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1261 Dresdner WMmml. königlich Sächstsehev Sta<rtsMrzeigev. schäft« lktien« Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 47. r» Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <r Freitag, 26. Februar 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Troße Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mar! vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zelle kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größer« Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Telle 60 Pf., unter dem RedaktionSstrich (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermäßigg. auf Geschästsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. r von Insel- Ligen-- Amtlicher Teil. schäft- lktien- >07. rs.5» Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Oberbürgermeister vr. Dittrich in Leipzig zum Mitglieds des Disziplinarhofs und den Oberbürgermeister vr. Sturm in Chemnitz zum Mitgliede der Disziplinar- lammer, je auf die Zeit von fünf Jahren, zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Privatus Scheunert in Hainichen das Albrechts- lreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben dem Bäckermeister Theodor Ernst Lobbes in Rothschönberg das Prädikat „Hoflieferant Sr. Majestät des Königs" Allergnädigst zu verleihen geruht. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Amtsgerichtsrat vr. Alexander Hermann Lessing in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen Stanislausorden 2. Klasse annehme und trage. das 52.95 1^84 64.79 23.34 41.45 34.30 58.15 32.45 40.33 52.12 >3.15 >5.90 19.05 13.68 >5.37 3- >7.63 >2.38 >5.05 9.03 1.75 8.30 6.51 6^49 3 — Z.3v 3.82 r 12 7.69 t.43 1.01 1.67 >.18 >.77 >63 !.0S >.72 .29 .43 .97 66 .63 8S 78 Die Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesellschaft „Victoria" in Berlin hat als Hauptbevollmächtigten für das Königreich Sachsen gemäß § 115 Absatz 2 des Reichs- gesctzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 Herrn F. A. Paul Wagner mit dem Wohnsitze in Dresden bestellt. 20IIIL. Dresden, am 19. Februar 1909. 1277 Ministerium des Innern, Abteilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 26. Februar. Se. Majestät der König stattete gestern nachmittag dem Staatsminister vr. Grafen v. Hohenthal und Bergen, Exzellenz, in der Klinik des Hofrats vr. meck. v. Mangoldt einen Besuch ab. Heute vormittag nahm Allerhöchstderfelbe militärische Meldungen, sowie die Vorträge der Herren Staatsminister entgegen und wird nachmittags 4 Uhr das Asyl für obdachlose Männer auf der Käuffcrstraße besichtigen. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. Lberverwaltungsgericht. Der jetzige Rechtsanwalt vr. K. nm früher besoldeter Stadtrat in Annaberg und erhielt, als er nicht wieder gewählt worden war, die Hälfte seines zuletzt be zogenen Jahresgehalts als Pension zugebilligt. Er beanspruchte aber außerdem noch die Hälfte derjenigen Remuneration, die er als Vorstand des städtischen Eichamts zu beziehen hatte. Mit diesem Anspruch vom Verwaltungsgericht abgewiesen, hat er Be rufung eingewendet und nach vorgängiger mündlicher Verhand lung eine ihm günstige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts erzielt. In der Urteilsbegründung ist vom Gerichtshof u. a. fol gendes ausgesührt worden: Der § 86 der Revidierten Städte ordnung gebe den nicht wiedergewählten besoldeten Ratsmitgliedern einen gesetzlichen Anspruch auf Pension in Höhe der Hälfte ihres seitherigen Diensteinkommens. Dieser Pensionsanspruch sei ein wesentlich anderer als derjenige, der im § 95 der Revidierten Ltadteordnung und im Zivilstaatsdienergesetz geregelt sei. Die Pension auf Grund von § 86 müsse, während in den anderen Fällen Pension nur für den Eintritt eines gewissen höheren Alters oder der Dienstunsähigkeit des Beamten vorgesehen und in ihrer Höhe durch die Dienstdauer wesentlich bestimmt fei, ohne Rück- sicht aus diese Umstände schon wegen der Tatsache der nicht wieder erfolgten Wahl und in einem ganz allgemein festgelegten Umfange gewährt werden. Sie diene aber auch im Gegensatz zu jenen Fällen nicht bloß der Fürsorge für die Beamten, sondern auch dem Interesse der Gemeinden, insofern sie die Beamten in den Stand setzen solle, während ihrer Dienstzeit ihre Geschäfte möglichst unabhängig und fachlich zu führen. Zu diesen Unter schieden trete noch eine Verschiedenheit in der Berechnung hinzu. Während nämlich nach der Sprache deS sächsischen Gesetzgebers in der Regel als Diensteinkommen der feste bare Gehalt zu gelten habe, gehe aus den ständischen Verhandlungen über die Revidierte Städteordnung hervor, daß im Z 86 das Wort Liensteinkommen in einer weiteren Bedeutung gebraucht sei und außer dem Gehalt auch anderes dienstliches Einkommen um- sasse. Nun sei aber die Eichamtsremuneration für den Kläger ein Dienstbezug gewesen; denn nach K 9 der sächsischen Ver ordnung vom 11. August 1871 zur Ausführung der Deutschen Maß- und Gewichtsordnung bestehe das kommunliche Eichamt aus einem Mitglied der Gemeindebehörde als Vorstand, einem Stellvertreter und einem oder mehreren Eichmeistern. Der Kläger habe daher nur in seiner Eigenschaft als Natsmitglied zum Eichamtsvorstand bestellt werden können. Mithin habe für ihn dieses Amt eine dienstliche Funktion, die damit verbundene Vergütung aber einen Dienstbezug und sonach einen Teil seines seitherigen Diensteinkommens im Sinne von § 86 der Revidierten Städteordnung gebildet. Deutsches Reich. Bom Reichstage. Sitzung vom 25. Februar 1909. Am Bundesratstische niemand. Präsident Graf Stolberg eröffnete die Sitzung um2Uhr 9 Minuten. Zunächst wurden Petitionen erledigt, welche die Petitions kommission für ungeeignet zur Erörterung im Plenum erachtet hat. Sodann wurde die erste Beratung über den Antrag der Polen betreffend die „Freiheit des Grundeigen tumerwerbs" fortgesetzt. Abg. Graf v. Westarp (kons.): Der Antrag spricht nicht ganz das aus, was er aussprechen will. Der zweite Teil will das Ansiedelungsgesetz von 1904 und 1908, in dem das Enteignungs recht ausgesprochen wird, ausschalten. Selten habe ich eine so haltlose Behauptung gehört wie die, daß wegen des Glaubens bekenntnisses irgend jemand irgendwie in seiner Bewegungsfreiheit beschränkt wird. (Sehr richtig! rechts, Lachen bei den Polen und im Zentrum.) Diese Behauptung bewegt sich auf demselben Boden, wie die polnische Agitation überhaupt. Sie (zu den Polen) wollen die Eingesessenen der Provinz Posen glauben machen, als sei polnisch katholisch und deutsch evangelisch. Da durch wird die Situation nur unklar gemacht. (Sehr wahr! rechts.) Von einer polnischen Nationalität zu reden haben die Polen kein Recht. In der Reichsverfassung steht nichts von der Unverletzlichkeit des Eigentums und die preußische Verfassung geht den Reichstag nichts an. Ein Verstoß gegen das Reichsrecht be steht nicht, wohl aber würde durch Annahme des Antrags ein verfassungswidriger Eingriff in die preußische Gesetzgebung ver übt werden, und dem widerstreben wir auf das entschiedenste. Der preußische Staat ist zu seinen bedauerlichen Maßnahmen ge zwungen worden. (Widerspruch bei den Polen.) Durch un artikulierte Laute widerlegen Sie mich nicht! Seit Jahrzehnten boykottieren Sie alles Deutsche und streben ein polnisches Reich an. (Lachen bei den Polen und im Zentrum.) Die Ver antwortung für die gegen Sie gerichteten Gesetze haben Sie selber zu tragen; sagen Sie sich los von der großpolnischen Agitation — nicht nur im Reichstag, sondern auch in den Volks versammlungen und in der Presse —, dann erst haben Sie ein Recht, sich über Härten zu beklagen. Leider haben die drei frei sinnigen Fraktionen sich für den Antrag erklärt trotz des ver edelnden Verkehrs im Block. (Anhaltende, schallende Heiterkeit.) Ich bitte namens der konservativen Fraktionen, den Antrag ab zulehnen, um der deutschen Bevölkerung draußen den Rücken zu stärken. (Lebhafter Beifall rechts. Zischen bei den Polen.) Abg. Vr. Heinze (nl): Die in dem Antrag gewünschten Zu stände bestehen heute schon, seine Bedeutung liegt darin, daß er darauf abzielt, die Politik der preußischen Regierung unmöglich zu machen. Wir bedauern die Härten der bezüglichen Gesetze aber wir müssen die preußische Politik in den Ostmarken billigen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. (Beifall.) Abg. vr. Böhme (wirtsch. Vgg): Würde es sich um ein religiöses Ausnahmegesetz handeln, so würde ich den Antrag freudigst unterstützen. Darum handelt es sich hier aber nicht. Die staatsbürgerlichen Pflichten werden von den Polen in keiner Weise erfüllt. Während sie von Terrorismus sprechen, terrorisieren sie ihre Landsleut» aufs schlimmste. Die Polen sollten der preußischen Politik, namentlich derjenigen Friedrichs des Großen, dankbar sein, daß sie wieder zu menschenwürdigen Zuständen ge kommen sind. (Ruf bei den Polen: Blödsinn! Verlogener Bursche!) Daß der Bundesrat dem Anträge zustimmen und damit der preußischen Politik die Hände binden wird, glaubt die polnische Fraktion selbst nicht. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall.) Abg. Graf Praschma (Z): Kennt Graf Westarp nicht die Stimmen der Treiber in der Ostmarkenpolitik, die offen heraus sagen, daß man die Katholiken aus der Provinz Posen heraus schaffen will, weil sie nicht für die Germanisation geeignet sind? Wir wollen der preußischen Politik geben, was sie braucht, diese Gesetzgebung halten wir aber für unzweckmäßig. Abg. Seyda-Wreschen (Pole): Unser Antrag will, ent sprungen aus der Notwendigkeit des Tages, die schrecklichen gegenwärtigen Zustände nach Möglichkeit beseitigen. Durch seine Annahme greifen Sie keine Verfassung an. Sie tragen viel mehr zur Aufrechterhaltung der Reichsverfassung bei. Die Maß nahmen gegen die Ansiedelung der Polen verstoßen nicht nur gegen das Zivilrecht, sondern auch gegen das Strafrecht. Wenn vr. Böhme von uns als von einer tiefer stehenden Rasse spricht, so erwidere ich auf diese Beleidigung nichts, weil Leute, wie Hr. vr. Böhme, uns nicht beleidigen können. (Glocke.) Vizepräsident vr. Paasche ruft den Redner zur Ord nung. Abg. Seyda (schließend): Es klingt wie Hohn und Spott, wenn von un« Dankbarkeit für die preußische Politik erwartet wird. Zwei stolze Worte lauten: „Deutsch sein heißt gerecht sein" und „Deutschtum ist Freiheit". Sie haben Gelegenheit, diese Worte wahr zu machen, nehmen Sie unseren Antrag an. Abg. Hue f(soz.): Eine Ausnahmegesetzgebung habe weder ich noch irgendein anderer meiner Fraktionsfreunde verteidigt. Abg. vr. v. Dziembowski-Pomian (Pole): Die Konser vativen stellen sich immer als Hüter des Grundeigentums hin, das hindert sie aber nicht, den Polen den Besitz zu nehmen. Nicht die Polen treiben großpolnische Agitation, die preußischen Minister sind die großpolnifchen Agitatoren. Und diesen sollen wir dankbar sein? Abg. Ledebour (soz.): Daß Hr. vr. Böhme behaupten konnte, die Polen gehörten nicht zu unserer Rasse, ist unglaublich. Er hat gezeigt, daß er noch nicht einmal zu dem anthropologischen Begriff der Rasse durchgedrungen ist. (Heiterkeit.) Sämtliche europäischen Völker der indogermanischen Sprachgemeinschaft sind als gemischtrasslg zu bezeichnen. (Zuruf: Sehr gemischt. Heiter keit.) Fürst Radziwill und Hr. Seyda erfüllen die Ansprüche des Ariertums durchaus, will man aber einen typischen Vertreter des Mongolentums, so braucht man nur Hrn. vr. Böhme anzusehen. (Schallende Heiterkeit) Die Ansiedelungsgesetze stärken nur die administrative Willkür der Polizei. Die Konservativen wollen in Steuerfragen die Familie schützen, hier aber den Zusammenhalt vieler Familien zerreißen. (Sehr gut! bei den Sozialdemokraten, Polen und im Zentrum.) Dabei wird das Vertrauen zur jetzigen Gesellschaftsordnung in der Bevölkerung zerstört. Abg. vr. Böhme (wirtsch. Vgg.): Die heutige Debatte mit den Sozialdemokraten an der Seite der Polen, ist nicht geeignet, die Sympathien für die polnische Sache zu fördern. Das Polen- tum hat die gute Behandlung, die es stets von Preußen erfuhr, immer nur mit Undank und Ausständen beantwortet. Abg. Dove (frs. Vgg.): Wenn Hr. Gras Westarp von uns erwartete, daß wir von dem veredelnden Einfluß der Blockpolitik profitieren sollten, so sollte vielmehr erwartet werden, daß die Rechte sich etwas modernisieren lasse. (Heiterkeit.) Gerade der Großgrundbesitz will immer mehr polnische Arbeiter, ja leibhaftige Mongolen (Große Heiterkeit) hier importieren. Polen ist daran zugrunde gegangen, daß die Aristokratie nicht zu den Lasten des Staates beigetragen hat, und das sollte sich auch die unserige merken. (Lebhafter Beifall links.) Abg. Graf v. Westarp (kons.): Die Polen sollen nicht ver drängt werden; dem Großpolentum soll nur eine widerstands fähige deutsche Bevölkerung entgegengestellt werden. Die katho lischen Ansiedler sind uns genau so lieb, wie die evangelischen. Mit den Polen fertig zu werden, ist eine preußische Ausgabe. Abg. vr. v. Dzi<mbowski-Pomian (Pole) wendet sich noch mals gegen die Ausführungen des Abg. Grafen Westarp. Abg. Pauli-Oberbarnim (Rp): Ich habe seinerzeit im Ab geordnetenhause gegen die Enteignungsvorlage gestimmt und werde nun konsequenterweise für diesen Antrag stimmen. (Bravo! bei den Polen.) Abg. Erzberger (Z.): In meiner Broschüre über die kon fessionellen Verhältnisse der Ansiedler in den Ostmarken habe ich lediglich die tatsächlichen Verhältnisse wiedergegeben.' Ob die katholische Minderzahl eine beabsichtigte ist, habe ich dahingestellt sein lassen, glaube es aber nicht. Damit schließt die Debatte. Die zweite Lesung wird sofort vorgenommen; sie^ passiert ohne Debatte. Uber den beantragten Gesetzentwurf wird zu Beginn der Freitagssitzung namentlich abgestimmt werden.! Darauf vertagte sich das Haus. Nächste Sitzung Freitag nachmittags 2 Uhr. (Namentliche Abstimmung, Kolonialetat.) Berlin, 25. Februar. In der heute vormittag zu einer neuen Sitzung versammelten Finanzkommission gab der Be richterstatter einen Bericht über die Verhandlungen der zur Be ratung des Entwurfs eines Nachlaßsteuergesetzes eingesetzten Sub kommission. Diese habe darüber beraten, in welcher Weise Ersatz für den Ausfall der von der Regierung vorgeschlagenen 92 Mill. M. an Nachlaß- und Wehrsteuer und aus dem Erbrecht des Staates beschafft werden könne. Die Kommission sei einmütig von der Notwendigkeit einer Heranziehung des Besitzes zu der Steuerlast überzeugt gewesen. Die Ansichten, in welcher Weise dies zu ge schehen habe, seien jedoch geteilt gewesen. Die anfangs vorhanden gewesene Absicht einer Veredelung der Matrikularbeiträge auf Grund des veranlagten Einkommens sei fallen gelassen worden, nachdem das Reichsschatzamt eine dementsprechende Aufstellung vorgelegt habe, nach der z. B. Preußen bei Zugrundelegung des Einkommens statt der Kopfzahl 6,15 Proz. weniger, Sachsen 2,11 Proz. mehr und Hamburg 2,34 Proz. mehr an das Reich ab zuführen habe, die thüringischen Staaten tatsächlich gar nicht ent lastet würden. Für eine Reichsvermögenssteuer sei nur eine Minderheit vorhanden gewesen, da eine solche Steuer einen zu starken Eingriff in die Finanzhoheit der Einzelstaaten bedeute. Im Falle der Einführung einer Besitzsteuer sei es daher den Einzelstaaten zu überlassen, in welcher Form sie diese Steuer bei sich erheben wollten. Schließlich habe das folgende (schon in einem Teile der gestrigen Ausgabe unseres Blattes gemeldete) Kom promiß eine Mehrheit gesunden: Bis zum 1. Januar 1911 ist dem Reichstage ein Gesetz entwurf vorzulegen, durch den nach reichsgesetzlich vor geschriebenen Grundsätzen eine Besteuerung des Besitzes erzielt wird. Die Ausführung soll den Einzelstaaten überlassen bleiben mit der Maßgabe, daß im Gesetze der Höchstbetrag auf 150 Mill, festgesetzt und die zu erhebende Quote alljährlich durch den Reichshaushaltsetat bestimmt wird. Für die Zeit vom 1. April 1909 bis zum 1. April 1912 sind von den Bundesstaaten nach folgenden Grundsätzen Zahlungen an da» Reich zu leisten: 1. die Verteilung des Betrage- erfolgt wie bisher nach der Kopfzahl; 2. der von den Bundesstaaten aufiubringende Höchst betrag wird auf 150 Mill. M. jährlich festgesetzt; 3. die jährlich zu erhebende Quote wird durch den ReichShauShaltSetat bestimmt; 4 die Bundesstaaten sind verpflichtet, die auf sie entfallenden Beträge durch allgemeine Besitzsteuern (Vermögen--, Einkommen-