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WWEnWerAnzeiM Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdors, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdors, Meinsdorf rc. Der.Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit d<m Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts stellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriefträger entgegen. Ai etlage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigen gebühr für die 6gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Die 2gespaltene Zeile im amtlichen Teil 50 Pfg. Anzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt cingesandtet.Mannskripte macht sich DGTGTGTGGGGTGGGTGGGGGGTGGGTGTGDGTTGTTGGT die Redaktion nicht verbindlich. GGTTTGGGTGTGGDGTDGTGGGGGGGTGGGG^GGGKGDDDL N?, ^.25, Fernsprecher Nr. 151. WIM Dienstag, den 3. Juni 1913. B-schSDM« B°h»str-b- 3. 40. Jahrgang Zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung ist bis zum 30. Juni 1913 der 2. Termin Gemeindeeinkommensteuer zn bezahlen. Hohenstein-Ernstthal, am 2 Juni 1913. Der Stadtrat. Die Grasernte in den Gräben der äußeren Bismarck-, Hüttengrund-, Tal- und der Nutzunger Straße bis zur Stadtgrenze, am Lässig- und am Rabisborne und in den Langenbcrger Anpflanzungen sowie die Obsternte an der äußeren Dresdner Straße bis zur Stadtgrenze, an den Wegen nach dem Neustädter Schießplätze, am früheren Neustädter Teichplatze, an der äußeren Bismarck-, Langenberger- und der Oststraße von der Nutzunger Straße bis zur Einmündung in die Dresdner Straße sollen verpachtet werden. Angebote werden bis zum 7. Juni 1913 im Nuthause, Zimmer Nr. 16, entgegengenommen. Hohenstein-Ernstthal, am 2. Juni 1913. Der Stadtrat. Städtische Sparkaffe Hohenstein-Ernstthal. Verkehr im Monat Mai 1913. 753 Rückzahlungen in Höhe von 167482 53 H 1160 Einzahlungen in Höhe von 156973 „ 34 „ Mehr-Rückzahlungen 10509^// 19^ Das Einlagen-Guthabcn betrug Ende 1912 10689661.3« 09 H Mehrcinzahlungen Januar bis April 70390 „ 05 „ Einlagen Guthaben Ende Mai 10749541 95 H Der Gesamt-Umsatz betrug 456115^4 23H Eröffnet wurden 88 und erloschen sind 102 Konten. Einlagen-Zinsfuß 3'/2°/<>. Tägliche Verzinsung. Sperrungen gegen Kontrollmarken. Gemeinde-Giro-Vcrkehr. Ausleihungen gegen Hypothek und Lombard. Geschäftszeit: vorn:. 8—12 u. nachm. 2—5 Uhr, vor Sonn-u. Festtagen ununterbrochen v. 8—2 Uhr. Geschäftszimmer: im Stadthause am Neumarkt. Jie deutschen Fürsten 1888 und M3. Zum nahen Regierungsjubiläum des Kai sers wollen bekanntlich alle deutschen Fürsten am 16. Juni in Berlin sein. Das ist das zweite Mal, daß alle Herrscher sich persönlich nm den deutschen Kaiser versammeln wenden, nur der hochbetagte Herzog Georg von Sach sen-Meiningen wird durch den Erbprinzen Bernhard vertreten. Das erste Mal, daß ein solches Beisammensein stattfand, war die Er öffnung des Reichstages am 25. Juni 1888. Bei der Kaiserproklamation in Versailles am 18. Januar 1871 waren wohl alle Fürsten vertreten, aber nicht alle zugegen. Die Veränderungen, die in den verflossenen Jahren seit 1888 eingetreten sind, sind die nachstehenden: Dem Prinz-Regenten Luitpold von Bayern ist 1912 sein Sohn Ludwig ge folgt; dem Könige Albert von Sachsen folg ten sein Bruder Georg und sodann 1904 sein Neffe König Friedrich August III.; König Ka rol l. von Württemberg erhielt 1891 zum Nach.olger den heutigen König Wilhelm II.; im Großherzogtum Sachsen-Weimar kam 1901 der Großherzog Wilhelm Ernst nach seinem Großvater Karl Alexander zur Regierung; in Baden starb Großherzog Friedrich 1., der Schwiegersohn des alten Kaisers, 1907, sein Nachfolger ist sein Sohn Friedrich II.; im Groh Herzog mm Hessen folgte Großherzog Ernst Ludwig 1892 seinem Vater Ludwig IV.; in Oldenburg folgte 1900 Großherzog Friedrich August seinem Vater Peter, in Mecklenburg- Schwerin Großherzog Friedrich Franz !V. 1897 seinem gleichnamigen Pater und in Meck- lcuburg-Strelih Groscheozog Adolf Friedrich 1904 seinem Vater Friedlich Wilhelm. Im Herzogtum Braunschweig wurde 1907 Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg zum Regenten für den verstorbenen Prinzen Albrecht von Preußen gewählt; in Sachsen-Meiningen regiert Herzog Georg (geboren 1826) auch heute noch (seit 1866), in Sachsen-Altenburg folgte 1907 Herzog Ernst II. seinem gleich namigen Oheim, in Sachsen-KoburgGotha 1900 Herzog Karl Eduard seinem Oheim Al fred, dessen Vorgänger Herzog Ernst II-, der 1888 in Berlin eintraf, gewesen Ivar. In An halt folgte 1904 Herzog Friedrich II. seinem gleichnamigen Vater. Die beiden Fürstentümer Schwarzburg wurden 1909 nach dem Tode des Fürsten Karl Günther von Sondershausen un ter dem Szepter des Fürsten Günther von Rudolstadt vereinigt, der dort 1890 seinem Vet ter Georg gefolgt war. Im Fürstentum Wal deck iibernahm 1893 nach dein Tode sei nes Vaters Georg Vittor Fürst Friedrich die Negierung. In Reuß ältere Linie besteht für den kranken Fürsten Heinrich XXIV., der 1902 seinem Vater Heinrich XX. gefolgt war, die Vormundschaft des Fürsten Heinrich XXVII. Reuß j. L., der in diesem Jahre nach dem Tode seines Vaters Heinrich XIV. den fürst lichen Thron bestiegen hat. In Schaumburg- Lippe folgte Fürst Adolf seinem Vater Georg 1911, in Lippe-Detmold Fürst Leopold IV. seinem Vater, dem Gras-Regenten Ernst. Die präsidierenden Bürgermeister der Hansastädte sind: Dr. Schröder in Hamburg, Dr. Bark hausen in Bremen, Eschenburg in Lübeck. Diese Posten sind seil 1888 infolge Todesfalls wiederholt neu besetzt worden. Mit Ausnahme des Herzogs Georg von Sachsen-Meiningen lebt also kein regierender Fürst mehr, der 1888 zur Seite des Kaisers im Weißen Saale im Berliner Schlosse stand. Aehnlich steht es in den europäischen Staaten. England hat seitdem zwei Thronwechsel erlebt, in Spanien ist der 1888 zwei Jahre alte Kö nig Alfonso mündig geworden, Italien harte zwei Thronwechsel, Rußland einen. In Oester reich-Ungarn regiert heute wie damals Kaiser Franz Joseph, ebenso in Rumänien König Karl, in Bulgarien König (damals Fürst) Ferdinand und in Montenegro König (damals Fürst) Nikolaus. Griechenland, Belgien, die Niederlande, Schweden hallen einen, Dänemark hatte zwei Thronwechsel. Zer WeWeilW in der Kommisfinn. Die Budgetkomm^sfion des Reichstages be schloß am Sonnabend bei fortgesetzter Bera tung des Entwurfs über den einmaligen Wehr beitrag, die Steuerpflicht der Fürsten im Ge setze festzulegen, obwo' l vorher der Schatzsekre tär wie der Staatssekretär des Reichsjustiz amts eindringlich vor der Aufnahme einer solchen Bestimmung in das Gesetz gewarnt hatten. Ein konservatives Mitglied begründete in eingehenden staatsrechtlichen Ausführungen die Steuerlreiheit der Fürsten. Man müßte einen Unterschied zwischen direkten und indirekten Steuern machen; von den ersteren seien die Fürsten zweifellos befreit. Ein Zentrumsred ner bestritt wiederholt die Steuerfreiheit der Fürsten. Man dürfe nicht Souveränität und Absolutismus verwechseln. Der Fürst unter stehe der Steuerhoheit seines Landes, weil er nicht identisch mit dem Staat sei. Das sei auch in den Steuergesetzen einzelner Bundes staaten festgelegt. Im Reiche seien die Fürsten nicht souverän. Ein Bedürfnis für die Auf nahme einer besonderen Bestimmung im Gesetz liege jedoch nicht vor. Ein vollsparleiliches Mitglied will zwar nicht alle juristischen Aus führungen der Gegner der fürstlichen Steuer freiheit unterschreiben, bestreitet die behauptete Steuerfreiheit aber entschieden. Der sozialdemo kratische Antrag sei nicht praktisch, weil damit der Reichstag seinen grundsätzlichen Stand punkt preisgeben würde, wonach die allge meine Steuerpflicht der Fürsten besteht. Die Ausnahmen bei Kronvermögen, Krondotatio nen und Zivillisten sind berechtigt, weil diese Vermögen und Einkommen für öffentliche Zwecke verwendet werden. Auf einen Widerspruch zwischen den Aus führungen des preußischen Finanzministers und des Schatzsekretärs weist ein anderer Volkspar teiler hin. Der Minister hatte ausdrücklich er klärt, daß die Steuerpflicht eintrete, wenn nicht ausdrücklich die Steuerfreiheit festgestellt werde. Ein Sozialdemokrat erwähnt, daß seine Freunde zum Teil gegen den Antrag der eigenen Frak tion Bedenken gehegt hätten. Nach den Er- tlärungen der Regierungsvertreter müsse nun aber unter allen Ilmständen etwas im Gesetz zum Ausdruck kommen, weil sonst die Erklä rungen der Regierungsvertreter als Quelle der Rechtsforschung wirken würden. Die staats rechtlichen Ausführungen der Regierungsver treter seien nicht beweiskräftig. Der Staatssekretär des Neichsjuftizamts legt den Standpunkt der verbündeten Regierungen noch einmal dar. Die Ausführungen des Preu ' ischcn Finanzministers bewegen sich durchaus in der Linie der heutigen Haltung der ver bündeten Regierungen. Der Landesherr fei das -Oberhaupt des Staates, und in ihm ver körpere sich die Staatsgewalt, und das sei für Deutschland eine geschichtlich erwachsene Tat fache. Dieser Grundsatz sei auch durch die Einführung der Verfassung in den Einzelstaa ten nicht geändert worden. Der Artikel 50 der preußischen Verfassung beziehe sich nicht auf den König. Als das Reich gegründet wurde, wurde als selbstverständlich angenommen, daß die Rechte der Fürsten, wie auch die anderen Verhältnisse der Bundesstaaten nur insoweit eingeschränkt werden, als dies ausdrücklich aus gesprochen wurde. Bei Erbschaftssteuer und Zuwachssteuer sei man im Zweifel über den Charakter der Steuer gewesen und habe des halb ausdrücklich einen Satz ausgenommen. Hier aber handle es sich zweifellos um eine direkte Steuer, und darum halten die verbün deten Regierungen fest an dem allgemeinen staatsrechtlichen Grundsatz der Steuerfreiheit. Ein.Zentrumsredner möchte die Steuer pflicht festgestellt wissen, weil im Falle eines geringen Aufkommens an Steuern von den Fürsten gegen diese eine Hetze entstehen würde. Der Schatzsekretär wünschte, die praktischen Ge fichtspunkte in den Vordergrund zu stellen, die prinzipiellen Fragen nur soweit wie nötig. Wertzuwachs- und Erbschaftssteuer würden von der Regierung als indirekte Steuern ange'ehen. Im Einzelnen könne er noch nicht angeben, nne die Fürsten sich einschätzen wollen, wenn sic die Bestimmungen des Gesetzes zugrunde legen. Soweit unter Kronvermögen Staatsver mögen verstanden sei, könne eine Steuer nicht erhoben werden. Der Begriff Kronvermögen sei aber verschieden; der Reichstag könne ja seine Auffassung in dem Bericht niederlegen. Man müsse doch hier die prinzipielle Frage nicht zur Entscheidung bringen. Auf Anregung von verschiedenen Seiten des Hauses erwidert der Schatzsekretär, auch e-c glaube, daß das Vermögen der Landes fürsten überschätzt werde, und daß vielleicht später die Meinung aufkomme, sie HÄten ihr Vermögen zu niedrig eingeschätzt. Er glaube aber nicht, daß das durch die Festsetzung der Steuerpflicht beseitigt werden könne. Selbstver ständlich werde ein Fürst für einen außerhalb seines Landes liegenden Besitz auch eine Ein schätzung vornehmen. Die Sozialdemokratie zieht ihren Antrag z u r ü ck und beantragt dafür: Der Bundesrat bestimmt die für die Erhebung des Beitrages der B u n d e s f ü r st e n z u st ä n d i g e Ne tz ö r d e. Ein nationalliberales Mitglied würde einen erheblichen Schutz der Bundesfürsten ge gen gehässige Angriffe darin sehen, wenn ihr Vermögen ebenfalls amtlich eingeschätzt würde. Entgegen dem Vorredner wünschte ein volks parteiliches Mitglied eine Feststellung der Rechtsfragen. Gleichzeitig müßte aber festge stellt werden., daß das Krongut nicht unter das fürstliche Vermögen falle, denn man könne unmöglich Parks, Theater usw., die große fürstliche Zuschüsse erfordern, als Vermögens werte rechnen. Gegen den Vorschlag, Auslän- üer im Falle längeren Verweilens im Reiche zu dem Wehrbeitrag mit heranzuziehen, erhebt ein Regierungskommissar Bedenken. Darauf wird der sozialdemokratische Antrag gegen die Stimmen der Konservativen und Na tionalliberalen angenommen. Mittwoch Fort setzung der Beratung; vorher besondere Be sprechung von Fraktionsmitgliedern mit dem Schatzsekretär über die Skala des Wehrbeitrags. Der Wkansrieden ist zwar von den verbündeten Balkanstaalen im Präliminarvertrage nur unter Vorbehalt abgeschlossen worden, wird aber angesichts der Einmütigkeit der Mächte allgemein für gesichert angesehen. Den englischen Staatssekretär k es Auswärtigen Grey, dem ein unbestrittenes Ver dienst an dem Zustandekommen des Vorsne dens gebührt, feiern die Londoner Blätter in überschwenglichen Worten als den Friedens macher. Aber auch im ganzen übrigen Europa werden seine Bemühungen anerkannt und cs fe lt nirgends an Worten aufrichtigen Dankes. Es verdient noch hervorgehoben zu werden, daß die englische Presse auch den Mächten des Dreibundes Gerechtigkeit widerfahren läßt, in dem sie hervorhebt, daß Staatssekretär Grey der Schwierigkeiten nicht so schnell Herr ge worden wäre, wenn ihn nicht die Loyalität der Dreibundmächte in seinen Bemühungen unterstützt hätte. Montenegro ist, wie sein Vertreter bei der Unterzeichnung des Vorfriedens erklärte, von den Bedingungen unbe'riedigt und erwartet Ersatz für Skutari durch territoriale Eunch-i- digungen in Albanien. Auch der griechische und der serbische Bevollmächtigte machten Ans stellungen; nur der bulgarische Bevollmächrigte Dr. Danew gab einen Ausblick aus die Seg nungen der friedlichen Zukunft des Balka is. Mit Bulgarien werden Serbien und Grie chenland Verhandlungen über dkc Beuteteilung beginnen. Da die Mächte hinter den Balkan staaten stehen und ernsthaft die Wiedereröff nung von Feindseligkeiten hintanzustellen be strebt sind, so erwartet ma« in weiten Kreisen den bärigen endgültigen Fricdensschluß. Der Balkanbund hat aber seinen Riß weg und wird sich schnell in Wohlgefallen auflösen. Eventuell soll ein Schiedsgericht die letzte Ent scheidung treffen. Tagedgeschichte. Fürstcnbegegnungcn. Die Zusammenkunft von Berlin, aus der die drei mächtigsten Herrscher der Welt sich die Hände drückten, wird in einem der „Magd. Ztg." von besonderer Seite zugegangenen Ar- tilel als der Ausgangspunkt einer Friedens periode bezeichnet, die nach dem endgültigen Balkanfriedensschluß eiutreten wird. Unser Bot schaster in London nannte den Berliner Besuch des englischen Königspaares vielsagend ein Er eiguis. Nach Mitteilungen Wiener diplomati scher Kreise ist man auf deutscher Seite eifrig lemüht, den Ausvruch von Feindse igkeiten zwischen Bulgarien und Serbien zu verl indern. Auch in Belgrad mehren sich die Stimmen, die mit der Möglichkeit eines .riedlichen 'er hisch-bu'garischen Ausgleichs rechnen. Die An kündigung, das: im Lause dieses Moua.S ii Kiel eine Begegnung zwischen innerem Kaiser und dem italienischen Königspaar statüindcn wird gelegentlich des Gegenbe uches des le tereu in Stockholm kling: nicht unwayr.chein lieh und wäre sehr erfreulich. Ein Besuch des Königs Georg von Euchand neim Zaren ist im Juni dagegen kaum zu erwarten, da im letzten Drittel dieses Monats der Präsident