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ElMli. D a lkssreunö^ Telegramm.Adresse: volkssrennd Schneeberg. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. fir die könlgl.««d städtische« Lthördm dl Ä«t,GMHai«, Hartt«strin,Iohimu- Lch»^,<» ^VMlA0lült georgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, ZchwarMberg Hw. Wildenfels. Nr. 17« Der »Erzgebtrgtsche BollrfteunL" erschaut tLgltch mit Auinahm« der Lagt nach Len Sonn- und Festtagen. Abonnement vterteljährltch 1Mart8VP/ä. Inserate werden Pro SaespalteneZetle mttlOPsa., t« amtlichen Theil die S gespaltene Zeile mit SÜ Psg., Reilamen die 3 gespaltene Zeil« mit SS Pfg. berechnet; tabellarischer, außergewöhnlicher Sa» nach erhöhtem Taris. Mittwoch, den 1. August 1900 Post-ZritUngöNste Nr. 2212. Jnseraten-Annahme für die am Nachmittag erscheinende Nummer bi» vor mittag 11 Uhr. Ein« vitrgschaft für di« niichsttiigige Aufnahme der Anzeigen bez. an den vorgeschrtebencn Tagen sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben. Auswärtige Auftröge nur gegen Vorausbezahlung, giir Rückgabe eingesandter Manuskripte macht sich die Redaktion nicht verantwortlich. ......— SS. Jahrgang. Invalidenversicherung vetr Nenftadtel vr Richter. E. vr Waentig. Naumann. Königliches Amtsgericht. ! I. V.: Ass. vr Oertel, Hül'Srichter. L. Müller. Der Rath der Stadt, vr. Kretzschmar, vürgermstr. Wir machen hierdurch bekannt, daß wir den Schutz« mann Johann Hermann Werma«« in Pflicht genommen haben und dieser ab 1. August d I. al» Schutzmann hiesiger Stadt angestellt ist. Schneeberg, den 31. Juli 1900. Der Stadtrat h. I. B.r Geitner. Mit Genehmignng dir Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau haben wir gemäß ß 18 die uns nach 8 17 Ziffer 2 der Verordnung vom 30. November 18SS zur Ausführung de» Jnvaltdenverstcherung»gesetze» vom 13. Juli 1899 obliegenden Geschäfte der Einziehung von Versicherungsbeiträgen für Versicherte, die keiner der in 8 166 ^dr» angeführten Gesetze» gedachten Kaffen angehören, der hiesigen Ortskra«ke«kasse über tragen, wa» hierdurch den betheiligten Arbeitgebern und Arbeitnehmern bekannt gegeben wird. Neustädtel, am 27. Juli 1900. Ws n Die 8. Theiilzahltrng der Gtadtanlage« und der U k. s. Termin Grnrr-stener sind am 1. August IW« f»MO und spätesten» bi» zum 15. August 1900 an unsere Ste»erei««ahme zu entrichten. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt Mahmmg bezw. Zwa«gSvollstr<ck»«g auf Kosten der Säumige«. Aue, am 27. Juli 1900. Verordnung, die Außerkurssetzung der Reichs-Goldmünzen zu fünf Mark betr., vom 25. Juli 1900. Nachdem drr Bund smth laut der unter O rachstehenden Bekanntmachung vom 13. Juni d I. die Außerkurssetzung drr ReichS-Goeomünzen zu fünf Mark vom 1. Oktober 1900 ab mit einjähriger EinlösungSfrist angeordnet hat, werden sämmtliche Staatskassen hierdurch angewiesen, im Sinne dieser Bekanntmachung schon von jetzt ab zu vir» fahren. Die eingehenden Reich»'Goldmünzen zu fünf Mark sind daher von diesen Kaffen nicht mehr al» Zahlungsmittel zu benutzen. Auch find diese Münzen jeder Zeit auf Er fordern gegen andere» Geld umzutauschen. Die zur Einlösung kommenden Stücke sind, insoweit fie nicht bei den Oberpost« kaffen umgewechselt wer dm können, 1. von denjenigen Kaffenstelle«, die nicht unmittelbar Ueberschüsse an die Finanzhauptkaffe einliefern, bet der letzteren oder einer unmittelbar Ueber- schüffe einliefernden Kaffe gegen andere» Geld umzuwechseln, 2. von den unmittelbar Ueberschüsse an die Ftnanzhauptkaffe einliefernden Kaffen aber mit zu den Einlieferungen an die Finanzhauptkaffe zu verwenden. Dresden, den 25. Juli 1900. Sämmtliche Ministerien. Schurig, v. Metzsch, v. d. Planitz, v. Watzdorf. Für den Minister de» Kultus und öffentlichen Unterrichts. Johauugeorgeustadt. ANW"?'MÄL von jeder Einheit bi» längstens den 15. August 1900 i« de« St««de« von 8—IS Uhr Vormittag» bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung an unlere Stadtsteuer« Einnahme (Kirchgaffe Nr. 157 Hinterhaus, Eingang von der Wellergaffe) zu entrichten. Johanngeorgenstadt, den 28. Juli 1900. Der Stad trat h. Müller. sechzehnten Division Gelegenheit, sich besonder» au»zuzetch« nen. Die Friedenspolitik, die seit dem Italien verfolgte, bewahrte ihn davor, noch einmal in» Feld zu ziehen, aber al» Kronprinz de» neugegründeten Königreich» arbeitet« er zu dessen Wohle eifrig und erfolgreich an der Umbildung de» italienischen Militärwesen» mit. Am 9, Januar 1878 bestieg er nach dem Tode seine» Vater» Vietor Emanuel den Thron, allein schon vorher hatte er den Grund zu den innigen Beziehungen gelegt, die heut« zwisch«n dem Berliner Hof und dem Qutrinal herrschen. Gewiß habe« die Politik, da» wohlverstanden« Jntereffe der Nattonen und die Einsicht ihrer StaaSmänner Deutsch, land und Italien zu einander geführt. Fürst Bismarck, der eigentlich« Begründ« de» Dreibunde», betont« -«le-entlich, daß di« verwandschaftlichen B«zi«hungtn d« Dynast««« im L«ben drr Böcker in der Gegenwart nicht mehr da» Gewicht haben, wie in früheren Zeiten, aber FLrst VAmarck machte auch krt« Hehl daran», welchen Werth in d« Politik di« Jmpo«d«abilte» d« Volksseele haben. Ei« solche» Im« Die Ermordung des MnigS vo« Italien. Wie ein Bl'tz auS heiterem Himmel kam gestern die «schütternde Kunde, daß König Humbert einem fluchwür« Ligen Meuchelmord zum Opfer gefallen ist. Zweimal be reit» h rtten verruchte Mord gesellen dem italienischen Staat», oberhaupte nach dem Leben getrachtet und nun ist dem dritten sein furchtbare» Vorhaben gelungen; eine frevle Mörderhand hat der segensreichen Regierung und de« Le hen König Humberts ein Ziel gesetzt. Ein Schrei der Ent- rüstung geht durch die ganze eivtlisirte Welt. König Humbert, mit seinem vollen Namen Rainer Karl Emanuel Johann Ferdinand Eugen Humbert, d« am 14. März 1844 in Turin geboren wurde, hat an den Kämpfen d« italienischen Patttoten, die ihr Vaterland au» tiefer Zerrissen heit zur Emigk«it fühtt«n, in seiner Jugend lebhaften An theil -««ommen. Schon den italienischen Feldzug von 1859 machte er al» Hauptmann mit, und bei Custozza im Jahre 186» fand « al» Generalleutnant und Commandeur der ponvembtle ist zweifello» die Freundschaft zwischen zwtt Herrscherhäusern, di« von thrrn Völkern -«liebt und verehrt werden; den Grund zu jenen engen persönliche« Beziehung«» ab«, di« di« Häus« Savoyen undHohenzoll«r« gegenwärtig on banden, har Humbert gelegt, al» «, «och Kronprinz, im Juni 1872 mit sein« Gemahlin, d« schönen Köni-tt» Margherita, zur Taufe d« jüngsten Schwester unsere» Kaiser», Prinzessin Margarethe, nach Potsdam kam G« enge« Band d« Freundschaft schlang sich seitdem um ihn und Kais« Wilhelm II. Die wiederholt«« Besucht, die di« b«id«n H«rrsch« «ina«d« in ihren Ländern machten, find dessen unwiderlegliche Zugnissr. De»haib empfinden wir in Deutschland auch den Verlust, den jetzt Italien «leidet, so besonder» schmerzlich mit d« vttbündeten Natton. Da» italienische Volk fi«ht trauernd an der Bahre de» schmählich htngemordttm geliebten Herrscher». Denn er war, mochten gleich politische Parteien zur Regierung ost im Gegen satz stehen, aufrichtig -«liebt. Unermüdlich hat«, ohne persön lichen Neigungen od« Liebhabereien Einfluß auf sein« Re» Zohaungeor-eufta-t. «L" ' 1 ., alle in den Vorjahren impfpflichtig gewesenen, jedoch «egen Krankheit od« au» sonstigen Gründen nicht zur Impfung gelangten Kind«, 2 ., alle im Jahre 1899 geborenen Kinder. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen finden im kleine« Nathhaussaake hier statt. Mittwoch, de« 8. A«g«st vo« Nachmittags S Uhr a« werden die impfpfltchtigen Kinder, deren Familiennamen mit den Buchstaben bi» M anfangen und Do««erStag, de« S. A«g«st vo« Nachmittags L Uhr a« die Kinder, deren Familiennamen mit den Buchstaben Zs bis L beginnen, geimpft. Der RevifionStermin für jeden Impfling wird vom Jmpfarzt« im Impftermine bestimmt werden. Die Etter« und Erzieher d« impfpfltchtigen Kinder werden hiermit aufge- fordert, mit Letzteren in den anberaumten Impfterminen, sowie zu den RevifionSterminen zu erscheinen od« die Befreiung von der Jmpfpflicht durch ärztliche» Zeugniß «achzuweisen. Wir bemerken schließlich, daß sämmtliche öffentliche Impfungen auf öffentlich« Kosten vorzunehmen find, u, d daß Eltern und Vormünder, d.ren Kind« und Pflege befohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung entzogen werden, «ach de« gesetzliche« veftimmrmge« mit Geldstrafe dtS z« SV Mk. oder mtt Haft dis z« 8 Tage« Johanngeorgenstadt, am 30. Juli 1900. Rahrisch. Mittwoch, am 1. A«g«st d. I, Nach«. 2 Uhr gelangt m Neustädt l 1 Billard mtt Zubehör meistbietend gegen sofortige Baarzahlung öffentlich zur Ver steigerung. Bieter sammeln sich das. in Körner'» Restauration. Schneeberg, am 28. Juli 1900. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. H 1015/00 AnesthouSinsvektor Kühn. OeffenMche Sladtverordueten-Sitzung z« Aue Donnerstag, den 2. August 1900, nachmittags 5 Uhr im Stadthemse. Bekanntmachung. Auf Grund de» Artikel» I Abs. 2 de» Gesetze», betreffend Aenderungen im Münz- w sen, vom 1. Juni 1900 (Reichsgesetzblatt S. 250) hat der BundeSrath die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: 8 i. - " - Vom 1. Oktober 1900 ab gelten die Reich» - Goldmünzen zu fünf Mark nicht mehr al» gesetzliches Zahlungsmittel. ES ist von diesem Zeitpunkte ab außer den mit Ler Einlösung beauftragten Kaffen Niemand verpflichtet, diese Münze in Zahlung zu «ehmen. 8 2. Bis zum 30. September 1901 werden ReichS-Goldmünzen zu fünf Mark bei den Reichs- und Lande-kaffen zu ihrem gesetzlichen Werthe sowohl in Zahlung genommen als auch gegen RetchSmünzen umgetauscht. 8 3- Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (8 2) findet auf durch löcherte und and«» als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. Berlin, dm 13. Juni 1900. Der Reichskanzler. Jo Vertretung: Freiherr von Thielmann. Dle diShengen Fnedensr»cht« für den Bezirk Johanngeorgenstadt, Ju«el mit Henneberg, Steinl ach mit Sautchwemme und Wit tgSthal Herr Kaufmann Karl Ottomar Herberge? hier und für den Bezirk Breitenbrunn, Bceitenhof und Steinheidel mit Erla brunn, Fällbach und Georgenthal Herr Gemeindevorstand Karl Anton Weidauer in Breitenbrunn sind von dem König!. Justizministerium anderweit zu Friedensrichtern für die bezeichneten Bezirke auf die Zett di- 30. September 1903 ernannt worden. Johanngeorgenstadt, den 28. Juli 1900.