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Dns-ner W Journal. DLsniglieh Sächstschev Staatsanzsigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehördrn. Nr. 173. o Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. Sonnabend, den 28. Zuli 1906. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße SV, sowie durch die Post im Deutschen Reiche 2 M. SV Pf. vrerteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1SS5. Ankündigungen: Die Zeile kleiner Schrift der 6mal gespaltenen AnkündigungSseite oder deren Raum SV Pf., die Zeile größerer Schrift der 8 mal gespaltenen Textseite oder deren Raum 5V Pf. Gebührenermäßigung aus Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Oberrechnung-revisor Greß in Dresden das Ritterkreuz 2. Klasse vom Albrechtsorden zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnadigst zu genehmigen geruht, daß der Oberregierungsrat Becker bei der Polizei direktion zu Dresden den ihm von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen verliehenen Roten Adler orden 4. Klasse annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Kaufmann Klähn in Dresden den ihm von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen verliehenen Roten Adlerorden 4. Klasse annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Reichsbanlkassendiencr a. D. Hoppenrath in Leipzig-Connewitz das ihm von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen verliehene Kreuz des All gemeinen Ehrenzeichens aulege. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Direktor der Kunstgewerbeschule in Dresden Prof. Lossow das ihm von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe-Tetmold verliehene Ehrenkreuz 3. Klasse des Fürst!. Lippeschen Hausordens annehme und trage. Herr Amtshauptmann Geh. Regierungsrat Hänichen in Grimma ist in der Zeit vom 1. August bis 8. Sep tember dieses Jahres beurlaubt und wird während dieser Zeit durch Herrn Regierungsrat vr. Dietrich daselbst ver treten. 6268 Leipzig, den 27. Juli 1906. i800a. ÄöuigUche KreiShauptmannschast. Tie neu zu errichtende BahnhosSbuchhandlung in Chemnitz Nicolaivorstadt soll vom 1. Oktober 1906 ab verpachtet werden. Pachtangebote sind bis zum 10. August d. I. an die unterzeichnete Behörde einzusenden. Die Bewerber bleiben bis 15. September 1906 an ihr Gebot gebunden. Wer bis dahin keinen Bescheid erhält, hat seine Bewerbung als abgelehnt zu betrachten. Zeugnisse werden unberück sichtigten Bewerbern ohne Bescheid zurückzesandt esss Kgl. Ge«.-Dir. d. Sachs. Slaatseiseabahue«. Erne»v«vgen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im «eschäftsbereich, des Ministeriums der Finanzen. Bei der Reichspost-Berwaltun g ist ernannt worden: F. A. O. Zangenberg, seither Postanwärter, als ctatm. Postassistent. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteiles Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 28. Juli. Wie aus Seis berichtet wird, bestieg Se. Majestät der König mit Allerhöchstseinem Flügel adjutanten Oberst v. Wrlucki am Dienstag, den 24. d. M. abermals den Schiern. Se. König!. Hoheit der Kronprinz hatte Sich mit dem Erzieher Leutnant Frhrn. v. Humbracht am Nachmittag zuvor bereits dorthin begeben und übernachtete auf dem Berge, um den Sonnenaufgang auf dem durch so herrliche Fernsicht ausgezeichneten Dolomftenkegel zu beobachten. Gegen '»2 Uhr nachmittags erreichte Se. Majestät die Schlernhäüser und speiste dort mit dem Kronprinzen zu mittag. Nachdem bei herrlichem LLetter im Freien der Kaffee genommen worden war, wurde ausgebrochen und der Weg nach der Roterdspitze'eingeschlagen. Der Abstieg erfolgte durch die wildromantische Schlucht, das Bärenloch genannt Nach reichlich dreistündiger Wanderung wurde die Grasleithenhütte im Tschamintale erreicht und in dieser von der Sektion Leipzig des Deutsch-Österreichischen Alpenverein« verwalteten Hütte Nachtquartier bezogen. Am andern Morgen geleitete Se. Königl. Hoheit der Kronprinz Seinen erlauchten Vater noch bis in den GraS- leithen-Keßel und marschierte sodann mit Seinem Erzieher nach Weißlahnbad, wo Er mit Höchseinem Bruder dem Prinzen Friedrich Christian, der von Saleqg zu Pferde dahin ge kommen war, zusammentraf. Beide Prinzen blieben in dem dortigen gut besuchten Hotel und erwarteten daselbst Se. Majestät. Währenddem überstieg Se. Majestät der König den GraS- leithenpaß 2597 m, besuchte die ebenfalls im Besitze der Sektion Leipzig befindliche Vajolethütte 2255 m und nahm daselbst einen Imbiß. Weiter führte der Weg, allmählich wieder ansteigend, an den stolzen Vajolet-Türmen, dem Winklerturm, der mächtigen Rosengartenspitze vorüber hinauf nach dem Tschagerjoch 2644 m, von wo man in einer halben Stunde auf sehr steilem Abstiege die Kölnerhütte 2325 m erreicht. Hier wurde längere Nast gehalten und zu mittag gespeist. Um 4 Uhr brach Se. Majestät wieder auf und traf gegen ^7 Uhr nachmittags nach ziemlich anstrengendem Marsche in Weißlahnbad ein, wo Allerhöchstderselbe von den Prinzen« Söhnen und den Gästen de« Bade« auf das freudigste begrüßt wurde. Se. Majestät verblieb die Nacht im Badehotel. Am nächsten Morgen, Donnerstag, den 27. d. M, früh 6 Uhr mit den Prinzen - Söhnen aufbrechend, gelangte Se. Majestät um 9 Uhr nach Völs, wohin Ihre Königl. Hoheiten der Prinz Ernst Heinrich und die beiden Prinzessinnen Margarete und Alix in Begleitung der Oberhofmeisterin Frau v. der Gabelentz-Linsingcn, Exzellenz, und Hrn. Geh LegationS- rat v. Stieglitz zu Wagen entgegengekommen waren. Den Weg von Völs nach Hotel Salegg legte die Königliche Familie zu Wagen zurück. Sowohl Se. Majestät der König, wie die beiden Prinzen haben die Strapazen dieser mehrtägigen Partie vortrefflich überstanden. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. --.Verhandlungen deS König». Lächs.Oberverwattungs« gerichts. Ter bei den Steinkohlenwerken der Aktiengesellschaft Bockwa-Hohndorf Vereinigtfeld beschäftigte Bergarbeiter Rink in Rödbtz gab im Januar v. I. seine Arbeit auf, weil sie ihm zu schwer sei und er sie nicht aushalle. Er zeigte darauf der Knapp- schaftökasse dieser Werke an, er sei krank und bat um Ausstellung eines KranlenzettclS. Wegen Verdachts der Simulation wurde er inS Otto Hospital zu OelSnitz verwiesen. Er erklärte aber bet seiner Ausnahme, daß er verheiratet und deshalb nicht verpflichtet sei, inS Krankenhaus zu gehen, und verließ dieses tatsächlich am dritten Tage, bat aber alsdann erneut um Ausstellung eines Krankenzettels, der ihm verweigert wurde. Auf Anordnung deS BergschiedSgerichtS Oelsnitz, an das er sich klagend gewendet, wurde Rink eine Woche lang im Stadtkrankenhause zu Zwickau untergebracht, dessen Ober arzt Sanitätsrat vr. Horn sich dahin ausließ, daß Rink herzkrank sei, sich vor schwerer Arbeit, besonders solcher unter Tage in acht nehmen müsse und sich nur mit leichten Arbeiten beschäftigen dürfe Die Kasse bat um Klageabweisung, da Rink nach dem Zeugnisse des Or. Frank Tagearbeit habe verrichten können und durch seine un berechtigte Weigerung, im Otto-Hospitale zu verbleiben, den Anspruch aus Krankengeld verwirkt habe Rink bestritt, daß er durch sein Verhalten den Verdacht der Simulation erweckt habe. Das Berg- schiedSgericht verurteilte die Kasse zur Zahlung deS Krankengelds für 150 Tage und auf erhobene Anfechtungs klage bestätigte das Oberverwaltungsgericht dieses Urteil nach vorausgegangenen Erörterungen und öffentlicher Verhandlung mit folgender Begründung: Der Einwand der Kasse, daß Rink durch seine Weigerung, im Otto-Hospital zu verbleiben, das geforderte Kranken geld verwirkt habe, sei verfehlt, denn es habe an einem ausreichenden Grunde zur Unterbringung im Krankenhause gefehlt. Der weitere Ein wand der Kasse, daß Rink Bergarbcit über Tage habe verrichten können und, da er solche nicht angenommen, Krankengeld nicht beanspruchen dürfe, sei nicht gerechtfertigt. Es werde von der Kasse nicht bestritten, daß Rink krank gewesen sei, sie sei nur der Meinung, daß er fein Leiden übertrieben habe und in beschränktem Umfange arbeitsfähig gewesen sei. Der Begriff der „Erwerbsunfähigkeit" sei im Kassen statute ebensowenig erläutert wie im Krankenversicherungsgesetze. Nach der auf dem Gebiete des Krankenversicherungsgesetzes in der Rechtsprechung herrschenden und auch hier unbedenklich anwendbaren Ansicht sei darunter nicht die Unfähigkeit zur Verrichtung der bisherigen oder jeder Arbeit schlechthin, sondern nur das Unver mögen zur Leistung solcher Arbeit zu verstehen, die dem Versicherten im Hinblick auf seine persönlichen Fähigkeiten und seine etwaige besondere Ausbildung billigerweise zugemutet werden könne und ihm einen beachtenswerten Erwerb verschaffe. Rink konnte zwar nach der Arbeiterordnung auch über Tage beschäftigt werden. Vorauszusetzen sei aber hierbei, daß er diese Arbeit ohne Gefahr der Verschlimme rung seines leidenden Zustands überhaupt verrichten konnte. An dieser Fähigkeit habe es indes gefehlt. Nach den ärztlichen Aus lassungen kämen nur leichtere Arbeiten in Betracht, die mit einer körperlichen Kraftentfaltung nicht verbunden wären. Als solche Arbeiten könnten jedoch diejenigen Arbeiten, mit denen die Werk verwaltung geplant hätte, Rink zu beschäftigen: Einladen von Schwarten, Aussetzen von Holz oder Schmieren von Grubenwagen nicht angesehen werden. Da dem Rink aber der tatsächliche Mangel einer für ihn geeigneten Beschäftigung nicht zur Schuld zugerechnet werden könne und ihm passende Arbeit nicht angeboten worden sei, so sei seine Weigerung, sich zu der ihm nicht näher bezeichneten Tagearbeit zu melden, ohne Einfluß auf seinen Krankengeldanspruch geblieben und letzterer als gerechtfertigt anzuerkennen. Deutsches Reich. Der Kaiser. (Berl. Lokalanz) Christiania, 27. Juli. Se. Majestät der Kaiser unternahm bei vorzüglichem Wetter LandauSflüge nach den schönsten Stellen de« Geiranger« und Sognefjord Gestern besuchte Er mit vierzig Wagen die romantisch wilde Gegend von Djupvand. Die deutsche Flottendivision in Bergen bleibt dort bi« nächsten Freitag vor Anker. Am Sonntag gibt die Stadt ein Volksfest zu Ehren der 600 deutschen Matrosen im NygaardSpark. Die andere Abteilung der deutschen Manöver« flotte ankerte heute morgen bei Tronvhjem. Die Kaiserin. (Berl Lokalanz.) Flensburg, 27. Juli. Ihre Majestät die Kaiserin traf gestern nachmittag mit der „Iduna" von Höruphaff kommend vor Ekensund ein und stattete mit Prin zessin Viktoria und Prinz Joachim von Preußen dem Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein und Gemahlin auf Schloß Gravenstein einen mehrstündigen Besuch ab, worauf Sie Sich nach der „Iduna" zurückbegab. Reichskanzler Fürst v. Bülow. In einem Teile der Presse waren ungünstige Nachrichten über das Befinden des Reichskanzlers verbreitet worden. Wie dem „Berl Tgbl." demgegenüber von zuständiger Sülle mit geteilt wird, ist der Gesundheitszustand des Fürsten v Bülow andauernd ein ausgezeichneter. Der Fürst unternimmt täglich weite Spaziergänge, reitet täglich, empfängt viele Besuche und hat sich außerordentlich erholt. Der Präsident des ReichSversicherungöanUS. Als Nachfolger für den Präsidenten Gaebel in der Leitung des Reichsversicherungsamts werden vom „Reich" zwei Namen genannt: Geh. Oberregierungsrat Kauffmann aus dem Reichs amte des Innern und der badische Ministerialdirektor Frhr. v. Bodmann. Beide Herren waren früher als NeaierungSräte im Reichsversicherungsamte tätig, v. Bodmann ist badischer Bundesratsbevollmächtigter und vom Bundesrat als nicht ständiges Mitglied des Reichsversicherungsamts gewählt. Daß die beiden genannten Herren in Betracht kommen, mag richtig sein. Die Angelegenheit der Neubesetzungen der betreffenden Stelle befindet sich aber noch durchaus im Stadium der Vorerwägungen ReichSlagsstichwatzl in Hagen-Lchwelm. (W. TB.) Hagen, 23. Juli. Bei der heutigen Reichs tagsstichwahl im Wahlkreise Hagen-Schwelm erhielten nach den bis abends 9 Uhr vorliegenden Ergebnissen: Bürgermeister Cuno (Frs. Vp ) 21593, König (Soz.) 18717 Stimmen. Cuno hat unzweifelhaft den Sieg über den Sozialdemokraten davongetragen. (Es war ein außerordentlich schwerer Kampf, der damit am gestrigen Freitag gegen die Sozialdemokratie entschieden worden ist. Das erfreuliche Ergebnis ist erzielt worden mit Hilfe der National liberalen und Christlichsozialen, ivohl auch mit Unterstützung zahl reicher Zentrumsstimmen. Bei der Hauptwahl am 19. Juli hatten Oberbürgermeister Cuno 11189, König 16 297, der nationalliberale Kandidat, Prof. Moldenhauer 4545, der Zentrumsmann 5086, der Christlichsoziale 2158 Stimmen auf sich vereinigt. Im Jahre 1903 war Eugen Richter mit 10 572 gegen 13 070 sozialdemokratische Stimmen in die Stichwahl gekommen und hatte in dieser mit 20 988 gegenüber 15 018 Stimmen gesiegt.) Zu der Saussuchung beim RcichSlaflSabgeordnelen Erzberger. In dem Verfahren gegen einige Beamte der Kolonial abteilung ist, wie an dieser Stelle bereits mitgeteilt wurde, auch der Abg. Erzberger, der Führer in dem Ansturm gegen die Kolonialverwaltung, vernommen worden. Der Untersuchungs richter hat sich aber mit der einfachen Vernehmung nicht be gnügt, sondern dem Abgeordneten die Beschlagnahme seines Materials angrkündigt und sowohl in seiner Berliner Privat wohnuna als auch in seinem Arbeitszimmer im Reichstag eine Haussuchung angestellt. Der Direktor am Bureau des Reichs tags hat dem Richter zuerst den Zutritt verweigert, seinen Widerspruch aber zurückgezogen, nachdem Hr. Erzberger erklärt hatte, daß die Durchsuchung mit seiner Einwilligung geschehe. Der Abgeordnete hat sich jedoch dazu offenbar nur unter einem gewißen Zwange entschloßen, um im Augenblicke unangenehme Weiterungen zu vermeiden Prinzipiell hält er den Unter suchungsrichter zu seinem Vorgehen nicht für berechtigt und erblickt darin eine Verletzung der den Mitgliedern des Reichs tags durch die Verfaßung gewährten Immunität, wie aus der nachstehenden, von dem Äbg Erzberger wohl selbst dem be zeichneten Blatte übermittelten Äußerung hervorgeht: (Schles. Volksztg.) Breslau, 27. Juli. Der Abg. Erzberger hat sich über die ihm angedrohte Beschlagnahme seines Materials beschwert, da es ihm dadurch ganz unmöglich gemacht werde, sich auf die kommenden Verhandlungen im Reichstage vorzubereiten. Er be halte sich gegen die Verletzung der Immunität weitere Schritte vor. Zu der Angelegenheit werden dem „Berl. Lokalanz." vom Abg. Erzberger selbst noch einige weitere Einzelheiten gemeldet: Hr. Erzberger wurde am 10. d. M im Verlaufe einer Ver nehmung durch den Untersuchungsrichter Landgerichtsrat Schmidt in seiner Privatwohnung in der Pariser Straße gebeten, daS ihm zur Verfügung stehende Material über den Kolonialprozeß zur Durchsicht zu übergeben. Nach anfänglichem Weigern erklärte sich Abg Erz berger hierzu bereit. Der Untersuchungsrichter nahm daS Material mit und versprach, eS nach wenigen Tagen zurückzusenden. Am 18. d. M erinnerte Hr. Erzberger schriftlich den Untersuchungsrichter an die in Aussicht gestellte Zurückgabe deS Materials. Drei Tage später erhielt der Abgeordnete von der Staatsanwaltschaft I Berlin, vertreten durch den Oberstaatsanwalt Jsenbiel, den schriftlichen Be scheid, daß daS fragliche Material noch weiter in den Händen der