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Nr. 1öS. 19 !S. s* JNHNONNE. — Sonntag, den 13. Juli »«»retlelKe Zettmig t» W«Ugnrtch1«be,t»». Früher Wochen- und Nachrichtsblatt Tageblatt flr MU, Mas, N.kM UMatMt« IMsä, vitemcklf. Ma SIM«. N.MÄ. NaiE Ur», MaMa, Wjuptl ui Mk» Amtsblatt fü us Amtsgericht und den Stadttat M Lichtenstein -—— Ültest« Zeitung d» Umttgerichtrberkt — »««Kl Mott «scheint ttt^ich, «och« «i«w» Iw» Septar», nochMtttog» fite »« M«»»« L« — MsaUarUch« m»»i«»«tr s «., durch die Post bezogen z »t. irU,. — Einzelne Nmmoer 10 Pfg. — Bestellungen nehmen -uß« der» UesLttftkstelle, Wühel» Sert-Struße ib. olle Por-wstatkev Postbolen, sowie Ue Anltritg« entgegen. — gnierete werd« die stiufgesdoll«« Mundzeile «st», für aulwtrttge Besteller »st R> Pfg. bereqnet. — Revamezcilc so Pfg. — S«»s»«chchwschsta Xr. 7, S» «nütch« Lette loste die Mestpalt«^ MAe 7b Pf», s»r «»»wttrti« »v Psg. Lelegramm-Adreste: Tageblatt. verknnfsstelle Bürgerschule» Montag nachm. von 3—5 Uhr Kaffee-Er satz In Päckchen 1,15 Mark, Eitabletten, Stärke-Ersatz, Sens in Gläsern, Waschpulver 1 Paket 60 Pfg-, Griebenbrotausstrich 2 Pfd.-D 5,25 Mk., Gemüsekonserve« : Kohlrabi in Scheiben, Dose 1,60 Mk., Spinat, Dose 0,85 Mk., junge kleine Karotten, Dose 2,20 Mk. geschnittene Karotten, Dose 1,60 Mk., Klipperedheriuge, Dose 1,40 Mk., Frisch-Heringe» Dose 3,60 Mk., Zitronen, Stück 35 bis 50 Pfg., Eier auf Eierkarte, Abschn. 1, Nr. 1741-1775, Stück 70 Psg. Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, daß zuweilen infolge Dringlichkeit- Lebensmitteloerkäufe nicht in der Zeitung, sondern an den Plakattaseln bekannt gemacht werden. Man wolle daher sorgfältig auf die Plakattafeln achten. Städtisches Lebensmittelamt. Aufruf! In hoffentlich nicht mehr allzuferner Zeit kehren auch nach unserem Hohndorf ca. 60 Krieger zurück, die mitunter nach jahrelangem Ausharren im Kampfe und zum Schutze fürs Vaterland noch das Unglück hatten, in Gefangenschaft zu geraten. Schwer haben diese armen Brüder leiden müssen, sehnsuchtsvoll werden sie der Heimat gedenken und den Augenblick nicht erwarten können, wo sie in ihrem Heimatorte wieder Einzug zu halten vermögen. Es gilt nun, diesen hartgeprüften Kriegern einen herzlichen, würdigen Empfang zu bereiten, insbesondere, ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Die Gemeinde allein ist nicht in der Lage, alle die erforderlichen Mittel bereitzustellen, und wendet sich deshalb hiermit an die Bewohnerschaft mit der herzlichen Bitte, auch Ihrer seits Ihr Scherflein dazu beizutragen, daß unseren Kriegsgefangenen ein würdiger Empfang in der Heimat werden kann, der ihnen noch bis in ihr hohes Alter eine schöne Erinnerung sein soll. Auch die kleinste Gabe ist herzlichst willkommen, jeder tue an seinem Teile, was in seinen Kräften steht. Ueber die Verwendung des Geldes wird seinerzeit öffentlich Rechenschaft abgelegt werden. Kameraden aus den Kreisen der Kriegsbeschädigten haben sich bereit gefunden, für ihre z. Zt. noch fern der Heimat weilenden Mit kämpfer zu bitten; ich hoffe zuversichtlich, daß jede Tür, an die sie klopfen, ihnen gern aufgetan wird, daß sie überall ein freundliches Gesicht und eine offene Hand finden. Hohndorf (Bezirk Chemnitz), den 12. Juli 1919 Der Gemeindevorftaud. S ch u st e r. MEe MW W SMlMM ri MW * am Moatag, de« 14. I«li 1S1S, abends S Uhr im Zeichensaale der hiesigen Schule. Tagesordnung. 1. Mitteilungen. 2. Vorschlag des Wasserlettungsausschusses, Erhöhung des Wasserzinses betr. 3. Beschlußfassung wegen Deckung eines Teiles des Fehlbetrages der Allgem. Ortskrankenkasse Hohndorf und Umgegend aus Gemeindemttteln. 4. Genehmigungserteilung zu einer beantragten Grundstücksabtrennung. 5. Das Gesetz über die Wahlen zur Gemeindeverwaltung vom 17. Juni 1919 betreffend. 6. Die eo. Besetzung der 3. Hebammenstelle betr. 7. Die ev. Güterladestelle in Rödlitz betr. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Hohndorf (Bez. Chemnitz), den 11. Full 1919. Der Vorsitzende. Schuster, Gemeinde-Vorstand. Vetirksverbaad K. L. Nr. 202 Getr. d. - Selbstversorger der Ernte 1919. I. Diejenigen Selbstversorger, die im neuen Wirtschaftsjahr von dem Rechte der Selbstversorgung mit Brotgetreide und Gerste (8 8 der Reichrgetreide- ordnung für die Ernte 1919 — Reichsgesetzblatt Seite 533 — keine« Gebrauch wieder machen wollen, haben dies bis spätestens z«m 18. 3«tt 1V1S bei der Wohnortsbehörde zu melden. II. s Landwirte, die erstmalig von der Selbstversorgung Gebrauch machen wollen, haben dies ebenfalls bis zu dem oben festgesetzten Termin der Wohn ortsbehörde zu melden. Sie müssen jedoch bei der Anmeldung den Nach weis erbringen, daß sie mit dem angebauten Brotgetreide voraussichtlich bis zum 15. August 1920 ausreichen. Andernfalls sind die Anträge zurückzu weisen. Verspätet gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden. III. Veränderungen der Personenzahl im Haushalt (Geburt, Todesfall, Gestndewechsel) sind jederzeit bi««e« S Tage« unaufgefordert der Ortsbe- Hörde zu melden. Wird bei einer Revision festgesetzt, daß die derzeitige Zahl der Selbst versorger geringer ist, als angegeben, so erfolgt Bestrafung nach § 80 Ziffer 12 der Retchsgetreideordnung und überdies Erhebung einer Revisionsgebühr gemäß Bez.-Geb.-Derz. vom 29. Juni 1918 IV. Die Ortsbehörden werden ersucht, die neuen Selbstoersorgerltsten für das Wirtschaftsjahr 1919 20 an der Hand der jetzigen Listen aufzustellen, so wie etwaige Neuanmeldungen in die Listen mit aufnehmen und die abge schloffenen Listen spätestens bis zum 1v. 3«li 1919 an den Bezirksoerband einzuretchen. Vordrucke -u den Listen gehen den Ortsbehörden von hier aus zu. V. Der Bezirksverband behält sich vor, einzelne Selbstversorger, die im letzten Jahre den Vorschriften vorsätzlich zuwidergehandelt haben, nicht wieder als Selbstversorger anzuerkennen. II. Nr. 965 M. Amerikanisches Weizenmehl. Es kann ein siebentes und achtes halbes Pfund amerikanisches Weizen mehl auf den Kopf der versorgungsberechtigten Bevölkerung abgegeben werden. Preis für '/, Pfund 42>/, Pfg. Als Ausweis dienen zwecks Kontrolle neue Mehlmarken („Auslän disches Mehl") Nr. 7 und 8, wie sie gleichzeitig den Ortsbehörden zugehen. Die Marken sind bei der Abrechnung etnzureichen. Ili. Nr. 447 a/Fe. 4. und 5. Zusatzverteilung von Auslandsfett. 1) Die nächste Verteilung erfolgt mit je 100 gr. in Kunstspeisefett auf den Kopf der versorgungsberechtigten Bevölkerung. Fettselbstoersorger sind wiederum von der Zusatzverleilungausgeschlossen. 2) Die Abgabe erfolgt Ende der Woche vom 13. bis 19. Juli 1919 auf eine noch nicht belieferte Oelmarke der Landesfeitkarte und zwar «eben der üblichen Wochenkopfration an 50 gr. Butter oder Margarine. 3) Der Kleinoerkaufspreis beträgt 5 Mk. 20 Psg. für 1 Pfund; 100 gr — 1,04 Mk. Glauchau, am 10. Juli 1919. Freiherr v. Weick» Amtshauptmann. Richtpreise für Bienenhonig. Nachdem zufolge Verordnung des Reichsernährungsministeriums vom 8. Mai 1919 (R.-G.-Bl. S. 445) die mit Verordnung vom 26. Juni 1917 (R-G.-Bl. S. 559) festgesetzten Höchstpreise für Honig außer Kraft getreten sind, werden für Bienenhonig auf Grund 12, 15 der Reichsverordnung oolp 25. September/4. November 1915 (R. G.-Bl. S. 611, 728) folgende Richtpreise festgesetzt: Bei Abgabe vom Erzeuger an den Händler Mk. 4,00 das Pfund, Bel Abgabe vom Erzeuger an den Verbraucher Mk. 4,25 das Pfund, Bet Abgabe vom Händler an den Verbraucher Mk. 5,00 das Pfund. Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung. Dresden, den 8. Juli 1919. 209 c vi.^ic. Wirtschaftsministerin«» Landeslebensmittelamt. GMWn II! !ll,