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Dresdner Journal : 24.02.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-02-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187402247
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18740224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18740224
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1874
-
Monat
1874-02
- Tag 1874-02-24
-
Monat
1874-02
-
Jahr
1874
- Titel
- Dresdner Journal : 24.02.1874
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W4S McnStag, den A. Feimnr. 1874 lm ä«utt«d«» Lstod«: ^Lbrllot»:. . . . S H»lr. ^Ldrliot»; 1 Idir. tb LillrsluvNuwwvrv; 1 N^r. iLkr««,—» tritt iUrrllot» L l'KIr. Ktempstzedatir, »ui»«rd»ldäs» 6eu^cd«o lteivt»«« ko«t mui 8t«wpeIru»vtiI»L kiaru, lus^ratoaprol»»: ?Lr äeu Raum «insr 8v»P»ltsosn ketitrvil«: S bixr. Vvtsr „Lio^v«u»är" Li« 2eils: b N^r. Lrsed«1ue»r T^llotl mit ^Q»L»tullS äsr 8om»- ru»cl k'sisrtt^«, Ad»ml» kür äs» kol^ouäso Dres-mrImMal. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. »us^Lrt,: Lra»«tt«trtter, <'oiai»in>,>ollLr ä«* Orv«1n«r eb^uü»».: L«A«»t ^ort u. L F'rrver, L«wd»rx->«-U»- V:«» ^> !pn^-»»?el-Sr»,I»ri-7r»Lk/vrt, n : k/<,a»<« .te-in F k o</ker, I«rU» V^v-L»«d»rx-rr»,-1^txn^ wrt «. U.-UvL>!8«a: ^«4«/ ^kt-E, L»rlm ^ ^eleme </e>r, 7»ta6ckkn«ia«/1,L Lrow«»- 8i«,. l»a: /. killr^LU j vüommt»: /> l r»ak- tarl» ».: 7? ^a^rrHivu. Ft' ljuclil»., La«Le<k <7o., Svrliti: /»»vO S»ru>ov«r: t'. äc/i^/rr,' k»rt,: La, ««, /xiM«, Lvllirr et <7o , LnuL« et' t'o., S<ckck. Mi«»: Op/>e-/,L. 11<>rl»u8xederr Xüni^i. kxp«iition Drerilner Journal«, lireWÜuu, Xru-zsr^tkt'NAi-«-« b> !. Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben allergnädigst geruht, die Regierungsräthe im Ministerium des Innern vr. Moritz Ludwig Wießner, Julius Friedrich Jäppelt und Friedrich Julius Meusel zu Geheimen Regierungs- räthen zu ernennen. Se. Majestät der König haben allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Geheime Hofrath Professor vr. Schlö milch zu Dresden das von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland ihm verliehene Ritterkreuz des St. Stanislaus-Ordens ll. Classe annehme und trage. Se. Majestät der König haben dem Inhaber des zu Leipzig bestehenden Magazins für Reise-, Jagd-, Reit- nnd Fahr-Utensilien, Kaufmann Theodor Pfitzmann daselbst, das Prädicat „Königlicher Hoflieferant" aller gnädigst zu ertheilen geruht. Nichtamtlicher Theil. llebersicht. Telegraphische Nachrichten. Tagesgeschichte. (Dresden. Berlin. Posen. Köln. Kassel. Sonderburg. Straßburg. Schwerin. Wien. Prag. Paris. Bern. Madrid. London. St. Petersburg. Bukarest. Aeddo.) Dresdner Stachrichten. Provinzialnachrichten. (Leipzig. Waldheim. Zwickau. Werdau.) Statistik und BolkSwirthschaft. EinaesandteS. Feuilleton. Inserate. TageSkalender. 'Telegraphische Nachrichten. Ostrowo, Sonntag, 22. Februar, Nachmit tags. (W. T. B.) Auf das Gesuch deS Erzbischofs Ledochowski um Einrichtung einer besonderen »et- kapelle ist feiten der zuständigen Behörde geneh migende Entschließung erfolgt und heute hier ein gegangen. ES soll dazu ein dem Haftlocalr deS Erzbischofs gegenüber gelegener Raum verwendet werden. London, Montag, 23. Februar. (W. T. B.) Der deutsche Botschafter, Graf v. Münster, hat dem Earl Ruffell ein eigenhändiges Schreiben deS Deutschen Kaisers überreicht, welches Russell und Sir Holm Murray, dem Vorsitzenden der beiden Meetings vom 27. Januar, für die warmen Sym pathien der Protestanten Englands im Kampfe mit dem Ultramontanismus dankt. Wie es heißt, wird eine Deputation von briti- schen Protestanten demnächst nach Berlin gehen, um dem Kaiser Wilhelm für sein Interesse an den jüngsten englischen Protestantenmeetings zu dan ken und die Genugthuung über das ReciprocitätS- meeting in Berlin auszudrücken. St- Petersburg, Sonntag, 22. Februar, Nachmittags. (W. T. B.) Heute Abend findet zu Edren des Kaisers Kranz Joseph ein Ball bei der Großfürstin Marie Nikolajewna statt. Nach Be endigung desselben reist der Kaiser, vom Großfür sten Konstantin begleitet, um 1 Uhr früh nach Moskau ab, während ein Theil des kaiserlichen Gefolges die Reise dorthin bereits um '41 Uhr antritt. (Bgl. unter „Tagesgeschichte".) Athen, Sonntag, 22. Februar, Nachmittags. (W. T. B.) Die CabinetSneubildung deS ConseUS- präfidenten Bulgaris ist nunmehr gelungen, und find die Portefeuilles wie folgt vertheilt: Bulga- ris, Präsident und Inneres, Delijannis, Aeuäe- reS; Lalusopulo, Finanzen: Trindetta, Krieg; Za- lonis, Marine; Papamichailopulo, Justiz; Thiko- lopuloS, Cultus. Tagesgeschichte Dresden, 23. Februar. Nachdem von einzelnen Zei tunzen die Nachricht gebracht worden war, daß Professor Mommsen in Berlin seiner Verpflichtung, die über nommene Professur in Leipzig anzutreten, vom königlich sächsischen Cultusministerium wieder entbunden worden sei, haben wir uns über den Sachverhalt erkundigt und die Bestätigung obiger Nachricht erhalten. Professor Mommsen ist nämlich von der Akademie der Wissenschaf ten in Berlin zum ständigen Secretär an Stelle des ver storbenen Professors Haupt erwählt und vorgeschlagen worden, eine Stelle, welche er nur annehmen kann, wenn er in Berlin wohnen bleibt. Da nun auf Grund dieser Thatsache der Wunsch auf Entlassung von der über nommenen Verpflichtung an die sächsische Regierung ge bracht wurde, so blieb dieser begreiflicherweise Nichts übrig, als ihm zu willfahren, wenn schon mit großem Bedauern über diese Wendung einer Angelegenheit, an welche sich so erfreuliche Hoffnungen für unsre Landesuniversität geknüpft hatten. 1^. Berlin, 22. Februar. Dem Reichstage ist eine Berechnung des Mehraufwandes zugegangen, der durch die Annahme der Militärgesetzvorlage veranlaßt werden würde. Der effektive Müitäretat für das ge jammte deutsche Reich incl. Bayern, der für dieses Jahr 95,469,371 Thlr. beträgt, stellt sich nach jener Nachwei sung für das Jahr 1875 auf 109,138,297 Thlr., der Mehraufwand beziffert sich demgemäß auf 13,668,926 Thlr. — Die Reichstagscommission für die Vorberathung des Militärgesetzes hat, wie man hört, beschlossen, die im Entwürfe enthaltene Communalsteuerfreiheit der Offiziere und Militärbeamten zu verwerfen, dagegen eine Gleich stellung der letzten: mit den Civtlreichsbeamten zu be antragen. Bekanntlich sind die Civilbeamten des Reichs in dieser Beziehung ebenso gestellt, wie die Beamten der einzelnen Bundesstaaten, in welchen die Erstem ihren dienstlichen Wohnsitz haben. — Der officielle „D. R.-A." enthält in seiner gestern Abend erschienenen Nummer folgenden beruhigenden Artikel über die fernere Geltung deutscher Münzen: Das Publicum ist in jüngster Zeit rücksichtlich der Geltung der im Umlauf befindlichen deutschen Münzen nichtpreußischen Gepräges von einer völlig grundlosen Beunruhigung ergriffen worden. Nach Art. 8 des deutschen Münzgesetzes vom 9. Juli v. Js. darf eine Außercourssetzung von Landesmünzen, d. h. von Münzen deutschen Gepräges erst dann eintreten, wenn eine Frist von mindestens 4 Wochen festgesetzt und mindestens 3 Monate vor ihrem Ablauf bekannt gemacht ist, während welcher diese Münzen zu ihrem vollen Nenn- werthe von den Staatskassen eingelöst werden. Bis zur Außercourssetzung bleiben alle Münzen deutschen Ge präges gesetzliche Zahlungsmittel. Die deutschen Landes- scheidemünzcn, welche mcht in das Marksystem Passen, sollen spätestens mit dem Eintritt der Reichswährung, welcher durch eine, 3 Monate vorher zu veröffentlichende kaiserl. Verordnung bestimmt werden wird (Art. l), außer Eours gesetzt werden (Art. 6). Rücksichtlich aller übrigen Münzen deutschen Gepräges ist die Bestimmung des Zeitpunktes ihrer Außercourssetzung den: Bundesrathe überlassen (Art. 8); dieselben bleiben auch nach dem Eintritt der Reichswährung bis zu ihrer Außercours- Naugasaki, Sonnabend, 21. Februar, AbendS. (W. T. B., Kabeltelegramm.) Die im District Kiyen auSgebrochenen Unruhen (vgl. die „Tagesgeschichte" unter Beddo) erreaen hier große Besorgnisse; eS ging heute daS Gerücht, daß eine Insurgenten- schaar sich bereits der Stadt Saga (in nur kurzer Entfernung von hier) bemächtigt habe. Die sich hier aufhaltenden Ausländer und die Vertreter auswär tiger Mächte machen Anstalt, sich auf die hier vor Anker liegenden Kriegsschiffe zu begeben. Die Re gierungspartei in der Bevölkerung zeigt sich schwach und machtlos. setzmg gesetzliche Zahlungsmittel dergestalt, jdaß sie an Stelle der Reichsmünzen zu den im Art. l5 des Münz- aes^s firirten, ihren: gegenwärtigen Nennwerthc ent- svrechenden Werthen in Zahlung genommen werden müssen. Zu den Ntünzen deutschen Gepräges, welche auch nach dem Eintritt der Reichswährung gesetzlichen Umlauf be halten, gehören mtter Anderm auch die braunschweig-lüne- burgschen '/„ -Thalerstücke (mit dem springenden Pferde), welche durch Art. 15 als Scheidemünze für das gesammte Thalergebiet zu 25 Reichsmarkpfennigen (-2^ Sgr.) tarifirt sind. — Der Bundesrath hielt gestern unter dem Vorsitz des Präsidenten Delbrück eine Plenarsitzung. Seilendes Reichstags wurden überwiesen die Entwürfe über Ge währung von nachträglichen Vergütungen für Kriegs- leistungen, sowie der Gesetzentwurf wegen Abänderung des Art. 32 der Verfassung (Diätengewährung an die Mitglieder des Reichstags). Der letztgedachte Entwurf wupde dem Justizausschuß überwiesen. Der früher er wähnte Vorschlag über die zu berusende Commission zur Prüfung des Scheibler'schen Verfahrens über Besteuerung des Raffinationswerthes des Rohzuckers wurde geneh migt und der gleichfalls bereits bekannte Antrag wegen Revision des deutschen Strafgesetzbuches angenommeu. Der Antrag Hamburgs über die Auslegung des H 180 des Strafgesetzbuchs (betreffend die öffentlichen Häuser) wurde dem Justizausschuß überwiesen. Der Entwurf eines Gesetzes über die Ausgabe vou Reichskassenschei nen rief — nach der „Nat.-Ztg. — eine längere Er örterung hervor, in welcher Bayern abermals seinen ab lehnenden Standpunkt geltend machte, aber in der Mi norität blieb. Die einzelnen Bestimmungen wurden an genommen, das Ganze aber" noch nicht zum Abschluß gebracht, da wegen einiger Punkte in Ansehung der Ver« thrilung der Raten außerhalb des Bevölkerungssatzes noch Rückfragen erforderlich sind. Stach Berichten, be ziehungsweise Anträgen der Ausschüsse wurden dann erledigt: die Angelegenheiten, betreffend die Schiffsbeglei tung auf dem Rhein im Zollinteresse; die Beamten- dienslwohnungen im Hauptzollamtsgebäude zu Hamburg; die Aufstellung des Entwurfs eines deutschen bürger lichen Gesetzbuches; die geschäftliche Behandlung der auf Grund des Reichsbeamtengesetzes eingehenden Recurse; die badische Pauschalsumme und endlich eine Petition über das Veterinärwesen. — Die „Schl. Ztg." schreibt: Nachdem das (inzwischen im Bundesrathe als preußischer Antrag eingebrachte) Gesetz, betreffend die Intern irung und Ausweisung renitenter Geistlicher, dem Staatsministerium zur Beschlußfassung vorgelegen hatte, wurde dasselbe zur letzten redaktionellen Feststellung einer E'ömmlsston von Vertretern der Ministerien des Aus wärtigen, des Cultus, der Justiz und der Finanzen über wiesen. Von Setten des Ministeriums des Auswärti gen war in derselben anwesend der geh. Legationsrath Bucher, von Seiten des (Kultusministeriums Geh. Rath Lucanus und von Seiten des Justizministeriums Geh. Rath v. Schelling. Die Betheiligung des auswärtigen Amtes durch den geh. Leg.-R. Bucher an den Berathun- gen über die kirchliche Vorlage fand bisher noch nicht statt und bezeugt die hohe Wichtigkeit, die der Reichs- kauzlcr der Gesetzvorlage beimißt. — Stach einem Telegramm der Augsburger „AUg. Ztg." würde die Regierung dem Beschlüsse des Herren hauses: den Ausschluß der Geistlichen von: Standesamt, zustimmen, so daß das Zustandekommen desCivilehe- gesetzes gesichert erscheint. Posen, 21. Februar. (K.Z.) Da »ach amtlicher Nach richt die Cholera im Königreiche Polen erloschen ist, hat die Regierung die Verfügung betreffs Beschrän kung des Flößcreibetnebes und Zurückweisung der Mann- schatten aufaehoben. * Köln, 22. Februar. Die „K. Vlksztg." veröffent licht ein von sämmtlichen Oberhirten der katholi schen Kirche in Preußen (mit Ausnahme des Erz bischofs von Posen und Gnesen) unterzeichnetes Send schreiben an den Clerus und die Gläubigen ihrer Tiöcesen, welches an das „traurige Ereigniß" der Ver haftung des Erzbischofs Ledochowski anknüpft und die Anklage zu widerlegens sucht,H daß die Vertreter Ides Episkopats Revolutionäre und Rebellen gegen die wett liche Obrigkeit seien. Weiter bemüht sich der Hirtenbrief, die „Unstatthaftigkeit des Eingreifens der Staatsgewalt in das Gebiet der Kirche" im speciellen Hinblick aus die Ernennung und Bestätigung des altkatholischen Pischofs De. Reinkens nachzuweisen. Das Sendschreiben schließt mit einem dreifachen Mahnrufe: die Diöcesanen sollen sich von jedem Priester, der mit dem Bischof und dem obersten Hirten der Kirche keine Gemeinschaft hat, fern hatten; an Alle ergeht das „ausdrückliche Gebot", die Ehrerbietung und den schuldigen Gehorsam gegen die Obrigkeit und die christliche Liebe gegen die Mitbürger nie auch nur im Mindesten zu verletzen; endlich wird zum Vertrauen auf Gott, sowie zum Gebet aufgefordert und speciell auch der Erzbischof Ledochowski zur Fürbitte empfohlen. — Gesten: verhandelte das Zuchtpolizeigericht abermals in contumstiuin gegen den Erzbischof Mel chers. Derselbe wurde wegen gesetzwidriger Anstellung von Geistlichen in zwei Fällen zu je 2Oo Thlr. Geld strafe, event. zu je 2 Monaten Gesängniß verurtheilt. Bei einem dritten Falle handelte es sich, wie wir der „K. Vlksztg." entnehmen, um scelsvrgliche Leitung einer durch den Lod des bisherigen Pfarrers erledigten Pfarrei durch einen Pfarrer der Stachbarpfarrei. Wiewohl der betreffende Pfarrer aussagte, daß er als nächster Stach bar nur Aushilfe in der Seelsorge geleistet, sich aber um die Verwaltung der Pfarrei gar nicht bekümmert, auch ersteres ganz aus freien Stücken gethan habe, ohne die erzbischöfliche Genehmigung eingeholt zu haben, wurde der Erzbischof doch bestraft, uud zwar wegen seiner „fort währenden renitenten Handlungen" und, weil dieser Fall nach der ersten Verurtheilung des Erzbischofs vorgekom- mcn ist, zum ersten Male mit einer verschärften strafe. Das Gericht nahm nämlich eine stillschweigende Einwil ligung des Erzbischofs an und verurtheilte denselben, dem Anträge des öffentlichen Ministeriums gemäß, zu einer Geldbuße von 1000 Thlr., event. 10 Monaten Ge- fängniß. Kassel, 21. Februar. Von den 43 niederhessischen Pastoren, welche den bekannten Juliprotest gegen das evangelische Gesammtconsistorium dahier unterzeichnet haben, waren bereits zwei zurückgetreten und hatten „nach erlangter besserer Ueberzeugung" ihre vollständige Unter werfung angezeigt. Diesen Be:den ist jetzt, wie die „Köln. Ztg." erfährt, der Pfarrer Klöffler in Wolfhagen nach gefolgt. Derselbe wurde daher wieder in sein Amt eingesetzt. Sonderburg, 20. Februar. Bekanntlich war bei der Enthüllung des Reiterstandbildes Friedrich'-VII. in Kopenhagen am 15. November vor. I. auch eine sogen, nord-schleswigsche Deputation anwesend. Wie nun die „H. N." erfahren, ist man dieser Tage hier mit der Ausweisung derjenigen Nord sch leswig er dänischen Unterthanverhältnisses vorgegangen, welche sich an jener Demonstration betheiligt haben. Unter Anderen trifft diese Ausweisung einen jungen Mann, welcher mit be deutendem ländlichen Grundbesitz hier auf der Insel an sässig ist. Dieses energische Vorgehen hat im dänischen Lager große Bestürzung hervorgerufen. * Straßburg, 2). Februar. Die Reichstags abgeordneten Teutsch, Lauth und Häffely sind heute Nachmittag wieder hier eingetroffen. Zwischen den hierher zurückgekehrtcn Reichstagsabgcordneten und deren Parteigenossen findet heute Abend eine Berathung statt. — Dem Vernehmen nach wird hier und in einigen anderen Orten für den Erlaß von Adressen agitirt, durch welche der Erklärung des Bischofs Raeß im Reichs tage ein Dementi entgegcngestellt werden soll. — Das „Elsässer Journal" bespricht auf Grund der vorliegen den genaueren Berichte von Neuem die vom Bischof Raeß abgegebene Erklärung und kommt zu dem Schluffe, daß dieselbe eine Thatsache von außerordentlicher Tragweite sei. — Zufolge Verfügung des kaiserl. Oberpräsidiums von Elsaß-Lothringen von: 13. Februar sind die bisher „Collegien" genannten höher:: Schulen von jetzt ab als Gymnasien, Progymnasien, Realschulen und Real Feuilleton. (Redigirt von Otto Banck.) K. Hoftheater — Neustadt — den 22. Februar. „Dorf und Stadt", Schauspiel in 5 Acten nach der Auerbach'schen Erzählung „Die Frau Professorin" von CH. Birch-Pfeisfer. Die uns bekannte und stets willkommene Künstlerin Frau Hedwig Raabe begann darin als „Lorle" wieder ein Gastspiel und entzückte von Neuem durch ihre in einfacher Natürlichkeit und Wahrheit vollendete Darstel lungsweise, durch die rein seelische Sprache und Aus drucksart des nach innen gewandten, in sich verschlossenen Gemüthslebens der Lorle, durch ihr in Mimik und Ge- berde köstlich beredtes Spiel, frei von jedem äußern Effect, von jeder Wendung zum Publicum. Durch ihr Ver harren im kindlich schlichten, naiv einfachen Ton, durch das natürlich unbefangene herzige Wesen der Lorle offen bart sich das träumerisch stille, aber ttefe Gemüthswalten, der ungefälschte, jedes Fremdartige starr abweisende ein fältige Naturfinn und die unaussprechliche Liebe dieser Frauenseele in jener lieblich unbewußten Reinheit, Ur- wrünglichkcit und Bescheidenheit, welche mit innerster Sympathie bestrickte und jede Regung herabsetzender Ab sicht in ihrer' Umgebung entwaffnen muß. Frau Raabe scheint die Effecte, die zu markirter Färbung auffordern- drn Pointen gar nicht zu beachten und erreicht eben dadurch die schönste Wirkung. Sie kommt dazu auf dem natürlichen Wege einfacher innerer Lebens wahrheit, die ununterbrochen warm und individuell an ziehend uns intimer erfaßt, als eine mit schauspielerischem Apparat effectuirende Behandlung. Und von Neuem er scheint es mir brwunderungswerth, daß Frau Raabe durch ihr vielfaches, in demselben Rollenkreise sich be ¬ wegendes Gastspiel sich nicht im Mindesten das harmonische Ebenmaß, das maßvolle feine Colorit ihrer Gestaltung hat stören lassen, und von den Gefahren des Virtuosen thums unberührt bleibt. Herr P o rth gab den Maler Reinhard mit fleißiger und durchdachter Durchführung, aber schon vom Beginn der Rolle an zu ernst, bedächtig und schwer im Wesen, zu reif im Charakter für diesen in seinem sanguinischen Temperament von erregten Stimmungen und momen tanen Impulsen stark abhängigen jungen Künstler. Fräu lein Berg's meisterhafte W:edergabe der Bärbel ist be kannt. Herr Dessoir war für Herrn Winger als Lindenwirth eingetreten; er konnte in seiner wirksamen Ausführung eine gewisse Manierirtheit der Behandlung und in dem ersten Act einen Anflug komischen Elements — statt gemüthlichen Humors — nicht bannen, wodurch die lebensvolle Wahrheit der Figur beeinträchtigt ward. Die Schlußscene wurde durch die Vortragspausen zu sehr retardirt. Für den Christoph Balder — Herr Hagen — ist d:e durch übertriebene Einfältigkeit in Sprache und Manieren gesuchte Komik keineswegs passend. An der befriedigenden, aber im Dialog bis weilen zu schleppenden Gesammtdarstellung hatten noch besonderen Antheil Fräulein Guinand — Ida v. Felseck —, Herr K o b e r st e i n — Stephan Reichenmeyer — und Herr Hanstein — der Fürst. C. Banck. Die Arbeiten deS sächsischen Kunstfonds.' Im Ausstellungsgebäude auf der Brühl'schen Terrasse ist gegenwärtig eine umfangreiche Sammlung von Zeich nungen, Aquarellen und Photographien erponirt, welche alle jene Gegenstände enthält, dir bis jetzt in Sachsen auf Rechnung des Fonds für öffentliche Kunst zwecke zur Ausführung gekommen sind. Die Collection gewährt einen Einblick in die leitenden Grundsätze der Verwaltung dieser Fonds, wie in die erzielten erfreulichen Resultate. Dieselbe hat in den letzten Wochen im Land hause den hier versammelt gewesenen Ständen vorgelegen, deren Einsicht jene Fonds zu danken sind. Mit kaun: minderm Interesse wird das größere Publicum in der obengenannten Ausstellung von den Arbeiten Kenntniß nehmen; bietet sich doch in letzten: eine ebenso anziehende, als belehrende Illustration der Kunstgeschichte Sachsens während der letzten Jahrzehnde. In allen deutschen Staaten, in denen sich ein Kunst leben regt, hat sich neuerdings der Wunsch nach einer kräftigen: Förderung der Kunst geltend zu machen ge sucht und überall ist die Frage über das Verhältniß des Staats zur Kunst zur Sprache gekommen. Daß es der Beruf des Staates ist, auch die idealen Güter eines Vol kes zu fördern, also auch den Kunstgeist zum werkthätigen Ausdruck zu verhelfen, darüber ist kein Zweifel. Stur über das Wie, über die Mittel, durch welche der Staat am segensreichsten in dieser Beziehung wirken könne, gehen die Ansichten auseinander und widerstreitende Gesichts punkte und Interessen verlangen Berücksichtigung und Ausgleichung. Meist ist es mehr nur das materielle Interesse der Künstler, welches man bei Behandlung der Frage in den Vordergrund stellt und anstrcbt, als die Hebung und Förderung der Kunst an sich. Daß jedoch der Staat die Verpflichtung haben soll, die Künstler zu versorgen, davon kann nur bedingungsweise die Rede sein. Der Staat kommt seinen Verpflichtungen gegen die ein zelne künstlerische Kraft, durch die Ausbildung, die er :hr gewährt, durch Unterrichtsanstalten nach; das spätere Fortkommen ver Künstler kann den Staat so wenig küm mern, als der spätere Lebenslauf der auf der Universität Studirenden. Ganz besonders muß der Künstler auf sich allein, auf seine Kraft angewiesen sein und aus eigenem Entschluß sich der Kunst gewidmet haben, ohne durch Aussicht auf eine künftige Versorgung dazu ver leitet worden zu sein. Hat er den wirklichen Künstler beruf, so besteht er auch ohne Staatshilfe; hat er keinen Beruf, so ist der Uebergang zu einem andern Metier angezeigt. Mit der nur eine materielle Unterstützung und Ver sorgung der Künstler berücksichtigenden Auffassung der Frage über das Verhältniß des staats zur Kunst, hän gen die Wünsche zusammen, welche sich auf die Anlegung und Fortführung von Galerien beziehen. Aber wem wür den diese Galenen zu Gute kommen; hauptsächlich wieder nur allen jenen Darstellungsarten, die schon genugsam durch das Publicum, Kunstvereine u. s. w. gepflegt wer den, und deren einseitige Pflege den Verfall der Kunst wenigstens nicht aufhalten w:rd. Der bildende Werth der Galerien, die Nothwendigkeit ihrer Eristenz ist nicht zu verkennen; sie bleiben jedoch immer nur Herbarien, oder vielmehr geistige Kirchhöfe. Der Staat aber hat noch einen höhern Beruf, als die Pflege dieser Kirchhöfe. Der Staat hat den Beruf, die Kunst zum Dienste der Gegenwart, zur Verherrlichung des Lebens anzuleiten, sie dem Bewußtsein und dem Bedürfniß des Volkes wieder näher zu bringen und als Bildungselement desselben aus- zubeutcn. Tas geeignetste Mittel zu diesem Zwecke bietet sich in der Ausführung monumentaler Arbeiten. Alle großen Kunstepochen wurzeln in derartigen Arbeiten. Monumente der Baukunst, die ihrer wahren Bestimmung, dir Mutter der übrigen Künste zu sein, wieder näher ge bracht werden muß, öffentliche Brunnenanlagen, wie sie die Kunst früherer Jahrhunderte schuf, plastische Denk mäler großer Männer, Bilder in Kirchen, wie in und an öffentlichen Gebäuden werden am lautesten und ver ständlichsten zum Volke sprechen und diesem die Kunst wieher lieb und werth machen. Das Bewußtsein, verstau
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