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AMWAW» »« «»Mir«»»»' «r»»«<-> »,«» »U vu««»dm» t«r Tag« «,» Sa«»- »ad ft«M«S«n- D« Gr*» »r dk »4 nun bn», «r»l»n,I-iiiir«lwU« I« Nx,1«b!aW«M tk »0 lFamMniaa,«!,«« und SKOni««!»-« B«d»rM««r 1»), au--«rl, »5. Nr dl« V0 mm b»tt« P«M- «««am«««« SO. -im-«» 100, Nr dl« 00 mw tn», -mll. L-Ionilz«»« «5 aiopllrl» 05 ««>»»pl,n»l» G»0sch<a-««»t» I vtlpzl« Nr. »err«. »«m«>ndt-*lr»-S»ut»> «a«. Satlm, «r. W. , N^alkend die auttlicho« Bekanntmachung«« der Bezirksverbands Schwarzenberg, der Amtsgericht« der vladlrätt in Erünhaln, Lößnitz, Neustädtel und in Aue und Schwarzenberg. Es werden auberdem ver^fenllichi: Bekannimachungen der SladkrSI« zu Aue und Schwarzenberg und des Amtsgerichts zu Johanngeorgenstadt. Verlag C. M. GSrlner, Ane, Sachse«. S,ml»r«-«r- «u, S1 und »L U»nl» l«ml «u«, 4«, Sqn««»«r, 10, Schwär,m»«r, «1» vri-tanwrW »«lNinddd «Utsachse» Amtshauplmannschast und de in Au», Lößnitz, Schneeberg Schneeberg, der Finanzämter Tageblatt und Schwarzenberg. *»»"»«»-*«««-«« Nr di« a» N-»«>»^ «rlchtlomd« Niaumr dl, oorwllla« » Uhr l» dm LaupI°«IchisÜ» »«!««. Sl» a«tdr str dl« NuNaem« dir tl«,«lg«n am «ri«lchrl«d«n,n Tag« lowl« a» d«M»»l«r Sl«ll, wird «I», g^«d«n, auch ulchl N' dl« NIt»d»«<I d«r durch F«mspn<d<r ausgigid«««« «nzriam. — Mr SUchgat« im- mrlmigl «lu,^mdl«r Schrlsljnch, übrrulmml dl« Schrlft- LM a^a« Duanlworluna. — Unt«rbr,chui>a«n d«, »«. IchSKdtlr»«»« begründen d«In,1lnNrüt«. Bei Zahlung,- »«rzug und Nonkur, gell«, Rata»« al, nicht o,r«indarl. ^Äwar^de^'^" ' *lu«, Lübnlh, Schneiderg und Donnerstag, den 12. März 1931. Nr. 60. Amtliche Anzeigen. AM. öMenMmliWMule, MmWle Ilir Tttlililiiiislrle mit SMldeWe, SA«dm I. ö«. Praktische und zeichnerische Ausbildung von Zeichnern und Zeichnerinnen für die Textilindustrie. Anmeldungen für Ostern 1931 werden baldigst erbeten. Die Direktion: Prof. Lorenz. Nutz- und Vrennholz-Dersleigerung. Oberwiesenthaler Staatsforstrevier. Montag, den 23. März 1831, oorm. /,10 Ahr, im Gasthof „Goldner Engel" in Rittersgrün r 822 St. st. Abschnitte. 7-9 cm Oder«. -- 2l km, 834 dgl. 10-14 cm — 43 km, 1188 dgl 15—19 cm — 123 km. 285 dgl. 20—24 cm — 46 km, 210 dgl 25—29 cm — 46 km, 338 dgl 30—pp. --- 166 km, — 3.5, 4,—, 4,5 und 5,—m lang — 57 rm st. Nuhschrtte, 17,5 rm st. Autznüppel. 125 rm st. Brennscheite, 91 rm st. Brennknüppel, 29,5 rm st. Lacken, 39,5 im st. und 17,5 rm bu. Aste. Ausbereitei in Abll. 6, 15, 16, 17, 18, 19, 26, 30, 35, 57, 58, 77, 78, 79. Forstamt Oberwiesenthal. Forstkasse Schwarzenberg. 84. Iahrg. Die ArbeUslosigkeit leicht rüchgSnglg. Abnahme um 19 999 ans 4 972 999. Am 28. Februar waren bei den deutschen Arbeitsämtern 4 972 900 Arbeitsuchende vorhanden. Das bedeutet gegenüber dem 15. Februar eine Abnahme um 19000. Die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger in der Arbeitslosenver. sicherung betrug Ende Februar 2 589000 gegen 2 602 000 am letzten Stichtag, inderKrisenfürsorg« 908000 gegen 861000. Während die Zahl der verfügbaren Arbeitsuchenden und der Hauptunterstützungsempfänger in der Arbeitslosenver» sicherung abgenommen hat, ist in der Krisenfürsorg« noch eine Zunahme zu verzeichnen, so daß also eine Um schichtung eingetreten ist. Zum ersten Male wird die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen angegeben, und zwar mit rund 900 000 für Ende Januar. noch bei dem jetzt geltenden Beteiligungsver« hältnis verbleiben. Einschneidende Aenderungen ergeben sich aus der Ver ordnung des Reichspräsidenten vom 1. Dezember 1930 im Rechnungsjahr 1931 für die Grundsteuer, Gewerbe steuer und Aufwertungssteuer. Was zunächst die in dieser Verordnung geregelte Realsteuersenkung anlangt, so hat bekanntlich der Landtag in seiner Sitzung vom 18. Dezember vorigen Jahres die Regierung ersucht, um in Sachsen die Senkung der Realsteuern zu sichern, den Antrag, statt der Senkung der Realsteuern die Abdeckung der schwebenden Schulden vorzunehmen, nicht zu stellen. — Dl-sem Beschlusse de» Laudtag» trügt die Verordnung des Gesamtministerinms über die Realsteuersenkung vom 27. Februar 1931 Rechnung, indem sie für das Rechnungsjahr 1931 dieSenkungderGrundsteuerumlOv. H. und der Gewerbe st euer um 20 v. H. vorschreibt. Der entstehende Ausfall an Grund- und Gewerbesteuer wird für den Staat und die Gemeinden bei ihrer angespann ten Finanzlage allerdings nur deshalb erträglich, weil ihnen kraft reichsgesetzlicher Vorschrift aus dem Wohnungsbauanteil der Aufwertungssteuer Beträge in Höhs ihres Ausfalls an Neal steuern zufließen. Was die Schätzungen des voraussichtlichen Ertrages der einzelnen Landessteuern anlangt, so sind wir bei der Grundsteuer davon ausgegangen, daß ihrer Ver anlagung auch noch für das Rechnungsjahr 1931 die für den 1. Januar 1925 festgelegten Einheitswerte zugrunde gelegt werden. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag dem nächst zugehen. Insgesamt schließt das Steuerkapitel mit einer Einnahme von 234 664 000 Reichsmark ab, was gegenüber der Einstellung in den Steuerhaushaltplan für 1930 einen Aus« fall vom 15402 000 Reichsmark bedeutet. Irgendwelche stille Reserven sind in diesem Kapital nicht vor handen, im Gegenteil muß im Falle einer weiteren Ver schlechterung der Wirtschaftslage damit gerechnet werden, daß das Steueraufkommen nicht allenthalben die eingestellten Beträge erreichen wird. Das Wirtschaftsministerium und das Ministerium für Volksbildung haben sich nunmehr über den Entwurf eines Gesetzes verständigt, das hoffentlich zu der lang gewünschte»? Vereinheitlichung des berufliche» Säsulwesens führen wird. Zu diesem Zwecke soll das beruflich« Schulwesen dem Ministerium für Volsbil- düng unterstellt, die Verwaltung in einer einheit lichen Ministerialabteiluna geführt und diese Abteilung von dem jeweilgen Ministerialdirektor des Wirtschaftsministeriums geleitet werden. Das am 1. Dezember 1930 erlassene sogenannte Plafond, gesetz schreibt vor, daß die Gesamtsumme der Ausgabe»» im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt der Haushalt pläne eines Landes für Lie Rechnungsjahre 1932 und 1933 die Summe nicht überschreiten darf, die im Haushaltplan des Landes für das Rechnungsjahr 1931 insgesamt für Lie Aus- gaben eingestellt ist. Auch hier hätte es nahe gelegen, den für die Jahre 1932 und 1933 gewissermaßen als Standardetat geltenden Haushaltplan für das Rechnungsjahr 1931 möglichst äufzublähen, um für die folgenden beiden Jahre sich die so vergrößerte Ausgabensumme zu sichern. Die Staatsregierung hat auch Lieser Versuchung widerstanden, weil ein so aufgeblähter -aushaltplan nur ein trügerischer Scheinetat gewesen wäre, dessen praktisch« Durchführung an dem Mangel an Mittelst glatt hätte scheitern müssen, da die Reichsregierung bei dem bevorstehenden Finanzausgleich ganz gewiß nicht die Hand dazu bieten wird, um den Ländern, die so verfahren, Li« nötigen Deckungsmittel dafür zu überweisen. Die Regierung darf sich auch hier Ler Zuversicht hingeben, daß der Landtag sich Lieser Erkenntnis nicht entziehen, sondern im Verein mit der Staatsregierung wie bisher, so auch künftig, bemüht blei« den werde, unserem Lande gesunde Finanzen zu erhalten und damit die erste Voraussetzung für ein« besser« Zukimft zy erfüllen. Die bedrohliche Finanzlage Sachsens. Elalsre-e -es Flnanzminislers. 2 Milliarden Reichsauflräge zu wenig r Aschenbrödel Sachsen. Es ist eine längst bekannte Tatsache, daß unser engeres Vaterland unter den deutschen Ländern ein« ausgesprochene Aschenbrödelrolle spielt. Die Benachteiligungen er- strecken sich auf alle möglichen Gebiete, nicht zuletzt auf das Steuer- und das Verkehrswesen. Das tollste Stück aber haben sich die dafür verantwortlichen Stellen in der Benachteiligung Sachsens b«i Ler Verteilung von Reichsaufträgen geleistet. Wie Finanzminister Dr. Hedrich in seiner Etats red«, die er am gestrigen Dienstag im Landtag gehalten hat, amtlich mitteilte, beträgt diese Benachteiligung in den letzten 5 Jahren rund zwei Milliarden Mark. Der Minister hat diesen Verlust an Aufträgen mit vollem Recht als „geradezu niederschmetternd für das sächsische Wirt schaftsleben" bezeichnet. Er hat zugleich mitgeteilt, daß Preu- ßen bis auf einen geringe»» Rest, sein« gesamten direkten Reichssteuern in Form von Reichsaufträgen zurückerhält, während der sächsischen Wirtschaft noch nicht einmal «in Drittel des Steueraufkommens des Landes zu gute kommt. Es liegt hier also eine skandalöse Bereicherung Preußens auf Kosten Sachsens vor. Die sozialistische preußische Regierung scheint es ganz in der Ordnung befunden zu haben, daß auf Liese Weise das industrielle Sachsen zu den höchsten Arbeits losenziffern im Reiche gekommen ist. Die sächsischen Unter stützungsempfänger werden zweifellos den Genossen Braun usw. sehr dankbar dafür sein, daß sie es ruhig mit ansahen, wie Sachsen »rm Aufträge im Wert« von zwei Milliarden Mark be—nachteiligt worden ist. Zugleich werden sie die berechtigt« Frage stellen, wozu eigentlich der sächsische Gesandte in Berlin, der Genosse Gradnauer, sein Gehalt bezieht, wenn er entweder nicht gemerkt hat, was gespielt wird, oder es nicht verhindern konnte, daß Sachse»» in dieser grotesken Weise Lber's Ohr gehauen wird. D» * » M Dresden, 10. März. Auf der Tagesordnung des Land tags sicht heute nur ein einziger Punkt: die Rede des Finanzministers zum Staatshaushaltsplan auf das Jahr 1931. Fipanzminister Dr. Hedrich skizziert zunächst die allge meine wirtschaftspolitische Lage Sachsens und stellt dabei fest, daß seit der letzten Etatsrede die Lage sich noch verschlimmert habe. Die Zahl der Arbeitslosen ist erheblich gestiegen. Das Sterben in der Wirtschaft hat sich unheilvoll fortge setzt und dieVerschuldungderöffentlichenWirt- schaft nimmt immer bedenklichere Ausmaße an. Alle Vor schläge, hier eine Besserung zu erzielen, scheitern im wesent lichen an der Kostenfrage. Dabei muß man sich davor hüten, in das eherne Gesetz von Angebot und Nachfrage störend ein- zugreifen. Alle Gewaltkuren durch den Staat wirke» sich am Ende »«heilvoll für die Wirtschaft aus. Allein Lie Besserung unserer Wirtschaftslage kann eine durch greifende Erleichterung der'Arbeitsnot herbeiführen. Voraus setzung dabei ist, daß nicht nur das Reich, sondern auch Länder und Gemeinden ihre Haushalte in Ordnung halten. Der säch sische Staat ist bis an Lie Grenze seiner Leistungsfähigkeit ge gangen, um der Wirtschaft Antrieb zu geben oder wenigstens dafür zu sorgen, daß nicht immer neue Arbeitermassen ihre Arbeitsstätte verlieren und damit den Arbeitsmarkt noch mehr belasten. Trotz alledem soll zugegeben «erden, daß mit den Maß- nahmen der Regierung allein der Not der Gemeinden, die sich allmählich zu einer chronischen Krisis auswächst, nickt begegnet werden kann. Hier muß da« Reich, «»d zwar mit allergrößter Beschleunigung, mit einspringen, wenn nicht am Ende eine Gemeinde nach der anderen finanziell zusammen brechen soll. Di« sächsische Realeruug hat dankbar davon Kenntnis ge- nommen, daß der Reichskanzler auf der Tagung der sächsischen SaduSriellen in Ehemnitz den Freistaat Sackien al« Notstand»- gebiet anerkannt hat. Die Regierung rechnet daraus, daß den bisher gemachten Versprechungen in Kürze auch Taten folgen werden. Eine statistische Erhebung über die Verteilung der Reichsauflräge zeigt eine Benachteiltgung von Sachsen um rund zwei Milliarden Reichsmark, ein Verlust an Aufträgen,, der für das sächsische Wirtschaftsleben geradezu niederschmetternd wirke« muß. Preußen erhält bis auf einen ganz geringen Rest seine gesamten direkten Reichssteuern in Form von Reichsaufträgen wieder zurück, während Sachsen noch nicht einmal ein Drittel seines Steueraufkommens durch Reichsaufträge an seine Wirtschaft zurückgeführt erhält. In dem Haushaltsplanentwurf auf La» Rechnungsjahr 1931 gleichen sich Einnahmen und Ausgaben aus. Ich will auf alle die einzelnen Gründe nicht zuriiÄommen, hie ich in meinem Dortrag vor zwei Monaten als Beleg dafür angeführt habe, daß die Regierung geradezu in eine Zwangslage versetzt war und sich gar nicht anders entschließen konnte, als unter allen Umständen Ihnen eine» ausgeglichenen Etat, einen Etat ohne Defizit, vorzulegen. Mehr noch als damals müssen wir der Not der immer mehr in Bedrängnis geraten den Gemeind«« Rechnung tragen und auf die immer mehr zu sammenbrechende Wirtschaft Rücksicht nehmen. Eine wesentliche Häherziehung der Ausgaben des ordentlichen Haushalts mit Hilfe des weiteren Anziehens der Steuerschraube erschien deshalb auch jetzt von vornherein indisku tabel. Wir müssen uns eben bis auf weiteres damit ab finden, daß wir ein armes Volk geworden sind und uns in unserem öffentlichen wie privaten Leben Beschrän kungen aufzuerlegen haben. Auf Grund der Ziffern im Neichsetat und der gewissenhaften Schätzungen des Aufkom mens an Landessteue'rn müssen wir mit einem Minus an Steuereingängen gegenüber dem Etat 1930 in Höhe von 15,4 Millionen RM. rechnen. Als sehr bedenklich bezeichnete der Minister bas An- wachsen des Pensionsetats, der heute etwa 54 Mill, in Anspruch uimmt. Sachsen hat 12 Pensionäre im Alter von über 90 Jahren, 245 im Alter von 80 bis 90 Iabren, 1749 im Alter von 70—80 und 1996 zwischen 65 und 70 Iabren. Der Anteil der sog. hohen Pensionen über 12 000 Mk. beträgt nur 140 000 Mk. Wenn den Beamte,» ebenso wie den anderen Funk tionären große Opfer angesonnen worden sind, so ist dies eben nurunterdemDruckedereisernenNotwendig- keit geschehen, um wie im Reiche und in den übrigen Län dern, so auch in Sachsen den Haushaltsplan unter allen Um ständen auszuqleichen, nicht aber aus einer feindseligen Ein stellung der Regierung oder gewisser Parteien oder Bevölke rungskreise gegen das Berufsbeamtentum. Bekanntlich wünschen die Gemeinden und Bezirks oerbände dringend, daß der Finanzausgleich zwi schen ihnen und dem Staat schon für das Rechnungsjahr 1931 geändert wird. Die Regierung sieht sich jedoch nicht in der Lage, diesem Verlangen Rechnung zu traaen. Die Gründe hierfür dürften durchschlagend sein: Das Reich plant für die Zeit vom 1. April 1932 ab eine grundsätzliche Aenderung des Finanzausgleichs zwischen Reich, Länder» und Gemeinden. Der Artikel 9 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 1. Dezember 1930 enthält bereits einige Grundsätze für den endgültigen Finanzausgleich. Aus ihnen ist jedoch in keiner Weise mit nur einiger Bestimmtheit zu erkennen, welche Ge stalt der endgültige Finanzausgleich erhalten wird, ob ins besondere der frühere Plan der Reichsregierung, die Länder auf die Besteuerung der Kleineinkommen oder etwa auf die Biersteuer und die Einnahme aus' dem Brannt weinmonopol zu verweisen, noch anfrechterhalten wird und inwieweit den Gemeinden das Recht zustehen soll, Zuschläge zur Einkommen- und Körperschaftssteuer zu er heben. Bei dervölligen Ungewisth eit über die künf- tigen Aenderungen am dem Gebiete des Steuerwesens und der Undurchsichtigkeit der Weiterentwicklung der gesamten Finanz, und Wirtschaftslage must es für das «ine Rechnungsjcckr 1931'