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für das Nchl. AmtsztriA Nil -» LlliStrat zii HohtHtiii-kriistth« Organ aller Gemeindeverwaltungen der umliegenden Ortschaften. Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Meinsdorf, Langenberg, Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumbach, Tirsch- heim, Kuhschnappel, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Erlbach, Pleißa, Rüßdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. WlßeiMWckk TUM Amtsblatt Erscheint ieden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger das "teljahr M' 1.55, durch die Post bezogen Mk. 1.92 frei ins Haus. Fernsprecher Nr. 11. Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen-Expeditionen solche zu Originalpreisen. Ar. PZ.sÄLÄ'-,.Sonntag den >7. Zuli fSlO 6v. Zahra. Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern 1002—1015 aus den Höchster Farbwerken, 190 und 191 aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 133—136 au« dem Serum-Laboratorium Ruete-Enoch in Hamburg 224 und 225 aus der Fabrik vorm. E. Schering in Berlin stnd, soweit Ue nicht bereits früher wegen Abschwächung pp. eingezogen find, wegen Ablaufs der staat lichen Gewährsdauer zur Einziehung bestimmt. Dresden, am 14. Juli 1910. - Ministerium des Inner«. Bekanntmachung, vetr. de» Erlaß münzpolizeilicher Vorschriften. Nachstehende Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 23. Juni 1910, Erlaß münz- polizeilicher Vorschriften betr. (Reichs-Gesetzblatt vom Jahre 1910 S. 909) wird hierdurch zum Abdruck gebracht. Dresden, den 6. Juli 1910. Die Ministerien der Finanzen und des Inner«. (Nr. 3795 ) Bekanntmachung, betreffend den Erlaß münzpolizetlicher Vorschriften. Vom 23. Juni 1910. Auf Grund deS 8 14 d-S MünzgesetzeS vom 1. Juni 1909 (ReichS-Gesetzbl. S. 507) hat der Bundesrat folgende Vorschriften erlassen: 8 1- Medaillen nnd Marken (Reklame-, Rabatt-, Spiel-, Speise- und sonstige Wertmarken) dürfen nicht da« Bildnis deS Kaisers oder eine« Bundesfürsten in der auf den ReichSmünzen befindlichen Ge staltung tragen »der mit einer auf dem Rande befindlichen Schrift versehen sein. Auch dürfen sie nicht die Bezeichnung einer im Deutschen Reiche geltenden Münzgattung oder die Angabe einer Geldwerts enthalten. Von dem Verbot im Abs. 1 Satz 1 ist das auf Denkmünzen etwa in abweichender Gestaltung angebrachte Bildnis de« Kaisers oder einer Bunderfürstcn ausgenommen. v, Unter daS Verbot der Randschrift (Abs. 1 Satz 1) fällt nicht die Anbringung einer Stempel- -eichens, des Namens, der Firma deS Herstellers oder bei Preirmedatllen die Anbringung des NamenS deS Preisträgers. 8 2. Marken (8 1) dürfen nicht mit einem Durchmesser von mehr als 20 bis einschließlich 22 Milli- Meter hergestellt werden. Dies gilt auch für Medaille aus unedlem Metallen, die zu geringen Preisen für den Massenabsatz angefertigt werden. 8 3. Medaillen und Marken von ovaler oder von drei- bis achteckiger Form werden von der Vor schrift in 8 2 nicht berührt. Diese Medaillen und Marken sowie die Medaillen und Marken mit einem Durchmesser von wenigstens 41 Millimeter sind von dem Verbot in 8 1 Satz 1 ausgenommen. 8 4. Die in den 88 1 und 2 enthaltenen Beschränkungen finden keine Anwendung auf solche Me daillen und Marken, die für dar Ausland hergestellt und unmittelbar auSgeführt werden. 8 5. Er ist verboten, Münzen, die auf Grund der Reichsmünzgesetze v»m Bundesrat außer Kurs gesetzt sind, nachzumachen und solche nachgemachten Münzen in den Verkehr zu bringen oder sonst zu vertreiben, sofern diese nicht vermittels einer festen metallischen Verbindung Bestandteile anderer Gegen stände bilden. 8 6. Wer gewohnheits- oder gewerbsmäßig obigen Vorschriften zuwider Medaillen oder Marken her- stellt, feilhält, verkauft oder zu geschäftlichen Zwecken in Gebrauch hält, oder dem Verbote deS 8 5 zu wider Nachmachungen von solchen Münzen, die auf Grund der ReichSmünzgesetze vom Bundesrat außer Kurs gesetzt stnd, in den Verkehr bringt oder sonst vertreibt, wird, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. 8 7- Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem I. April 1912 m Kraft. Berlin, den 23 Juni 1910. Der Reichskanzler. _ In Vertretung: Wermuth. Auf Blatt 139 deS hiesigen Handelsregister« für die Dörfer, die Firma AntsN BeAman» in Oberlungwitz betr., ist heute eingetragen worden, daß die Firma erloschen ist. Hohenstein-Ernstthal, den 14. Juli 1910. Königliche- Amtsgericht. Montag, den 18. Juli 1910, nachmittags 3 Uhr, soll im VerstetgerungSraume de» hiesigen König!. Amtsgerichts 1 Standnhr, 1 ServterschranL und 1 Sofa mit Paneel meistbietend versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Königliche« Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Privat-runnen betr. Nach einer Mintsterialverordnung unterliegen Prioatbrunne», auch wenn sie nur für die Familienangehörigen oder die Mieter der Grundeigentümers mit bestimmt stnd, der gesundheitSpolizei- lichen Beaufsichtigung, da sie den Ausgangspunkt ansteckender Krankheiten bilden körmen. LS wird daher bestimmt, daß von den Brunneneigentümern an die Brunnen, deren Wasser zum menschlichen Genüsse untauglich ist, bis zum 31. August 1910 eine Warnungstafel mit der Auf- schrist „Kein Trinkwasser- anzubringe» ist. Der Aufdruck auf die Tafel muß deutlich leserlich, die Buchstaben dürfen nicht verwischbar sein. Der Stadtrvt erklärt sich zur Vermittelung der Schilder bereit., Bestellungen hierauf werden bis spätestens Ende Juli 1910 an RatSstelle, Zimmer Nr. 9, entgegengtlnömmen. Hohenstein-Ernstthal, am 15. Juli 1910. Der Stadtrat. In Hohenstetn-Srnstlhal ist eine Hebammenftelle zu besetzen. Gesuche stnd unter Beifügung der Zeugnisse bis zum 8. August 1910 an de« Stadtrat zu richten. / Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, den 12. Juli-1910. Offene Totenbettmeisterftelle. Die Stelle deS Totenbettmeisters für die hiesige Lrtnttatt-Parochie soll tunlichst bald neu besetzt werden. Neben einem Einkommen von 700—800 Mk. für pflichtmäßige Leistungen stehen dem Toten bettmeister noch entsprechende Einnahmen für freiwillige Dienste (Nufsetzen u»d Bepflanzen o»n Grab hügeln, Gräberpflege etc.) in Aussicht. Bewerber, die nicht über 45 Jahre alt, völlig gesund und im Besitze ausreichender gärtnerischer Kenntnisse und Fertigkeiten sind, wollen ihre selbstgeschriebenen Ge- suche schnellstens auf dem TrinitatiS-Pfarramt einreichen. Der Kirchen-Borstand -er Trinitatts-Gemein-e. Schmidt, Pfarrer. ASffttith über -ie Flottenpolitik. Ueber die Vermehrung der eng lischen Flotte ließ sich der Premierminister Asquith im Parlament in einer Rede aus, die stcy zu einem politischen Ereignis ausgetvachsen hat. Nicht nur stellte er die beliebten Vergleiche mit Deutschland, sondern er forderte, daß die Re gierung das Schiffsbau Programm der Welt im Auge behalten müsse. Wenn Asquith in seiner Darstellung der deutschen Flot - tenpolitik manches nur unzulänglich oder direkt unrichtig schildert, so wird er anderseits doch ihren Beweggründen nnd Zielen insoweit ge recht, als er die Notwendigkeit der Flottenbauten Deutschlands als einer „großen Weltmacht" aner kennt und zugibt, daß sie keiner Angriffstendenz dienen und sich nicht insbesoirdere gegen England richten. Wir glauben nicht, so meint die „Tgl. Rdsch.", daß die Rede Asquith ausreichen wird, um die englische Flottenpanik wegzuwischcn. Im merhin könnte sie dazu beitragen, die gröbsten Aus' schrettungen und Mißverständnisse zu mildem oder gar zu beseitigen. In diesem Sinne nehmen wir von den Darlegungen des englischen Premiermi nisters mit Genugtuung Kenntnis. Ueber den hauptsächlichsten Teil der Flotten- bcbatte meldet man aus London: Asquith verteidigte seine vorjährige Rede über das Marinebudget gegen die Angriffe Dillons. Unzweifelhaft habe im vorigen Herbst eine Vor- ausnahme von vier Schiffen des deutschen „Dreadnoughts"-Programmes in dem Sinne statt- gesunden, daß die Aufträge erteilt, das Bauma terial herbeigeschafft und vielleicht die Kiele gelegt worden seien. Das sei von niemand bestritten worden, sicherlich nicht von der deutschen Regie rung. Er habe von den Erklärungen der deutschen Regierung, wonach künftighin keine Beschleunigung mehr Platz greifen solle, gebührende Kenntnis ge- der Bauten, als die Geschwindigkeit ihrer Durch ¬ gesinnt sei als Deutschland, nocy überhaupt um üänöigung zwischen den beiden Ländern selbst jetzt , freundschaftliches Empfinden. England habe als : mögliche Ziffern für einen Vergleich mit der eigenen Stärke die „Dreadnoughts" Italiens mit in Rechnung zu ziehen. Er möchte über die my steriösen österreichischen Schlachtschiffe nicht gern viel sagen, weil die österreichische Regierung bisher nichts getan habe, um ihre Absicht in der einen oder in der anderen Richtung kund zu tun. Es könne sein, daß die österreichische Regierung in der Angelegenheit nicht vorgehen werde, aber die Regierungen wüßten aus dem, waS allgemein berichtet worden sei, daß ein „Dreadnought" oder möglicherweise mehr als einer sich in Oesterreich- Ungarn im Bau befänden. Wenn das der voraussichtliche Stand der Rech nung sei, so frage er jeden, ob das Programm für das gegenwärtige Jahr, welches England zm angegebenen Zeit 25 Dreadnoughts geben werde, ein übermäßiges sei, wenn man die Ziffern der selben Schisfsklasse berücksichtige, welche sich dann in den europäischen Gewässern befinden würden. Niemand bedauert diese Ausgabe mehr als ich, fuhr der Premierminister fort. Ich sehe so klar wie Lloyd George, daß jeder neue Dreadnought irgend ein dringendes Werk der Sozialreform zu versorgen vermag. Aber die nationale Sicherheit und Versicherung ist eine Vorbedingung aller so zialen Reformen und der öffentlichen Stabilität. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob es - nicht möglich ist, zu einer Art voll Verständigung zwischen den Nationen der Welt zu kommen, im besonderen zwischen uns und der großen befreun- i beten deutschen Nation, durch die dieser Situation das Baumaß zu verringern, so würde niemand darüber mehr erfreut sein als die britische Re gierung. Wie das Haus weiß, haben wir uns der deutschen Regierung in dieser Angelegenheit ge nähert, aber sie hat sich außerstande gesehen, irgend etwas zu tun, und sie würde nichts tun ohne einen Akt des Parlaments, welcher das Flottengesetz wi derrufe. Sie erklärt uns — ohne Zweifel voll ständig der Wahrheit gemäß, — daß sie nicht die Unterstützung der öffentlichen Meinung in Deutsch land haben würde. Es würde die britische Re gierung mit aufrichtiger Befriedigung erfüllen, wenn sie das Maß des Baues dieser notwendigen, aber höchst kostspieligen Kricgsmtttel verringern und das Geld für die Wohlfahrt und den Fortschritt des Volkes verwenden könnte. Asquith schloß: Wir würden eifrig jede Gelegenheit in dieser Rich tung benutzen. Einstweilen bitten wir das Haus, uns die notwendigen Mittel für die Sicherheit des Landes zu gewähren. (Beifall.) Nachdem sich noch Balfour, Lord Beresford und McKenna für die Vorlage, Barnes (Arbeiter partei) und eine Anzahl von Radikalen gegen die- elbe ausgesprochen haben, wurde der Antrag Dil ons auf eine Herabsetzung des Etats mit 298 gegen 70 Stimmen abgelehnt. Die Rede des Premierministers über das oeutsch- englische Wettrüsten und das Verhältnis der deut- chen Politik zur englischen wird in den Leitar- tkeln der englischen Presse natürlich auf das leb hafteste erörtert. So führt die „Times" aus, daß von größter Nichtigkeit das Eingeständnis Asquiths ist, daß Deutschland eine Beschleunigung seines Marine- cin Ende bereitet werden könnte. Ich wünschte, daß dies möglich wäre. Die deutsche Regierung hat uns mitgetcilt — ich habe mich darüber nicht zu beklagen und nichts zu erwidern —, daß ihr Borgehen in der Angelegenheit durch einen Akt des Reichstages, durch das Flottengesetz geleitet nommen. Für die Steigerung der deutschen Lei-, sprachen hätten. Für die Berechnung handle es wird, welches Jahr für Jahr automatisch weiter stungsfähgkeit komme nicht so sehr der Umfang sich nicht darum, ob Italien freundschaftlicher geht. Wenn es möglich wäre, durch eine Ver ¬ führung in Betracht. Nach Ansicht der Regierung j werde Deutschland im April 1912 gewiß oder fast , gewiß 13, möglicherweise sogar 17 „Dreadnougths" § haben. Wenn daran ein Zweifel möglich sei, so müsse man der Regierung das Recht zuerkennen, bei der Bemessung der Sicherheit mit der größeren Zahl zu rechnen, und das habe sie im vorigen Jahre getan. In diesem Augenblick seien in Eng land zehn Dreadnoughts, in Deutschland fünf kriegsfertig. Vom Stapel gelaufen seien in Groß britannien sechs, in Deutschland 5, dabei seien -zwei britische Schiffe mitgerechnet, die im nächsten Monat vom Stapel gelassen werden würden. Auf den Werften lügen in England vier, in Deutsch land drei. Nach den Informationen der Regie rung seien in Deutschland vier iveitere bestellt wor den, wenn auch wahrscheinlich bisher nur die Bau- austräge erteilt worden seien. Das sei der gegen wärtige Stand der deutschen „Dreadnoughts". Ende 1911 werde Großbritannien 16 kriegsfertige „Dreadnoughts" haben, Deutschland 11. In dem kritische» Mona, April 1912 aber würde Deutsch land 13 haben, und England, einschließlich der im vorigen Jahre bewilligten Kontingentsschiffe, 20. Im Frühjahr 1913, vielleicht schon Ende 1912, würden vier weitere deutsche Schiffe vorhanden sein, wqs den Gesamtbestand der deutschen Flotte an „Dreadnoughts" auf 17 bringen würde. England werde unter Einrechnung der fünf Schisse des Pro gramnils dieses Jahres im Frühjahr 1913 25 be sitzen. Das deutsche Programm für 1911—12 sehe vier weitere Schiffe bor, welche, wie man mmeh- ! men könne, 1913 oder 1914 fertig sein könnten, l wodurch der Gesamibestand auf 21 gebracht würde. - Das sei, wie er glaube, die absolut genaue Be- i rechnung der beiderseitigen Stärken. Zu der Ge- ! samtzahl der englischen „Dreadnoughts" müßten. aber noch zwei „Dreadnoughts" hinzugefügt wer- ! de», Welche die Kolonien in so loyaler Weise ver- i Programms vorgenoinmen hat. Deutschland kann eine „Dreadnoughts" in kürzerer Zeit erbauen, als Asquith nnd seine Kollegen glaubten. Im Jahre 1913 und 1914 wird Großbritannien nebst seinen