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nie >en >ie, i." as ns ch- ler !N, F id 27. Jahrgang- Nr. 56 Freitag, den 9. März 1900. 5. am 6. 7. Jcb. unterstützen (8 63„) . Die Seiten der Militärpflichtigen oder deren Angehörigen vorge legten Urkunden müssen obrigkeitlich beglaubigt sein (8 65„). Um festzustellen, ob diejenige Person, zu deren Gunsten reclamirt worden ist, noch arbeits- beziehungsweise aufsichtsfähig ist oder nicht, ist es nothwendig, daß die betreffende Person sich der Ersatzbehörde persönlich vorstellt (8 33,^). Dafern zwei Söhne als arbeitsfähige Ernährer hilfloser Familien u. s. w. nicht gleichzeitig entbehrt werden können und dies rechtzeitig hier angebracht beziehentlich nachgewiesen wird, wird einer von ihnen gemäß 8 32 Abs. 3 der Wehrordnung auf Heit zurückgestellt. Die Zurückstellung trifft hierbei m der Regel den jüngeren Sohn, welcher sodann spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten, älteren Sohnes zum Dienst einzustellen ist. Unter gleichen Voraussetzungen findet dasselbe Zurückstellungs verfahren bezüglich eines jüngeren zur Gestellung gelangenden Sohnes auch dann statt, wenn ein älterer, früher ausgehobener Sohn bereits in der Armee dient. 8. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten spätestens im Musterungstermine drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder das Zeugniß eines beamteten Arztes beizubringen, (8 65„). Hohenstein-Ernstthal, den 6. März 1900. Der Stadtrat h. vr. Polster, Bürgermeister. Mittwoch, dm 21. März 1900 die Mannschaften aus Vs8 Uhr gleichen ans dem Iahroanae l ans dem Jahrgänge 1878, des- anfangen, 1879, deren Familiennamen bts mit b Donnerstag, den 22. März 1900 ...» E. AnshebungsbezLk HoN Altersklasse wird für den ebendaselbst am 23. März 1900 «°r-mttaas -/.» Nhr . < „ ^fttmschasten werden veranlaßt, zu den festgesetzten Zeiten an dem be- -Musterung vor der Königlichen Ersatzcommission bei Vermeidung f'btt tu 8, , Ilbs- 7 der Wehrordnung angedrohten Strafen und sonstigen Nach theile Pünktlich zu erscheinen. Herauf wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Militär- pfltchtlge mit dem Orte sich zu stellen hat, an welchem er seinen Wohnsitz hat. Im Uebrigen wird noch Folgendes bemerkt: .1 - Durch Krankheit im Erscheinen im Musterungstermine behinderte Militär- pfllchtige haben ein ärztliches, von der Polizeibehörde beglaubigtes Zeugniß hier emzureichen (8 62,.). 2. Das Erscheinen im Loosungstermin bleibt jedem Militärpflichtigen überlassen und es entstehen durch Ausbleiben in diesem Termine keine Nach theile, es wird vielmehr für die Nichterschienenen durch ein Mitglied der Ersatz commission geloost (tz 66,„). 3. Nm im Allgemeinen wissenschaftliche und gewerbliche Ausbildung so wenig wie möglich durch die Dienstpflicht zu stören, ist es jedem jungen Mann über lassen, schon nach vollendetem 17. Lebensjahre, d. i. nach Beginn der Wehrpflicht, wenn er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat, freiwillig zum activen Dienst einzutreten; hat jedoch vorher um die Erlaubniß zur Meldung bei einem Truppentheile bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission seines Aufenthaltsortes nachzusuchen. Die sich freiwillig Meldenden haben 1. die Einwilligung des Vaters oder des Vormundes und 2. eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, daß sie an Civilverhältnisse nicht gebunden sind und sich untadelhaft geführt haben, beizubringen. (8 84). die diesjährige Grund des Erlasses Hohenstein-Ernstthal auf Ersatz-Commission r,. ett^^^^rsitzenden der Königlichen zn Glauchau vom 2«. Februar 1900 Es haben sich zu stellen betreffend. M Logenhaus zu Oberlungwitz N-Nlen steht die Wahl 3. Den mit Meldescheinen ver^ frei. (8 85,^. des Truppentheiles, welchem s e im Musternngstermme fte - 4. Auch jeder Militärpflichtiges jedoch hieraus em Recht -ruPP^-« W-r^ßch smwM, braucht in Kavallerie verpflichtet, und dieser Verpfllch ^abre zu dienen. L7Ldw°br«^ tuuchich Diejenigen Militärpflichtigen, wel ) darauf aufmerksam gemacht, zun/ Militärdienst befunden w^n im daß die von der Königlichen ErsatzcEMiffo ^^gattung, zu Loosungsscheine vermerkte Entscheidung .. sondern, daß die welcher sie bestimmt worden find, nicht en g Oberersatz ¬ entscheidende Bestimmung darüber erst von der Komgucyen kö men ami^ der Wehrordnung «nr dann berücksichngl „",7,7 w"nn di, BÄ-Mgtm I-Ich- »°r »em M.ch-rm>,s,-!chaft- oder lvätellens bei Gelegenheit desselben anbrmgen. Spätere Reclamationen dürsen nur insosern zur Berücksichtigung kommen als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung drs ihr, «Ml- durch B-ckgm von Urkunden und Stellen von Zeugen und Sachverständigen zu Bürgern petüwmrt wird. Die Prügelstrafe hat im Haus nur bei den Conservativen Freunde, alle übrigen Parteien lehnen sie ab, und so stand denn der Führer der Agrarier, vr. Oertel, der „Knutenoertel", wie ihn der „Vorwärts" nennt, mit seiner Apologie für die Prügelstrafe ganz allein. Von den Gegnern kamen nur die Herren Bassermann, Müller-Meininoen »nU Gröber zum Wort, dann schnitt ein Vertaqunasantraa Verhandlung r D'e Budgetkommisuon de» Reichstags aenebmiate heute den Etat des Reichsinvalidenfonds Fn der A batte wurde m,t Befriedigung anerkannt an«* r? de» Reichstags beLlich'der^ Kriegsveteranen in jeder Beüekmnn vcoursliger G,°, lidenfond» noch gegen 400 " ^juva» die Studentin der Medicin Hermine Edenhuizen in Berlin mit einigen Freundinnen, daß ihnen das volle Recht der Immatrikulation, des Studiums, der ärzt lichen Praxis gewährt werden möge. Kerr Schrader trat eifrig für diese Forderung ein und bald entwickelte sich aus der Debatte eine lange Erörterung der Frauen- fraae, in der Freiherr v. Hertling vorschlägt, den, weiblichen Geschlecht möglichst viele Berufe zu eröffnen, um so die Bestrebungen der Emancipirten an der Hand der Gesundheitsstatistik möglichst schnell uck ud- suräum zu führen. Gegen den Frhr. v. Hertling pole- misirte Herr Bebel, der ein unbedingter Freund des Frauenstudiums ist; aber auch er mußte anerkennen daß -Herrn v. Hertlings Kritik sehr berechtigt und sachgemäß ist. Das Haus beschloß denn auch über diese Petition Uebergang zur Tagesordnung. Sodann unterhielt man sich eine Weile über die Prügelstrafe, deren Wiedereinführung von einigen westfälischen Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Berlin, 7. März. Reichstag. Nachdem eine ganze Reihe von Gegenständen ohne Debatte erledigt war, betritt Herr Wurm als Referent die Tribüne, um über die endgiltige Rechnungslegung der Etats für die Schutzgebiete zu berichten. Und er Wurm, beantragt im Namen der Commission die Billigung der Etats, Überschreitungen in Höhe von 2'/, Millionen Scharfe Kritik an einzelnen colonialen Vorgängen übt nur Herr Dasbach vom Centrum, und Herr H ss, . sitzende der Rechnungscommffsion, gwbt chm m vielen PuEm R» md-L « sion gar nicht abgeneigt seinColonial- zu verweigern, und einmal Ordnung begannen Verwaltung zu schaffen. Lebhaftere Littet erst bei der Berathung einzelner Petitionen.