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Schönburger Tageblatt Erscheint tägkich mit ÄLsNshwe Ler T«ge s«ch Sann- mW Festtagen. Lanahme von Innersten für die nächster- scheinende RnAmer bis mittag« 1s Uhr. Her AboMementspreis beträgt Vierteljahr- Üch 1 V». 85 M. Einzelne Nrn. b Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., Einges. AZ Pf. Expedition: Watdenbmg, Obergaffe 291 U. «ud Vai-enburger Anzeiger. Mialen: in Altstadtwaldcnburg bei Herrn Kaufmann Otto Förster; in Kausungen bei Herrn Fr. Janaschek; in Langenchurs- dorf bei Herrn H. Stiegler; in Penig bei Frau Kaufmann Max Härtig, Leipzigerstr. 163; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wallenburg bei Herrn Ernst Rösche; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. Amtsblatt für den StadtraLh zu Valdenburg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Pemg, Lunzenau, Lkchtenftein-Callnbsrg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen- leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. 213. Sonntag, de» 12. September 1896. Eöttterungsbericht, ausgenommen am 11. September, nachm. 4 Uhr. Bsrsmeterstand 759 M7L. rcducirt auf den Meeresspiegel. Therrnometerstand -s 15° 0. (Morgens 8 Uhr -4- 15".) Feuchtigkeitsgehalt der Lust nach Lambrechts Polymeter 66"/o. Thaupunkt g- 9 Grad. Windrichtung: Südwest. Daher Witternngsausstchten für den 12. September: Meist halbheiter, kurze Schauer nicht ausgeschlossen. "Waldenburg, 11. September 1896. Die Sommerruhe, deren sich die Politik erfreut hat, geht nun zur Neige; nicht fern mehr ist der Beginn der Parlamentarischen Campagne; das politische Leben beginnt sich wieder mehr und mehr zu regen. Da gewinnt das Institut der politischen Vereine und das politische Ver- sammlungsrecht erhöhte Bedeutung und die Frage kommt wieder in Fluß, was aus den gewünschten und zum Theil in Aussicht gestellten Reformen unseres Vereins- und Versammlungsrechtes werden wird. Ueberall und jederzeit ist es als ein Uebelstand aufgesaßt worden, daß das deutsche Reich kein einheitliches Vereinsrecht besitzt, sondern dasselbe in den verschiedenen Bundesstaaten ganz verschiedene Geltung hat. Anläßlich der Berathung des bürgerlichen Gesetzbuches ist die Frage der Vereinheitli chung des in Rede stehenden Rechtes durch den Erlaß eines Reichsgesetzes wiederholt zur Sprache gekommen. Die Aussührung der mannigfachen, theils ganz entgegen gesetzten Wünsche hat sich aber bisher nicht ermöglichen lassen, so sympathisch die Reichsregierung dem Gedanken in seinem Prinzipe auch gegenübersteht. Obwohl sich die Zuständigkeit der Reichsgesetzgebung schon seit dem Jahre 1871 auch auf das Vereins- und Versammlungsrecht erstreckt, beschränkt sich die Gesetz gebung des Reiches nach dieser Richtung hin auf die ein zige Bestimmung, daß gelegentlich der Reichstagswahlen Politische Versammlungen überall abgehalten werden dürfen. Diese reichsgesetzliche Bestimmung ist mit Rücksicht auf die mecklenburgischen Großherzogthümer erlassen worden, in denen die Abhaltung von politischen Versammlungen bekanntlich auf große Schwierigkeiten stößt und der jedes maligen Genehmigung des Ministers des Innern bedarf. In allen übrigen Beziehungen untersteht die Behand lung des Vereins- und Versammlungsrechts den landes gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundlage des preußi schen Vereinsgesetzes datirt aus dem Jahre 1850. Nach demselben können Vesammlungen nur dann aufgelöst werden, wenn in ihnen Fragen zur Erörterung gelangen, die eine Aufforderung oder Anreizung zur strafbaren Handlungen in sich schließen. Eine zweite wichtige Be stimmung des preußischen Vereinsrechts ist des Weiteren darin zu erblicken, daß der Polizei das Recht der Ueber- wachung aller politischen Versammlungen, die vorschrifts mäßig angemeldet werden müssen, zusteht. Diese Be- fugniß wurde der Polizei aus dem Allgemeinen Landrecht zuerkannt, in dem es heißt: Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentliche Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwehrung der dem Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahren zu treffen, ist das Amt der Polizei. Andere Einschränkungen der Versammlungsfreiheit sind von weniger wichtiger Bedeutung. Dahin gehören die Be stimmungen des preußischen Vereinsgesetzes, welche Frauen, Schülern und Lehrlingen den Besuch von Versammlun gen versagen, in denen ausschließlich politische Gegen stände zur Erörterung gelangen. Angesichts der wach senden socialdemokratischen Propaganda hat man ange sichts dieser nur geringe Garantien bietenden Bestim mungen des Vereinsgesetzes nicht ohne wichtigen Grund den Wunsch nach verschärften Bestimmungen geäußert. Es ist demgemäß das Verlangen ausgesprochen worden, nur wahlberechtigten Personen den Besuch politischer Vereine und die Zugehörigkeit zu solchen zu gestatten. Urtheilslose Jünglinge können ja auch in der That von Politischen Dingen wenig Verstündniß besitzen, sie werden vielmehr durch aufrührerische Reden leicht bethört und zu Schritten veranlaßt werden, die sie Zeit ihres Lebens zu bereuen haben würden. So sehr auch wir daher den Wunsch hegen, es möchte gelingen, die große Mengender einzelstaatlichen Vereins gesetze durch die Reichsgesetzgebung zu vereinheitlichen, so dringend müssen wir auch die Erwartung aussprechen, daß bei einem Reichsvereinsgesetz darauf Rücksicht ge nommen werde, daß die socialdcmokratische Propaganda in den erforderlichen Grenzen gehalten werde. Politische Rrmvschau. Deutsches Reich. Der Kaiser richtete an den Großherzog von Baden nachstehendes Telegramm aus Görlitz: „Zu Deinem 70. Geburtstag, an welchem Dir von Deinem Volke und aus allen Theilen Deutschlands Beweise auf richtiger Verehrung und Liebe dargebracht werden, drängt es auch Mich, Dir Meine aus vollem Herzen kommen den Glückwünsche zu senden. Indem ich es freudigst anerkenne, wie hervorragend Deine Verdienste um die Begründung und Erhaltung der Machtstellung Unseres gemeinsamen Vaterlandes sind, und wie Du es ver standen hast, die Bande der Freundschaft zwischen Uns, Unseren Häusern und Regierungen immer fester und inniger zu knüpfen, danke Ich dem Allmächtigen, daß er Dich bisher so gnädig bewahrt hat, und flehe zu ihm, daß er Dich, begleitet von der Liebe des deutschen Vol kes und der Anerkennung der Bundesfürsten, zum Segen Deines Landes und des ganzen Reiches noch lange in rüstiger Kraft erhalte. Die Kaiserin schließt sich Meinen Glück- und Segenswünschen von ganzem Herzen an und wird Mich bei Dir vertreten, da Mich die Pflicht hier festhält." Auch erhielt Großherzog Friedrich ein Hand- fchreiben des Kaisers. Dasselbe überreichte General v. Bülow gleichzeitig mit einem Modell des Nationaldenk mals für Kaiser Wilhelm I. In dem Schreiben heißt es: „Die Feier des Ehrentages Eurer kgl. Hoheit wird weit über die Grenzen des badischen Landes hinaus im deutschen Vaterlande freudige Theilnahme erfahren. Verehrt das deutsche Volk in Eurer kgl. Hoheit doch denjenigen Fürsten, dessen von großen Gedanken und weiser Staatskunst getragenes Wirken wesentlich zur Wiederaufrichtung des deutschen Reiches beigetragen hat. Wie Eure kgl. Hoheit Meinem hochseligen Herrn Groß vater und Meinem in Gott ruhenden Herrn Vater in treuer Freundschaft allzeit mit Nath und That zur Seite gestanden haben, so erfreue auch Ich Mich Eurer kgl. Hoheit herzlicher Zuneigung und werthvoller Unter stützung in Meinem Bestreben, das Erbe des großen Heldenkaisers weiter auszubauen und durch Werke des Friedens das deutsche Reich zu kräftigen und zu befesti gen. Eurer kgl. Hoheit auch bei dieser Gelegenheit aus zusprechen, wie glücklich Mich dieses Bewußtsein macht, ist Mir ein Herzensbedürfniß. Indem Ich Eure kgl. Hoheit bitte, das beifolgende Modell zu dem Denkmal, welches die deutsche Nation ihrem ersten Kaiser in des Reiches Hauptstadt errichtet, als eine Erinnerung an die durchlebte große Zeit und die ehrwürdige Person des theuren Kaisers Wilhelm I. freundlich anzunehmen, ver bleibe Ich mit der Versicherung wahrer Hochachtung und Freundschaft Eurer kgl. Hoheit freundwilliger Vetter, Bruder und Neffe." Der österreichische Reichsrathsabg. Prinz Egon zu Hohenlohe, welcher zur Begrüßung des Ministerpräsi denten Grafen Badeni in Görz eingetroffen war, ist am Herzschlag gestorben. Ueber die Kaisermanöver wird aus Görlitz vom Donnerstag gemeldet: Die Westarmee ging mit vorge nommenem rechten Flügel zum Angriff vor, während die Ostarmee die Offensive auf Bautzen fortsetzte. Das Ge fechtsengagement pflanzte sich nach Ueberschreitung der Vorpostenlinien alsbald auf der ganzen Linie fort. Im Allgemeinen fand am Donnerstag die eigentliche Offen sive nur gegen die rechten Flügel beider Gegner statt. Da es dem 5. Corps gelang, den Gegner in nordwest licher Richtung zurückzudrängen, das 12. aber das 6. Corps in südöstlicher Richtung warf, so sind die Stel lungen beider Armeen in nordwestlich-südöstlicher Richtung verschoben. Ein interessantes Urtheil über die Zarenbesuche in Wien und Breslau und deren mögliche politischen Consequenzen sällt der Petersburger „Herold". Nachdem das Blatt constatirt, daß die Beziehungen zwischen Ruh land und Deutschland seit Abschluß des Handelsvertrages nicht mehr getrübt worden sind, und daß die Unter stützung, welche der deutsche Kaiser Rußland und Frank reich im fernen Osten lieh, zu der Hoffnung berechtige, Deutschland auch fernerhin in wichtigen europäischen Fragen an Seite der dem Dreibunde gegenüberstehenden Verbündeten (810!) zu sehen, erklärt der „Herold", daß es bei dem Ernst der heutigen Weltlage ungerechtfertigter Optimismus wäre, ein über die angedeuteten Grenzen hinausgehendes Resultat der Kaiserbegegnung zu erwar ten. Die Erinnerungen, welche sich an das Kaiser- Alexander-Regiment in Breslau knüpften, ließen sich ins besondere bei der veränderten Weltlage auf keine Weise wieder beleben. Es sei jedoch nicht ausgeschloffen, daß die russisch-österreichische Verständigung und die gefestig ten deutsch-russischen Beziehungen auch noch ungeahnte Folgen haben könnten. Der „Herold" glaubt nämlich, daß die Idee einer europäischen Conferenz zur Lösung der egyptischen Frage jetzt nach den Kaiserbegegnungen viel größere Aussichten sür die Verwirklichung habe als früher, da sich nun, England ausgenommen, keine Macht der endgiltigen Regelung der egyptischen Frage wider setzen würde. Zusammenfasiend erklärt das Petersburger Blatt: Durch die Wiener und Breslauer Kaisertage ist das gegenseitige Mißtrauen definitiv beseitigt, die poli tische Atmosphäre ist rein und das Augenmerk der Mächte auf das eine Ziel gerichtet, den europäischen Frieden gegen jede Gefahr zu schützen. (Es erscheint nach den Ausführungen des „Herold", sowie manchen andren Aus lassungen zweifellos, daß man die allzu scrupelfreie Po litik Englands etwas schärfer ins Auge zu fassen und dasselbe nöthigenfalls gänzlich zu isoliren entschlossen ist.) Die Now. Wremja schreibt: Die Tafelrede Kaiser Wil helms in Görlitz hat in ganz Europa den tiefsten Ein druck gemacht. Dieselbe bürgt sür die Aufrichtigkeit bei der Betonung der friedlichen Ziele in der Breslauer Tischrede. Solche Aufrichtigkeit verdient die volle Sym pathie aller vernünftigen, wohlwollenden Menschen, welcher Nationalität (Frankreich?) sie auch angehölen mögen. Die „Voss. Ztg." meldet aus Kiel, daß den Zaren dort kaum Jemand aus dem großen Publikum zu sehen bekommen hat. Der Zar trug beim Besuch des „Kur fürsten Friedrich Wilhelm" die russische Uniform und nicht die deutsche. Im weiteren Verlauf ihrer Berathungen, die sich auf Abändrungsvorschläge und Zusatzanträge zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs über die Zwangs organisation des Handwerks bezogen, erledigte die Handwerker-Conferenz den Abschnitt über die Lehrlings-