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Erscheinen: 9 V Onseratenannahme: Dirnstag, Donnerstag und / Bis Tags vorher spätesten» Wech altunas- und ANchMatt. . Vierteljährlich 1 Mark. O Postvorschuß erhoben. Amtsblatt der Königl. Amtshauptmannschaft, sowie der Königl. Gerichtsämter und Stadträthe zu Großenhain und Radeburg. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. M 14S Donnerstag, den 7. December L8S« Die Gemeindevorstände werden andurch erinnert, die etwa nach Z 55 der Rev. Landgemeindeordnung erforderliche Wahl von Ausschuhpersonen, soweit solches noch nicht geschehen, vorzunehmen. Einer Anzeige dieser Wahlen an die Amtshauptmannschaft bedarf es jedoch nicht. Soweit sich Wahlen von Gemeindevorständen und Gemeindeältesten nöthig machen, sind diese ebenfalls vorzunehmen und ist das Resultat hier anzuzeigen. Großenhain, am 2. December 1876. Die Königliche Amtshauptmannschast. Pechmann. Bekanntmachung. In Bezugnahme auf die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung, das Meldewesen betreffend, vom 5. Februar 1874 machen wir noch darauf aufmerksam, daß nicht nur die unter .X und 6 genannten Personen selbst, sondern auch die Eltern meldepflichtiger Kinder, die Lehrherren, Hauöwirthe, Quartiervermiether und Dienstherrschaften zur rechtzeitigen Anmeldung und Abmeldung der betreffenden Personen verpflichtet sind und im Unter lassungsfälle mit der am Schluffe nachfolgender Bekanntmachung festgesetzten Strafe werden belegt werden. Großenhain, am 30. November 1876. Der Rath. Ludwig - Wols. L. Bekanntmachung, das Meldewesen betr. Die Anmeldepflicht erstreckt sich auf alle Personen ahne Unterschied des Geschlechtes und Standes, sobald solche das vierzehnte Lebensjahr znrnckgelegt haben, und ohne Rücksicht darauf, ob sie sich im Stadtbezirke Großenhain bleibend niedcrlassen oder daselbst nur vorübergehend verweilen wollen und ob dieselben Glieder einer hier schon wohnhaften Familie sind oder nicht. Insbesondere haben sich 4c. diejenigen Personen, welche sich bleibend hier Niederlagen wollen, mögen sie einen selbstständigen Haus halt haben oder nickt, beziehcndlich nebst ihren Familienangehörigen und den bei ihnen etwa sonst auf hältlichen oder in Diensten stehenden Personen und diejenigen Personen, welche nur zum Zwecke eines vorübergehenden — länger als dreitägigen — Aufenthaltes hier angekommen sind, innerhalb der nächsten 48 Stunden, von der Zeit der Ankunft an gerechnet, bei der unterzeichneten Polizeibehörde auzumelden. Zu 4.. und 8. Ueber die erfolgte Anmeldung einer jeden mcldepflichtigen Person wird gegen Entrichtung einer Gebühr von 10 Pf. ein Meldeschein ausgcscrtigt. Beim Wohnungswechsel einer jeden meldepflicktigen Person ist, bez. unter Rückgabe des früher ausgestellten Meldescheins, längstens innerhalb der nächsten 48 Stunden, vom Umzuge an gerechnet, der unterzeichneten Polizeibehörde "Meldung zu machen und für die hierüber zu erlheilende Bescheinigung sind ebenfalls 10 Pf. zu entrichten. Jede meldepflichtige Person hat sich der Polizeibehörde auf Verlangen persönlich vorzustellen und l entsprechend zu legitimsten. ! An Legitimationspapieren sind von den unter .4. genannten Personen, und zwar a) von Angehörigen des deutschen Reiches ein Nackweis der Reichsangehörigkcit und außerdem auf ! Verlangen ein Ausweis darüber, daß dem Befugnisse zum Aufenthalte nicht einer der in tz ö des Frei- j zügigkensgesctzes vom l. November 1867 (Bundesgesetzblatt Seile H7) angegebenen Gründe entgegenstcht, 6) von nicht dem deutschen Reiche angehörigen Personen ein Auslandshcimatbsschein oder Ueber- ' nahmcschein, und von den unter ft. genannten Personen ein Ausweis über Rainen, Stand oder Gewerbe, Gc- ! burtsort und Alter beizubringen. j Beim Abgänge einer mcldepflichtigen Person ist selbige, bez. unter Rückgabe des Meldescheins, bei ! der unterzeichneten Polizeibehörde wieder abzumeldcn. Bekanntmachung, die Stadtverordnetenwahl betr. Vom kommenden Sonnabend, den 9. December u. e., Morgens 8 Uhr ab können im Polizeiwartezimmer Exemplare der gedruckten Bürgerliste in Empfang genommen werden. Für die Wahl selbst ist Montag, der 18. December «. von Vormittag 9 bis Nachmittag 3 Uhr festgesetzt und als Wahllocal das Zimmer neben , der Sparcasse bestimmt worden. Auf den Stimmzetteln wollen die Herren Wähler die Namen von 9 ansässigen, s Türnern 5 unansässigen j Burgern in einer Weise verzeichnen, daß über die Person des zu Wählenden kein Zweifel übrig bleibt. Namen in der Wahlliste nicht Enthaltener sind ungültig. Großenhain, den 4. December 1876. Der Rath. Ludwig - Wolf. Kth. Bekanntmachung. Bei der am 16. Juni a. e. stattgefundenen Ausloosung der von hiesiger Stadtgemeinde für das Jahr 1876 anzukaufenden 20 Stück Actien des Gasbeleuchtungs-Actien-Vereins find folgende Nummern: 38, 71, 9V, 112, 136, 141, 149, 163, 182, 18L, 206, 21L, 236, 238, 322, 3LL, 369, 392, 450, 458 gezogen worden und werden die Inhaber der ausgeloosten Actien hiermit aufgefordert, die selben nebst Talons und Dividendenscheinen vom 2. Januar 1877 ab in unserer Stadt- hauptcasse zu präsentiren und dafür die nach § 24 des Vereinsstatuts ausfallende, von der Stadtgemeinde Großenhain zu zahlende Entschädigung in Empfang zu nehmen. Die Dividende von dem Betriebsjahr 1876 hat nach Z 21 des Vereinsstatuts den Besitzern der ausgeloosten Actien zu verbleiben. Großenhain, am 6. December 1876. Der Stadtrath. Ludwig-Wolf. Bekanntmachung. Die für hiesige Stadt mit Rittergut als einheitlichen Wahlbezirk zum Zwecke der be vorstehenden Reichstagswahl aufgestellte Wahlliste liegt vom 8. bis mit 16. December d. I. während der gewöhnlichen Expeditionszeit in hiesiger Rathöexpedition (im Stadt hause) zu Jedermanns Einsicht aus. Einsprachen gegen diese Liste sind bei deren Verlust binnen gleicher Frist, und daher bis längstens den 16. December d. I. Nachmittags 6 Uhr bei dem unterzeichneten Bürger meister anzubringen. Radeburg, am 5. December 1876. Der Stadtrath. Vogel, Bürgermstr. Viclj-^uctM. In den Räumen des Rittergutes zu Tauscha soll Freitag, den 20. December 1871», van Vormittags 10 Uhr an das gesummte zu der Eoncursmasse des Herrn Rittergutsbesitzer Friedrich Wilhelm Freyer in Tauscha gehörige Vieh und zwar: 9 Stück Pferde, 2 Bullen, 26 Stück Kühe, worunter 1 tragend, 12 „ Kalben, worunter 1 tragend, 14 „ Schweine, worunter 7 tragende Sauen, Dienstboten aller Art haben sich innerhalb der nächsten 48 Stunden nack Antritt des Dienstes und nach jedem späteren Dienstwcchsel unter Vorlegung ihrer Gcsindczeugnißbücker oder sonstigen Legiti mationspapiere (Reisepässe und dergl.) an Polizearpeditionsstelle persönlich anzumetden, beim Abgänge von hier aber unter Rückgabe der erlheitten Melde-Bescheinigung abzumelden. Für jede Melde-Bescheinigung sind ebenfalls 10 Pf. zu entrichten. Auf dienstloses Gesinde leiden die zu ft. bemerkten Bestimmungeil Anwendung. Zu .4.. ». und Die Eltern meldepflichtiger Kinder, Hauswirtbe, Onartiervermiethec und Dienstherrschaften sind für die rechtzeitige Anmeldung und Abmeldung sowohl von Familienangehörigen, als auch der in Mietbe, Schlafstelle oder Diensten befindlichen Personen verantwortlich, dürfen keiner Person obne Wobnungs- meldeschein länger als 48 Stunden Ausentbalt gcwäbren und können desbalb die den angemeldeten Personen ertbeilten Bescheinigungen bis zu deren Abmeldung in Verwahrung nehmen. Der unterzeichnete Rath erwartet zwar, daß den vorstebenden, in unser städtisches Finanzwesen ticf- eingrcisenden Bestimmungen allerseits willig nachgegangen werden wird, er will jedoch nickt verabsäumen, darauf aufmerksam zu macken, daß die Nicktbefolgung der einen oder anderen der vorstehcndS gegebenen Anweisungen und Vorschriften eine Geldstrafe bis zu 30 Mark oder verbältnißmäßige Haftstrafe »ach sich ziebt." Die An- und Abmeldungen haben in der Zeit von Vormittags 8 bis Mittags 1 Uhr zu erfolgen. ! Großenhain, am 5. Februar I874. Der Rath. ! Ludwig-Wolf. Leonhardt. § 47 „ Hühner, 2 Hähne, 7 „ Truthühne r, 2 „ Schöpfe, 1 Hühnerhund, von dem unterzeichneten Gerichtsamte einzeln gegen sofortige Baarzahlung meistbietend versteigert werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Radeburg, den 4. December 1876. Königliches GerichtsamL daselbst. Betzing. Dic Politik Deutschlands. Fürst Bismarck hat bei dem officiellen Diner, welches er vorigen Freitag Abend den Vorständen des Reichstages gab, wiederholt die Uneigennützigkeit der deutschen Politik betont. Wir gestehen offen, nach unserem Geschmack ist riese Un eigennützigkeit n i ch t! Man darf nur die Zusammenstellung von Gutachten deutscher Handelskammern in Betreff der künftig abzuschließenden Zollverträge lesen, um zu finden, daß unsere Industriezweige einer Erleichterung der Ausfuhr nach keinem Lande so dringend bedürfen, als gerade nach Rußland. Die Sache begreift fick auch. Wir sind im Ganzen später als England, Frankreico, Belgien in das j Zeitalter allgemeiner industrieller Entwicklung getreten und! haben den Vorsprung dieser westlichen Nachbarn noch nicht durchweg erreicht. In Folge dessen gewahren sie unserer cxportirenden Industrie wenig Spielraum und schneiden ihr vermöge ihrer günstigeren geographischen Lage zum Theil j selbst den Weg nach den industriell minder Entwickelten Eonsumgebieten jenseit des Meeres ab. Das Absatzfeld, welches uns dafür entschädigen sollte, liegt im D st e n. Zu den östlichen Nachbarn haben wir den kürzeren Weg: bei ihnen lst die moderne Großindustrie Nott' jünger als bei uns, und doch sind sie schon erträglich kauffähige Kunden für alle Products europäischer Eivilisation. Unter diesen Ländern ist aber Rußland nicht allein das größte und volkreichste, sondern auch dasjenige, welches die angedeuteten Bedingungen erwünschter Kundschaft am voll kommensten in sich vereinigt. Nichts als eine gewaltsam sich absperrende Handelspolitik hat unsere Industrie um diesen Markt bringen können, der für sie, wenn Alles mit rechten Dingen zuginge, an Sicherheit und Einträglichkeit dick't hinter dem inländischen deutschen Markte kommen müßte. Was zu dieser Handelspolitik getrieben, ist vollständig begreiflich. Die russische Bureaukratie gefällt sich noch in dem Wabne, lebensfähige Industrien durch Regierungs- > maßregeln aus dem Boden stampfen zu können, und eine l Reihe bereits selbstgeschaffener Fabriken scheint durch ihr j bloßes Dasein schon gegen jede Erniedrigung der schützenden Zollschranken Protest einzulegen. Aber unverständlich bleibt ! trotzdem, daß diese so wenig freundnachbarliche Zollpolitik ! nicht allein nicht nachläßt, sondern nur immer üppiger ! uns krasser hervortritt, obwohl die diplomatischen Beziehungen j und Verhältnisse den gerade entgegengesetzten Weg erwarten > ließen. i In gewöhnlichen Zeiten, wenn ein Staat dem anderen j nur unbedeutende politische Gefälligkeiten und Dienste zu > erweisen vermag, lassen sich die einmal angenommenen wirth- ! schaftlichen Grüntsäve wohl schwer erschüttern. Aber Deutsch ¬ land ist binnen anderthalb Jahrzehnten doch zwei bis drei Mal unter Bismarck s Leitung im Stande gewesen, Rußland - sehr wesentliche Dienste und Gefälligkeiten zu leisten, j Das erste Mal im Jahre 1863, als Preußen ihm die