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Das im Grundbuchs für Markersbach mit Unterscheibe Blatt 82 auf den Namen des Wirtschaftsgehilfen Paul Martin Weber in Unterscheide eingetragene Grundstück soll am Freitag, dem 30. Dezember 1932, vormittag» 9 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 15 Hektar 60,1 Ar groß und nach dem Derkehrswert auf 20 496,80 RM. geschätzt. Die Brandversicherungssumme beträgt 17 000 RM.; sie ent spricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GBl. S. 72). Das Grundstück liegt in Unter- scheibe oberhalb der Staatsstraße Schwarzenberg—Annaberg und trägt die Ortslisten-Nr. 17 Abt. S. Das Grundstück besteht aus Wohngebäude sowie Stallgebäude mit Scheune, Hof, Gar ten, Feld, Hutung, Wiese und Fichtenhochwald. Der Einheits wert beträgt 13 800 RM. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 2). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, so weit sie zur Zeit der Eintragung des am 26. Februar 1932 verlautbarten Dersteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Dersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Ge- >ots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Ver- teigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den ibrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeifiihren, widrigen falls für das Recht der Dersteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Za 6/32' Schwarzenberg, den 14. Okt. 1932. Da» Amtsgericht. Donnerstag, den 20. Oktober 1932, vorm. 11 Uhr sollen in Wildbach 1 «lelderschrank, 1 Wäscheschrank, 1 Schreib- Maschine meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Bieter: Gasthaus Bergschlößchen. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgerichts Schneeberg, Wasserversorgung Ane. Wegen dringender Arbeit an der Hauptwasserleitung sind wir genötigt, den Wasserzufluß am Donnerstag, dem 20. ds. Mts., von 13—17 Uhr (1—5 Uhr nachm.) ahusperren. Die höher gelegenen Grundstücke im Ortsteil Zelle und in der Schneeberger Straße werden in dieser Zeit ohne Wasser sein. Wir bitten die Bewohner dieser Grundstücke hiervon Kenntnis zu nehmen und sich vor der angegebenen Zeit mit etwas Wasser vorzusehen. Aue, am 19. Oktober 1932. Verwaltung des städt. Wasserwerkes. Mimdat MMlem. keniMMM-ngenM!. Am Sonntag, dem 13. November 1932, findet Gemeinde verordnetenwahl statt. Es sind 15 Semeindeverordnete zu wählen. Die Wahlkarlei wird in der Zeit vom Donnerstag, dem 20. Oktober, bis einschl. Mittwoch, dem 26. Oktober 1932, in der Gemeindeverwaltung — Einwohnermeldeamt — zu jeder manns Einsichtnahme ausgelegt. Die Einsichtnahme ist werk- tags während der üblichen Geschäftszeit (vorm. 8—12)4 Uhr) und am Sonntag, dem 23. Oktober, von vorm. 11—12 Uhr möglich. Wer die Wahlkartei für unrichtig oder unvollständig hält, kann das bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bet dem Gemeinderate schriftlich anzeigen oder zur Niederschrift geben. Soweit die Richtigkeit seiner Behauptung nicht offenkundig ist, hat er sie zu beweisen. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche ohne Unterschied des Geschlechts, der am Wahltag das 20. Lebens jahr vollendet hat und in der Gemeinde wohnt. Hat ein Wäh ler in mehreren Gemeinden einen Wohnsitz, so kann er nur an dem Orte wählen, wo sich seine Hauptwohnung befindet. Jeder Wähler hat eine Stimme. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist: 1. wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft oder wegen geistigen Gebrechens unter Pflegschaft steht, 2. wer rechtskräftig durch Richterspruch die bürgerlichen Ehrenrechte verloren hat, 3. wer unter Polizeiaufsicht steht. Wählen kann nur, wer in der Wahlkartei eingetragen ist. Wahlvorschläge sind bis spätestens Donnerstag, den 27. Oktober 1932, beim Gemeindewahlleiter einzureichen. Auf die Bestimmungen in §8 25—27 der Gemeindewahlordnung vom 25. 7. 1929 wird besonders hingewiesen. 8 39 Abs. 2 der Gemeindewahlordnung bestimmt über die Nummernfolge der Wahlvorschläge. 8 26 der Gemeindewahlordnung ermöglicht, mehrere Wahlvorschläge miteinander zu verbinden. Die Ver- bindung muß von den Vertrauensmännern der Wahlvorschläge oder ihren Stellvertretern übereinstimmend spätestens am 6. November 1932 beim Gemeindewahlleiter schriftlich erklärt werden. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der seit mindestens einem halben Jahre in der Gemeinde wohnt und mindestens ebenso lange Reichsangehöriger ist. Niemand kann in meh reren Gemeinden gleichzeitig Gemeindeverordneter sein. Ueber Wahlzeit, -ort usw. ergeht später neue Bekannt machung. Radiumbad Oberfchlema, am 18. Oktober 1932. Bürgermeister Neef, Wahlleiter. - Gelder Die Korruption in Am Pranger. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind nicht jeder manns Geschmack, da in ihnen die jeweilige Mehrheit nack ihrer politischen Einstellung die Untersuchung führt und Rech spricht. Von Bedeutung können solche Tribunale werden wenn die Mehrheitsverhältnisse im Parlament gewechselt haben, wie dies jetzt u. a. im preußischen Landtag der Fall ist. Dann ist es nämlich möglich, in die Sünden der politischen Vergangenheit der bisherigen Machthaber hineinzuleuchten. Der sog. Klepper-Ausschuß des preußischen Landtags tut das denn recht ausgiebig. Was da in wenigen Sitzungen hevausgekommen ist, würde als eine Sensation wirken, wenn wir uns in Dingen der öffentlichen Sauberkeit nicht bereits eine Rhinozeroshaut zugelegt hätten. Eine der Haupt zeitungen einer Regierungspartei, die notleidend geworden ist, ist mit öffentlichen Mitteln unterstützt worden. Der vorge schobene Grund, es handle sich um ein „Grenzblatt", ist zu lächerlich, als daß er überhaupt diskutierbar wäre. Me „Köl nische Volkszeitung" ist — da beißt die Maus keinen Faden ab — mit Mitteln der preußischen Steuerzahler subventioniert worden, weil die in Preußen maßgebende Zentrumspartei diese ihre Hauptzeitung, der das Geld ausgegangen war, aus partei politischen Gründen nicht fallen lassen wollte. Und Aktien eines anderen Zentrumsblattes, der „Germania", sind gleichfalls mit Mitteln der Allgemeinheit gekauft worden, damit ein Großaktionär nicht die Mehrheit bekommen sollte. Daß dieser Großaktionär der jetzige Reichskanzler war, der in den Kreisen seiner ehemaligen Parteifreunde schon längst nicht mehr als lOOprozentiger Zentrumsmann galt, gibt diesem anrüchigen Geschäft eine witzige Note. Weniger humoristisch ist zu nehmen, daß sowohl der Ministerpräsident Braun als auch der ehem. preußische Finanzminister Klepper, die beide Sozialdemokraten ind, derartige Korruptionserscheinungen auf die leichte Schul er nehmen. In einer anderen fatalen Angelegenheit haben die Herren nicht den Mut gehabt, Farbe zu bekennen. Sie haben die Aussage auf die Frage verweigert, ob mit ihrem Wissen und Willen bei der Reichspräsidentenwahl öffentliche Gelder ver wendet worden sind. Durch das Schweigen Brauns und Kleppers ist diese Frage bejaht worden. Nun weis, man also, woher die Mittel gekommen sind, die dem sog. Hindenburg- ausschuß in so reichem Maße zur Verfügung gestanden haben. (Wieviel davon in die Taschen geschäftstüchtiger Leute geflossen sind, wird wohl auch der neugierigste Untersuchungsausschuß niemals feststellen können.) In besonderem Lichte erscheinen letzt auch die Beschuldigungen, welche von Seiten der sog. Hin- oenburgparteien in den Wahlkämvfen dieses Sommers gegen die Gegner erhoben worden sind, denen man — nach der Me- thode: Haltet den Dieb — vorwarf, sich aus unlauteren Quellen die Mittel zu ihrer Wahlpropaganda verschafft zu haben. Daß in der Verwendung öffentlicher Gelder für die Zwecke der Prä- "dentenwahlen eine ungeheure Beleidigung Hindenburgs liegt, st bei dieser Gelegenheit festgesttllt. G» Lr politische Zwecke. Preuhen erwiesen. Sensationen im Klepperausschutz r Die gestrige öffentliche Sitzung des Klepper-Untersuchungs- ausschusses des Preußischen Landtages, in der die ersten Zeugenvernehmungen erfolgen sollen, hatte, wie aus Berlin gemeldet wird, ein zahlreiches Publikum angelockt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Staatsanwaltschaftsrat Dr. Kreismann als Vertreter entsandt. Die Zeugenvernehmungen sollen sich zunächst auf den Fall „Kölnische Volkszeitung" er strecken. Insgesamt sind 16 Zeugen geladen. Nach dem Vor schlag des Vorsitzenden sollen zunächst Ministerpräsident Braun und dann die Minister Hirtsiefer und Klepper vernommen werden. Minister a. D. Höpker-Aschoff und der Aachener Bischof Vogt haben sich schriftlich entschuldigt. Der Berichterstatter Abg. Steuer (Dnat.) beantragte, sämt liche Zeugen vor ihrer Aussage zu vereidigen. Abg. Metzinger (Ztr.) widerspricht. Abg. Szillat (Soz.) fragt, ob die Akten erst dem Reichskommissar zugeleitet worden sind. Der Vor sitzende, Abg. Zubke (Dnat.), erwiderte, er habe den Dienstweg über den Reichskommissar gewählt. Bei den Soz. und beini Zentrum erhebt sich Widerspruch. Auch der Vertreter der Na- tionalsoz. erklärt, er hätte zwar den Dienstweg über den Iustizminister, aber nicht über den Reichskommissär, der mit dem Ausschuß nichts zu tun habe, für richtig gehalten. Hier liege eine Ueberschreitung der Befugnisse des'Vorsitzenden vor. Nach längerer Debatte ziebt der Berichterstatter seinen Antrag auf Vorvereidigung zurück. Ein kommunistischer Antrag, den Vorsitzenden, der sich seiner Aufaabe als nicht gewachsen ge zeigt habe, durch ein anderes Ausschußmitglied zu ersetzen, wurde von dem Vorsitzenden unter Hinweis darauf nicht zur Abstimmung gebracht, daß nach dem Beschluß des Aeltesten- rates der Vorsitzende von der deutschnationalen Fraktion zu stellen sei und diese ihn damit beauftragt habe. Die Vernehmung Dr. Kleppers begann mit dem Hin weis auf das Aussageverweigerungsrecht für den Fall, daß sich der Zeuge einer strafrechtlichen Verfolgung aussetze. Klepper erklärte, daß er von dieser Befugnis keinen Gebrauch machen werde. Aber da der Berichterstatter ein Urteil über seine, Kleppers, Tätigkeit abgegeben habe, das eine gröbliche Belei digung sei (Zustimmung bei den Soz. und heim Zentrum), werde er Fragen des Berichterstatters nicht beantworten Der Vorsitzende Zubke (Dnat.) erklärte dazu, er behalte sich für den Fall der Aussageverweigerung vor, die Folgerungen daraus zu ziehen. (Zurufe bei den' Nationalsoz.: Ordnüngs- strafe I) Abg. Steuer (Dnat.) erklärte, daß er die in seiner Eigenschaft als Abgeordneter gefällten Werturteile aufrecht- erhalte. Schließlich wurde ein Zentrum«antrag angenommen, daß der Berichterstatter Fragen an den Zeugen nur durch den Vorsitzenden stellen darf. Dr. Klepper führte dann aus: Ueber das Geschäft der Preußenrasse mit der Kölnischen Volkszeitung habe eine Besprechung mit dem Ministerpräsidenten Braun nnd dem Finanzminister stattqefunden. Das Ergebnis sei die Durchführung der Transaktion gewesen. Als der Vorsitzende auf die Vorschriften über den Geschäftsbereich der Preußen kasse hinwies, erklärte Klepper, es se' ständige Praxis gewesen, baß solche Geschäfte, die nur mittelbar oder Überhaupt nicht mit dem Zweck des Instituts zusammenhängen, aber im Interesse des Staates durchgeführt werden sollen, dann durch» geführt werden können, wenn es mit Zustimmung der Staats regierung geschieht. Auf weitere Fragen erklärt Klepper, daß von Zahlungsschwierigkeiten der Zeitung keine Rede war. Der Ankauf von „Germania"-Aktien im Werte von etwa 100 000 Reichsmark aus dem Besitz der Kölnischen Volkszeitung sei aus denselben Gründen erfolgt, die zur Beteiligung an der Kölnischen Volkszeitung geführt hätten. Der Vorsitzende warf die Frage auf, ob die Mittel, dis man hier für die Zeitung aufaewendet habe, nicht besser für die landwirtschaftlichen Genossenschaften verwendet worden wären. Klepper erwidert, das sei eine Frage, die mit dem Gegenstand der Vernehmung nichts zu tun habe. Offenbar sei der Ausschuß in einer politischen Aussprache und nicht bei einer Zeugenvernehmung. Der Vorsitzende erklärte darauf scharf, er müsse den Zeugen bitten, den nötigen Ernst bei der Sache zu bewahren. Klepper erklärte dann, es könne keine Rede davon sein, daß durch die Kreditpolitik der Preußenkaffe die Landwirtschaft in Sckwieriakeiten gekommen wäre. Klepper erklärte weiter, daß man mit einem Verlust aus dem Geschäft mit der Zeitung nur rechnen mußte, wenn keine Dividende gezahlt wurde. Sväter sei allerdings keine Divi dende gezahlt worden, und daß dieses Risiko übernommen wurde, sei ihm klar gewesen. — Abg. Dr. Mubs (Natsoz.): Das bitte ich festzubalten, Herr StaätsanwaltI (Lachen links.) — Klepper: Alle Aktien der „Germania", deren man habhaft werden konnte, wurden damals aufoekauft, um zu verhindern, daß ein bestimmter Großaktionär die absolute Majorität er werben konnte. /Wer war denn das?) Der Herr Reichs kanzler! /Bewegung.) — Abg. Dr. Muhs: War dem Haupt- aktionär diese Tatsäcke bekannt? — Klepper: Das weiß ich nicht. — Abg. Dr. Mubs: Dann muß er vernommen wer den. (Heiterkeit.) — Auf Fragen bestätiat Klevper, daß ihm Gerüchte bekannt seien, nach denen auch sonst Gelder des Staates oder des Rstches zugunsten von Zeitungen wie der DAZ. oder der Deutschen Tagesztq. verwandt worden seien. — Abg. Rau (Komm.): Halten Sie es für zulässig, daß Zei tungen irgendeiner Parteirichtunq mit Staatsmitteln finan ziert werden? — Klepper weigert sich, darüber generell zu äußern. — Abg. Rau /Komm.) fraate, ob im Zusammen hang mit der Präsidentenwahl einem Ausschuß Mittel von der Preußenkaffe gegeben seien. — Klepper: Ich lehne die Aussage ab und stelle anheim, daß der Ausschuß die Maß nahmen ergreift, die er für angezeigt hält. Im übrigen brauche er die Aussageerlaubnis des alten Staatsministeriums. — Abg. Szillat (Soz.) beanstandet die Frage des Abg. Rau als nicht zulässig. Es.entwickelte sich über diese Frage und ihre Beanstan dung eine längere, febr erregte Gefchäftsordnungsdcbatte, bis fchließlich eine Ausschußmehrheit, bestehend aus National sozialisten, Deutschnatkonalen und Kommunisten, beschließt die Hrage für zulässigzu erklären. In nick!öffentlicher Sitzung oll über die Einholung der Aussagegenehmigung beschlossen »erden. Klepper bestätigte, daß unter seinem Vorgänger Gelder der Preußenkaffe zu verschiedenen Finanzierungszwecken ge- geben worden feien, wie auch im Raiffeisen-Ausschuß festge» tellt worden sei. Es handele sich dabei nm etwa 100 Mil- ionen. Wegen der damals erfolgten Finanzierung des Scherl- Verlages seien Vorwürfe geaen die P'-eußenkaffe nicht erhoben worden. — Abg. Muhs (Natsoz.): Ist Ihnen bekannt, daß Gelder zur Bekämpfung der nationalsoz. Be- wegnng an einen Ausschuß gegeben worden sind? —