Volltext Seite (XML)
189S M sächWe Lrzähler Bezirksanzeiger fkr Bischofswerda, Stolpe« ««d Umgegend en, die bischen chalten t«r nntar Hilbert Leute >ezogen oman: Wohl- Stande jedem keinerlei röftter n einer n mehr Achten" Sinne :itet zu Lrdball Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, Dienstag*, Donnerstag» und Eomwtevd», und tostet einschließlich der Sonnabend» erscheinenden „Belle tristischen Vellage" virrtelj«hrlich 1 Marl SO Pf. Nummer der Zeitung-preiSliste 6338. angenommen, und bitten wir, dieselben recht zeitig zu bewirken, damit keine Unterbrechung in der Versendung eintritt. Der neubegonnene Roman in der belletristischen Beilage wird neuhinzutretenden Abonnenten gratis nachgeliefert. — Uebrigens sei noch bemerkt, daß der „sächsische Erzähler" alle Neuigkeiten so rasch mitthellen wird, wie man dies sonst nur von großen und theueren Zeitungen erwarten kann. Die Expedition des „sächsischen Erzählers". Miethrr die ermietheten Räume bis zur Mitter nacht de» letzten Tage» der Miethzeit zu räumen; herkömmlich wird aber die Räumung noch al» rechtzeitig angesehen, wenn sie am ersten Tage nach Ablauf der Miethzeit erfolgt. Nur wenn der erste Tag ein Sonn- oder Feiertag ist, hat die Räumung am nächstfolgenden Werktage zu erfolgen. Da jedoch diesmal die Feiertage auf den 2. und 3. Tag de» neuen Quartal» fallen, muß, wie schon gesagt, der Auszug Sonnabend, den 1. April, bewirkt »erden, fall» nicht andere Abmachungen mit dem HauSwirth getroffen werden. — Zu dem bevorstehenden Dienstwechsel werden die Herrschaften darauf aufmerksam ge macht, daß Abmeldungen von den -ranken-, sowie Jnvaliden-Kaffen auch vor dem 1. April bewirkt werden können. E» würde sich auch deshalb besonder» empfehlen, von dieser Einrichtung recht viel Gebrauch zu machen, weil der 1. April gerade auf einen Sonnabend fällt, wo der An drang bei den -rankenkaffen sowieso ein sehr großer ist. Nebenbei sei «wähnt, daß An- und Abmeldungen laut Gesetz in 3 Tagen bewirkt sein müssen. Die Dienstboten stad berechtigt, beim Abgang ihre Quittungskarte sofort in Empfang zu nehmen. — Mit dem 21. März begann auf den königl. sächs. Staat»eiseabahnen und im direkt« verkhr mit den »mal. preuß. StaatSeisea- bahnen di« längere Geltung»dauer der Rückfahrkarten; sie währt bi» einschließlich 14. April d». I». Diese Vergünstigung er streckt sich anf die meist« übxig« deutsch« Amtsblatt der Kgl. AmtshsuMamschaft, der Sgl. SchulWettian o. des Sgl.Hail-tstcllttam1csza Baatzca, Wie des Kgl. Amtsgerichts und des StadkatheS zu Bischofswerda. «Wkoonto, welche i» diesem Blatt« die weiteste Verbreitung Mm, «erd« bi» Montag, Mittwoch mrd,Freitag früh 0 Uhr angenommen und kostet die dreigefpaltm« EorpuSzeile 10 Pf., unter .Eingesandt' 20 Pf. ««Wer Jnsrratrnbetrag 25 Pf. — irmzelne Nummer 16 Pf. Deutsches Reich. Bischofswerda, 24. März. Palmsonntag, der für unsere Jugend so bedeutungsvolle Tag, ist al» Borbote der großen LeikenSwoche und al» Berkündrr de» Auferstehung-feste» wiederum herangekommen. An ihm treten Tausende junger evangelischer Christen zum ersten Male an den Altar, um ihr GlaubenSbekenntniß abzulegen und sich durch da» heilige Abendmahl dem Herrn zu eigen zu geben für ihr ganze» Leben. Die weihe vollen Glockentöne de» kommenden Sonntage» führen tausende jugendlicher Konfirmanden au» der Kindheit in da» Leben de» Jüngling» und der Jungfrau hinein. Ernster gestalten sich für sie die Lebenswege, und nur wenigen ist e» ver gönnt, in immerwährendem Sonnenschein de» Glücke» durch da» Leben zu wandeln. Möchten sie aber Alle, die an diesem Tage in strahlender Lenze»- frische, blühenden Knospen gleich, am Tische de» Herrn knie«, im Sturm de» Leben», im Kampf mir Zweifeln und Enttäuschung da» wahre Gottvertrauen niemals verlieren, ein fromme», vaterland-treue» Gemüth, die Kindlichkeit der Gesinnung und Empfindung für da» ganze Leben bewahren! Dann wird e» ihnen an Lohn und Segen nicht fehlen. — Al» sichere» Mittel gegen die zur Leit grassirrnde Influenza wird Schaf- garbenthee und Schleuderhonig empfohlen. Man trinke bei« Beginn der Krankheit Morgen» und Abend» «ine Taffe -Echafgarbrathrr mit eine« Eßlöffel »oll Schleuderhonig und nach kurzer LMM MG Wwer hergrstellt. Ein Schnupft» Dienstag, Se» 28. März 18SS, von vormittags 19 Uhr an, kommen die in Abtheiluna 6 am Schmöllner Wege (Höllenrevier) ausbereiteten Klötzer, al»: zzs Stii« kiefern« Klötzer »on 13 bis zs em Oberftiirke «ab z,s bis 4,5 m LSage unter den vorher bekannt gegebenen Bedingungen zur öffentlichen Dersteigerung. Interessenten wollen sich zur obengedachten Zeit in der als Versteigerungslocal bestimmten » allhier rinfinden. Bischofswerda, am 20. März 1899. Der Stadtrath daselbst. Lauge Lhm. Gerufprechftelto N». AB. Bestellungen werden bei allen Postanstaltea de« deutschen Reiche«, für Bischofswerda und Umgegend bet unseren ZritungSboten, sowie in der Exped. d. Bl. angenommen. Dreiodfüufzigfter Jahegaa». Zu dem mit dem 1. April beginnenden neuen Quartale des „sächsische» Erzählers" werden Dienstag, den 28. März 1899, Vormittags 10 Uhr, soll im Hofe de» hies. Königl. Amtsgericht» gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Bischofswerda, den 24. März 1899. Der Gerichtsvollzieher de» Königl. Amtsgericht» daselbst. Wachtmstr. Saupe. Bekanntmachung. Die Liste über die Abstimmung wegen Errichtung einer ZwangSinnung für da» »wi-Idl»», m««l ^«wwüelrvmuameA»»- AwH«»ws>»» im Bezirke der Städte Bautzen und Bischofswerda, sowie de» amtrhauptmannschastlichen Bezirks Bautzen ist geschlossen worden und liegt vom 24. März d. I». ab 14 Tage zur Einsicht und Erhebung etwaiger Widersprüche der betheiligten Handwerker in hiesiger Rathökanzlei »ährend der gewöhnlichen Geschäft-stunden au«. Die» wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Einsprüche, welche erst nach Ablauf der Frist angebracht werden, unberücksichtigt bleiben. Bautzen, am 21. März 1899. Der Kommissar. »r. Kaeubler, Bürgermeister. ist nach dem Genuß einer Tasse solchen Getränke» rasch weg. Schwächliche, kränkliche und bleich au»- sehende Kinder und Erwachsene sollten den Thee zum gewöhnlichen Getränk machen. — Waldbrände häufen sich meist um die Osterzeit, wo viele schul- und arbeitsfreie Tage sind. E» sei deshalb darauf hingewiesen, daß die Inbrandsetzung eine» Walde» durch leichtfertige» Gebühren mit Feuer je nach dem Grade und der Art der Verschuldung in Gemäß heit v-n 88 309, 368 d de» Reich» - Strafgesetz- buch» mit Geld-, Haft- und Gefängnißstrase be droht ist. Al» ein solche» leichtfertige» Gebühren ist insbesondere da» Wegwerfen von brennenden Eigarrenrrsten oder Zündhölzern, Rauchen au- offenen Pfeisen, Anzündrn von Feuern, Abbrennen von Feuerwerk in Wäldern anzusehen. Sämmt- liche Polizeiorgane sind angewiesen, ein wachsame» Auge aus den Verkehr in den Wäldern zu haben, etwaige Gesetzesverletzungen aber al»bald zur An zeige zu bringen. ' Insbesondere werden aber auch alle Eltern und Bormünder gutthun, streng darüber zu wachen, daß ihre Kinder oder Pflege, befohlen« sich nicht Vergehungen in der oben angedeutrtrn Richtung zu schulden kommen lassen. — vielfach haben sich im Publikum Zweifel hrrauSgestellt, an welchem Tag« die»mal die Räumung einer Wohnung zum Oster-Umzug-termin zu erfolgen hat, da bekannt lich auf den 31. März der Karfreitag und auf de» 2. und 3. April die Osterfeiertage falle». Die Räumung hat nach den bestehenden gesetz lichen Bestimmungen Sonnabend, dm 1. April, zu erfolge». Streng -eaounnea hält« der