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Dresdner Journal : 25.08.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-08-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188708256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18870825
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18870825
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1887
-
Monat
1887-08
- Tag 1887-08-25
-
Monat
1887-08
-
Jahr
1887
- Titel
- Dresdner Journal : 25.08.1887
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U196 1» L»i«K« 72krliett, .... IS L1»rll. ^jälirUvkr 4 50 kk. Lioislo« Umruosri»: 10 ?L L»»—rk»Id ck»» ckvotiet»«» Itvivtt« tritt ko«t- 1106 ötvwpslruietlli^ tÜLiu. To2ü»cktixitLx»U«KNdr»»: ?ar äs» ksuill eütsr «eip»Its»«ll 2«ils llsiusr Levritt SO Lf. Vvtsr „^>ll^«s»oät" äis 2«il« KO kk. Ls» UbsUso- n»ä 2ick«rn„t» s»t»pr. ^usiokiKß. Lrvedvto«»» kL^lied mit Uniiuttuiis äsr 8omi- aoä k««rt»AS »dssä^ ksranprsok-^iuellu»»: Ur. 1295. Donnerstag, den 25. August, abends. 1887. L»»*Nm» V», L»NN»4lT«»«o »»irLrt»! D res-ntrZomnal. Für die Gesamtleitong veranttoorttich: Dtto Banck, Professor der Litteratur- und Kunstgeschichte. F>. Lr«xie««««', Vommimio-Lr äm Urmäi»« äourn»!,; L»»d»r» S»rU» -VI« - L»tp»lU »—l »rm1», rnmNISrl ». ».: «ß ko^sr, I«rU»-Ml»»-N»»d«» kr»,-L«tp»t« knmNIVrl ». IL »»«U« L-ä k»rt» L»»4o» - 3«rU» - kr»»Nkm-t ». ». - - Da-d« «t Ooc I«rU»: /»vattäamkomt,' SSrUt«: <?. NkM«r» ^acN/u^««,' »E»r«r: <7. s<^«r«iar,' L»u« ». s.: /. Larcit «8 60. U»r»»»»»L«r r NSoisI. Lrpsäitio» äs» 0rm仫r 7<nmml», vrmäo», 2Mii^«r»tr. »0 ksrimprsoU-T^moUIumr Ikr. ISS». Amtlicher Teil. Wekanntmachung. Nachdem das Finanzministerium beschlossen hat, das nachstehende Regulativ, betreffend die Gewährung einer Zollerleichterung bei der Ausfuhr von Oelsabri- late», zu erlassen, so wird dasselbe mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die zugehörigen Muster /V — L im Verordnungsblatte der Zoll- und Steuerdirection abgedruckt sich finden und bei sämmt- lichen Zoll- und Steuerämtern eingesehen werden können. Dresden, am 13. August 1887. Fina ng-Ministerium. Frhr. von Köuvrritz. Or. Krause. Regulativ, die Gewährung einer Zollerleichterung bei der Aus fuhr von Oelfabrikaten betreffend. In Betreff der Gewährung einer Zollerleichterung bei der Ausfuhr von Oelfabrikaten nach Maßgabe von 8 7 Ziffer 3» des Zolltarisgefetzes in der Redaction vom 24 Mai 188b (Rcichs- gefetzblatt S. ill flgde.) werden auf Grund der den obersten Landcsfinanzbchörden durch die Beschlüsse des BundeSratbs vom 2. Juli 1885 und >8. Februar 1886 ertheilten Ermächtigung nachstehende Bestimmungen getroffen. 8 1. Inhaber von Oelmühlen, welche in Gemäßheit von § 7 Ziffer 3» des bezeichneten Gesetzes ausländische, nach Nr. Sä« des Tarif- zollpflichtige Oelfrüchte mit dem Anspruch« aus Zoll nachlab bei der Ausfuhr einer entsprechenden Menge von ihnen hcrgestellter Oelfabrikate verarbeiten wollen, haben die Bewilli gung eines Zollkontos für die zu verarbeitenden ausländischen Oelfrüchte bei dem Haupt-Zoll- oder Haupt-Steuer-Amte des Bezirks zu beantragen, wöbet genaue Angaben über die zu ver arbeitenden Fruchtarten, die herzustellenden Fabrikate, die Lager räume für Oelfrüchte und für Fabrikate, die Fabrikationsanlagen und die Art des Betriebes zu machen sind. Nach Bewilligung de- Antrages sind Aenderungen hierin nur nach vorgängiger Anzeige zulässig. Der Ausfuhr der Oelfabrikate steht die Niederlegung der letzteren in einer Zollniederlage unter amtlichem Milverschlusse gleich. S «. Die Genehmigung des Antrag-, welche jederzeit widerruf lich ist, erfolgt durch die Zoll- und Steuer-Direction. Dieselbe wird nur Gewerbetreibenden ertheilt, welche kaufmännische Bücher ordnungsmäßig führen, das Vertrauen der Zollverwal tung genießen und entweder selbst am FabrikationSortc wohnen oder einen dort wohnhaften geeigneten Vertreter bestellen. In wieweit in einzelnen Fällen Erleichterungen hinsichtlich der An forderung kaufmännischer Buchführung eintreten können, wird von der Zoll- und Steuerdirection bestimmt. In Betreff der Sicherheitsleistung ist den in dieser Beziehung erlaßenen, in der General-Verordnung der Zoll- und Steuer-Direction vom k. April 1887 Nr. 13SS ä. tl. enthaltenen Bestimmungen nach- zugehen. Der Zollbehörde ist daS Recht einzuräumen, durch Einsicht in die ordnungsmäßig zu führende» Handel«- und Fabrikations bücher und durch sonstige Kontrole des Betriebes von der Be achtung der gegebenen Vorschriften Ueberzeugung zu nehmen. Auch steht der gedachten Behörde da- Recht zu, von den in der Betrieb-anstalt vorhandenen Oelfrüchten, wie von den hergestellten Oelfabrikaten unentgeltlich Proben zu entnehmen. Werden in einer und derselben Oelmühle neben Oelfrüchten der Tarifnummer Säa auch solche der Nr. Säst verarbeitet, so bleibt die Anordnung besonderer Kontrolmaßregeln Vor behalten. 8 » Diejenigen Räume, in welchen die auf dem Zollkonto an geschriebenen ausländischen Oelfrüchte zur Lagerung gelangen, sind der Zollbehörde anzumelden. Außerhalb dieser Räume dürfen dergleichen Früchte nicht gelagert werden. In der Regel dürfen diese Räume nicht in beträchtlicher Entfernung von der Mühlenanlage oder an einem anderen Orte als letztere liegen. Soll die Raffination der Oelfabrikate in Gewerbsanlagen erfolgen, welche nicht Theile der zollbegünstigten Oelmühle sind, so finden die in den §8 11 bi- 1S vorgesehenen besonderen Be stimmungen Anwendung. 8 - Die auf dem Zollkonto angeschriebenen ausländischen Oel früchte, sowie auch sonstige Oelfrüchte, welche in die nach 8 8 angemeldeten Räume eingebracht sind, dürfen in unverarbeitetem Zustande bei Vermeidung der in § 7 Ziffer »u de- Zolltarif- gesetzeS anaedrohten Geldstrafe nur mit hauptamtlicher Genehmig ung veräußert werden. Diese Genehmigung darf nur aus nahmsweise und au- besonderer Veranlassung, z B. im Falle einer nothwendig gewordenen längeren Betrieb-nnstellung oder bei Ausgabe des Zollkonto- ertheilt werden. Gehen aus dem Zollkonto angeschriebene ausländische Oelfrüchte der Tarif Nr. sä« durch Veräußerung in den freien Verkehr über, so sind sie sofort zu verzollen. Die Buchführung ist so einzurichten, daß jederzeit festge- stell» werden kann, wie viel Oelfrüchte jeder Gattung in den bezeichneten Räumen vorhanden sein sollen. 8 V- In dem bei der Amtsstelle nach Muster zu führenden Konto gelangen die »um Mühlenlager abgefertigten ausländi schen Oelfrüchte zur Anschreibung und die zur Ausfuhr ge brachten Oelfabrikate zur Abschreibung, und zwar erstere, wenn sie verpackt eingehen, nach dem Bruttogewichte, letztere nach dem Nettogewichte. 8 6. Außer vom Auslande direct eingeführten Oelfrüchten dürfen auch au- Zollniederlagen unter amtlichem Verschluß und au gemischten Privattransitlagern ohne amtlichen Mitverschluß, so wie ausnahmsweise mit hauptamtlicher Genehmigung (8 4) au- anderen Mühlenlagern ausländische Oelfrüchte zum Mühlen lager abaesertigt werden. Die Abfertigung erfolgt nach den für die Abfertigung von Waaren zu den Privattransitlagern ohne amtlichen Mitverschluß bestehenden allgemeinen Bestim mungen. Ausnahmsweise kann die Zoll- und Steuer- Direction unter Vorbehalt des Widerrufs genehmigen, daß die Revision der Oelfrüchte durch eine Bescheinig ung eines öffentlich angestellten Wiegemeister- oder einer ähn lichen Person ersetzt werde. Solche Personen müssen jedoch zuvor aus da- Interesse der Zollverwaltung ein- für allemal vereidigt sein. Eine derartige Genehmigung darf insbesondere nur unter der Voraussetzung ertheilt werden, daß die kaufmän nischen Bücher des Lagerinhabers über Zu- und Abgang zum und vom Lager zuverlässigen Ausschluß geben. Desgleichen ist beim Eisenbahntransport die Verwieguna der Wagenladungen auf der Gleis- (Centesimal-) Waage zulässig; dabei ist eS statt haft, unter Beachtung der in dieser Beziehung bestehenden all gemeinen Bestimmungen das von der Eisenbahnverwaltung fest- gestellte Gewicht de- Wagen- von dem ermittelten Bruttogewichte in Abzug zu bringen. Dem Ermeßen der Zoll- und Steuer- Direction bleibt ferner die Bestimmung darüber überlaßen, inwieweit bei einzelnen Arten de-Verkehr- auch Gewichtsangaben in den Eisenbahnsrachtbriesen, Schiffskonnoßementen und anderen Ladungspapieren ohne Gefährdung deS Zollinteresses als Ersatz der zollamtlichen GewichtSseststellung zugclaßrn werden können. 8 7 Es dürfen nur Oelfabrikate, welche in der betreffenden Mühle auS den in Nummern Säa deS Zolltarifs bezeichneten Oelfrüchten hergestellt sind, zur AuSgangSabsertigung gestellt werden. Die Zoll- und Struer-Direction kann anordnen, daß AuSgangSabsertigungen über Mengen unter 1000 kilogr. und, wenn sich am Orte oer Mühlenanlage eine Hebestelle nicht be findet, über Mengen unter 10 000 Kilogr. nicht vorgenommen werden. Die AuSfuhranmeldung ist der Hebestelle nach Muster » in zwei Exemplaren einzureicheu. Die zur Aussuhr bestimmten mit Oel gefüllten Fäßer pp. sind einzeln nach ihrem Brutto- und Nettogewichte zu declariren Die Hebestelle trägt die An meldung in das nach Muster O zu führende Anmelderegister ein, veranlaßt die specielle Revision nach den im Begleitschein regulativ gegebenen allgemeinen Bestimmungen und nimmt die weitere Abfertigung vor Die Feststellung det Nettogewichts bei der Abfertigung kann mittelst probeweiser Ermittelung geschehen, auch auf besondere Genehmigung von Setten der Zoll- und Steuer-Direction durch Abzug eines bestimmten Procentfatzes des Bruttogewichtes der Fäßer erfolgen. Die im 8 6 zuge- laßenen Erleichterungen dürfen hier ebenfalls und zwar mit der Ausdehnung stattfinden, daß auch die zollamtliche Bescheinigung über die Verladung aus die Transportmittel (Eisenbahnwagen, Schiff) durch eine Bescheinigung des Wiegemeister- pp. ersetzt werden darf. Die Beschaffenheit der zur Ausfuhr angemeldeten Oel- sabrikate ist durch Prüfung mittels der Fischerschen Oelwaage sestzustellen. Bei einer Temperatur deS abzufertigenden OelS von 0 ° muß das durch die Waage angezeigte spezifische Gewicht mindesten- betragen für rohes Rüböl . . . 37,» Grad, rasfinirteS Rüböl . . »8 - , Erdnußöl .... 34 - , Dotteröl 83 - , Mohnöl 32 « , Sesamöl 32 - , Hanföl 30 - . Die Reduction der bei höheren (oder niedrigeren) Tempera turen ermittelten Gradzahlen auf 0" hat nach Maßgabe der auf den Oelwaagen selbst gegebenen Weisungen durch Abrech nung (bezw. Hinzurechnung) der Temperaturgrade zu erfolgen. Ergiebt bei der Au-gang-absertiaung die Prüfung mittelst der Oelwaage ein geringere- spezifisches Gewicht de- angemel- deten Oeles als oben angegeben, so ist die Abschreibung im Zollkonto zu versagen. Entstehen bei der Revision Zweifel über die Beschaffenheit der Oelfabrikate, so sind Proben von denselben zu entnehmen und an die Zoll- und Steuerdirection einzureichen, welche ent weder aus Grund der von ihr anzustellrnden Ermittelungen be stimmt, ob und nach welchem Maßstabe die Abschreibung im Zolllonto zulässig ist, oder die Entschließung deS Finanzmini sterium- einzuholen hat In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn gegen den Revi- sion-befund der Abfertigungsbeamten bezüglich der Beschaffen heit der Oelfabrikate Widerspruch erhoben wird. Bezüglich der Behandlung der Sendungen während des Transport- finden die 88 23—30 de- Beglettschein-Regulativ- analoge Anwendung. Binnen der von dem AnmeldungSamte zu bestimmenden Frist sind die au-zulührenden Fabrikate unter Vorlegung des dem Anmelder zu diesem Zwecke auszuhändigenden Unikat- der Anmeldung dem AuSgang-amte zu gestellen. Diese- Amt hat die Revision nach den Bestimmungen deS Begleitschein-Regula tiv- vorzunehmen und die Anmeldung mit der AuSgang-- bescheinigung dem Anmeldung-amte zuiückzusenden, auch dem Anmelder, bezw. Waarcnsührer aus Wunsch eine Bescheinigung über die Abgabe der Anmeldung und die bewirkte Au-suhr der ihrer Menge nach anzugebenden Oelfabrikate zu ertheilen. Ist die Gcslclluugssrist überschritten, so hat das Ausgangsamt die Abfertigung gleichwohl vorzunehmen; indeffen bleibt der Ent scheidung des AnmeldungSamte-, bezw. falls dieses kein Haupt amt ist, deS demselben vorgesetzten Hauptamt- Vorbehalten, ob die Abschreibung im Zollkonto zu erfolgen hat. Da- AuSgangS- amt hat über die Erledigung der bei anderen Aemtern vor gelegten Aussuhranmeldungen ein Notiz-Register nach Muster l» zu führen. Ist da- Anmeldungsamt zugleich das AuSgangSamt, so braucht die Ausfuhranmeldung nur in einem Exemplare über geben zu werden. Da- Amt bescheinigt nach Vornahme der Revision und Ueberwachung d«S AuSgangS den letzteren aus der Anmeldung und in Spalte 1A deS Anmelderegisters und behält die Anmeldung als Beleg zum Anmelderegister zurück. 8 «. Die Abrechnung findet vierteljährlich in der Art statt, daß am zwanzigsten Tage, falls dieser aber aus einen Sonn- oder Feiertag fällt, am nächsten Werktage deS siebenten Monats nach Ablaus des Abrechnungsquartals von der in diesem Quartal an- geschriebrnen Menge ausländischer Oelfrüchte diejenige Menge von Oelfrüchten, welche nach dem für die betreffende Fruchtart geltenden AuSbeuteverhältnisie (8 S) der Menge der in dem be zeichneten und in den beiden darauf folgenden Quartalen that- sächlich zur Ausfuhr gelangten Oelfabrikate entspricht, in Abzug gebracht wird, soweit dieselbe nicht etwa schon bei der Abrech nung für da- Borquartal in Abzug gebracht worden ist. Es ist dabei für jede Fruchtart besonders abzurechnen. Der Konten inhaber hat binnen längstens 8 Tagen nach Zustellung der Ab rechnung den sich ergebenden Zollbettag einzuzahlen. Ein wei terer Geldcredtt ist unzulässig. 8 »- DaS Ausbeuteverhältniß wird aus 37 dH für rohe- Rüböl, 36 . . rasfinirteS Rüböl, 55 - . Mohnöl, SO - - Sesamöl, 40 - - Erdnußöl, 30 - - Dotteröl, 2b - - Hanföl festgesetzt. Für andere Arten zollpflichtiger Oelsrüchte bleibt die Fest setzung de- AuSbeuteverhältnisie- Vorbehalten. Werden Oele zur Ausfuhr angemeldet, welche aus verschie denen Arten zollpflichtiger Oelfrüchte der Tarifnummer 9 6« hergestellt sind, so ist in der Anmeldung anzugeben, in welchem Verhältniß zu einander die verschiedenen Oelfruchtarten ver wendet sind, und cS erfolgt, sofern sich bei der Revision keine Bedenken ergeben, dementsprechend die Abschreibung im Zoll konto. Bestehen gegen die Richtigkeit des angemeldeten Misch ungsverhältnisse- Bedenken und vermag der Anmelder diese nicht zu beseitigen, so ist aus das ganze Gemisch der höchste der in Frage kommeuden Ausbeutesätze anzuwenden. 8 10. Die Entziehung deS Zollkontos hat zu erfolgen, wenn Oel- sabrikate, welche nicht in der betreffenden Mühle oder welche ganz oder zum Theil aus nicht in Nummer 9 ä « des Zoll tarif» bezeichneten Oelfrüchten hergestellt oder welche mit in anderen Mühlen hergestellten Fabrikaten gemischt find, zur Ab fertigung mit dem Anspruch auf Zollnachlaß gestellt werden, oder wenn in sonstiger Weise eine Hinterziehung des Zolls feiten- deS Mühlenbesitzer- oder seiner Angestellten unternom men wird. Dieselbe hat ferner in der Regel dann zu erfolgen, wenn von dem Mühlenbesitzer oder seinen Angestellten gegen die Bestimmung im ersten Absatz de» 8 4 verstoßen oder wie. derholt andere Ordnung»widrigkelteu begangen werden. r Inhaber von Oelmühlen, welchen nach Maßgabe der 88 1 und 2 ein Zollkonto gewährt ist, können die in ihren Oelmühlen an- Oelfrüchten der Nummer 9 ä a de» Zolltarifs gewonnenen Oelfabrikate in besonderen, zu ihren Oelmühlen nicht gehörigen Anstalten mit der Wirkung raAniren laßen, daß ihnen im Falle der Ausfuhr der rasfinirten Oelfabrikate der Eingangszoll für eine der Ausfuhr entsprechende Menge der zum Zollkonto an- aeschriebenen ausländischen Oelfrüchte nach Maßgabe der Vor schriften in den 88 7 — 9 und unter Beachtung der folgenden Kontrole-Maßregeln nachgelaßen wird. 8 12. Inhaber von Oelmühlen, welche von dieser Begünstigung Gebrauch machen wollen, haben einen bezüglichen Anttag unter Bezeichnung der Anstatt, in welcher die Raffination vorgenom men werden soll, bei der kontoführenden Amtsstelle einzureichen. Die Genehmigung de-Antrag», welche jederzeit widerruflich ist, erfolgt feiten de» Hauptamt» Letztere» hat auch der Amt-stelle, in deren Bezirk die Raffinerie liegt, von der ertheilten Be günstigung Kenntniß zu geben. 8 13. So ost der Inhaber der Oelmühle von der ihm ertheilten Begünstigung (8 12) Gebrauch machen will, zeigt er die» der kontoführenden Amtsstelle durch Abgabe einer in zwei Exem plaren ausgestellten Anmeldung von Rohöl zur Rasfinirung nach Muster kl an. Die kontoführende Amtsstelle prüft die Anmeldung, nimmt von derselben, wenn sie nicht» zu erinnern findet, in Spalte 8 des Kontenregisters (Muster A) Notiz und vermerkt dies auf beiden Exemplaren der Anmeldung. DaS eine Exemplar der letzteren wird Registerbeleg, das andere er hält der Anmeldende zurück, um cS dem betreffenden Raffinerie besitzer zuzustellen. Wo der Geschäftsumsang e- angezeigt erscheinen läßt, ist über die abgegebenen Anmeldungen ein Notizbuch zu führen, in welchem jeder Inhaber eines Zollkontos, der von der frag- lichen Begünstigung Gebrauch macht, ein Konto erhält. 8 14. Sollen die in besonderen Anstalten rasfinirten Oelfabrikate zur Ausfuhr gelangen, so hat der Inhaber deS Zollkontos, oder, falls dieser den Besitzer der Raffinerie hierzu bevoll mächtigt hat, Letzterer im Auftrage des Ersteren eine Ausfuhr» Anmeldung nach dem Muster 6 in zwei Exemplaren derjenigen Amtsstelle einzureichen, bei welcher die Revision der auszuführen den Oelfabrikate erfolgen soll. Zur Vornahme dieser Revision ist nur die kontoführende oder diejenige Amtsstelle befugt, in deren Bezirk die betreffende Raffinerie liegt. Die Amtsstelle trägt die bei ihr abgegebene Anmeldung in da- Anmelderegister ein und e» findet hierauf die spezielle Re vision der Oelfabrikate nach Maßgabe der Bestimmungen im 8 7 statt. Mit der AuSfuhranmeldung ist die bezügliche Anmeldung von Rohöl zur Rasfinirung vorzulegen Aus letzterer vermerkt die Amtsstelle unter Angabe der betreffenden Nummer de» Au»- fuhr-AnmelderegisterS, welche Mengen der zur Rasfinirung an gemeldeten Oelfabrikate von ihr zur Au»suhr abgefrrtigt find, worauf die Anmeldung zurückgegeben wird. 8 1». Die AuSgangSabsertigung findet nach Maßgabe der Vor schriften in 8 7 statt. Die mit der Ausgangsbescheinigung versehene Anmeldung ist seiten des AusgangsamteS an diejenige Amtsstelle zurückzu senden, bei welcher du Anmeldung abgegeben ist Führt diese Stelle zugleich das betreffende Zollkonto, so füllt sie, wenn sich bei der Prüfung der AuSfuhranmeldung und bei deren Vergleichung mit der bezüglichen Anmeldung von Rohöl zur Rasfinirung nichts zu erinnern findet, die Spalten 10 bis 13 des Anmelderegisters aus und bewirkt die Abschreibung im Zollkonto. Führt das Anmeldungsamt nicht zugleich das betreffende Zollkonto, so sendet dasselbe die ihm vom AuSgangsamte zuge gangene Anmeldung an die kontoführende Amtsstelle, nachdem es in seinem Anmelderegister die Spalte 10 au-gefüllt und in Spalte t4 den Tag der erfolgten Absendung der Anmeldung an die kontoführende Amtsstelle vermerkt hat. Letztere trägt die ihr zugegangene Ausfuhranmeldung in ihr Anmelderegister ein, vermerkt aus der Anmeldung die Nummer ihres Anmelderegisters und in Spalte 14 de- letzteren, an welchem Tage und von welcher Amtsstelle ihr die Anmel dung zugcgangen ist. Findet sich bei der Prüfung der letzteren nichts zu erinnern, so erfolgt die Abschreibung im Zollkonto. 8 16. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Re gulativs werden, soweit nicht die im 8 4 bezeichnete Strafe oder die Strafen der 88 185—131 deS BereinSzollgesetzeS An wendung finden, mit Ordnungsstrafen bis zu 150 M. geahndet. Dresden, den 13. August 1887. Finanzministerium. Zcnillcton. K. Hoftheater. — Altstadt. — Am 24. August: „Die Frau ohne Geist". Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger (Neu einstudiert). Diese» Stück wurde bei uns am 1. November 1879 zum ersten Male gegeben und fand eine günstge Aufnahme. Es gehört diese Arbeit mehr den Kon- versationS- und Jntriguenspielen als der eigentlichen Komödie zu. Der Dialog ist sauber, verständnisvoll, gewandt, ost so^ar leichthin fesselnd gearbeitet, wenn er uns auch nicht durch neu ausgesprochene Ideen oder durch feinen Witz sympathisch nahe tritt. Auch vom wahren Humor als einer selbständig schöpferischen Kraft, die unsern Genuß in komischen Scenen durch ihren wehmütig heiteren Zauber erwärmt, wird der Zuschauer nicht nachhaltig erquickt. Dagegen führt das Ganze zu einer harmlosen Unterhaltung durch ge schickte Bühnenwendungen und gut berechnete Effekte, bei denen man oft von der scenischen Routine und der besondern dramatischen Begabung des Autors über rascht wird, derselbe wirkt ost mehr fein und ver schlagen, man möchte sagen durch kleine gesuchte Stei gerungen und Wendungen, als natürlich und dem Leben getreu. Unwahr und unglaubhaft erscheint ja auch da- Verhallen StefanaS, die aus Schonuna gegen ihren simpeln Papa, den sie nicht geistig überschatten und demütigen will, sich als ein grundgescheites Mädchen bi» in die zwanziger Jahre hinein völlig einfältig stellt. Auf der Bühne ließ sich diese Verstellung gut verwenden, in der Welt der Wirklichkeit würde man sehr peinlich davon berührt werden und keinen Glauben daran finden. Ein junges Huhn, das mit Borst- äpfeln und Beifuß gefüllt ist, speist man trotzdem nicht für Gänsebraten. Auch Werner, der Gatte StefanaS, ist unpsy chologisch gezeichnet. Ein Mann, der sich nicht bloß selbst achtet, sondern sogar Selbstachtung verdient, läßt sich nicht al» Werkzeug der Jnttigue blindlings mißbrauchen oder giebt später wenigstens der Wahr heit die Ehre. Hrn. Nhil fehlte in dieser Partie die nötige gewinnende Gefälligkeit des Liebhaber». Frl. .Elmenreich hatte ihrer Zeit die Rolle der Stefana gespielt und sie mit feiner Individualisierung künstlerisch bedeutungsvoll ausgearbeitet. Jetzt hat sich mit verhältnismäßig vielem Glück Frl. Basts in diese Aufgabe hineingefunden, bei welcher sie ihrer anmutigen Persönlichkeit einen fesselnden und stimmungsvollen Eindruck abzugewinnen vermag. Den Verlagsbuchhändler Westermann spielt Hr. Klein sehr gewandt, während dessen Frau in Frl. Diacono eine ansprechende Vertreterin fand. Die Wittwe Palmer und Oswald Lutz sind in den Händen von Frl. Ulrich, die sich hier in überraschen den Schattierungen einer wirkungsvollen Spiels zeigt, und von Hrn. Bauer verblieben. Hr. Schubert gab den Rentier Kobsch recht wohl dem Inhalt entsprechend. O. B. Der beste Anwalt. Erzählung von F. Arueseldt. (Fortsetzung.) Mit diesen Beobachtungen de» guten Amtmannes hatte e» seine Richtigkeit, und sie wären wohl geeignet gewesen, auch einen noch Scharfsichtigeren zu täuschen, auch handelte e» sich in den Mitteilungen des Braut paare» um ihre Herzensangelegenheiten, nur in einer etwa» anderen Weise als die Väter wähnten. Käthe hatte mit Klara Götz Freundschaft geschlossen, holte sie in dem kleinen Ponywagen, den sie selbst kutschierte, so ost die», ohne allzu auffällig zu werden, geschehen konnte, zu sich hinüber und vermittelte auf jede Weise ein öftere» Zusammentreffen derselben mit Franz; die ser hingegen vergalt ihr diesen Liebesdienst, indem er den Briefwechsel zwischen ihr und Walter Bernek be sorgte und sie gelegentlich auf einem Spazierritt be gleitete, der sie nach einem Punkte führte, auf welchem sie verabredetermaßen mit dem au» der Stadt kom menden Geliebten zusammentraf. Franz Berneck war mit dieser Komödie, wie er die ganze vorgebliche Brautschaft nannte, sehr wenig einverstanden und ließ sich durch Käthens Bitten und Vorstellungen zur Übernahme einer Rolle darin nur dadurch bewegen, daß sie ihm versicherte, das Spiel werde nur kurze Zeit dauern Ihr Vater und der Rittergut-besitzer Eschebach wären jetzt eine so lange Zeit hindurch gute Freunde gewesen, daß nach einer auf die Erfahrung vieler Jahre gestützten Berechnung da» nächste Zerwürfnis zwischen ihnen unmittelbar bevorstehen müsse und tiefer und andauernder sein werde, je enger die zuvorgegangene Freundschaft ge wesen sn. Die Voraussetzung hatte die allergrößte Wahrschein lichkeit für sich, erwie» sich aber, wie dies bei Wahr scheinlichkeitsrechnungen nicht selten zu geschehen Pflegt, doch nicht als zutreffend. E» verstrichen Tage, Wochen und Monate, ohne daß daS gute Einvernehmen zwi- scheu den beiden Nachbarn nur den geringsten Stoß erhalten hätte. Wie der Landmann in einem heißen, dürren Som mer zum Himmel emporschaut und jedes aufsteigende Wölkchen mit der Hoffnung begrüßt, daß eS sich zu einem regenspendenden Wetter verdichten könne, wie der durch Windstille im Hafen festgehaltene Schiffer nach den Vorzeichen des Windes auSlugt, der sein Fahrzeug flott machen soll, so warteten Käthe und Franz und mit ihnen Klara und Walter auf jedes Merkmal, daß der heißersehnte Sturm zwi schen den Vätern im Anzuge sei. Zuweilen schien es auch, als wolle er sich erheben, dann saß Käthe wohl und lauschte mit klopfendem Her zen auf die im Nebenzimmer sich lauter und lauter erhebenden Stimmen, aber wieder und wieder ward ihre Hoffnung getäuscht. Die bewegten Gewässer ebneten sich, ohne über ihre Ufer zu treten, aus dem freundschaftlichen Wortwechsel wurde kein Zank und noch viel weniger ein Bruch. ES fehlten endlich nur noch vier Wochen zu Weih nachten. Der Rittergutsbesitzer Eschebach ließ bereits die Wohnung für das junge Paar m den Stand fetzen und Mamsell Christine, Amtmann Glöckners altes Faktotum, brachte die für Käthes Aussteuer aufge speicherten Leinenschätze ans Licht. Je näher der Zeit punkt der ihnen zudiktierten Vermählung heranrückte, um so übler warv Käthe und Franz zu Mute, und mehr und mehr wollte eS sie bedünken, daß sie mit ihrer Scheinverlobuna einen thörichten Streich be gangen hatten, der sich gar nicht wieder gut machen lasse. Walter Bernek riet wiederholt, dem Versteckspiel
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