Volltext Seite (XML)
AM- und Anzeigeblatt Mr den 5lmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung ««uaSpreiS Vierteljahr!. Ml. 8.00 «t»s<W«bl. de« Aätr UnterhaltungSblatteS" tn der Geschäft». Kelle, bei unseren Voten sowie bei allen R«tchS- loftemstaltrn. — Erscheint täglich abend» mit jllitnahme der Son^ und Feiertage Mr de« solgenden Lag. M Aaü« -thrrrr Sewatt — Krieg oder »o^gkr trgo»d»ach-r Kftirungrn dr» Brm-b« der Zeitu»g, d«r A^cra»l«n od« d«r »«ördcrung«emrichiungen — tzal der Br,>rtzer >M»n «»»».1- „> Arserung oder Nachlirirrung der ZUtiing »d«r «» »ayiung de« Be»ugSpr-iM. del.-Adr.: Amtetlatt. für Libeafts», Larlrselb, handrhkbel, ^UgrUbUtt Neuheide,Gberftützengrii«,Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstiitzeagriin, witdenchal «s«. B«»tWorÜ. «chriftletter, Drucker und Verleger: EmilHannebohnin Eibenstock, «fl. Jahrgang, -u—--—— Somabend, den 9. August Anzeigenpreis: di« Aeinspattige Zeile 20 Pfa, am »wärt.Nb Psa. Im UtevameteR die Zeile M Uh. Im amtlichen Teile die gehaltene Zeile kV Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätesten« vormittag« 1V Uhr, für größere Lag« vorher. Ei« Gewähr für die Ausnahme d«e Rng«ig«t am nächsten oder am »ovgeschrieben« Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht ««geben, ebensowenig sltr die Richtigkeit der tmrch Kam- fpwcher anfgegebenen Anzeigen. lInasprccher Mr. 11«. ISIS Nachstehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 6. August 1919. 2810 V 6 L Wirtschafts-Ministerium, ^96 LandeSlebenSmittelamt. Bekanntmachung. Auf Grund der §8 4 und 7 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (ReichS-Gesetzbl. S. 307) wird bestimmt: § 1- Kohlrabi darf mit Kraut nicht in den Handel gebracht werden. Soweit Kohl rabi von der Erzeugerstelle auf kurze Entfernungen mit Fuhrwerk oder auf andere Weise, jedoch nicht mit der Bahn, an die Absatzstelle, insbesondere auf öffentliche Märkte befördert wird, ist der Absatz mit Kraut bis auf weiteres zugelaffen. 8 2. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 16 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Auch kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. Juli 1919. Retchsstelle für Gemüse «nd Obst. Der Vorsitzende: von Tillys Das im Grundbuche für Eibenstock Blatt 1261 auf den Namen des Maschinen stickers v«orx cknlin» in Eibenstock eingetragene Grundstück soll am 26. September 1919, vormittags 9 Mr, , — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück — Nr. 35b 6 der Ortbliste, Str. 801A des Flurbuchs — ist nach dem Flurbuche — Hektar 3,8 Ar groß und auf 14350 M. — Pfg. geschätzt. Es besteht aus Wohnhaus mit Grasplatz und liegt im untern Stadtteil unweit des KreuzlerwegS. Zur LandeSbrandkasse ist es mit 14700 M. eingeschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ei»- tragung des am 23. Mai 1919 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auffo»- derung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbe»- führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des verstei gerten Gegenstandes tritt. Eibenstock, den 5. August 1919. Das AmlS geeicht. Städtischer Fleischverkauf Sonnabend, den 9. dss. MtS., von 8 Uhr vormittags ab. Zur Verteilung kommen: 125 s Rindfleisch mit Wurst u 125 x amerikanisches Schweinefleisch. Kinder erhallen die Hälfte. Urlauber werden im Geschäfte von Schürer beliefert. Eibenstock, am 8. August 1919. Dev Stcrötvcrl. Städtischer Verkauf von Hühncrfutter Sonnabend, den 9. dss. MtS , vorn», von 7—12 Uhr in der Verkaufsstelle, Bergstraße 7. Eibenstock, am 8. August 1919. Dev Stoötvat. Die „deutschen Kriegsschuldigen". Es ist nicht zu erwarten, daß her sehr energische Brief des Prinzen Heinrich von Preußen an den König Georg von Ätglrnd, dieser wolle das Ge richtsverfahren, welches gegen den früheren deutschen Kaiser von der .Entente beabsichtigt ist, verhindern, Erfolg haben wird. An solchen Zuschriften an den König hat es nicht gefehlt, aber Georg V. hat sich vollständig passiv verhallen. Es ist nicht einmal bekannt geworden, ob er zu Gunsten seines kaiser lichen Vetters etwas getan hat, als dieser Beschluß gegen die „deutschen Kriegsschuldigen" erst in Vor bereitung und es also noch Zeit war, etwas zu tun. Ter König ist niemals ein Mann der tatkräftigen^ Entschlüsse gewesen, und nur so viel jveiß man von ihm, daß er die Einkreisungspolitik seines Vaters Eduard "gegen Deutschland geteilt hat. Darüber können auch die Höflichkeiten, die er dem deutschen Kaiserpaare bei der Enthüllung des Denkmals der Königin Viktoria in London und dem deutschen Älonprmzenpaare bei seiner Krönung erwies, nicht forttäuschen, und ebensowenig sein Besuch in Berlin im Frühjahr 1913. Jedes englische Gesetz trägt bei seiner Ver öffentlichung als EingangSsormel die Worte „Ter König will eS". Aber das ist pur eine historische Ueberlieserung, denn der eigentliche Regent von; Großbritannien ist der jeweilige Premierminister. Trotzdem kann sich auch der König einen Einfluß auf die Negierungsgeschäfte wahren, und der Ein fluß König Eduards war so stark, daß er die britische Politik in neue Bahnen lenkte. Während des Krie ges mag dre Geltendmachung des königlichen Stand Punktes schwerer als sonst gewesen sein, aber unge hindert war die Ueberzeugung des Menschen. Nur König Georg hat seinen kaiserlichen Vetter lange Jahre gekannt, so daß er wohl befugt gewesen ist, sich seinen Ministern gegenüber zu äußer«, ob er Kaiser Wilhelm für einen Schuldigen gegen die Heiligkeit der internationalen Moral hält. Dies Leumundszeugnis wäre auch mit seiner Stellung als konstitutioneller Monarch von Großbritannien vereinbar gewesen. Der frühere deutsche Kaiser hat stets aus die Wertschätzung des Königtums von Gottes Gnaden Gewicht gelegt, aber er hat mit seiner Hoffnung auf die Solidarität und Freundschaft aller Monarchen, kein Glück gehabt. Fast alle seine gekrönten Vettern haben ihn im Stich gelassen, sich gegen ihn erklärt, wie außer Georg von England, Nikolaus von Ruß land, Viktor Emanuel von Italien und Ferdi nand von Rumänien. Zuletzt dachte auch Karl von Oesterreich in der Angst um seine Krone an einen Sonderfrieden. Schließlich ist nur Alfonso von Spanien gegen die Verurteilung Wilhelms II. aus getreten. Daran ist jetzt nichts mehr zu ändern, und es wird sich zu zeigen haben, welchen Verlauf die Dinge nehmen. So manches unerwartete Er eignis ist seit 1914 eingetreten, vielleicht bleibt es auch hier nicht aus. Neben dem Kaiser sollen noch oeutsche Staats männer, Heerführer und Offiziere als die „eigent lichen Kriegsschuldigen und Kriegsverbrecher" zur Rechenschaft gezogen werden, zu dem bewußten Zweck ein Exempel zu statuieren. Zwei Fragen sind hier noch zu beantworten. Ist nicht auch eine Beweis führung gegen die Entente am Platze, damit die 'Schuldigen auf jener Seite zur Rechenschaft ge zogen werden können? Unö dann, was habe" die feindlichen Heerführer zu den Beschuldigungen ge gen ihre deutschen Gegner gesagt, sie, die doch am besten wissen, welche unbegrenzten Möglichkeiten der Krieg mit sich gebracht hat? Soldatische Ehrlich keit müßte sich doch anders aussprcchen, wie politi sches Ränkespiel und Haß. Daß aber auf der an deren Seite reichlich Kriegsschuldige vorhanden sind, ergibt sich aus den schlichten Tatsachen: Die Ermor dung des österreichischen Thronfolgerpaares ist an den Urhebern in Belgrad und Petersburg nicht ge ahndet; ungesühnt ist die vorzeitige russische Mo bilmachung und das Gräuelwerk in Ostpreußen, und ebenso die Vorbereitung des Weltkrieges in Lon don am 29. Juli 1914, die Hungerblockade, die Bestialitäten der exotischen Kriegsvölker gegen Deutsche, die Dumdum-Geschosse, das Bombenwer sen auf offene deutsche Städte und jo viele andere Kriegstrten, die nicht zu entschuldigen sind. ^m. Tagesgeschichte. Deutschland. --Der Beweis für Deutschlands Un schuld am Kriege. Die deutsche Vicrerloin- mission, bestehend aus den Professoren Hckns Del brück, Mendelssohn-Bartholdy, Gras Montgelas und Max Weber, die den Bericht über die Verantwortlichkeit am Kriegsausbruch ver faßt hat. veröffentlicht folgende Erklärung: Bei Ab fassung des Berichtes über die Verantwortlichkeit am Kriegsausbruch war der deutschen Viererkommission nur bekannt, daß der Bericht des bayrischen Lega tionsrates von Schön vom 18. Juli 1914 in der damals vorliegenden Fassung mehrere Irrtümer, enthielt. Aus den inzwischen von Herrn von Schön in der „Deutschen Allgemeinen Zeitung" vom 2. Au gust d. I. Nr. 367 (Beiblatt zur Morgenausgabe» veröffentlichten Erklärungen geht hervor, daß die irrtümliche Darstellung des Berichtes, als dessen Ver- fasser unrichtigerweise der vom 4. bis 26. Juli be urlaubte und von Bertin abwesende bayrische Ge sandte Graf Lerchenfeld bezeichnet worden wae, da rauf zurückzusührcn ist, daß wesentliche Stel len des Berichtes weggelassen waren Diese Stellen beweisen von neuem, daß die Reichs - leitung nicht den europäischen Krieg gewollt und betrieben, sondern von An fang an aus die Lokalisierung des Konfliktes zwischen Oesterreich und Ser bien hin gearbeitet und ernsthaft be strebt war, alle Anlässe zu einem euro päischen Kriege auszuschalten. Zur Be gründung der außerordentlichen Verspätung dieser Aufklärung teilt Herr von Schön mit, drß bei Nachforschung nach, seinem Bericht sowohl das Konzept aus den Berliner Gesandtschaftsakten als auch das Original aus den Archiven des Münchener Ministeriums des Äeußern verschwunden waren» und erst durch Haussuchungen bei der Witiv Eis - n e r s und dem früheren Sekretär Eisners, F e che n - bach, wieder zutage gefördert wurden. Die Bierer- kommisjion ersucht die Reichsregierung, bel einer Neuausgabe des Weißbuches 1919 die vorstehende Er klärung zum Abdruck bringen zu lassen — Erzbergers großes Steuer-Pro gramm. Vom Berliner Vertreter des „Chemn. Tagebl." wird geschrieben: Ich konnte schon nach dem Bekanntwerden des großen Erzbergersttivn Steuerplanes mitteilen, daß sich bei der Besprechung, die Erzberger mit den einzelstaatlichen Fittanzmini- ftern hatte, der Widerstand der Einzelstaaten ge gen den Erzbergerschen Plan stark geltend machte. Die Regierung ließ freilich erklären, die einzel staatlichen Fiuanzminister hätten sich davon über zeugen lassen, wie vorzüglich auch für die Einzcl- staatcn der neue Finanz- und Steuerplan ^väce. Heute erweist sich dieses amtliche Dementi als völlig erfunden; ecnn es liegt aus Bayern die Nachricht»