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Wochenblatt für ' Fernsprecher: Amt Sic»mar Nr. 144. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. S. Sonnabend, den 11. Januar IS« 8. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition lReichenbrand, Pclzmiihlenstraße 47O), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Nabenstein entgegengenommen und pro lspaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzelgen-Arrnahme bis spätestens Freitags nachmittag S Uhr. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Nekrutierungsstammrolle betr. In Gemätzheit 8 57 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle Im Jahr« >888 geborenen Wehrpflichtigen, welche In hiesigem Semeindebezirle ihren bauernden Nusenthalt bez. Wohnsitz haben, ferner bl« hier aushSltlichen IuriiSgestcllten früherer Jahrgänge hierdurch nusgesoiderl, sich behufs Aufnahme ln die Rekrntlernngsstammroll« der Ze» vom l». Januar bi- zum I. Februar IM8 bei dem Unterzeichneten Gemeindevorstand zu melden. Die Militärpslichtiaen aus dem Jahre 188» haben dabei, soweit dieselben nicht im Orte geboren sind, ein Geburtszeugnis lsog. Mtlttärgcburlsschein). welches von den betr. Standesämtern nur zu dicseni Zwecke kostenfrei erteilt wird, vorzulegen, diejenigen aus früheren Jahrgängen den im ersten Militärpsltchtjahr erhaltenen Losungsschetn mit zur Stelle zu bringen. Zeitig von hier abwesende Militärpflichtige lauf der Reise begriffene Handlungsgehilfen rc.) sind durch ihre solchenfalls hierzu verpflichteten Eltern. Vormünder rc. innerhalb obiger Frist anzumclden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz von hier nach einem anderen Orte verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang dem Unterzeichneten Gemeindevorstand als auch nach der Ankunft am neuen Orte bei der Behörde oder Person, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. — Versäumnis der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgcschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haftstrafe bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Reichenbrand, am 2. Januar 1V08. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung, Radfahrverkehr auf öffentlichen Wegen betr. In Gemäßheit der Verordnung der Königlichen Ministerien der Finanzen und des Innern vom 16. Oktober 1907 werden alle hier wohnhaften Radfahrer hiermit veranlaßt. sich bet hiesiger Gemeinde verwaltung die erforderliche Radfahrkarte ausstetten zu lassen. - - PeiftTnen-rrracc 14 Jcu-ecu elf0M-^-Änvfteuui»g uu, L'iKNlg'tiev-Brernv; SvnimNmv «wer" son,.igen Gewalthabers. < a) für Ausstellung einer Radsahrkartc 1 Mk. — Pf. b) für 'Ausstellung einer neuen Karte bei Verlust oder Unbrauchbar- werden der alten Karte — Mk. 50 Pf. c) für Ausstellung einer neuen Karte wegen Veränderung in den persön lichen Verhältnissen des Inhabers Mk. 25 Pf. Reichenbrand, am 8. Januar 1908. Der Gcmcindevorstand. Vogel. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Gemeindevorstand macht hiermit bekannt, daß in hiesiger Gemeindeverwaltung ein „Chemnitzer Adreßbuch" von 1908 zum unentgeltlichen Gebrauch seitens der Einwohnerschaft ausliegt. Neichenbrand, am 9. Januar 1908. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung. Gefunden wurde: l Kette, 1 schwarzer Hut und 1 braunes Boa. Rabenstein, am 10. Januar 1'.»08. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung, die Anmeldung zur Militärstannnrolle betreffend. Die hier dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen, und zwar: s) diejenigen, welche im Laufe dieses Kalenderjahres das 20. Lebensjahr vollenden, und d) die älteren Jahrgängen ungehörigen Mannschaften, über welche eine endgültige Entscheidung bezüglich ihres Milttärverhältnisses durch die Ersatzbehördcn noch nicht erfolgt ist. werden in Gemäßheit von 8 60' der Wehr <Erlatz.)Ordnung hiermit ausgefordert, sich kn der Zelt vom 15. Januar bis I. Februar dieses Jahres an Unterzeichneter Stelle zur Rekrutterungsstammrolle anzumelden. Auswärts Geborene haben Geburtsschein, die älteren Mannschaften dagegen ihre Losungsscheine bei der Anmeldung abzugeben. Auch haben gleichzeitig die Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge seit ihrer früheren Anmeldung etwa eingetrctene Veränderung in Betreff tyres Wohnsitzes. Gewerbes oder Standes anzuzeigen. Von dem hiesigen Orte zeitig abwesende Militärpflichtige (auf der Reise begriffene Handlungs diener. auf See befindliche Seeleute, in Straf- oder sonstigen Anstalten Untergebrachte u. s. w.) sind von deren Eltern. Vormündern. Lehr- oder Arbcitsherrcn Innerhalb der gesetzten Anmeldungsfrist zur Stammrolle anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflicht, fahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungobezirk verlegen, haben dieses beim Abgänge der Behörde, welche sic in die Stamm rolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort der die Stammrolle führenden Behörde daselbst spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Die Nichtbefolgung der in Vorstehendem enthaltenen Vorschriften wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Neustadt, am 3. Januar 1908. Der Gemeindevorstand. Geißler. Bekanntmachung. Es wird hiermit darauf hingewiescn. daß nach den Bestimmungen der hiesigen Wasserwerksord' nung nur diejenigen Gewerbetreibenden Wasserleitungs-Hausleitungen auoführen und Repara turen, Leitungsändrrungen. oder Verlängerungen an den bestehen ^ Leitungen vornehmen dtzrfen, dienlich in^ Besitze einest vom Gemeindevorstande erteilten Erlaub^ hierzu befinden. —-"«veKirurn^ft-vnirl ÄrsMnnfunMk-'mwen vn üu-uiuMU,Mig zur Folge. Die Namen der mit Erlaubnisscheinen versehenen Gewerbetreibenden sind jederzeit ans dem Gemcindeamtc zu erfahren. Neustadt, am 10. Januar 1908. Dcr Geniciiidcvorstaiid. Geißler. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur ötzentlichen Kenntnis gebracht, daß die Wassersteuer für diejenigen Grund stücke. in welchen dcr Wasserverbrauch aufgrund des Wassermessers festgestellt worden ist, bis züm 14. Januar dieses Jahres an die Gemeinde-Kasse abzuführen ist. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung cingeleitet. Neustadt, am 10. Januar 1908. Dcr Gemcindcvorstaiid. Geißler. Die Sparkasse zu Neustadt unter Garantie der Gemeinde Für Einlagen, welche bis zum 3. eines Monats bewirkt verzinst Einlagen mit A'/» o/o. o«" werden, erfolgt Verzinsung für den vollen Monat. Die Sparkasse expediert täglich vormittags von 8—12 Uhr und nachmittags von 2 -6 Uhr. Durch die Post eingehende Einlagen werden sofort expediert. Sitzung des Gemeindcrats zu Reichenbrand vom 9. Januar 1998. I .) Es wird Kenntnis genommen: a.) von der erfolgten Ver pflichtung des Sparkassenkontrollcurs Nösel als Protokollanten; k.) von einer Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschaft. Hundesteuer betr; c.) von einem erhobenen Anspruch ans Haftpflicht- cntschädiaung; der Anspruch wird nbgewiescn. 2. ) 2n Sparkassensachen wird den Vorschlägen des Ausschusses entsprechend Beschluß gefaßt. 3. ) Beschlußfassung ln Bausachen: a.) zu dcr erfolgten Verdingung dcr im Jahre 1908 von dcr Gemeinde zu vergebenden Fuhren wird Zustimmung erteilt; b.) cs wird Kenntnis genommen von dem Sach- stände der Unterführung dcr Arzigstraßc durch die Staatsbahn; Be schlußfassung hierüber wird ansgcseht; c.) ein Antrag auf Lösung eines Vcrtragsverhältnissco. das Befahren der Hardtstraße betr., wird abgclchnt; ci.) von der ausgesprochenen Genehmigung zur Entfernung des Wassermessers beim Hochbehälter wird Kenntnis genommen und beschlossen, denselben bis zum Iahrc 1910 wieder einbaucn zu lassen. l.) Eine Reklamation gegen die Bezahlung des Wassergeldco wird teilweise beachtet. 5. ) Ein Gesuch um Erlaß von Besitzwcchsclabgaben wird auf Vorschlag des Finanzausschusses abgelehnt, dagegen ein Gesuch um Erlaß von Wertznwachsstcucr teilweise berücksichtigt. 6. ) Auf Vorschlag des Derfassungsausschusses wird beschlossen der Petition betr. Uebernahme dcr Armcnlastcn aus den Staat sich nicht anzuschließcn. 7. ) Dem Vorschlag des Finanzausschusses, die Kündigung einer Hypothek betr.. wird zugestimmt. 8. ) Es erfolgt die Feststellung des Wertes eines Grundstückes behufs Erhebung der Besitzwcchsclabgaben. Sitzung des Gemeinderats zu Rabenstein am 30. Dezember 1907. 1. ) nimmt der Gemeindcrat Kenntnis von dcr Beendigung der Sinschätzungsarbeiten für 1908 und genehmigt das ausgestellte Etn- fchätzungskataster. 2. ) erhält der Gemeinderat Mitteilung von dem Schreiben des Sparkassenkassierers Sacher, wonach derselbe infolge Wahl als Gemeindevorstand in Erbisdorf bei Brand sein hiesiges Dienstver hältnis kündigt und um seine Entlassung bereits für 16. Januar 1!l08 bittet. Der Vorsitzende spricht zunächst Herrn Sacher zu seiner Wahl, die auch dcr hiesigen Verwaltung zur Ehre gereiche, und in Anerkennung seiner treuen Amtierung in hiesigem Amte die Herz, lichstcn Glückwünsche aus. Dcr Gemeindcrat genehmigt hierauf das Entlassungsgesuch und wählt den Ratscxpedient Herrn Rudolf Hermann Seifert aus Dresden — der in Erbisdorf mit zur engeren Wahl gestanden und sich sofort um die hiesige freiwerdende Stelle beworben hat — als neuen Sparkassenkasstcrer. der ab 16. Januar 1908 hier antreten und alle Funktionen, welche Herr Sacher inne gehabt hat, übernehmen soll. Das Gehalt wird zunächst auf jährlich 1500 Mk. festgesetzt, welches aber bei zufriedenstellenden Leistungen in 3 Jahres raten wieder bis auf 1800 Mk. ansteigcn sott. Bei' der Höhe der bisherigen Kaution und der 3monatlichcn Kündigung sott es bewenden. 3.) wird ein Darlehnsgesuch nach dem Vorschläge des Spar- kassenausschusscs zur Erledigung gebracht. kunilsluklsi'kvilsi' und kvpassivi'si'innvn sucht sofort bet höchsten Akkordlöhnen Trikotagenfabrik, Neustadt, Eingang Guhlmann's Fabrik. Bericht über die Sitzungen des Gemeinderates zu Neustadt am 30. Dezember 1907 und 7. Januar 1908. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. Sitzung vom 30. Dezember 1907. 1.) Es erfolgt Kenntnisnahme s) von der Erteilung der Er laubnis zur Abhaltung öffentlicher Tanzmusiken an den 2. Sonn tagen im Monat an den Gastwirt Herrn Exner, hier; k) von einem Schreiben Herrn Arthur Richters in Chemnitz, in welchem sich derselbe zur Annahme der Stelle des 2. Schutzmannes bereit erklärt; c) von einem Dankschreiben des in Pension versetzen Schutz- manns Herrn Krctzschmar; ch von dem Ergebnisse dcr vor- genommene,! Kassenrevisionen : e) von der beantragten Einsetzung eines Wassermessers; f) von dem cingegangenen Jahresberichte der Müdchcnsürsorge in Harthau; 8) von dem cingegangenen Betrag für Neujahrsgratulationsablösungen. 2. ) finden 3 Gemeindcanlagen-Rcklamationen ihre Erledigung. 3. ) erfolgt die Wahl zweier Sparkassenausschußmitglicder. Die Herren Fichtner und Römer werden, nachdem sie bestimmungs gemäß ausgelost worden waren, wiedergewählt. 4. ) Zum 1. Schutzmann wird Herr Schwenke, zurzeit Schutz mann in Niederpesterwitz bei Potschappel, gewählt. 5. ) Mit Rücksicht aus den gegenwärtigen Stand des Geldmarktes beschließt man. bis auf weiteres eine Erhöhung des Zinsfußes für ein ausgeliehencs Kapital eintrcten zu lassen. 6. ) Zu dem erfolgten Ankauf von Wertpapieren für die hiesige Sparkasse wird Genehmigung erteilt. 7. ) wird in die Beratung des Haushaltplancs für 1908 cingctreten. Der Styung ging eine solche des Ortsarmenverbandes voraus. in welcher 1.) ein Gesuch um Gewährung öffentlicher Armenunter- stützung abgelehnt wird, da die zu Unterstützende österreichische Staats- angehörige ist. und 2.) vom Sachstande in einer Armcnsache Kenntnis genommen wird. Nach beendeter Tagesordnung gibt der Herr Vorsitzende einen kurzen Rückblick über die Tätigkeit des Gemeinderatcs und die Entwickelung des Ortes im verflossenen Jahre, wonach zu konsta- tiercn ist. daß das Ergebnis zu den besten Hoffnungen auch für die Zukunft berechtigt. Nachdem der Herr Vorsitzende weiter den Herren Mitgliedern des Gemeinderates sowohl, als auch dem ganzen Gemeinwesen ein gesegnetes und glückliches neues Jahr gewünscht hatte, erfolgte Schluß der letzten Sitzung im Jahre. Sitzung vom 7. Januar 1998. Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Herr Vorsitzende dem Wunsche Ausdruck, daß die Tätigkeit des Gemeinderatcs auch in, neuen Jahre znm Segen der Gemeinde und ihrer Einwohner sein möge.