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- Mit» plr dl« Mnlgl. ««d A«zl»igrr MedlM md Alyrtzey. Amtsölat^ Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 1SÄ. Donnerstag, 12. Znli 1917, Iiveuds. 79. Jaüra. Dar Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tan avcndS '/,7 Uhr mit AuSiiahme der Tonn- und ^estragr. VezugSvretS, gegen Barauszahlung, durch unser« Träger Irel .Hau« oder bei Lüholung ani L-chultrr der Kaiser!. Postanstalicn vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Auzeigeu für di« Nummer des Au-gabetagcr sind bis lü Uhr vormittags auszuqeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 mm breite Grundschrift-Heile (7 Silben) 20 Pf., Lrtsprei« 15 Pf.; zeitraubender m>d tabellarischer Bah cnl. sprechend höher. Nachweisungs- und Vermittclungbaebithr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wentt dir Äel.ag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höberer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten ober der Besörderungseinnchtungcn —.hat der Bezieher keinen Anspruch «uff Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreisen. Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Wi n t e rl ich, R ie > a. Geschäftsstelle: Goethestraste ZV. Verantwortlich für Redaktw-r: 'Arthur Hähnel, Riesa; für'Anzeigenteil: Wilhe lm Dittrich, Riesa. irrr-rrrm , > > > Der Komniunalverband hat folgende Sammelstellcn für Ptlze und Waldbccren «richtet: iil Großci«hair« bei her Firma Max Lanzsch, ilt Riesa „ „ „ Hermann Grüble, in Radelmrn „ ., „ Bruno Schütze. Großenhain, am 10. Juli 1917. 134 o k ll c. > Der Kommunatverbaud. dec Andere Kirschen Tic Ki"m'mndelSpreise l -,3O M. 18 12 .'4 Johairuisbeerer« weiße und rote schwarze Stachelbeeren reif und unreif Himbeeren Heidelbeeren . ' Der Kommunalverband setzt hiermit auf Grund der von der Landcsstellc für Gemüse I der Mohren und längliche Karotten Karotten (runde od. klein«) Erbsen (gedrillt od. gereisert) Bohnen (grüne) Wachs- und Perlbohncn Kohlrabi Blumenkohl i. Sorte II. .. ' ^rübwirüng und Frührotkohl Frühweißkohl Frühzwiebeln Spinat (nicht Svinat-Ersatz) um folgende Zuschläge erhöht werden: der Erwerbspreis mehr als 1,— M. Großhandelsböchstprels. 28 Pfg. - ,, 44 30 Pfg. 40 „ 30 .. Höchstpreise für Gemüse und Köst. und LM'bestimmten Erzeugerhöchsiprcist folgende Preise" (teilweise in Abänderung sur Zeit bestehenden) fest: GrostbandclSvrcisc. 4. Gemüse. ' Ekßeugerhöchstpreis. . ... ... ... 25 Pfg. 80 „ 40 „ 40 „ 50 „ f 30 „ 1.7» „ 10 „ 'l! 20 " 20 „ .. ^»>>>»>» 2,8 „ 31 „ Ter Erzeuger«,öchfiprcis umfaßt die Kosten der Beförderung Zur Ladestelle und Verladung im Bgbnwaaen oder in« Schiff. Beim Grostnartdelsp^eis düriei^dte Küsten der Bahn- oder Schiffsfracht sowie die Fuhrwertzkosten, hie nach Len Feshndekri« örtlichen VechäEniffen an die Steile der Buhn oder Schiffsfrachten treten,, besonders in Ansatz gobracht'werden. Alle anderen Unkosten Pud m ihm enthalten. ir. Obst. ErzeugcrhöchstpreiS. Großha«idtlshöchstpreiS. " - ' " 36 Pfg. 48 „ 36 „ <0 „ 44 „ 30 „ 50 „ 45 „ betragt. Großenhain, am 11. Juli 1917. 164 s k II0. Ter Kominunalvcrband. 20 40 Auch hier umfaßt der Grzcrrgervreis die Kosten dec Beförderung zur Ladestelle und Kr Verladung im Bahnwqgen oder Schiff. Im Grosthandelövreis find sämtliche Nebenunkasten, wie Transportkosten, Provision der Aufkäufer, natürlicher Schwund und Verderb der Ware, Stellung von Packmatcrial, sowie die allgemeinen Unkosten inbegriffen. Irgendwelche besondere Entschädigungen rürfen nicht in Ansatz gebracht werden. L. Kleinhandelspreise. dürfen wenn ) -.25 -,70 bis 1,- „ > -.20 -,so .. -09 „ 0 -15 -,40 ,, —,49 „ -) -.11 -,30 „ -.89 ,, :> -,08 -.20 — 29 0 -,07 -.15 -',19 ö> —,05 -^,10 „ -.14 „ i> -.04 -.07 „ -09 ., i>) —,03 unter -.07 „ Diejenigen Gemeinden und selbständigen GutSbezirkc, in denen Jünginanncu bei den Frühdruscharbetten mit tätig sind, wollen die^vegen der Lebensmittelversorgung allwöchentlich «lud zwar am Montag jeder Woche, für die laufende Woche sofort bei Erscheinen dieser Bekunntmachuilg unter Angabe der Zahl der beschäftigten Jungmannen hierher anzeigcn, , Großenhain, am 11. Juli 1917. 1717 sie Hä. Der Ko>n>nu»alvcrband. Tlrvabe von Anslnndseiern. Zu den niichstcil Tagen werden wieder AnSlandseirc zmn Preise von 33 Pfg. uni» zwar auf jeden Abschnitt der Eierkarte 2 Stück abgegeben werden. Verkaufsstellen sind iu Riesa: Molkcrciaenosscnschaft Riesa, in Gröba: Franz Rößler. Otto Dege, in Röderau: Otto Uesckuer, Klara Knof, Johairn Fahle, Martha Werner, in Weida: Otto Richter, in Zeithain: Franz Schmieder. Großenhain, an« 10. I»li 1917. 1622 4 l'li z. , Der Kommnnalvcrband. HrWtMkeljr ii» Ätdsust ain Wau. ken tZ. Zvli ISI?. Mit Rücksicht darauf, daß Freitag, den 13. Juli 1917 städtische Beamte bei der Ausgabe von Mcblkartcn zmn Bezüge von Mehl anstelle von Kartoffeln in den Ausgabe stellen mit tätig sein müssen, bieiben an diesem Tage die RatSkanzlei, die Polizciabtcilung, das Armen- und Vcrsicherungsamt, daS Stan-eSnmt, daS Meldeamt und die Bezugs' scheiustctte vormittags für den Verkehr geschloffen. Im Standctzamte werde» Anzeigen über Tötgcburlcn und Steebcfülle nachinittags von 4—5 Uhr entgegcngenornmen. ! In de,« übrigen Kanzleien werden am Nachmittage dieses Tages nur unaufschicb- bare Angelegenheiten erledigt. Der Mat der Stadt Riesa, am 12. Juli 1917. Gßm. Die Ausgabe der Mehlkartcn zum Bezüge von Mehl anstelle von Kartoffeln erfolgt auf Antrag Freitag, den I». Juli 1V17, vormittags von 7 bis mittags irr Uhr iir den bekannter« Ausgabestellen. Borzulegc» sind die KarLoffcltarten und die Brotausweiskarten. Diejenigen, die sich im Herbst voriger« Jahres selbst cingedeckt haben, legen nur die Brotausweiskarto vor. Nie I a, am 12. Juli 1917. Ter Rat der Stadt Riesa. , Ausgabe von Mehl a» Stelle von Kartoffeln in Gröba. Jin Anschluß an die Bekanntmachung des Kommunale.'rbandes vom 10. 7. 17 wird folgendes bekanntgcqeben. . Die Kartoffelkartcn sind aus die laufende Wocke iu Gröba mit ö bez. 10 Pfund Kartoffeln voll beliefert worden oder könnennoch beliefert werden. Inhaber von Kar- toffelkarteu habe» also auf die laufende Woche keiner« Anspruch auf Mcblznwcisung. Diejeuigen oersorgungsberechtigteu.Personen, die die Kartoffeln im Herbst voriger« Jahres auf Kartoffelbezugskarten im Ganzen bezogen haben, Haber« aus die laufende Woche Anspruch auf ÄS» gr Mehl auf jede KartoffelbezugSkaxte. Diese Mchikarten sind Freitag, de«« 13. Juli in« Gemeindeamt, Zimmer « abznholcn und zwar: vor« der« Bewohnern des Ortsteils nördlich vom Hafen vormittags und uolr.den Bewohnern des Ortsteils südlich vorn Hafen nachmittags. Die Abholung der Mehlmarken bat für alle zu einem Haushalt gehörigen Personen einschließlich der Untermieter gleichzcrtig zu erfolgen. Die Lebensmittelkontrollkarte» sind dabei vorzulegen. Gröba, am 12. Juli 1917. - Der Gcmcindevorstaud. Für eil« 13 jähriges Mädchen wird geeignete Unterkunft^gcsucht. Bewerber wollen sich mit Angabe der Ansprüche an Unterzeichneten wenden. Weida, am 11. Juli 19l7. MöbiuS, Gcrneindevorstand. Obstvervachtnug. Sonntag, den 15. Juli, vormittags 11 Uhr sollen im hiesiger« Gasthofe die Obstnutznngen der Gemeinde Heyda verpachtet werden. Heyda, den 12. Juli 1917. Ter Gemeindcvorstand. i > - ° - Oertliches mW Sächsisches. Riesa, den 12. Juli 1917. -^Auszeichnung. Mit dein Eisernen Kreuz 1. Klasse ausgezeichnet wurde der Feldw.-Lt. Franz Bein- rotb, bereits Inhaber des Eisernen Kreuzes 2. Klaffe, früher im Pion -Batl. 22, jetzt, in einer Min.-Werfer-Komp. — Dem Gefreiten Alfred Böhlig im Feldart.-Rgt: '32, 1. Batt, wurde das Eiserne Kreuz 2. Klaffe verliehen, er ist bereits im Besitze der Friedrich-Auguft-Medaillc. —*Die Allgemeine Ortskrankenkasse zu Riesa hat im 1. Halbj. 1917 an Aerzte-Honorar 31000 M. auSgeaeben. In gestriger Nr. uns. Bl. war infolge eines Druckfehlers der ausgegebene Betrag nur. mit 3100 Mark angegeben. . - . ... — Ueber die Lvldate,«Herme r,n Konrg- reiche Sachsen teilt der sächsische Christliche Soldaten bund in seine,n neuesten Berichte mit, daß die Leime in Leipzig, Dresden und Chemnitz im^lllaemeine» günstig da stehen. Eine,« besonders erfreulich» Aufschwung hat das Helm iu Döbel» genommen. Ist Königsbrück ist in gemie teten Räumen ein neues Heim errichtet worden, daß so stark benutzt wird, daß es sich bald als zu kleinerweisen dürfte. Zu den ULrüudungskosten wurden 1000 Mark be willigt. Fist die Garnison Riesa steht die Eröffnung eines Heims unmittelbar bevor, während in Pirna hie Borbereitungsarbeiten noch im Gange find. Auch irt Frei berg, Plauen und Zittau sind Soldatenheime von anderer Seite ins Leben gerufen worden. Ferner unterhalten der Christliche Verein junger Männer in Dresden und der Jüngling«- und Mannerverein in Zwickau Soldatenheime. Draußen-dient her SoUratenbnnd den Feldgrauen vorwie- neL m Galizien mit Saldatenveimen- —* Wettkämpfe in« Wehrturnen. Bei den am Sonntag in Großenhain abgehaltenen Wettkämpfen er rangen vom Schützen-Turnverein außer den bereits gestern genannten noch folgende Jungmannen Preise: Ellger, Heller, Straub, Becker, Bceg, Deckcrt und Schneider. —y Landgericht. Die 2. Strafkammer des Dresdner Kgl. Landgericht beschäftigte eine Berufung des Schlacht meisters H. aus Riesa gegen ein Urteil des hiesigen Kgl. Schöffengerichts, wonach ihm wegen Diebstahl eine zweiwöchige Gefänamsftrafe zuerkannt worden ist. Der Angeklagte ist Schlachtmetster auf dem Schlachthofe in Riesa und erhält außer freier Wohnung monatlich 150 Mark Gehalt. Die Militärverwaltung bezog früher daS Fletsch von Riesaer Fleischermeistern. Seit Anfang Mai 1916 läßt sie selbst schlachten und hat hierzu eine Abteilung der Knhlhalle ge mietet. H. hat nur uoch die Aufsicht in« Schlachthofe zu führen. Im Austrage des Militärs sind dort, der Unter offizier Sch., früher Fleischermeister in Markranstädt bei Leipzig, und noch 4 Soldaten beschäftigt. H. wurde für schuldig erkannt, seit Juli bis Oktober vorigen Jabretz aus der Kühlhalle des Riesaer Schlachthofes öfters Ochsertz schwänze und auch ein Stück Kalbfleisch, Eigentum der Militärverwaltung, entwendet zu haben. Der Angeklagte batte Berufung eingelegt und behauptet, er habe das Fleisch und die Ochsenschwänze. gekauft und den Preis dafür an S<K bezahlt. Diese Angaben wurden widerlegt. Das Landgericht gelangte zu denselben FeftftellMgen wie die VorWanz und bestätigte die Strafe. - Wochenbilfe-für Ehefrauen HilsSdienst- pf richtig er. Der BnndeSrat hat aM 5. Juli eine Der- ordnung beschlossen, nach der deutsche Wöchnerinnen wäh. rend der Geltunasdauer. de« Hilfsdienstgesetzes aus Reichs mitteln eine WochenhUle erhalten sollen, wenn der Ehemann eine Beschäftigung im Sinne des HilfsdienstgesetzeS ausübt und im letzten Jahre vor der 'Niederkunft seiner Ehefrau mindestens.sechs Monate hindurch ausgeübt hat; seine wirtschaftliche Lage sich infolge der Beschäftigung im Hilfs dienst nachweislich verschlechtert hat und ein Bedürfnis für die Beihilfe besteht. —MI. Wichtig für Ferie N r eif e » de! Im eigenen Interesse tut jeder, der eine weitere Reise antretcn unll, gut daran, sich bei den Polizeibehörden vorher über deren Zulässigkeit zu erkundigen. Dies ist nötig, «veil de. Aufenthalt m vielen Grenzbczirkcn besondere Ausweise er fordert. Fehle»« sie, so hat der Reisende damit zu rechnen, daß er sein Reiseziel überhaupt nicht erreicht. —MI. Ortskohlen st ellen. Wie uns von zustän diaer Gerte mitgeteilt wird, «st die Errichtung von Orts kohlenftellen für alle Städte und Gemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern nach einer Bekanntmachung der stell vertretenden Generalkommandos Xll. und XlX. im Einver stäNdnifse mit dem Ministerium des Innern erfolgt. Den Ortskohlenstelle»« können auch im Tätigkeitsbereiche de Kümmunalverbände, Städte und Gemeinde«« liegende Aus opben durch diese zugewiesen werden, wie Regelung de Abgabe voir Heizstoffen an die kleinen Verbraucher usw. —KM. Fahnenflüchtige und Ueberläufor h«it r. Bedauerlicherweise hat sich bei Mannschaften, die z nn Feinde Übergeläufen sind, gezeigt, daß sie von der An- f cht mißleitet worden sind,, daß lleberläufer nach dem < ciedensschlusse begnadigt würden. Dies ist ein verhäng nisvoller Irrtum. Bereits in dem im Armee-Verordnungs hlätt Nr. 28 v. 2. 6. 17. veröffentlicht«« Erlaß des Kriegs- ministertums vom 29. 5. 17. betr. Rückkehr von Fahnen- stiichtigen ist darauskbingewiesen. das - von de« , in diesen« Ersaß den rurückkehrenden Fahnenflüchtigen gemacht« Zu