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AauhenerMNachnchten. versrduungtzblatt der -reishauptmannschaft Bautze» als Soufistorialde-örde der Oderllmfitz» Amtsötalt der AmtShauptmamischaften Bautzen und LAbau, des Landgericht- Bautzen und der Amtsgerichte Bautzes Schirgiswalde, Hermhut und Bernstadt, des HauptzoüauüS Bautzen ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeindrräte zu Schirgiswalde und Weißenbsrg. Orga« der HaxdelS- «xd Gewerbekammer z« Zittau. «r 106 Mittwoch, de« N. Mai 191V, abends 12V. Jahrgang Wdsiheiirunglweiset Täglich abend- mit Ausnahme der Dann- n»d Feiertage. GchrtftteitRRg und SeschtftSftekle: Banpen, Inner« LanenstnnH« 4- Fernsprecher: Nr. 51. — Drahmachricht: Amtsblatt, Baxpen. »«»«gSpreiS r Mch 1 Marl. 10 Pfennig«. : Die kgespaltrn« PotttzcUc »der deren Raum 15 Mennige, t» geeigneten Füllen Ermäßigung. Gchioteriger Sa- entsprech«« ReN«»»«a r Di« 3gespalt«nr PetitzeN« 50 Psenntg«. Das Wichtigste vom Tage. * Die Uebungsfahrt Dresden—Bayreuth—Linz —Wien—Budapest des deutsch-österreichischen Automobilkorps begann heute, Mittwoch, früh in Dresden. * Der deutsche Reichstag hat gestern das Kali- gesetz in 3. Lesung en bloc angenommen und wurde sodann durch kaiserliche Botschaft bis zum 8. November vertagt. Zn Duisburg kam es gestern bei dem Versuche von LOO streikenden Hafenarbeitern, auf Arbeits willige einzudringen, zu einem Zusammenstöße -wischen Streikenden und der Polizei. Zwei Schutzleute wurden leicht verletzt. * Der König Georg von England hat je eine Botschaft an die Marine und das Heer gerichtet. * Der Rücktritt des französischen Kriegs ministers General Brun steht zu erwarten. * In der Türkei macht sich eine heftige P r o t e st - bewegung gegen die Haltung der kretischen Abge ordneten geltend. * Die A r n a u t e n, die neuerdings in mehreren Ge fechten geschlagen wurden, beginnen einen großangelegten Guerilla gegen die Türken, welche neue Truppenver stärkungen heranziehen. * Wetteraussicht für Donnerstag: Be deckt, kälter, Regen. ' Ausführlicher siehe an anderer Stelle. Zollerhöhungen der Türkei. Die Türkei hat die Absicht, ihre für die Wertverzollung in Frage kommenden Zölle abermals zu erhöhen. Unsere Handelsbeziehungen nach dort fußen auf einem mit Oester reich-Ungarn, Frankreich, England, Italien und Rußland gemeinsam abgeschlossenen Vertrage vom 25. Oktober 1907, inhalts dessen bestimmt wird, daß Waren, welche zu Lande oder zu Wasser in die Türkei eingeführt werden und da mals in Höhe von 8 Prozent vom Werte verzollt wurden, einem Wertzoll von 11 Prozent unterliegen sollen. Nach dem der Türkei am ll. Juli 1907 auch die Zustimmung des französischen Parlaments zu diesem Uebereinkommen notifiziert war, ist die Zollerhöhung am Tage darauf, also am l2. Juli 1907, in Kraft gesetzt worden. Das Bestreben der Türkei geht jetzt dahin, diese Zölle von 11 auf 15 Pro zent zu erhöhen. Seit Erhöhung des türkischen Eingangszolles von 8 auf 11 Prozent hat die deutsche Einfuhr nicht unbe deutend nachgelassen. Wird also eine weitere Zollerhöhung vorgenommen, so ist zweifellos ein weiterer Rückgang dieser Einfuhr zu erwarten. Schon das Jahr 1908 hatte gegenüber dem Jahre 1907 eine Mindereinfuhr deutscher Produkte im Werte von 13,8 Millionen Mark zu verzeichnen, denn der deutsche Gesamthandel nach der Tür kei war von 53,7 Millionen Mark auf 39,9 Millionen Mark zurückgegangen. Soweit die bisherigen 'Wahr nehmungen reichen, dürfte sich das Ausfuhrverhältnis auch für 1909 nicht wesentlich anders gestalten. Von deutschen Waren fanden in der Türkei im Jahre 1908 hauptsächlich folgende Absatz: Bearbeitete Spinnstoffe und Waren daraus 15,3 Mill. Mark, unedle Metalle und Waren daraus, besonders Eisen, 9,3 Mill. Mark, chemische Erzeugnisse 3,3 Mill. Mark, Leder und Leder waren 2,2 Mill. Mark, Maschinen usw. 2 Mill. Mark, land wirtschaftliche Erzeugnisse 1,4 Mill. Mark, Feuerwaffen, Uhren usw. 1 Mill. Mark, Papier, Pappe und Waren daraus 0,9 Mill. Mark, Elas und Glasmaren 0,8 Mill. Mark, Tonwaren 0,7 Mill. Mark. Die von dem Rückgang dieser Ausfuhr betroffenen Industriezweige geben sich sämtlich der Hoffnung hin, daß wenigstens nunmehr für eine längere Reihe von Jahren jede fernere Zollerhöhung ausge schlossen bleibt, damit verhütet wird, daß andere Staa ten von der Türkei Zugeständnisse erhalten, die nicht auch Deutschland zugute kommen; jedenfalls ist ein plötzliches Inkrafttreten von Zollerhöhungen sehr unerwünscht und muß nach Möglichkeit verhindert werden. Diese Industrien wünschen ferner, daß bei der Zollabfertigung ein schnelleres, gleichmäßigeres und nicht von der Willkür der türkischen Zollbeamten abhängiges Verfahren Platz greift. Wie notwendig gerade in letzter Hinsicht Wandel zu schaffen ist, möge der nachstehende Fall, der zu unserer Kenntnis gekommen ist, illustrieren: Ein Kaufmann in Konstantinopel erhielt kürzlich ein Postpaket, dessen Inhalt einen tatsächlichen Wert von 104 Piastern hatte. Der Zollbeamte in Galata schätzte trotz lebhaften Widerspruchs des Empfängers und Anerbietens, den Beweis dafür zu er bringen, daß die Ware den angegebenen Wert habe, letz ¬ tere auf 150 Piaster. Der Zoll mußte mit 1614 Piastern bezahlt werden; das bedeutete also zunächst einen Zoll von 16 Prozent vom Werte. Dazu kommen 311 Piaster Stem pel- und Kaigebiihren, gleich 3 Prozent vom Werte, so daß seitens des Zollamts i n d e r T a t 19 Pr o z e n t und nicht 11 Prozent vom Werte der Ware erhöbe» wurden. Hierbei sind die weiteren, nichtamtlichen Spesen, sowie der Zeitverlust »och gar nicht berücksichtigt. Bei Postpaketen geringeren Wertes sollen sich diese Einzelbeträge, wie uns versichert wird, insgesamt nicht selten auf 40 Prozent des Wertes belaufen. Wir sind der Ansicht, daß eine den Warenwert genau beziffernde Rechnung, sofern sie die von der türkischen Generalzolldirektion hinsichtlich der Nichtig keit geforderte Bescheinigung enthält, seitens der türki schen Zollbehörden auch respektiert werden müßte. Das Einverständnis mit dem beantragten Wertzoll von 15 Pro zent wird deutscherseits daher davon abhängig zu machen sein, von der türkischen Regierung die Garantie zu ver langen, daß der Zoll von dem wirklichen Werte der Waren erhoben wird und Willkürlichkeiten, wie die vorstehend angegebenen, vermieden bleiben. Die A e l t e st e n d e r K a u f m a n n s ch a f t zu B e r- l i n sind neuerdings wegen der von der Türkei beabsich tigten Zollerhöhung bei dem Auswärtigen Amte vorstellig geworden. Sie heben in ihrer Eingabe noch weitere Miß stände in jenem Verkehr hervor. So wird gerügt, daß eine Festlegung der Stempelsätze für die Zoll- usw. Papiere, sowie der Kaigebiihren dringend erforderlich ist, damit nicht, wie es bisher geschieht, beliebig hohe Sätze er hoben werden, die dem Importeur jede Berechnung zur Unmöglichkeit machen. Weitere Klagen seitens der Ex porteure werden geführt über das völlig planlose Lagern der Güter bei den Zollämtern und über die hiermit im Zusammenhänge stehende lange Frist, ehe eine Zollab fertigung begonnen hat bezw. zur Beendigung kommt. Oft vergingen 1 bis 114 Woche, ehe zur Zollabfertigung einer Sendung geschritten werde. Häufig müsse sich der Emp fänger die einzelnen Kolli, die in der Regel durcheinander lügen, selbst zusammensuchen, nur um endlich zur- Abfertig ung zu gelangen. Die Aeltesten der Kaufmannschaft zu Berlin machen ferner darauf aufmerksam, daß die Einrich tung eines Bagatellgerichts mit beschleunigtem Verfahren und geringen Prozeßkosten für Beträge bis etwa 500 .ll sehr erwünscht wäre, da die Prozeßkosten und besonders die nichtoffiziellen Nebenkosten bei den türkischen Gerichten be deutend seien, und die Gläubiger es daher oft vorzögen, lieber auf eine Klage zu verzichten, als zu der Hauptforde rung noch unverhältnismäßig hohe Kosten zu riskieren. Dies sei vielen Käufern in der Türkei genau bekannt, wes halb sie auch ihre einzelnen Geschäfte dem Werte nach zu meist nicht über den verangegangenen Betrag hinaus be zifferten. Was sodann die Stempelkosten für eine Ver tretungsvollmacht vor den türkischen Handelsgerichten an belangt, so werden auch diese für zu hoch befunden. Wie wohl ein solcher Stempelbetrag nach de n betreffenden Ge setz nur 14 türkisches Pfund (0,25 cll) betragen soll, ist eine Vertretungsvollmacht nicht unter 20 -ll zu erhalten. Es dürfte, zumal auch türkische Rechtsanwälte von vornherein hohe Kostenvorschüsse beanspruchen, anzustreben sein, das türkische Klageverfahren billiger und einfacher zu gestalten. vr. N. «. Politische Nachrichten. Deutsche« Reich. Der Landtagsschluß. Die Tagung des sächsischen Land tages geht ihrem Ende entgegen. Die Direktorien der bei den Kammern, sowie die Staatsminister hielten am Mon tag eine Konferenz ab, in welcher der Schluß des Landtages, für den schon längst der 13. Mai in Aussicht genommen war, definitiv auf diesen Termin nachmittags 2 Uhr festgesetzt wurde. Hierdurch bestätigt sich die bereits vor einigen Wochen von uns gebrachte diesbezügliche Mit teilung. Die tierärztliche Doktorwürde und das sächsische Mini sterium. Die Verleihung der tierärztlichen Doktorwürde wird augenblicklich im Kgl. sächsischen Ministerium noch er örtert. Nach einer Erklärung des preußischen Ministers für Landwirtschaft ist die Verleihung der tierärztlichen Doktorwürde grundsätzlich entschieden; die endgültige Re gelung steht demnächst bevor. Dieses Ergebnis ist dadurch erreicht worden, daß das preußische Kultusministerium seine früheren Bedenken gegen eine Uebertragung des Rechts der Verleihung der Doktorwürde an die tierärzt lichen Hochschulen aufgegeben hat. Diese Bedenken be ruhten vor allem darauf, daß unter Umständen auch andere Fachhochschulen das Promotionsrecht für sich in Vorschlag bringen könnten. Zur Zeit schweben noch Verhandlungen mit Bayern und SaMen,. die dahin zielen eine gleich mäßige Lösung der Frage in allen Bundesstaaten herbei zuführen. Bayern dürfte ebenfalls das Promotionsrecht auf die tierärztliche Hochschule übertragen. In Sachsen steht die Entscheidung noch aus, weil hier bisher die Tier ärzte vor der medizinischen Fakultät in. Leipzig promo viert haben, die dazu durch Dozenten der tierärztlichen Hochschule in Dresden ergänzt wurde. Der Fortbestand der Bergakademie in Freiberg i. Sa. In der letzten S t a d t v e r o r d n e t e a s i tz u n g zu Frei berg gab der Oberbürgermeister Haupt infolge einer an den Stadtrat gerichteten Interpellation wegen der angeb lich mit dem Aushören des staatlichen Erzbergbaues beab sichtigten Aufhebung der Königlichen Bergakademie zu Freiberg und ihrer Vereinigung mit der Technischen Hoch schule in Dresden die beruhigende Versicherung ab, daß auf keiner Seite daran gedacht werde, die Akademie von Frei berg wegzunehmen. Diese Auskunft sei ihm an maßgeben den Stellen in Freiberg und Dresden gegeben worden. Er wies im Anschluß hieran auf die großen Kosten hin, die eine Verlegung nach Dresden verursache» würde. Allein die Beschaffung neuer Gebäude würde etwa 2 Millionen Mark kosten. Dazu komme, baß der Weltruf der Akademie mit dem Namen Freiberg eng verbunden sei. Das zeige sich auch dadurch, daß, trotzdem Ende 1913 der Erzbergbau in Freiberg zu Ende gehe, der Besuch der Akademie und besonders die Zahl der deutschen Besucher in den letzten Jahren noch gewachsen sei. Das Aufhören des Bergbaues werde somit kaum jemals eine Wegverlegung der Berg akademie von Freiberg zur Folge haben. Es sei freilich erwünscht, daß nach Einstellung des Bergbaues noch etwas Bergbaubetrieb zu Lehrzwecken aufrecht erhalten werde. Verband sächsischer Industrieller. Der Gesamtvorstand des Verbandes sächsischer Industrieller trat am 6. Mai d. I. zu seiner ersten Sitzung nach der Generalversamm lung zusammen. Die hierbei erfolgten Wahlen hatten folgendes Ergebnis: Es wurden gewählt als erster Vor sitzender Kommerzienrat L. B. Lehmann-Dresden; zweiter Vorsitzender Kommerzienrat Georg Marwitz- Dresden; dritter Vorsitzender Fabrikbesitzer Or. Steche- Leipzig; Stellvertreter des ersten Vorsitzenden Fabrikbe sitzer Georg Heyde-Dresden; Stellvertreter des zweiten Vorsitzenden Fabrikbesitzer Friedrich Uebel-Plauen i. V.; Stellvertreter des dritten Vorsitzenden Fabrikbesitzer Otto Moras-Zittau. Zum Schatzmeister des Verbandes wurde Konsul Erich Harlan-Dresden, zu dessen Stellver treter Arnold von Schwarze-Niederlößnitz wiedergewählt. Protest der Dresdner Hausbesitzer. Hinsichtlich der ge planten Reichs wertzuwachs st euer hat die Ge neralversammlung des Dresdner Allgemeinen Hausbesitzer vereins folgenden Beschluß gefaßt: „Die Generalversamm lung des Dresdner Allgemeinen Hausbesitzervereins tritt für den Fall grundsätzlicher Annahme des Zuwachssteuer gesetzes durch den Reichstag den in den Petitionen des Zentralverbandes der städtischen Haus- und Grundbesitzer vereine Deutschlands vom 18. April und 26. April 1910 erhobenen Bedenken und Vorschlägen bei und bittet den hohen Reichstag um deren Berücksichtigung bei der Ausge staltung des Gesetzes im Interesse des alteingesessenen, von den beanstandeten Bestimmungen besonders hart betroffe nen Haus- und Grundbesitzes." * * * Die Schissahrtsabgaben bilden, je länger die Verhand lungen im Bundesrat und die Ungewißheit über die Einzelheiten des Entwurfs dauern, desto mehr den Gegen stand größter Sorge der Interessenten. Zu den alten fin den sich neue Widerstände, namentlich in Hamburg und in den Kreisen der Rheinschiffahrtsinteressenten, zu deren Ausschuß Handelskammern, Städte und wirtschaftliche Kör perschaften gehören. Dieser Ausschuß hat soeben noch ein mal in einer Denkschrift die Frage der Schisfahrts- abgaben einer Kritik unterzogen und eine Reihe von Wün schen und Forderungen ausgesprochen, deren Berücksichti gung zum größten Teil auch im Interesse Sachsens liegen würde. Allerdings nimmt diese Denkschrift an, daß Sachsen schon die Erfüllung der wichtigsten seiner Forde rungen durch zähen Widerstand erreicht hat und daß der ganze erste Entwurf „unter dem Druck des aus Süddeutsch land und Sachsen kommenden politischen Widerstandes" wesentlich im Sinne des Entgegenkommens gegen die von den Interessenten aufgestellten Forderungen verändert wurde. Gerügt und beklagt wird aber, daß bisher nichts Bestimmtes über die einzelnen Aenderungen bekannt ge worden ist, sodaß sich die Schiffahrtsinteressenten nicht mit ihnen beschäftigen können. Von den wiederholt aufgestellten Forderungen werden in der neuen Denkschrift mit aus führlicher Begründung vor allem folgende unterstrichen: 1. Es muß im Gesetz über die Erhebung von Schiffahrts abgaben ganz klar ausgesprochen werden, daß ein Teil der