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« ^csch!i»t^dm^öchrmäg«b-ndii^«?^ , dl. Jahrgang. W 244. / Donnerstag, den 2». Oktober. «n- Tageblatt Amtsblatt für die königlichen and Müschen Behörden zv Freiberg nnd Brand, verantwortlich« Leitung: G«org vnrtharvt. Inserate werden bis Bormittag U Uhr 4000 angenommen. Preis für die Tpaltzeile 13 Pfg. I«HvO Luherhalb d«S Landgerichtsbezirks tö Psg. j Bekanntmachung, Vie Vertilgung der Feldmäuse betreffend. AuS landwirthschastlichen Kreisen ist neuerdings bei der unterzeichneten Königlichen AmtS- . Hauptmannschaft mit Rücksicht auf daS starke Auftreten der Feldmäuse um Anordnung gemein samer Maßregeln behufs Vertilgung dieser schädlichen Thiere gebeten worden. Wenn nun zwar festgestellt worden ist, daß die Mäuseplage nicht in allen Gegenden deS Verwaltungsbezirks bez. nicht überall in gleichem Maße hervorgetreten ist, so steht doch die König liche Amtshauptmannschast nicht an, den Herrn Bürgermeister zu Brand sowie die Herren Ge meindevorstände und Gutsvorsteher des hiesigen Verwaltungsbezirks einschließlich deS Delegations bezirks hierdurch anzuweisen, unverzüglich die gemeinsame planmäßige Vertilgung der Feldmäuse Seiten der Grundstücksbesitzer anzuordnen, dieser Anordnung auch gegen etwaige Säumige auf Grund von Z 14 der Städteordnung für mittlere und kleine Städte bez. KZ 76 und 84 der Revid. Landgemeindrordnnng durch Androhung von Ordnungsstrafen den erforderlichen Nachdruck zu geben. Von den Besitzern exemter Güter versieht sich die Königliche Amtshauptmannschaft, daß dieselben im öffentlichen wie im eigenen Interesse die gleichen Maßregeln ergreifen werden. Zur Ausführung dieser letzteren ist eine kurz bemessene Frist festzusetzen, auch sind eventuell geeignete Personen zu bestimmen, welche die Durchführung der getroffenen Anordnungen über wachen und die säumigen Grundstücksbesitzer an ihre Pflicht erinnern. Soweit Gräben und Böschungen fiskalischer Straßen sowie Eisenbahndämme in Frage kommen, wolle man sich mit der Königlichen Straßen- und Wasserbau-Inspektion Freiberg bez. mit den betheiligten Bahnverwaltungen ins Vernehmen setzen. Soviel die Vertilgungsmittel selbst anlangt, so wird die Wahl zwar dem einzelnen Grund stücksbesitzer überlassen, die Königliche Amtshauptmannschast unterläßt jedoch nicht, die Anwendung deS Saccharin-Strychnin-Hafers mit Rücksicht auf dessen erprobte Wirksamkeit besonders zu empfehlen. Ueber den Erfolg der angeordneten Maßnahmen wollen der Herr Bürgermeister zu Brand sowie die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher bis zum 15. November dss. Js. Anzeige anher erstatten. Freiberg, am 16. Oktober 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. Vr. ktctnvrt. Bekanntmachung, Vie Wuthkrankheit der Hunde betreffend. Da in neuerer Zeit im diesseitigen Verwaltungsbezirke wiederum mehrfach Fälle von Tollwuth bei Hunden festgestellt worden sind, so nimmt die unterzeichnete Königliche Amts hauptmannschast Veranlassung, den Hundebesitzern dringend anzuempfehlen, ihre Hunde auf das Genaueste zu überwachen und insbesondere die hinausgegebenen Belehrungen über die Hundswuth sorgfältig zu beachten, auch jede verdächtige Erscheinung sofort zur Kenntniß der Ortspolizei behörde zu bringen. Freiberg, am 17. Oktober 1898. Königliche Amtshauptmannschast. Dir «tvluert. — Bekanntmachung. Nachdem der Ausbau deS Verbindungsweges zwischen GrotzwaltersVorf und der Colonie Neuwaltersvorf beendet ist, wird der letztere nunmehr dem öffentlichen Verkehr übergeben. Freiberg, am 17. Oktober 1898. Königliche Amtshauptmannschast. Dr. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen des Zimmermanns Hermann Robert Liebscher früher in Oberbobritzsch, jetzt in Döltzschen bei Dresden, eingetragene Hausgrundstück unter Nr. 177L des Brandkatasters, Nr. 917v des Flurbuchs und Folium 433 des Grundbuchs für Oberbobritzsch, mit einem Areale von — da 25,3 a, worauf 66,53 Steuereinheiten haften, lokal gerichtlich geschätzt aus 6000 Mk. — Psg., soll im hiesigen Königlichen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist der 4. November 1898, Vormittags 10 Uhr, als Versteigerungstermin, sowie der 15. November 1898, Vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Bereitschaft zur Zahlung oder Sicherstellung den bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. Freiberg, am 14. September 1898. Königliches Amtsgericht, Abth. l 2». 18/98 Nr. 13. Dr. Nicolai. Bekanntmachung, Ziehkinver-Nntersnchung betreffend. Die zweite der nach Bekanntmachung vom 30. August 1886 angeordneten ärztlichen Hauptuntersuchungen der im Stadtbezirk befindlichen Ziehkinder findet in diesem Jahre Freitag den 81. Oktober nachmittags S Uhr im städtischen Kaushnuse, Obermarkt 16 — erstes Obergeschoß — statt. Hierbei sind den mit der Untersuchung beauftragten Herren Aerzten alle noch Nicht schulpflichtigen Ziehkinder durch ihre Pflegemütter persönlich vorzustcllen. Aus genommen sind nur solche Ziehkinder, welche sich bei Großeltern, Stiefeltern, Geschwistern, Onkel, Tanten oder Vormündern in Pflege befinden. Die Pflegemütter haben den Erlaubnißschein mit zubringen und auf Erfordern über Name, Geburtstag und Geburtsort des Kindes, sowie Name, Stand und Aufenthaltsort seiner Eltern und seines Vormundes Auskunft zu geben. Bei unentschuldigter Versäumung der Vorstellurg haben die Pflegemütter Bestrafung oder Entziehung der Erlaubniß zum Halten von Ziehkindern zu gewärtigen. Freiberg, am 14. Lktober 1898. Der Stadtrat h. Dr R Die Gemeinde- nnd Schnlanlagen für 4. Termin 1898 find am 20. dieses Monats sättig und mit 5 Einheits- flitze» binnen 14 Tagen an das Stadtsteueramt hier zu entrichten. Freiberg, am 17. Oktober 1898. Der Ttadtrath. Dr Bgm Bekanntmachung. Nachstehend bringen wir einen Nachtrag zum Tarif über die für die Räumung der Abort gruben und die Düngerabfuhr zu entrichtenden Gebühren vom 11. September 1896 zur allgemeinen Kenntniß. Freiberg, am 18. Oktober 1898. Der Stavtrath., Dr Kßlg Nachtrag zum Tarif über Vie für die Räumung der Abortgruben und Vie Düngerabfuhr zu entrichtenden Gebühren, vom 11. September 1890. Ziffer 1 des Tarifs erhält folgende veränderte Fassung: Die Gebühr für Räumung der Abortgruben und die Abfuhr ihres Inhalts beträgt für jedes Kubikmeter der abzufahrenden Masse, vorbehältlich der Bestimmungen im g 7 deS Statut-,, 2 Mark 50 Pfg. Eine Herabsetzung gemäß Z 5 des mit der Freiberger Dünger-Abfuhr-Gesell- schäft abgeschlossenen Vertrags vom 11. September 1896 bleibt Vorbehalten. Freiberg, am 9. September 1898. Der Stavtrath. (L. 3.) (gez.) Bürgermeister Dr biofiroettlor. Die Stadtverordneten. (O. 3.) Taviednvr. Vorstehender Nachtrag vom 9. September 1898 zum Tarif über die für die Räumung der Abortgruben und die Düngerabfuhr zu entrichtenden Gebühren, vom 11. September 1896, ist von der Königlichen Kreishauptmannschaft gemäß A 6 des Statuts, die Grubenräumung und Düngerabsuhr in Freiberg betreffend, vom 6. Mai 1895 genehmigt worden. Dresden, den 13. Oktober 1898. Königliche Kreishauptmannschaft. (O. 8.) (gez ) Nitterguts-Berpachtung. Das dem Hospital Sct. Johannis zu Freiberg gehörige in unmittelbarster Nähe der Stadt Freiberg gelegene Rittergut Freibergsdorf soll wegen Todes des bisherigen Pächters, die Einigung mit den Nachlaßberechtigten vorausgesetzt, sofort wieder auf 12 Jahre verpachtet werden. Das Pachtobjekt umfaßt gut eingerichtete Wohn« und Wirthschaftsgebäude mit 90 du 90,10» Feld, Wiesen und Teichen. Mit diesen Flächen gelangen gleichzeitig die WirthschaftSgebäude der sogenannten Löffler-« mühle und die in der angrenzenden Zuger Flur gelegenen sogenannten Rothvorwerksfelder mit? einem Flächeninhalt von 28 Im 30,10 » zur Verpachtung. Das lebende und tobte Inventar kann aus der Nachlaßmasse übernommen werden. Die Pachtbedingungen können bei dem unterzeichneten Stadtrath eingesehen, auch gegen Bezahlung von 3 Mk. Schreibgebühren bezogen werden. Pachtliebhaber werden aufgefordert, ihre Gebote baldigst bei dem mitunterzeichneten Stadt- rathe schriftlich einzureichen. Freiberg, den 15. Oktober 1898. Die Inspektion ve- Hospitals St. Johannis. Die Königliche Tuperintenventur. Der Stavtrath. Die unentgeltlichen öffentlichen Impfungen betreffend. Um Gelegenheit zu geben, die bisher unterlassenen Impfungen im laufenden Jahre nach zuholen, haben wir zur Vornahme der öffentlichen unentgeltlichen Impfungen auf Mittwoch, den 26. Oktober dieses Jahres, Nachmittags 3—4 Uhr im Kaufhause noch einen Termin anberaumt, während die Revision der Impflinge Mittwoch, den 2. November e., Vormittags 11—^/>12 Uhr ebendaselbst stattfinden soll. Unter Bezugnahme auf die in unserer Bekanntmachung vom 7. Juli dieses Jahres angedrohten gesetzlichen Strafen wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht und im Uebrigen noch darauf hingewiesen, Vast Vi« außerhalb Ver öffentlichen Impftermine ausgestellten Impfscheine over Jmpfbefreiungsnachweise, so-' weit nicht schon geschehen, nunmehr balvigst »an Rathsstette, IPolizetmelVeamt, vorzulegen sinv. Freiberg, am 18. Oktober 1898. Die Stavtpolizeibehörv«. Zrnr. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen der Ernestine Hermine verehl. Gevlich, geb. Ficke, Besitzerin des Restaurationsgrundstückes, die Hornmühle genannt, zu Freiberg, wird heute am 18. Oktober 1898, Nachmittags 4'/. Uhr daS Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann August Straubel in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 19. November 1898 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in Z 120 der Konkursordnnng bezeichneten Gegenstände auf Dienstag, den 15. November 1898, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Dienstag, den 13. Dezember 1898, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Ztr. 33, Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an die Gemeinschuldnerin zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Ansprucy nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 10. November 189« Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Freiberg, Abth. I. Bekannt gemacht durch den GerichtSschreiber: L. 17/9S Nr. 2. Sekr.