von Kolemine weitgehende Anerbietungen gemacht, sie hat indessen es bisher abgelehnt, darauf einzu gehen, da sie nicht äußerer Rücksichten halber die Ehe geschlossen habe. Was die Scheidung der Frau von Kolomine von ihrem ersten Mann anbelangt, so höre ich, daß dieselbe vom Kaiser von Rußland kraft seiner Eigenschaft als Oberhaupt der orthodoxen Kirche ausgesprochen ist. Ungarn- Der ungarische Reichstag ist Dienstag Mittag in der königlichen Burg in Pesth durch den „König" Franz Josef selbst geschlossen worven. In der vom König verlesene Thronrede, ist von allge meinem Interesse nur der folgende Passus. In dem der Kaiser für die Opferwilligkeit des Reichs tages bezüglich der Landesvertheidigung seinen wärmsten Dank ausspricht, „gereicht es ihm zur Freude, darüber beruhigen zu können, daß jenes ausgezeichnete, freundschaftliche Verhältniß, in welchem wir zu allen Staaten Europa's stehen, unserer hin sichtlich der Erhaltung des Friedens genährten Hoff nung volle Berechtigung verleiht, und daß so sichere Aussicht vorhanden ist, daß unsere Völker sich auch in der Zukunft mit Ruhe einer gesegneten Friedens arbeit werden widmen können. Frankreich. Die Deputirtenkammer nimmt mit Dienstag ihre Sitzungen wieder auf und beginnt sofort die Be- rathung der vielbesprochenen Rekrutirungsvor- lage. Das Ministerium hat beschlossen, die Ab schaffung des Institutes der Einjahrig-Freiwilligen zu befürworten, dagegen sollen den Studirenden ge wisser Kategorien Erleichterungen gewährt werden. Der Kriegsminister Campenon war bisher ein Gegner des Gesetzes. Bekanntlich hieß es vor Kurzem, Frankreich wolle sich bei paffender Gelegenheit Marokko gerade so zu Gemüthe führen, wie Tunis. Diese Gerüchte haben sich in letzter Zeit verstärkt. Die „Rep. frany." sieht sich nun veranlaßt, diese Absichten ent schieden zu bestreiten, und fügt hinzu, sowohl der Sultan von Marokko, wie Spanien wüßten das. Dagegen scheint bezüglich des Congoterrains Alles in Klarem zu sein. Englische Blätter, die diesen Landstrich am liebsten für England gewinnen möch ten, theilen über den zwischen Frankreich und der internationalen Congo-Gesellschaft abgeschlossenen I Vertrag das Folgende mit: „Die Republik oer- I pflichtet sich, die Stationen der freien Territorien