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Intelligenz« n»d Wochenblatt »»d Amgegend. Frankenberg m>« Sachsenburg Mit Wnigt. Sachs. ASepgllÄigE L^ - "" , ' ' '7V-"7V:u ' —- 7" — Sonnabends, den 16. August. 184§ 7 Lj ? ,':L^--k. - '. ""/"H '7 ".sä .7 >-L 7;ss - Leden Sonnabend ^scheint eine/.» Bogen starke, Nummer dieses Blatts Preis; ^ätzH'ch r^ylx.- SerteljShrllch V Ngr. S'Pf./Mchmtöch 6 Pf., wofür es auch durch sämmtlichr König!-^üchf.PD-SrMKsNm z« erhattea ißu Anzeigen aller M werden in demselben qegtnTdie Gebühr von L Pf. für Hit gespattene eochutzzeitroder deren «auw- oWcnsmmen uiid Beilagen möglichst billig berechnet- - ' ' / 7^ - - / Aufruf. - - -7- Da die sämmtlichrn Folien des Grund- und Hypothekenbuches des Dorfes : .'^' . .-'7; Kockifch in Gemäsheit der diesfallsigen gesetzlichen. Bestimmungen vorbereitet, auch von den Grundbesitzers anerkannt sind, und der Entwurf dieses Grund- und Hypothekenbuches für Allo, die daran till 2^ " tereffe haben, an Amtsstelle zu Sachsenburg zur/ Einsicht bereit liegt/ so werden hiermit Diejen^M welche gegen den Inhalt des gedachten Grund» und Hypothekenbuches ivegen der ihnen allGrqM stücken des Ortes zustehenden dinglichen Rechte etwas^ rinzuwenM haben sollten, aufgesvrd«t> Einwendungen binnen einer Frist von sechs Monaten, längstens aberbiS zum - X ' /. . - 7. -. 7.-' . ^' ^ Februa^lÄS. / bei dem hiesigen Justiz-Amte anzuzeigen, widrigenfalls sie dieser Einwendungen dergestalt verlusttz gehen, daß denselben gegen dritte Besitzer und andere Realberechtigte, wekho Als solche in das Grund- und Hypothekenbuch eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizulegen ist. L s - ' - -7 Sachsenburg, den 9. August.184L . ^ 7 r ? ' , KönlLliches::Justiz-Amt Frankenberg mit Sachsenburg, >u-> ! --7- Genfiel. ? - - -F - .. -- - 7..^ 7 L > . 7 " Srlek. Auktions-Bekanntmachung. 7 Da die zu dem.Nachlasse des verstorbenen Begüterten Johann Gottfried Sachrr zu Hass- d orf gehörigen Mobilien an Weh, Schiff und Geschirr, soweit dieselben nicht als Inventar bei dem Gute verbrechest, lngleichen andere Wirthschofts -Utensilien und Hau^geräthschasten, nächfikpaftigen ' - " Fünf pnd zrvanzlgsten "August dieses Jahres und da nöthig, am folgenden Tage, von Mh 8 bis l2 Uhr und Nachmittags von L bis L Ühr, im.Sacherschen Gute zu Hausdorff an den Mekstbieteuden gegen sofortige Baarzahlung vrr- , kaust werden sollen; so wird dieß mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ein Verzeichniß der zu versteigernden Gegenstände im Sacherschen Gute zu Hausdorf ausliegt. < Sachsenburg, am 24. Juli I84S. .. . . ^ ^ -7 / . Königliches Justizamt Frankenberg Mf< Sachsenburg. , L. '7 ' V. Gensel. - - Dietnch, Ä^Act.