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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.03.1893
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1893-03-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18930316018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1893031601
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1893031601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1893
-
Monat
1893-03
- Tag 1893-03-16
-
Monat
1893-03
-
Jahr
1893
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BezugS-PretS K der Haupterpedittou oder den im Stadt- bezirk und den Vororten errichteten Au«- aadestellni abyeholt: vtertrijübrltch»4^0. kri zweimaliaer täglicher Zustellung ms Hau« 5.50. Lurch die Post bezogen für Teutlchland und Oesterreich: vieneliädrlich 4 8.—. Direclr täglich» Kreuzbaadjenduug inl Ausland: monatlich 8.—., Tic Morgen-Ausgabe erscheint täglich '/-7 Uhr, di« Abend-Ausgabe Wochentag« 5 Uhr. Redartion und Lkpe-itioa: IohanneSgaffr 8. Lielkivcdilion ist Wochentag« ununterbrochen geöffnet von früh 8 bi- Abend- 7 Uhr. Filialen: Ott« Klemm - S-rtii». «Alfred Hahn). Univerfilät-strabe 1» Loni» Lösche, Katharinenstr. I«, park, und König-Platz 7. Morgen-Ausgabe. ttprigkrTagMatt Anzeiger. Lrgan für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Donnerstag den 16. März 1893. Anzeigen-Preis die 6 gespaltene Petitzeile LO Pfg. Reclamra unter dem Redaction-slrich <4ge spalten) 50^. vor den stamilirnnachrichte» <6 gespalten) 40-4- Großer« Schriften laut unserem Prei-- verzrlchnii. Tabellarischer und Ziffernjax nach höherem Tarif. Ektra »Beilagen (gekalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbekörderung ^l -0—, mit Posibesbrderung ^ 70.—. Iianahmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: vormittag- 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittag- «Uhr. Sonn- und Festtag- früh ' ,9 Uhr Bet den Filialen »nd Annahmestellen je »ine halbe Stunde früher. Anzeige« find stets an die Atzpeditipn z» richten. Druck und Verlag von <k. Pvlz in Leipzig. 87. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Lekanntmachung. Neben der durch das Neubaulenrcgulativ vom 15. November 1S67 ß. 4 unter 1 für alle Unternehmer von Parcellirungen ern- geiührlen Verpflichtung zur Liiisriedtgung der zu parcellirenden Grundilücke wird hiermit auch allen anderen Grundbesitzer» dir Verpflichtung auserlegt, ihre nicht blo» als Wald, Feld oder Wies» benutzten Grundstücke o» öffentlichen Plätzen, Straßen, Gassen, Wege», Anlagen, an Flüssen und Mühlgraben auf und nach Anordnung de- Natlie- durch Einfriedigung adzufchließen. Für dies« Ein- fuetigungen, sowie jür di« »ach Z. 4, 1 de- Neubauken-Regulativs envrderien, sosern für letztere nicht auf Grund Liese- Regulativs im einzelnen Falle etwas Anderes vorgeschriebe», wird, gelten folgende Beilimmungen: 1. Die Einfriedigungen dürfen nach den öffentlichen Verkehrsräumen und Anlagen nicht unter I in und in der Regel nicht über 2,25 m hoch von bei Fußweghtnterkanl« aus gerechnet sein. 2. Bei offener Bauweise, bei VillengrnndstUcken und bei den durch eine zurückliegende Vaulinie gebildeten Vorgärten sind die Gin- sricdigungen an der Straße gleichzeitig mit der planmäßigen Be- lauung herzuslellen. Sie dürfen nur bis auf höchstens 1 m Höhe dicht sein, in größerer Höhe aber müssen sic durchsichtig aus Meiallgiltern oder Llackeierie hergestellt werden. Nur zur Unterbrechung langer Strecken und zum Abschluß an den Enden sind Mauerstrecken mit Genehmigung der Baupolizeibehörde zulässig. Verschlage hinter Gütern und Stacketerie» dürfen »ur mit Genehmigung derselben Behörde angebracht werden. Auch über di» Zulässigkeit von lebenden Hecken entscheidet die Baupolizei von Fall zu Fall. Bis zur regelmäßigen Bebauung ist e« nachgelassen, die Etn- sriedigung durch einen Bretlzaun mit gedeckten Fugen zu bewirken. Di« Grlaubniß zu den interimistischen Herstellungen wird jedoch nur bis zur planmäßigen Bebauung unter Vorbehalt des Wider rufs «rtheilt. 3 Die in besonderen Ortssiatuten oder Regulativen für die Be bauung von Grundstücke» Uber die Einfriedigung derselben gegebenen vorichristeil werden durch gegenwärtige Bestimmungen nicht berührt. Ldenlowentg haben letztere aus die Berechtigung des Besitzer« zu einem Ausgange au- seinem Grundstücke nach öffentlichen verkehrs- ruumen oder neuen Straßen und die nach K. 17 Abs. 2 de- Nach« trag« zum Neubauten-Regulativ vom 5. März 1877 daran ge knüpften rechtlichen Folgen einen Einfluß. Leipzig, den 7. März I8S3. le. VV2, Der Rath der Stadt Lri-ztg. Plen. 310. vr. Georgi. vr. Redlich. Lekanntmachung. Mt Zustimmung der Herren Stadtverordneten haben wir beichlossen, Len am 28. Juli 1V8L zur Auslage gelangten Plan V 5838 ' ^ Feststellung beziehentlich Abänderung von Fluchtlinien emiger Straßen auf einem Theile der Wiesengrundslücke in der Flur Leipzig-Lindeuau betreffend, einzuziehen, weil die vor der Einbezlrkung des LrtStheiles Leipzig-Lindenau beschlossene» Straßen zum Theil nicht genau nach dem ursprünglich von der »öniglichen AintShaupIinannschast genehmigten Plane angelegt worden sind und wir, um de» Parcellante» weitere Unkosten zu criparen, von der Ausrechterhaltung der ursprünglich genehmigten Richtung der betreffenden Straßenzüge absehen wollen. Wir legen daber an Stelle dessen eine» neuen Plan aus, k. /L. ^o. 6130. aui welchem die bereits zum Theil hergestellten Straßen nach ihrer in der Natur vorhandenen Richtung eingezeichnet sind. UebcrLies sind die von uns beschlossenen wie folgt näber be- zcichneten Abänderungen de« ursprünglich genehmigten Planes, sowie die von Le» Parcellante» beantragten neuen Straßenzüge daselbst Ml! eingetragen und hiermit zur Auslegung gebracht. ». Die Abänderung der Leutzscher Straße bez. deren Fortführung bis zur Flurgrenze mit Leutzsch in der Weise, daß die bereits vor der ltiubeziriung des tr-rtslheiles Leipzig-Lindenau be- ichlossene, auf den. Plane mit blauer Tusche ausgetragene Fluchtlinie beibehalten wird, während die nördliche Flucht- linie aiistatt in einem Abstande von 13,5 w, in einem solchen von 18 w der südlichen parallel festgestellt wird, d. aui Antrag der Parcellanten für die neue Parallelstrohe nördlich der Leutzscher Straße, von der Friesenstraße bis zur Leutzscher Flurgrenze aus dem Plane mit -1 bezeichnet, in einem Abstande (der Fluchtlinien) von 14,5 Metern, e. in einem Abstande cher Fluchtlinien) von 18 m an Stell« eines solchen vo» »ur 15 w für die schon beschleußte und lheilweise geschüttete Straße (über dem alten Bauerngraben) von der Kreuzung der Friesenstraße bis zur Flurgrenze mit Leutzsch aus dem Plane mit L bezeichnet, ü. für die Friesenstraße, von der Kreuzung der unter o aus- gciührten Straße bis zur Kreuzung mit der Wettiner-, Wald- und Leutzscher Straß« in einem Abstand« (der Flucht linien) von 23 Metern. Dieser Plan liegt in unserer Tiesbau-Berwaltung «Rathhaus Zimmer Nr. 23 II. Stock) vier Wochen vom Ablause des Tages nach der Ausgabe der diese Bekanntmachung enthaltenden Amts blätter an gerechnet, zu Jedermanns Einsicht aus. Widersprüche gegen diesen Plan sind innerhalb dieser Frist bei bereu Verlust schrlstlich bei uns auzubringea. Leipzig, den 10. März 1883. I, Der Rath »er Stadt Leipzig. 314. 1>r. Georg«. 1)r. Redlich. Gesucht wird der am 18. Oktober 1838 zu Stötteritz geborene Kunsthändler Gustav Rädert Klau», welcher zur Fürsorge für seine Familie anzuhalten ist. Leipzig, am 22. Februar 1883. Der Rath der Stadt Leipzig, Armcnamt. Adth. II. X. 8. m, 301 ä. Hentfchel. Meyer. Gesucht wird der am 7. Juni 1858 zu Berga bei Echllebrn geborene Hand arbeiter Karl Juli»- Krrk, welcher zur Fürsorge für seine Familie anzuhalten ist. Leipzig, de» 22. Febr. I8S3. Der Rath der Stadt Letpztg. Ar«rna«t. Adttz. ll. tO L. M.. ssa. Hentichsl M Tie bei dem hiesigen Leihhaus» in den Monaten Avril, Mai «nd fluni 1882 versetzten oder erneuerlen, aber nicht wieder «ingelvsten Pfänder sollen vom 1. Mai 18K8 ab im Erdgeschosse deS Leihhauses öffentlich versteigert werden. Ta- Einlösen und Versetze» anderer Pfänder findet während der Auktion von früh 8 bi- Nachmittag- 2 Uhr in den gewöhnlichen Räumen statt. Leipzig, den 15. März 18S3. Des Raths Deputation für Lcihhan- »nv Sparkasse.^ UI. Städtische Fortbildungsschule. <L.-Rr>iv»itt, MarschaUstratzr L.) Tie AiiSftrlluiia der Lchüte» arbeiten ist von Donnerstag, den 16., bis mit Sonntag, den 18. März, von 10 Uhr Bormittag« bis 8 Uhr Abends geöffnet. Zum Besuche derselben ladet im Namen deS LehrercollegimnS ergebenst ein Leipzig, den 15. März 1893. 8eb»rk, Tirector. Lekanntmachung. Eiserne AeftnngSthorr (Eisen so gut wie neu) sollen am 8. Apri! d. I (Sonnabend) Vormittags II Uhr an Ort und Stell« öffentlich meistbietend unter Bordehalt de- Zuschlages versteigert weiden. 3 Thor» bestehen ans 5 mm Kesseldlech und find 2,78 in breit 8,60 w breit ^ 2.62 m breit , ^ ^ ^ während 4 Thore aus und 3,40 m hoch, 3,11 w hoch """ 2,85 in hoch' ^ „ . 8,62 in breit 3,60 m breit 7 mm «eff.lbl.ch bestehen und hoch, 4,44 m breit . 4,40 m breit ...... 4.72Hch und g «S «."hoch ^fang am Königsthor. Schriftliche Kaufangebote werden jedoch auch schon jetzt rntgegen- genonimen. Torgau, den 13. März 1883. Der Magistrat. Rudolf Gneist zur Mititairvortage. Zu der Militairvorlage nimmt Rudolf Gneist das Wort in einer eingehenden Schrift: Tie Militairvorlage von 1892 und der preußlscheVersassungSconflictvon 1862—1866. (Berlin, Berl. von I. Springer.) Gneist behandelt in ein- leitenden Abschnitten „Dir höhere Bestimmung der Conflicte im SlaatSleben", „Die dindende Kraft der Gesetze", „Da» Geldbewilligung-recht der Volksvertretung", um dann die gesetzliche Organisation vcS preußischen Heere« von 1814 bis l8l9, die Reorganisation dr Armee 1860— 1862, den Eon- flict und seine Lösung darzulegrn. Aus der Schrift mögen hier einige Abschnitte folgen, in denen Gneist zur Militair vorlage von 1882 Stellung nimmt. Deutschland galt auf der Höhe de« Mittelalters in Europa als der Mustcrslaat in Erfüllung der höchsten StaatSpflichien durch die Gesellschaft. Seit der Nesormationszcit ging die Hegemonie verloren an westlicke Nachbar». Im lO. Habr- bundert ist sie wieder gewonnen durch den Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht, und heute gilt es nun, daS schwer Errungene ausrecht zu erhalten. Der Wechsel der Standpuncte tritt aber auf da- Grellste hervor in dem Eon- trast der Militairvorlage» von 1862 und l892. Seit 30 Jahren gebt da« Verlangen der Gesellschaft aufVerkürznng der Präsenzreit bei Len Fahnen von 3 aus 2 Jahre Hier lag von Anfang bi- zu Ende der Schwerpunkt des Streits, da- Problem der heutigen Heeresverfassung. Tie allgemeine Wehrpflicht wurde von Jahr zu Jahr unverein barer mit der voll durck'gefükrten 3 jäbrigen Dienstzeit: ihrer Abkürzung aber stand ein Kober persönlicher Wille aus tiefer Ueberzeugung, und eS standen ihr ernste technische Bedenken entgegen, die nur durch intensivere Leistungen des BerusS- soldatcntbumS zu überwinden sind. Endlich ist durch die maßgebende Eoncession die Urquelle des Streit- geschlossen, und eö ist ein vergebliches Bemübcn, jetzt den entscheidenden Werth dieser Zugeständnisse kerabsetzen, die Frage der zwei- odcr dreijährigen Dienstzeit zu einer czuerello ullvmancke degradiren oder adleugnen zu wollen, daß die- seit 30 Jahren dieHauptfordcrung der liberalen Partei, die freisinnigen Wortführer an ihrer Spitze, ge wesen ist. Die Opposition von 1862 stand einer Vorlage gegenüber, welche nur von Militairpersonen, auch in ihren rechtlichen und volkSwirthschaftlichcn Gesichtspunkten, vertreten wurde, und daS Haus wie die Eominissioncn batten nicht selten Veranlassung, sich über eine brüske Behandlung zu be schweren, die dann freilich auch in ähnlicher Weise erwidert wurde. Bei aller Neigung unseres ParteiwesenS, aus jeder Differenz eine „Principienfrage" zu machen, wird cS sich als unmöglich erweisen, der Militairvorlage von 1882 irgend eine „Principienfrage" abzugewinnen, die sich ans das Berbältniß von Siaarsiegikriing und Volksvertretung oder aus daS Gebiet der Grundrechte bezöge. Ein Hauptgegensatz tritt aber hervor in der völlig ver schiedenen politischen Lage, in welcher 1862 und 1892 eine solche Militairvorlage zur parlamentarischen Beratbung gelangt. Im Jahre 1862 war keinerlei drohende Eonstellatio» an dem politischen Horizonte Europas zu entdecken. Tic Vorlage erschien dem Hause nur als eine technisch militairische Maßregel, die man (wenn auch mit Unrecht) aus ein Vor- urtkeil des BerufSsoldalenthumS gegen die Landwehr zunick- fübre» zu müssen glaubte. Kein Anzeichen irgend einer Art deutete aus eine höhere Bestimmuna dieser gewaltigen Verstärkung der Heere-kräfte. Der Volksvertretung stand nur vor Angen eine fast rin halbes Jahrhundert fort dauernde Untkäkijsieit de- Heere«. Heute wissen wir, was diese militairische Macht bedeutet, wozu sie bestimmt ist, was sie geleistet hat, uni der deutschen Nativ» da« höchste Ziel ihres Strebcns zu verwirklichen, — daß cS sich heute darum handelt, die wiedererlangte Stellung Deutschlands als Weltmacht zu behaupten. Seit den ruhmreichen Tagen von 1870,7 t Kat sich aber die militairische Lage Deutschland« völlig verändert. Die beiden Großmächte ii» Osten und im Westen Deutschlands haben ibre aktive Herre«- »iacht aiiiiäberiid verdoppelt in der erklärten Absicht de« Angriffs gegen Deutschland. Seit 2 Jahrzehnten stehen >m Osten »nd im Weste» Deutschland« schwere Gewitterwolken am Himmel, die Lurch periodisches Wetterleuchten da- verkünden, wa« hiuter ihnen steht. Der Glaube, daß Deutschland entschlossen ist, seine militairische Uebsrlegrnbeit auch mit neuen Opfern aufrecht u erhalten, ist wie bisher die einzige Garantie der Tr- >altung des europäischen Friedens. Diese Gewißheit ist es, die der in ihren» Kern unverändert gebliebenen Nation in da« Gewissen gesprochen werden muß Bi« jetzt steht der Reichskanzler fest auf der Vorlage der verbündeten Regierungen. Eoncessionen können bei dieser Lage der Sache nur von der Gesellschaft ihren AuSgang nehmen, und wenn da« 'laatlich Nothwendige durch Annahme deS Regierung-Vorschlags geschehen ist, lasse» sich innerhalb deS NeorganisationSplanS einige zulässige Modifikationen erreichen, namentlich 1) eine Erleichterung der Finanzlasi, etwa durch eine stufenweise Vertheilung der Mehrkosten auf 2 oder 3 Jahre. Die Reorganisation ist mit loyaler Offenheit als fertiger Plan vorgclegt, wie man einen Flotlenplan verlegt, auch wenn dessen Ausführung natur gemäß sich auf mehrere Jahre ausdehnt. So wird auch der hier vorliegende Plan doch nur in 2- oder 3 jähriger Staffel durchführbar sein. Jedermann weiß, daß der erforderliche Mehrbedarf von 2000 Offtcieren unv 12 000 Unterofficicren doch nicht in einem Jahre zu beschaffen ist, wäörcnb für die heute bestehende Armee trotz der sorcirteu Fäbnrick,«presse unv der Unterofsicierschulen noch 1893 ein Manco an Officicrrn und Unter» osficieren geblieben ist. Man kann wohl Epauletkcs und Tressen zu Tausenden rertheilcii: aber das für die Zwecke der erweiterten Ausbildung der Mannschaften in 2 jährigem Dienst wirklich geschulte Personal wird sich doch wokl erst in 1, 2 oder 3 Jahre» herauziehen lassen. Auch die Reorga nisation von 1860 hat so ibren Verlauf in mehr al« einem Jahre genommen. Alan wird daher einer Zeit der finan ziellen Deficit« wohl da- Zugeständnih machen können, >aß die Reorganisation zunächst mit der notbwendigen Ver stärkung der Fcldartillerie und der Neubildung der vierten Bataillone so beginnt, baß im ersten Jahre nur eine Mehr- »instellung von 40 000 Recrulen (oder wir viel) stattfindet, und daß nach den gemachten Erfahrungen die weitere Aus führung im zweiten und dritten Jakre fortgesetzt wird bi« zur Erhöhung aus die Mapimatzahl von 57 l 000. 2) Ebenso kann mai e« zwar der Mttitairverwaltung nicht verdenken, wenn sie oie 2iäl>rigt Dienstzeit zunächst nur „in der Reget" zu gestehen, sich aber vorbeoalten will, im Fall de- Bedürfnisse« Len einzelnen Mann auch noch im 3. Jahr bei den Fahnen zu behalten. Allein die deutsche Sinne-weise sieht bei allen solchen Eoncessionen immer zuerst nur die Seite, welche dem Einzelnen eine neue Berechtigung verleiht. Der Deutsche erwärmt sich nur für subjektive Rechte. E< wird sich daher fast bei allen Parteien der Wunsch zeige», die 2 jährige Dienstzeit gesetzlich zugesichert zu sehen. 3) Rücksichtlich der DeckunzSmittt werden die verbündeten Regierungen wohl ebenfalls Eoncessionen machen könne». In dieser Weise werde» hoffentlich dir bei allen Herres- vorlagen bisher üblichen Eompromisse wiederum zu Stande komme». Sollte jeder Appell an den patriotischen Sinn sich als vergeblich erweist», so bliebe den verbündeten Regierungen die Möglichkeit einer Auflösung de« Reichstages und einer Ausschreibung von Neuwahlen auf das Programm der Militairvorlage von 1892. Die negirende Opposition verkündet zwar, daß sic einer solchen Auslösung getrost entgegensehr. Allein dies Vertrauen dürfte sich ebenso wie 1866 und 1887 als trügerisch erweisen. ES ist leicht möglich, die grcßen Wählermaffe» bei dem allgemeinen gleichen Stimmrecht für augenscheinliche Demonstralionen mit lheucrem Brod und Vertbeuerung aller Lebensmittel sür die Opposition zu gewinnen. Aber mit dem Argument der „Unerschwinglichkeit" der Militairlasten verhält e« sich dock anders. . . . Sicherlich würde die negirende Opposition neck einmal die Ersabrung machen, daß das Nalionalgcfüht und LaS nationale Gewissen in Deutschland wie in Frankreich in den Massen lebendiger ist als in manchen Schichten der so genannten besseren Elasten. Und selbst der Socialtcmvkraiie lann cs leicht widerfahren, daß ibre Anhänger doch wieder nach der Seite abschwenlen, „wo Preußens Fabiien wehen". — Vor Allem ist sür die Massen der Erlaß eines Dienstjabrcs durch schlagend ülws pdrubv, und ebenso unzwcisrlbast wird sich in de» Anwohnern der westlichen und östliche» Rcichsgrcnzcn ein Bewußtsein dessen regen, was ihnen zunächst bcvorsteht, wenn unsere Volksvertretungen sortsahrcn, die Sicherheit des Reich- in der Manier des alten deutschen Reichstags zu behandeln. Tie Reichsrezicrung könnte also den AuSgang der Neuwahlen zum Reichstag im Vertrauen auf da« nationale Gewissen wohl wagen, wenn cs sich nur um unsere Verhältnisse bandelte. Allein wir haben von dieser Seite aus sehr ernste Erfahrungen mit der unberechenbaren Leidenschaft unserer westlichen Nachbarn gemacht! Jni Jahre 1870 lebte in der französischen Nation die seltsame Idee von einer Revanche sür Sadowa, wo Preußen ohne ihre ürlaubuiß gesiegt kalte. Der heutige Revanche- Gedanke hat einen tiefere» Grund in der Erinnerung an ^edan, an die Demüthigung von Paris, die unerhörten Nieder lagen ihrer „ruhmgclrönien" Armee und zum Theil auch an de» Vertust werthvoller Provinzen. Alle Parteien, trotz endloser innerer Fehde, bekennen sich einig, unerschütterlich in dieser Richtung, bereit zu ^edem Opfer der Gegenwart und der Zu kunst. Und welche Erscheinung bietet dieser Gegnerschaft da« beuligc deutsche Reich dar? Die Gesellschaft zerklüftet i» einen Streit aller Elasten gegen alle Elasten, die kirchlichen Gegen sätze in unerschöpflichem Hader mit einander, die alten Phrasen von, preußischen Militarismus im Süden wieder lebendig. Hier bedarf e« keiner unzuverlässige» Spione, um die Schwächen des Gegner« zu erkunden. E« bedarf nur einer Auslese au- den Reden de« deutschen Reichstags und beö Landtags, einer Auslese aus der Tagespresse und auS den Reden der Volks versammlungen, um mit sehr viel besseren Gründen als 1870 den Glauben zu erwecken, baß die seit zwei Jahrzehnten ersebnte Stunde jetzt wirklich gekommen ist. AuS dem Zu sammenhang gerissene Akußcrungr» berufener Organe lassen sich sehr wohl ansükrcn, welche auch die Meinung von der heutige» Ueberlegenheit tes französischen Heere« a» Zahl unv Schulung nur bestätigen. DaS sind doch unzweiselkcrft bessere Grünte zum LoSschlagen al« 1870! Und ihr Gegengewicht bildete heute nur die Erinnerung an die Schärfe der deut schen Waffen . . . Es bleibt dabei: Der Friede Europas ist nur gesichert. so lange unsere Nachbarn wissen, daß Deutschland entschlossen ist, seine militairische Ueberlegendeit auch mit neuen Opfer» usrecht zu erhalten. Sollte wirklich im Lauf unserer Ver- ,andlungen da« deutsche Volk-gewissen sich über kiese Wabr- >eit nicht so schnell in- Klare kommen, so ist eS, glaube ick, der Beruf der verbündeten Regierungen, auf ihrem Posten zu verharren. Es ist unrichtig, wenn man sagt, bei einer Ab lehnung der Militairvorlage bleibe dem Reichskanzler nur die Wahl, entweder zurückzutreten oder zur Parlamentsauslösung zu schreiten. Es gekört das zu den Legenden, die sich auS der Anschauung fremder Zustände bilden. In unseren, Parlament-Wesen ist keine gesellschaftliche Elaste und keine Kartei im Stande, eine verantwortliche Regierung zu über nehme», und so lange dieser Zustand dauert, muß eben die Autorität der Monarchie diese Verantwortlichkeit tragen. Die jetzige Reichsrrgierung bat sie übernommen nach bestem Wissen und Gewissen, sie vertritt die für die heutige Situation notb- wendigen Vorlagen mit der Ausdauer »nd Geduld, welche die ck'were Lage de« Reiche- erfordert. Sie wird auch diesem Standpunct nicht untreu werden in dem unerwarteten Fall, daß ihre Vorlage in der dritten Lesung sich ungenügend gestalten ollle Sir wird auch dann die Haltung zu bewahren im Stande sein, di» geeignet ist, dem Ausland nicht da« Bild eines Bruch« zwischen StaatSregirrung »nd Reichsvertretung darzubicteii,welcheS »ach menschlicherWahrscheinlick'keitSrechnung eben nur das Signal zum AuSbruch de« Krieges sein würde. Bei dieser Sachlage erscheint eS geradezu wünschenSwertb, daß dir Verhandlungen Uder dir Militairvorlage sich einigermaßen in die Länge ziehen und den Abgeordneten womöglich auch die Gelegenheit gegeben wird, sich in ihren Wahlkreisen über ihre Verantwortlichkeit zu orientiren. Die öffentliche Meinung in einer bedächtigen Nation bewegt sich immer etwas langsam, namentlich in einer social gespaltenen Gesellschaft Aber si» bewegt sich und wer den Glauben an unsere Nation sich be wahrt hat, wird dieser Bewegung vertrauen. Sollte daher wider alles Erwarten die dritte Lesung noch ungenügende Beschlüsse ergeben, so werden die verbündeten Regierungen «S nicht verschmähen, die Vorlage »ck emsnck»l,äum zurückzugeben und weiter zu verhandeln, insbesondere aber durch kaiserliche Botschaft den Reichstag und das Reich an ibre Verantwortlich keit ernstlich zu mahnen. Das Vertrauen auf da« durch dringende Bewußtsein der heutigen Lage beruht schließlich aus einem Oroäo, das sich Derjenige bewahrt, der sich den Glauben an den Rechtssinn und die Vaterlandsliebe unserer Nation m Laufe vo» zwei Menschenaltern erkalten hat. Deutsches Reich. --2 Berlin, 15. März. Der Jesuit Kathrein schreibt in den „Stimmen aus Maria Laach": „In Bezug aus kirchlich« Schulen steht dem Staate döchsten- das Recht zu, sich zu überzeugen, ob die Wohnungen den all gemein gesundheitlichen Gesetzen genügen. Ter staatliche Schul zwang ist durchaus verwerflich. Sind Lesen, Schreiben und Rechnen heut» sür Alle ohne Ausnahme unentbehrlich? Das möchte wohl schwer zu begreifen sein. Der Staat muß wieder an der Schul« hinau-getrteben werden. Den geistlichen Be hörden, in erster Linie dem Papst», steht da- Recht per kirchlichen Straf- und Tisciplinargkwatt »u, und in der Ausübung ihre-Rechtes hängen sie von Niemand aus Erden ab. Soweit indirect mit der Elcommunication bürgerlich« Folgen verknüpft sind, hat der Staat sie anzuerkennen." Jetzt wissen wir doch klipp und klar von authentischer Seile, wa- von den Jesuiten zu erwarten ist, wenn sie wieder zurückgcrufcn werden. Vielleicht ist dies Bekennlniß einer schöne» (Jesuiten-)Seelc dazu angcthan, auch die conscrvativen, freisinnigen und socialbemokratischen Gönner dcr JüngerLoyvlaS stutzig zu machen. 5«. Berlin, 15. März. Centrum und Eonservative baden also im preußischen Abgeordneten Hause auch vci der Abstimmung über daS Wahlgesetz an ihrer profi tablen „Gerechtigkeit" festgehalten. Einkommcnsteuerbeträge über 2000 Mark werden bei drr Bildung der Wahladtkei- lungco nicht angereckmel. Auch die entsprechende» Gemcinte- zuschtägc zur Einkommensteuer nicht. Woktgemerkt, nur bei der Einkommensteuer tritt diese „Abschwactiung der plnto- kratischen Wirkungen der neuen Gesetzgebung" ein, nicht aber bei der Grundsteuer und den sonstigen Realsteuern. Reiche Großgrundbesitzer können also nach wie vor ihr kapitalistisches Federgewicht bei der Wahl bis zum Aeußerslen auSnützen. Diese im wahren, »»löblichen Sinne des Wortes „agra rische" Bestimmung kommt den großen Grundbesitzern tes OstenS zu Statten, zu denen ja in Posen, Wettpreußen und Schlesien auch eine große Anzahl klerikaler Magnaten gebärt. DaS Ecntruni hak von der Begrenzung noch de» weiteren Vortheil, daß sie i» zahlreichen Städten des Westen- vorzugsweise liberale Steuerzahler trifft. Da die neuen Bestimmungen auch für da- Gemeindcwablrccbt gelten, so werden diele Städte in Schul- und anderen Eulturfragcn sehr bald ihre Bedeutung zu vcrsvüren baden Gegen eine Beschränkung des Wahlrecht- der fehr reichen Leute wäre im Allgemeinen nichts einzuwendcn, aber diese ganz willkürlich auf den Leib der zwei MebrbeitSparteien zugeschiiiltcue Be stimmung verletzt das Gerechtigkeitsgefühl, anstatt eS zu be friedigen. Ein mit mehr als 2000 Grundsteuer veran lagter Großgrundbesitzer bat ein weitergebendeS Stimmrecht, al- ei» mit mehr als 2000. < Einkommensteuer veranlagter Nichtguts besitzer, obgleich der Erstcre dem Staate die Grundsteuer nickt mehr zu zahlen haben wird. Der Abg. Friedberg bat nickt zu viel gesagt, als er den klerikal-conservativen Beschluß „principwidrig, ungerecht und tendenziös" nannte. Dasselbe gilt von der weiteren ultramonlanen „Verbesserung", wonach in Gemeinden, welche in mehrere Urwahlbezirke zerfalle», sür jeden Urwahldezirk eine besondere Abtbeilun gSliste zu bilden ist. In den großen Städten wird also die Drittelung der Wähler nach der Steuerleistung in verschiedenen Bezirken vorgenommen, d. b. das Wahlrecht des Einzelnen wird von dem ganz zufälligen Umstand abhängig, in welckem Stadt viertel er wohnt. Ein Industrieller, drr in einem Fabrik viertel seine Fabrik bat, in einem besseren Viertel wohnt und nach seiner Steuerlristung, wenn man sämmtlicke Wähler der Stadt in Betracht zöge, in der zweiten, wenn nickt in der ersten Claffe wählen würde, kann in seinem Wodiibezirke von den benachbarten Millivnairen in die dritte Elaffe ge stoßen werden. Umgekehrt kann »in mäßig Wohlhabender,
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