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Zeitung fir WraM, SeiselÄsrs, Fels», Gbkrnuuudvlf> Lnkuu> Spechteitz usiu. Amtsblatt für den Stadtrat za Wabenau. Erscheint Montag, Mittwoch und Freitag »achm. dlbonnementspreis 1,50 Mk. vierteljährlich. — Inserate kosten die Spaltcnzcile oder deren Raum 10 Pf., für auswärtige ^Berenten 15 Pf., Reklamen 20 Pf., im amtlichen Teil 30 Pf., tabellarischer Satz entsprechend höher. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezvgen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. — Für Fehler in telephonisch aufgegebenen Inseraten übernehmen wir keine Berantwortnng. Nummer 51 Fernsprecher: Amt Deuben 212« Sonnabend, den 1. Mai 1915. Fernsprecher: Amt Deuben 212» 28. Jahrgang. Für die Redaktion verantwortlich Hermann Marbeck in Rabenan. — Druck nnd Verlag von Hermann Marbeck in Rabenau. Bestellungen auf den „Rabenaucr Anzeiger" für die Monate Mai und Juni zum Preise von 1 Mark werden von alten Poftanstalten, den Landbriefträgern und unsern Boten entgegeugcnommen. Wir bitte» nm recht zahlreiche Neubestellungen. Verlag des „Rabenaucr Anzeiger." Amtlicher Teil. Bekanntmachung, Nach einer Verordnung des Köuigl. Ministeriums des Innern hat am 30. April 1015 eine Erhebung über die Vorräte an Rindviehhäuten (einschl. der Kalbfelle und des zur Herstellung von Sohlen geeigneten Leders) ZU erfolgen. Anzcigepflichfig sind alle Besitzer fraglicher Häute und 100 Kilo ü besteigender Bestände an Bvdenleder. Den in Frage kommenden Personen sind Vordrucke für die zu erstattende Anzeige zugestellt worden. Sollte ein Anzeigepflichtiger bei der Zustellung dieser Anzeigevo, drucke übergangen worden sein, so ist derselbe verpflichtet, sich einen Vordruck im Ralhause zu holen. Hie ausgcferkigten Vordrucke sind bis 1 Mai 1015 im Ralhause abzugeben. Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er auf Grund der vorgenannten Verordnung verpflichtet ist, nicht in der ge setzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige An gaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten be straft. R a b e n a u, am 30. April 1915. - Der Bürgermeister. Bekanntmachung. Hierdurch wird dazu ausgesordert, diejenigen Gräber n n s er e s Fr i ed h o f e s in Ordnung zu bringen, die durch Erdsenkungeu, Einfällen der Hügeleinfassungeu, Zerbrechen der G-absteine usw. verwahrlost sind. Kann die Fertigstellung nutzt bis zum 15. Mai geschehen, so ist dies vorher auf dem Pfarramt zu melden. Nach dem genannten Termin wer den die betreffenden Hügel eingcebnet. Zugleich wird in Erinnerung gebracht, daß vor Anbringung von Grab- schmuck ein pfarramtlicher Erlaubnisschein einzuholen ist. Rabenau, am 22. Mürz 1915. Der Kircheuvorstand Sturm, Psarrer. Mehlhöchstpreise. Die Bekantmachung vom 13. Februar 1915 über die Höchstpreise wird aufgehoben nnd durch folgende Vorschrift erse tz t: Die Höchstpreise für inländisches Mehl werden im Ge biete des Kommunalverbands Dresden und Umgebung fest- ^'sttzt wie folgt: ... , 8 1. Bis zum 1. Mai 1015 gilt als Höchstpreis , 100 Roggeumehl bis zu mehr als 82 o/g durchge- malucu 34,25 Mk. 100 llx Roggeumehl bis zu mehr als 8:> dnrchgewahleu 33,75 Mk. 100 Roggeumehl bis zu mehr icks 93 °/„ durchgem.chleu 32,50 Mk. 100 Weizenmehl dis nls 80 o/o durchgemahlen 40.25 Mk. 100 Weizenmehl bis zu mehr als 80 "/«> durchgemahleu Usch nut io o/g Roggenmehlzusatz 39,75 Mk. 100 Kx Weizcwucm Ws zu mehr als 93 °/g durchgemahlen 37,— Mk- Die Preise gelten ab Mühle netto Kasse und einschließ lich Sack, stellt der Käufer den Sack, so ermäßigen sich die Preise >e um 1 Mk. für 100 kx. ' 8 2 . Vom 1. Mai 1015 ab bis auf weiteres erhöhen sich die Preise für jeden halben Kaiendermouat um je 25 Psg- M 100 tz 3. Für Jnlandsmehl, das mindestens mit 30 °/o ausländischem Mehle gemischt stt, kann ein Preiszuschlag bis zu 2 Mk. für je 100 kx gefordert werden. 8 4. Der Gesamtzuschlag an Nutzen und Spesen für Zwischenhandel, Kreditgewährung, Transporte u. s. w. darf den Höchstsatz von 2 Mk. für 100 nicht üöersteigen. tz 5. Das Überschreiten der festgesetzten Preise wird nach tz 44 der Bekanntmachung des BnndesratS vom 25. Januar 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. tz 6. Die Höchstpreise gelten nicht für die Abgabe von Mehl in Mengen unter einem Zentner im Kleinhandel. tz 7. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Dresden, am 23. April 1915. Der Kommunalverband Dresden und Umgebung. Kartoffelmehl Maismehl usw. Der Kommnualverband Dresden und Umgebung über nimmt vom 1. Mai 1915> an die Versorgung der Brotfabriken und Bäckereien mit mehlartigen Strecknngsmittelu znr Brot- wereilnng. Zur Durchführung werden die nachstehenden Vor schriften zur allgemeinen Kenntnis gebracht. tz I. Als Zusatz zur Streckring des Getreidemehles bei der Schwarzbrvtbereituug auf Grund der hierfür bestehen den Vorschriften sind in erster Linie frische Kartoffeln, so lange solche znr Verfügung stehen, zu verwenden. Der Kommnualverband Dresden nnd Umgebung kann die Be teiligten unter Ablehnung des Verkaufs sonstiger Streckuugs- mittel auf den Erwerb frischer Kartoffeln verweisen. Es werden frische Kartoffeln an Brotfabriken und Großbäckereien unmittelbar, an die Bäcker im übrigen durch Vermittlung der Innungen abgegeben. Diese sind verpflichtet, auch an Bäcker, die nicht Jnuungsmitglieder sind, zu verkaufen. Der Ankauf von Kartoffeln aus dem freien Verkehr steht den Bäckern überdies offen. tz 2. Soweit der Kommunalverband Dresden und Um gebung nicht von dem Rechte in tz 1 Gebrauch macht, wird er als Streckungsmittel Kartofsetstärkemehl, Kartofselwalz- mehl, Kartoffelflocken, Maismehl oder sonstige zugelassene mehlartige Erzeugnisse znr Verfügung stellen. Die Auswahl der zu überlassene» Art der Ware bleibt dem Kommunal- vcrband Dresden und Umgebung Vorbehalten. Neben diesen Streckungsmitteln bleiben alle bisher erlaubten Zusatzmehle zngelassen. tz 3. Der Bezug der Streckungsmittel vom Kvmmnnal- verbande darf nur gegen Bezugsschein erfolgen. Der Be zugsschein wird vom Mehlbezirke erteilt. Die Erteilung er folgt auf Antrag gleichzeitig mit der Erteilung der Mehl bezugsscheine. Der Mehtbezirk bestimmt die Höhe des Be zugs, wobei auf ein 1 Schwarzbrot 150 xr Streclungs- mehle zu rechnen sind. tz 4. Der Erwerb der Strcckungsmehle gegen Bezugs schein erfolgt seitens der Brotfabriken, Großbäckereien und Innungen unmittelbar vom Kommunalverband Dresden und Umgebung (Mehlzentrale). Die zum Mehlhandel vom Kom- munalverbande Dresden und Umgebung zugelassenen Händ ler sind bis auf jederzeitigen Widerruf berechtigt, Bezugs scheine der Bäcker entgegenzunchmen und gesammelt dem Kommunalverband Dresden und Umgebung vorzulegen. Ein freihändiger Verkauf der Streckungsmehle oder eine vorschuß weise Ueberlassnng an den Handel finden nicht statt. Einzelne Bücker haben die Mehle unter Weitergabe ihrer Bezugsscheine an die Innungen oder Händler, nicht aber unmittelbar vom Kommunalverband Dresden und Umgegend zu erwerben. Die Bezugsscheine sind gegen Lieferung der Ware abzugeben. tz 5. Der Verkauf der Streckungsmehle durch den Kommunalverband Dresden nnd Umgebung (Mehlzentrale) erfolgt gegen vorherige Zahlung des Preises frei Stadtiper cher Dresden einschließlich Sack. Die Bezugsscheine sind gesammelt so vorzulegen, daß der Bezug in handelsüblichen Gesamteinheiten durchführbar ist. Die Abfuhr vom Speicher nach dem Bestimmungsort ist Sache des Käufers. tz 6. Als Preis der abzugebenden Ware frei Speicher einschließlich Sack werden bis auf weiteres festgesetzt: Für Kartoffelstärkemehl und Kartoffelstärke: Mk. 52 für 1 Doppel zentner, für Kartoffelwalzmehl und Kartvfselflocken: Mk. 43 für 1 Doppelzentner, für Maismehl: Mk. 80 für 1 Doppel zentner. Abänderung der Preise bleibt je nach den Einstands kosten des Kommunalverbandcs Dresden und Umgebung Vor behalten. Händler sind befugt, bei Ucbernahme der Lieferung frei Bäckers Hans bis zu 2 Mk. für 1 Doppelzentner hin- znzuschlagen. 8 7. Die erworbenen Streckungsmehle dürfen lediglich znr Streckung des Getreidemehls bei der Schwarzbrot bc- reitnng verwendet werden. Jede andere Verwendung, ins besondere zum Backen von Kuchen, Konditoreiwaren, Waffeln nsw., ist bis auf weiteres verboten. Zuwiderhandelnde werden vom weiteren Bezüge ausge schlossen und haben die Schließung ihres Betriebes zu gewärtigen. Dies gilt nicht für.Kartoffelmehl, Maismehl und andere mehlartige Stoffe, die nachweislich nicht vom Kommunal verband Dresden und Umgebung erworben sind. tz 8. Die im Vorstehenden geordnete Regelung gilt bis auf weiteres und spätestens bis zum 15. Angust 1915. Ihre Abänderung bleibt jederzeit Vorbehalten. tz 9. Wer den Vorschriften dieser Bekanntmachung zu- widcrhandclt, wird, soweit nicht eine härtere Strafe erwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haft bis zu 6 Wochen bestraft. D r e s d e n, am 23. April 1915 Der Kommunalverband Dresden und Umgebung. Sparkasse z» vippMmaiae Einlegerguthaben 8125 OVO Mk. Geschäftszeit: Werktags '^9—12 und 2—Uz5 Uhr, Sonnabends ununterbrochen i/z9 —2 Uhr, sowie jeden letzten Sonntag im Monat Hz2—r/z4 Uhr, Halbmonatliche Verzinsung nach jährlich 3'/, v. H. Die am 1. und 2. eines jeden Monats bewirkten Ein lagen, sowie die am letzten und vorletzten Monats tage erfolgten Rückzahlungen werden sür den betrcffen- ücu Monat voll verzinst. Von de» Kriegsschauplätze». Großes Hauptquartier, 29. April 1915. Westlicher Kriegsschauplatz. Unsere auf dem west lichen Kaualufer befindliche Stellung nördlich Ipern am s'Ipela-Bach bei Steenstraat-Het Sas wird seit gestern nach mittag ununterbrochen, aber vergeblich angegriffen. Oestlich des Kanals scheiterte ein gegen unsren rechten Flügel von Franzosen, Algeriern und Engländern gestern abend gemein sam unternommener Angriff nnter sehr schweren Verlusten für den Feind, Die Zahl der von uns in den Kämpfen nördlich Ipern erbeuteten Geschütze hat sich auf 63 erhöht. Feindliche Minenspreugnngen an der Eisenbahn Babade- Bedune in der Champagne nördlich Le Mesnil waren er folglos. Bei Le Mesnil wurden nächtliche französische An griffe gegen die von uns in der Nacht eroberten Stellungen unter starken Verlusten für den Feind abgeschlagen. Die hier gemachten französischen Gefangenen befinden sich in jammervoller Verfassung. Sie zitterten vor Angst, da ihnen von ihren Offizieren vorgeredet war, sie würden, sobald sie in deutsche Gefangenschaft geraten, sofort erschossen. Auf den Maashöhen südwestlich von Verdun schoben wir unsere Stellungen um einige hundert Meter vor und befestigten sie. In dqn Vogesen ist die Lage unverändert. O e st l i ch e r Kriegsschauplatz. Südlich von Kalwaria setzten wir uns in den Besitz des Dorfes Kowale. Auf der Höhe südlich davon bei Dochowa südlich von Sochatschew erbeuteten wir einen russischen Stützpunkt. Lokales nnd Sächsisches. Rabenau, 30. April 1915. * Brotkarten nicht widerrechtlich weitergcben oder benutzen. In Auerbach i. E. haben sich zwei Ehefrauen da durch strafbar gemacht, daß sie die Brotkarten für nicht mehr in der Haushaltung aufhältliche Personen nicht an die Gemeindebehörde znrückgegeben, sondern für sich verwendet haben : sie werden gerichtliche Bestrafung zu gewärtigen haben * Die Freiberger Strafkammer verurteilte in ihrer letzten Sitzung n. a. die Dienstmädchen Schalm in Lüban, Beier in Lübau und Winkler in Lübau wegen Abtreibung, und zwar die Schalm zu 2 Monaten 2 Wochen, die Beier zu 3 Wochen und die Winkler zu 1 Woche Gefängnis. Oelsa. Trauernd verzeichnet unser Ort ein neues Opfer des Krieges. Ani 9. April fiel durch Granatschnß bei Ipern Landwchrmann Bruno Straßburger. Sehr ehrend war das Schreibet! des Kompagnieführers. Auch wir alle bewachen dem treuen Manne ein ehrendes Andenken. — Am 17, d. M. verunglückte der Lehrling Karl Otto dadurch, daß er mit der rechten Hand in eine Kreissäge geriet. Seifersborf. Die am Dienstag im hiesigen Gast hofe abgehaltene Versammlung des Saalinhaber-Verbandes war recht gut, auch von Frauen der Mitglieder, besucht. Nach Ausnahme der Herren Baumeister Fritsch und seines Geschäftsführers Kuntzichmanu (Gasthof „Seeblick", Malter) wurden innere Vereinsangelegenheiien erledigt und sodann beschlossen, auch im Sommerhalbjahr allmonatlich Versamm lungen und die nächste in Possendorf abzuhalten.