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ElbeblaN und Aiyägcr. Amts»l«t1 für die Königl. Gerichtsämter sowie die Stadträthe zu Mesa und Strehla. Redacüon, Druck und Verlag von G. Ponsong in Riesa. 81. Dienstag, den 7. October 1873. Dieses Blatt erscheint in Riesa wöchentlich dreimal, Dienstag», Donnerstag» und Sonnabend», und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Bestellungen «erden bet jeder Post- Anstalt, in unseren Expeditionen in Riesa und Strehla, sowie von allen unser» Voten entgegen genommen. — Inserate werden die einspaltige SorpuSzeile mit 1 Ngr., die zweispaltige mit 2 Ngr. und die dreispaltige mit 3 Ngr. berechnet. — Zur Annahme von Inseraten sind bevollmächtigt Haasenftein L Vogler in Hamburg-Altona, Leipzig und Frankfurt,». M., R. Messe in Leipzig, F. W. Saalbach in Dresden und Engen Fort in Leipzig. Die nächste Nnmmer d. Bl. erscheint Donnerstag, dm 9. Oktober. Die Ausgabe fiir Mesa erfolgt am Mittwoch Abend. Inserate für dies« Nummer werde« bis sMestm» Mittwoch Bormittag 11 Uhr erbeten. Bekanntmachung. Die Gewerbe und Personalftenern pro S. Termin 1878 sind spätestens am IS. Oktbr. d. I. und die Commnuaulageu ans das 2. Halbjahr I87S bis zu demselben Tage an unsere Stadtsteuer-Einnahme zu entrichten. Riesa, am 1. October 1873. Der Stadtrath. Sieger. QuaaS I. Aolz-Anction. Unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen sollen auf Reudnitzer Forstrevier gegen sofortige Bezahlung an die Meistbietenden versteigert werden: Dienstag, den 14. Oktober d. I.» von früh 9 Uhr an, in den längs der Belger'schen Straße gelegenen Abtheilnngen 4S, 46, 47 15 Raummeter birkene und 53 Raummeter weiche Rollen, 8 - hartes - 290 - weiches Neißig, 49 weiche Langhaufen. Zusammenkunft: auf der Belger'schen Straß« am Flügel G. Mittwoch, den IS. Oetover d. I., von früh 9 Uhr an, in den Abtheilnngen 8, I«, IS, I» und 17 2 Stück kiefeme Klötzer, 34 und 38 Cm. stark, 98 - - Röhrklötzer, 16 bis 29 Cm. stark, 26 - - Langhaufen, 17 Raummeter bartes und 266 Raummeter weiches Reißig. Zusammenkunft: auf dem Flügel M an der LampertSwalder Reviergrenze. Geldeinnahmc: an beiden Tagen im Schänkhause zu Reudnitz. Königin Forstrentamt Wermsdorf und Königl. Forstrevierverwaltung Reudnitz, am 2. October 1873. Löwe. Lomler. Wdlg. Königliches GerichtSamt. Gaspari. lenberg, Schirgiswalde, Schlettau, Schöneck, Strehla, Weißenberg, Wildenfels und Zöblitz für Annahme der Städteordnung für mittlere und kleine Städte erklärt. In Radeburg hat sich er Majorität des Stadtrath- für Annahme der Städte ordnung für mittlere und kleine Städte, die Ma jorität der Stadtverordneten aber für Annahme der rrvidirten StLdteordnung erklärt. — Nach Wetter hier emgegangmeu Erklä rungen haben sich di« Städte Loldttz und Lößnch für Annahme der rrvidirten Städvöttdnuna, da gegen die Städte Srünhain, Lungen«, Schl«, Bataillons-Befehl. Die Wohnung des Bezirks-Feldwebel Trän kn er der 2. Compagnie, 2. Bataillons „Meißen" IV. Landwehr-Regiment- Nr. 103 befindet sich seit 1. dieses Monats in Meißen, Fleischergasse Nr. SOV, 1 Treppe, und werden die Mannschaften der Beurlaubtenstandes im Stadt- Bezirke Riesa behufs Erledigung ihrer Dienstverrichtungen darauf aufmerksam gemacht. Meißen, am 4. Oktober 1873. v. Mandelsloh, Oberstlieutenant. Bekanntmachung. Nach tz 10 des Gesetzes vom 14. September 1868, die Bildung der Geschwornenlisten und der Geschwornenbank betr., haben die Gemeinde vorstände die Geschwornenurltsten jedes Jahr im Monat October während 14 Tagen zu Jedermann- Einsicht öffentlich auSzulegen, nachdem sie vorher öffentlich bekannt gemacht haben, daß dies geschehen werde, und daß Diejenigen, welche nach Z 5 des gedachten Gesetzes von dem Geschwornenamte befreit zu werden wünschen, ihre Gesuche, bet deren Verlust, schriftlich in der angegebenen vierzehntägigen Frist einreichen sollen. Die Gemeindevorstände de- hiesigen Gerichtsamtsbezirks werden zur Nachachtung hierauf aufmerksam gemacht und dabet aufgefordert, die ob gedachten mit der vorschriftmäßigen Bemerkung über die erfolgte AuShängung rc. versehenen Listen nebst den etwa eingereichten BefreiungSgesucheu und Rekursen spätestens am I, November dss. Js. hierher abzugeben. Riesa, am 6. October 1873. Groitzsch, Kamenz, Königstein, Lengenfeld, Lich tenstein, Löbau, Lommatzsch, Marienberg, Mark neukirchen, Neustadt, Neustädte!, Neffen, Oederan, OrlSnitz, Ostritz, Pulsnitz, Radeberg, Riesa, Sayda, Schandau, Schwarzenberg,' Sebnitz, Stolpen, Thum, Treuen und Waldenburg für Annahme der rrvidirten StLdteordnung, dagegen 29: Al tenberg, Brand, Brandt», Burgstädt, Tallnberg, Fraueustein, Frohburg, Geithain, Hartenstein, Hartha, Honstein, Jöhstadt, Johanngeorgenstadt, Kirchberg, Königsbrück, Lausiak, Mügeln, Mühl troff, Naunhof, Netzschkau, Scheibenberg, Schel Tagesgeschichte. Dresden. Nach § 1 der revid.Städteordnung vom 24. April d. I. haben sich bt- zum 1. d.M. alle Städte unter 6000 Einwohnern zu erklären, ob sie die revidirte StLdteordnung annehmen, »der sich unter die Städteordnung für mittlere und kleine Städte stellen wollen. Diese Erklärung ist bis heute von 64 Städten abgegeben worden, wahrend 4ö Städte damit noch im Rückstände find. Bon diesen 64 Städten haben sich 35, Adorf, I Auerbach, Bernstadt, Bischofswerda, Buchholz, I Dahlen, Dippoldiswalde, Ehrtsifrieder-dorf, Seher- k