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R'«ckrMn11 für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: und gronuabend« früh 8 Uhr. AbonnementSpreiS: Vierteljährlich lj Mark- Inserate werden mit w Pfennigen für de» Reum einer gespaltenen CorpuS- Zelle berechnet u. sind bis spätestens Dienstag« und Freitags Vormittags g Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück." Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von «raM Ludwig Körfter in PulSnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. <S»schäft«fteN«a für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Lscherstch. Dresden: Annoncen- Bureau'» Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Tentralannoncenbureau für s ämmtltche deutsche Zeitunzen. von unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken <oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen,enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Hxpvsl Sonnabend. 64. 16. August 1878. Bekanntmachung, ^7 die Hundesperre btr. Einer Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschast zu Kamenz vom 2. August a. c. zufolge hat sich in den Ortschaften Weißbach und Gersdorf ein toller Hund — schwarzgrauer männlicher Pinscher ca. 2 Jahr alt — umhergetrieben, welcher am 31. vorigen Monats erschossen und bei der vorgenommenen thiecärzt- kichen Untersuchung als mit der Tollwuth behaftet, dringend verdächtig befunden worden ist. Es wird daher hiermit anqeordnet, alle Hunde vom obigen Tage ab zwölf Wochen lang, mithin bis LZ Oktober 1878 einzusperren oder mit gut construirten, jede Möglichkeit des Beißcns verhindernden Maulkörben zu versehen. Gleichzeitig wird auf's Nachdrücklichste untersagt, den Hunden in öffentlichen Lokalitäten die Maulkörbe abzunehmen. Der Caviller ist angewiesen, jeden auf der Straße angetroffenen maulkorblosen Hund wegzusangen und, dafern derselbe binnen 48 Stunden gegen Erlegung einer Gebühr von 1 nicht eingelöst ist, sofort zu tödten. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden überdies nach 8 12 des Mandates vom 2. April 1796 bestraft. Pulsnitz, am 7. August 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Daß unterm heutigen Tage Herr Fabrikant J«liuS Hermann Mütze von kier als zweiter Stellvertreter deS städtischen Feuerlvschdireetors und der 6t«rschnerm«ister Herr Earl Eduard Gottlieb Gropman» von hier als SchulhanSmanu und Lchulgelderkasstrer für hiesige Stadt in Pflicht genommen worden sind, wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Pulsnitz, am 8. August 1878. O Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Das für die Stadt Pulsnitz auf das Jahr 1878 festgestellte Gewerbesteuer-Nachtrags Cataster über hiesige Fabrikanten und Fabrikverleger liegt zur Einsicht der Betheiligten auf hiesiger Nathsexpedition aus. Etwaige Reklamationen gegen die darin enthaltenen Ansätze sind binnen 3 Woche« vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der «Känigl. Bezirkssteuer-Einnahme zu Kamenz schriftlich einzureichen, wogegen später eingehende Rcclamationen keine Berücksichtigung finden. PulSnitz, am 9. August 1878. D:r Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekaun t m ung, die Verabreichung von Speisen und Getränken bei Schadenfeuern btr. Nach 8 16 der hiesigen städtischen Feuerlöschordnung liegt die Versorgung der Mannschaften mit Lebensmitteln bei Schadenfeuern den Rathsmitgliedern ob. Es hat demzufolge die Lieferung von Speisen und Getränken an die bei Schadenfeuern thätigen Mannschaften nur auf Anordnung der Rathsmitglieder zu er folgen und es werden in Zukunft nur solche auf gelieferte Speisen und Getränke lautende Rechnungen aus der Stadtcasse bezahlt, die ein Rathsmitglied durch seine Namensunterschrift vertritt. Wirthe, die auf Anordnung anderer Personen Speisen und Getränke bei gedachten Gelegenheiten verabreichen, haben sich bezüglich der Bezahlung nur an die bestellenden Personen selbst zu halten. PulSnitz, am 8. Auglist 1878. D e r S t a d t r a t h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Mehrfach gemachten Wahrnehmungen zufolge hat sich die Nothwendigkeit ergeben, daß die dermalen azuStclle der früheren Feuerpollzeicommissare mit der Leitung und Beaufsichtigung des Ortsfeuerlöschwesens auf dein platten Lande beauftragten Gemeindevorstände bez.-Gutsvorsteher für den Functionirungsfall mit einem hierbei von ihnen allein zu führenden und leicht erkennbaren Abzeichen versehen werden. Die unterzeichnete Amtshauptmannschaft hat daher unter der in 8 11 des Organisajionsgesetzes vom 21. April 1873 vorgeschriebenen Mitwirkung des Bezirks ausschusses beschlossen, daß die Gemeindevorstände und Gutsvorsteher, sobald sie bei ausbrechendem Schadenfeuer in ihrem Gemeinde- resp. Gutsbezirk als Leiter der Lösch anstalten in Thätigkeit treten, eine weiße Binde am linken Arm anzulegen haben, damit sie an solcher in ihrer vorgedachten Eigenschaft ohne Weiteres erkennbar sind. Indem dieser Beschluß hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wixt<sverdcn sämmtfiche Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des hiesigen Bezirks veranlaßt, je eine derartige Binde, welche aus weißer Leinwand in entsprechender B^ett^zu bestehen hat, unverzüglich sich anzuschaffen und dieselbe bei den in Rede stehenden Ge legenheiten zu tragen. Die Anschaffung dieser Binden hat aus Kosten der Gemeinden resp. der Gutshezirke zu erfolgen. Kamenz, am 6. August 1878. Königliche Amtshauptmannschast. i. V. Comm.-Rath Bachmann, Bez.-Ass. Beka u n t in a ch u n g. ' < Am 18. Juli dieses Jahres sind erstatteter Anzeige zufolge in Nöhrsdöbs aus einer Wohnstube / . , zwei eiserne Kreuzbänder mit zwei dazu gehörigen Haken blS zetzt spurlos, entwendet worden, was zur Ermittelung des Diebes und Wiedererlangung der gestohlenen Gegenstände hierdurch bekannt gemacht wird. Königsbrück, den 3. August 1878. Königliches Gerichtsamt daselbst. Leitzring. Biehmarkt den 12. und Krammarkt den 13. August in Königsbrück.