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Schönburger Tageblatt Filialen: in «ltstadtwaldenburg bei Herr» Kaufmann Otto Förster; in Kausungen bei Herrn Fr. Janaschek; in Langenchurs dorf bei Herrn H. Stiegler; in Penig bei Frau Kaufmann Max Härtig, Leipzigerstr. 163; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wolkenburg bei Herrn Ernst Rösche; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. Erscheint täglich mit «„nähme der Tag- nach Soun- und Festtagen. «anahme von Inseraten für die nächst«- lcheinmde Nummer bi« mittag« 12 Uhr. x« dlbonuementspreis beträgt vierteljähr- 28 Pf. Einzelne Nrn. ü Pf. "" LtUe 10 Pf , Linges. SO Pf. Expedition: Waldenburg, Obergass« SS1 A und Walöenburzer Anzeiger Amtsblatt für den Stadtrath zu Maldsuburg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, Lichte»ftciu-Callnbrrg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. 121, Donnerstag, de» 28. Mai 1896. Witternngsbericht, ausgenommen am 27. Mai, nachm. 4 Uhr. Darometerstaud 763 mm. reducirt auf den Meeresspiegel. ThermometerftanS -st 24" 0. (Morgens 8 Uhr -st 19".) Feuchtigkeitsgehalt der Lust nach Lambrechts Polymeter 37"/». Thaupuukt -st 10 Grad. Windrichtung: Süd. Daher Witterungsansstchte» für den 28. Mai: Meist halbheiter, Niederschläge aber nicht ganz ausgeschlossen. Bekanntmachung. Die Wahl eines Mitglieds des Landeslulturraths, sowie zweier Mit glieder und zweier Ersatzmänner für die Genosfevschaftsversammlung der land- und forftwirthschaftlichen verufsgenossenschaften für das König reich Sachsen findet für die 3. Abtheilung des 10. Wahlbezirks, zu welcher unter Anderem die hiesige Stadt gehört, Sonnabend, den 6. Juni dieses Jahres, Nachmittags von 3 bis 6 Uhr NN Gasthof zum „Hirsch" in Altstadtwaldenburg statt. Unter Bezugnahme auf den entsprechenden Anschlag im Rathhause wird dies hierdurch antragsgemäß bekannt gemacht. Waldenburg, den 27. Mai 1896. Der Stadtrat h. Kretschmer, Bürgermeister. Grundstücks Verpachtung. Mittwoch, den 3. Juni 1896, Vorm. 8'/» Uhr sollen im Gasthose „zur Weintraube" in Altftadtwaldeuburg s) die Wiesentheile 1 und 7 vom Gassenteichgrundstücke hinter Altstadt- waldenburg, an 70,» L ---- 1 Acker 81 ^Ruthen, d) die Feldtheile 1—3 von Grünfelder Grundstücken beim Thurme, an 3 ba 31,« ar — 5 Acker 298 ^Ruthen, parzellenweise oder im Ganzen auf Zehn Jahre, vom 1. October 1896 bis dahin 1906, meistbietend verpachtet werden. Waldenburg, am 26. Mai 1896. Fürstliche Rentverwaltuug. Letz. "Waldenburg, 27. Mai 1896. Der Fall des Amerikaners Stern, der im bayerischen Bade Kissingen wegen Beleidigung verurtheilt worden war, war an und für sich kein solcher, der geeignet oder berufen gewesen wäre, in den Annalen der Geschichte einen Platz zu finden. Nachdem nunmehr im deutschen Reichsanzeiger die amtlichen Schriftstücke veröffentlicht worden sind, welche in diesem Rechtsstreit zwischen dem Reichsamt des Auswärtigen und dem Staatssekretär der Vereinigten Staaten von Nordamerika gewechselt wordeu sind, wird der Fall allerdings von dauerndem Interesse bleiben für die mehr als seltsamen Ansichten, die man in einem großen Staatswesen zu Ende des neunzehnten Jahrhunderts hatte. Auch in den Vereinigten Staaten liebt man, wie anderswo, gern unserem deutschen Reiche den Charakter eines Rechtsstaats abzusprechen, wir werden Polizeistaat, Militärstaat, und wie es sonst noch heißen mag, genannt. Aus den Darlegungen des amerikanischen Staatsministers ergiebt sich aber gerade zur Genüge, daß man „drüben im Lande der Freiheit" mit zweierlei Maß mißt, denn immer wird die sociale Stellung des Stern als Großkaufmann und sein Reichthum hervorgehoben, die als entlastende Momente in Anrechnung gebracht werden, während sie bei uns gerade als erschwerende Umstände gelten. Willkür und Voreingenommenheit werden unseren Richtern zum Vorwurf gemacht, während diese, das Urtheil auf Gefängnißstrase für Stern wurde von einem Schöffengericht gefällt, in welchem bekanntlich die beiden Schöffen den Berufsrichter überstimmen können, nur den amerikanischen Patron so behandelten, wie es ihr Rechtsbewußtsein es ihnen sagte. Mit aller Entschiedenheit sind von der deutschen Re gierung ein für alle Male alle Einmischungen des Aus landes in deutsche Gerichtsverhandlungen zurückgewiesen, und wie konnte es auch anders sein? Dem Kaiser nicht und keinem deutschen Fürsten steht irgend welcher Einfluß auf Gerichtsverfahren und Entscheidung zu, der Richter, der das Recht nach seiner besten Ueberzeugung sprechen soll, ist unabhängig von Jedem, der Richter entscheidet über Erhebung der Anklage und fällt das Urtheil, er ganz allein, und sonst Niemand. Dann erst, wenn das Urtheil rechtskräftig geworden, eventuell wenn alle zulässigen Instanzenwege beschritten sind, kann der Landesherr der Sachlage entsprechend von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Aber die Rechtsanschauungen sind so bei uns, daß dies Gnadenrecht ganz sicher nicht zu Gunsten flegel haften UrbermutheS, der auf sein Geld pochte, gebraucht werden wird. Besitz von Geld ist nie und nimmer ein Strafminderungsgrund und wird eS auch niemals werden. Der nordamerikanische Staatssecretär hat nach den Anschauungen geschrieben, die in seiner Heimat nicht blos gang und gäbe sind, die auch praktisch bethätigt werden. Der Dollar ist allmächtig und für Geld Alles zu haben! Gerade im nordamerikanischen Rechtsleben ist dies böse Element in krassester Weise hervorgetreten, und die ehren- werthen amerikanischen Richter mögen sich bei ihrer Re gierung nicht bedanken, daß sie durch solchen Einmischungs versuch in fremde Rechtsangelegenheiten die eigenen Rechts zustände nicht nur als bedenklich erscheinen läßt, viel mehr sie direct als solche hinstellt. Die Spatzen pfeifen es ja von den Dächern, daß die vornehmen und reichen Verbrecher in Nord-Amerika in den weitaus meisten Fällen mit Hilfe ihres Geldes durch irgend eine Hinter thür der verdienten strengen Strafe entwischen, wenn nicht das empörte Volk diese Kerle noch rechtzeitig mit einem guten hänfenen Strick Bekanntschaft machen läßt. Es mögen sieben bis acht Jahre her sein, daß es in dem „Lande der Freiheit" eine regelrechte Volks-Revolte gab, weil die Justiz drauf und dran war, einen reichen Lüstling, der ein Mädchen ermordet, unter der Kappe eiues Geisteskranken entwischen zu lassen. Die Empö rung über diese Schandwirthschaft war in der Bevölke rung eine derartige, daß die Menge das Gefängniß be lagerte, um die Fortschaffung des Verbrechers zu ver hindern, und Milizsoldaten mit Kanonen mußten erst diese Bedrängung der Justiz wieder aufheben. Wer in einem Lande, wo solcherlei Dinge möglich sind, lebt, der kommt eben dabei zu Anschauungen von dem privilcgir- ten Reichthum, wie sie der nordamerikanische Minister doch mehr oder minder theilt. Deutschland hat eine solche völlig unzulässige, von Dünkel und Protzenthum zeugende Intervention in seine Rechtsangelegcnheiten mit glücklichem Erfolg abgewiesen, cs wird uns Niemand wieder damit kommen. Aber unzulässige Einmischungen in ein geordnetes Gerichtsver fahren eines selbständigen Staate» sind auch diejenigen England's und der nordamerikanischen Union in die Ver- urtheilungen der englischen Verschwörer in der Transvaal- Republik und der nordamerikanischen Freibeuter auf der Insel Cuba. Wenn solche Grundsätze allgemein Geltung erlangen sollten, dann stünden ja die Ausländer im Recht den Gerichten gegenüber bevorzugt da, während sie doch mit den Inländern höchstens auf gleiche Rechts behandlung Anspruch erheben dürfen. Darum hat die Rückweisung der nordamerikanischen Ansprüche durch die deutsche Reichsregierung ihre ganz besondere Bedeu tung, und die Veröffentlichung der Documcnte eben zu dieser Zeit ist vielleicht nicht ganz unabsichtlich erfolgt. Das deutsche Volk wahrt seine Selbständigkeit im Recht mit vollster Entschiedenheit, und Niemand, aber auch gar Niemand hat ihm dahineinzureden. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Der Kaiser hörte am Pfingstdienstag den Vortrag des Chefs des Militärcabinets v. Hahnke und begab sich nach Berlin, wo er im Reichskanzlerpalais die Vorträge des Fürsten Hohenlohe und des Staatssekretärs v. Mar schall entgegennahm. Im kgl. Schlöffe empfing der Monarch später den ehemaligen französischen Botschafter Herbette in Abschirdsaudienz. Nach der Parade im Lust garten anläßlich des russischen Krönungstages und dem Festmahl im Schlöffe fuhr der Kaiser nach Madlitz und pürschte auf Rehböcke. Abends erfolgte die Rückkehr nach Potsdam. Der Kaffer hat dem Akademischen Verein „Hütte", der in Wernigerode sein SO. Stiftungsfest ge feiert, auf den Huldigungsgruß mit einem Telegramm gedankt, worin es heißt: „Die gewaltigen Fortschritte und Errungenschaften auf allen Gebieten der Technik, welche wir nicht zum Mindesten dem unermüdlichen For schungstriebe und der bahnbrechenden Arbeit deutscher Ingenieure zu verdanken haben, werden stets meine volle Anerkennung finden. Möge der Verein, dessen treue wissenschaftliche Arbeit mir wohlbekannt ist, auch ferner ans seiner Mitte zahlreiche Männer hervorgehen lasten, die der deutschen Technik wie dem deutschen Vaterlande zur Zierde gereichen." Aus Anlaß der Krönung des russischen KaiserpaareS fand Dienstag Mittag im Lustgarten zu Berlin vordem Kaiser eine Parade des Alexander-Garde-Regi ments und des 2. Garde-DragonerregimentS Kaiserin Alexandra von Rußland statt, zu der die Truppen in großer Paradeuniform, die Dragoner zu Pferde antraten. Der Parade wohnte die russische Bot schaft bei, außerdem der commandirende General de» Gardccorps v. Winterfeldt und andere directe Vorgesetzte der in der Parade stehenden Truppen. Punkt 12'/» Uhr erschien der Kaiser in der Uniform seines russischen Infanterie-Regiments und begrüßte zunächst den Bot schafter v. Osten-Sacken. Die Regimenttmusik und da» Trompctercorps spielten ihre Parademärsche. Beim Ab reiten der Fronten begrüßte der Kaiser die Truppen mit einem „Guten Morgen, Alexander!" und „Guten Morgen, Dragoner!", hielt an jede» Regiment eine Ansprache und beglückwünschte die Dragoner insbesondere zu ihrer Namms- verleihung. Schließlich brachte der Monarch auf da» russische Kaiserpaar ein Hurrah au», in da» die Truppen