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«*. 104. Dierr-tag, de» 8. Mai LVO«. - ' U. S. Jahrgang. »«.chm. «n «u»n-,hve «»n— v i ^ ll»»ddr«giger c,-edl»n I. wrdrde». recN ». Vreidrtt. — »,o„l'.io»».«plc«ltuade: 1« -l» Ntz» »> wer»«> "«» »«»«Poll. OetNz»Ne oder deren «au» mit l 8 § ReNam» «. SO z die Zeile. der»A>.. d»'»"- ». bedeut,«ovo U. «<»«»««> «»» »elchitft»B«>e, »»«Stz», Ge»«d, »i». - Fernsprecher Ar. »vz Das Mannschastspenfionsgeied. Das Mannschastsversorgungsgesetz umfaßt die Für sorge für die Gemeinen und die Kapitulanten (Militäran- Wärter); cs ist ein ganz modernes Gesetz mit weitgehender sozialer Fürsorge für alle jene, die durch den Militärdienst in ihrer Gesundheit Schaden erlitten haben. Man kann das Gesetz am besten nick dem Unsallversicherungsgesetz ver gleichen. Jeder Soldat, der im Heeresdienste einen Un fall erlitten hat oder infolge von Krankheit in seiner Er- werbsfähigkeit beeinträchtigt wird, erhält je nach dem Grade seiner Erwerbsfähigkeit eine Rente und daneben noch den Anstellungsschein, der die Berechtigung verleiht, im Unter- beamtendienste verwendet zu werden. Die Vollrente ist in folgender Weife festgesetzt: Feldwebel 900 Mk., Sergeanten 720 Mk., Unteroffiziere 000 Mk., Gemeine 540 Mk. Wer also ganz erwerbsunfähig wird, erhält diese Rente, wer nur teilweise erwerbsunfähig wird, den entsprechenden Teil hiervon. Dazu tritt aber noch, ,nas das Unfallversicherungs- gesctz nicht kennt, die Verstümmelungszulage von je 32-! Mark für den Verlust einer Hand, eines Fußes, eincs Anges iisw. In Wirtlichkeit stehen sich damit die beim Mi litär verletzten Soldaten erheblich besser als selbst gelernte Industriearbeiter, die in denselben Jahren einen Unfall er leiden. Tie landwirtschaftlichen Arbeiter, die beim Militär euren Nentenanspriich haben, kommen um mehrere hundert Mark pro Jahr besser weg, als wenn sie das Unglück hätten irr ihrem Berufe einen Unfall zu erleiden. Die neuen Sätze sind N>esentlich Häher als die bisherigen, die Kriegsteilney mer aus den früheren Kriegen werden auch alle nach den höheren Sätzen dieses Gesetzes pensioniert werden, was die sen Leuten sehr zu gönnen ist. Der zweite große Teil des Gesetzes umfaßt die Für sorge für die Kapitulanten, das heißt die Militäran wärter. Wer als Kapitulant seine zwölf Jahre gedient hat, erhält einen Zivilversorgungsscltz'in, der die Berechti gung und Anirxrrtsckxift darauf verleiht, im mittleren oder Unterbeamtendicnst angestellt zu werden. Der Bundesrat hat die Verpflichtung, die Liste über die Stellen auszuneh- men, die den Militärauwärteru Vorbehalten sind und muß die Grundsätze hierüber dem Reick^s-tage Mitteilen. So werden zum Beispiel in einer sehr großen Anzahl von mitt leren Beamtenstellen den ehemaligen Unteroffizieren die Hälfte aller Stellen Vorbehalten und sie können es in die sen zu ziemlich gutem Einkommen bringen. Wer aber als Besitzer des Zivilversorguiigsscheines auf eine solche An stellung verzichtet, der kann in einmaliger Abfindung 1500 Mark erhalten oder pro Jahr 144 Mark für seine gesamte Lebensdauer. Eine vom Zentrum gewünschte Statistik über das Lebensalter, in welchem Zivilanwärter und Militär anwärter zur Anstellung kommen, hat nun gezeigt, daß dar über sehr große Verschiedenheit herrscht' fast bei jeder Be hörde ist es anders. Das Zentrum wünschte aber in einer Resolution, daß den Militärauwärteru, die im allgemeinen im höheren Lebensalter als die Zivilanwärter angestellc tverden, ein Teil der Militärdienstzeit auf das Besoldungs dienstalter angerechnet wird', im Reiche und in Preußen -geschieht dies bereits für ein Jahr, nicht aber für die in den Unterbeamtendienst Tretenden. Ferner ist bestimmt wor den, daß bei der Pensionierung der Militärauwärter die Gesamtdienstzeit ebenso zu rechnen ist, wie dies für die Zivilanwärter geschieht und daß hier beide gleichgestellt sind. Diese großen Fortschritte sind in erster Linie dem Zentrum zu verdanken. Aber die Wünsck>e von manchen Militäranwärtern gin gen noch viel weiter! Sie wollten nicht nur die Auwart- sck)aft und Bevorzugung im Zivildienst, sondern sie forder ten auch, daß ihnen die Militärpensiou neben Zivildienstein- kommeu unverkürzt belassen werde, ivas jährlich 13 Millio nen kostet. Die Vorlage enthielt die Belassung der Pen sion mit einem Abzug von 20 Prozent. Es kommt ja vor, daß ein Kapitulant im Militärdienst eine Schwächung sei- ncr Gesundheit erleidet; aber im allgemeinen ging die Mi litärbehörde hier viel zu weit, fast jedem Kapitulanten gab man noch eine Militärpension. Wenn er nun sein Zivil einkommen hat, ist es nicht mehr gerechtfertigt, ihm die Mi- litärpension zu belassen; es kann doch kein Beamter Gehalt und Pension gleichzeitig beziehen. Auch ein Zivilanwärter kann in seiner Gesundheit infolge der Anstrengung des Dienstes schwer gesckädigt sein, aber er erhält eben sein Gehalt, kein Mensch denkt daran, ihm eine Pension zu geben. Das Zentrum hat dem Entwurf zugestimmt, be merkt aber, daß dies die äußerste Grenze seines Entgegen kommens sei. Eine wesentliche Verbesserung ist aber durch einen Zcntrumsantrag für jene Militäranwärter gesck-affen worden, welche nun infolge Schwächung ihrer Gesundheit frühzeitig aus dem Zivildienst scheiden müssen; sie sollen ihre Militärpension unverkürzt neben der Zivilpension er- halten, bis die Gesamtsumme den erreickcharen Höchstbetrag der Zivilpension übersteigt; damit ist namentlich jenen Mi- litäranWärtern sehr gut geholfen, die schon mit 40, 45 oder 50 Jahren in Pension gehen müssen. Das Gesetz tritt am 1. Juli 1900 in Kraft, das Zentrum ließ aber erklären, dah es demselben nicht zustimmcn kann, falls die Reichs- finanzrefornr scheitere, falls insbesondere die Fahrkarten oder Erbschaftssteuer nicht zur Annahme gelangen sollte, weil dann kein Geld dafür vorhanden sei, um die notwendi gen Mittel aufuzbringen. Hoffentlich merken sich das die Konservativen und der preußische Finanzminister, die das Gcsctz zwar wollen, nicht aber diese letzte genannte Steuer. Deutscher Reich-lag. Ir. Brrlm. vü. Styuup um 5 Mut 19X1. Die zweite Beratung dcS ZigareltengeuergesetzeS wird fortgesetzt. Line Reihe von Arlikecn wird ohne Debatte angenommen. Beim Actilel ü Berpackungszwang socoecl Dr. Jäger (Zmccl Durchführung dtesec vorlchrvlen, will aber für den Liuzetverkuuf eine milde «»Wendung durch den Bundesrat. — Ab.,. Beyer (Soz): Diese Vergünstigung für den DetaU- verkäufer sollte man nicht in das Beiteben des Bundesrates stell n. wir gerade wollen weilergehen. Die Zigarertenhändler, die heute scharfe Opposition machen, könnten durch diese Be- stimmung scharf chtkanierl werden. — Staatssekretär Freiherr v. Srengei: Diese R-de soll nur gruselig machen. Der Ver> packungszwang gilt für den Hersteller und Großhändler. der Linzeiverkauf iU grundsätzlich frei gegeben. N.ic bei Defraudation im L>nzetv:rkause kann der Bandesrat den Belpnckungszwang vorschrcrben. — Aog. Dc. Werner (Freis. Bolksp ): Wenn nun aber oec BandeSrac do q scharf vorgeht? V,e Möglichkeit ist d^ch denkbar, daß ein Verkäufer ch'kanierl wird. — Abg. Lr. Jäger hält die B'cschclfl für absolut geboten der Verkäufer wild sich vor jeder Delcaudanon küten, wenn er sonst Befahr läuft, unter schärfere Bestimmungen zu fallen. Drvec muß der BundeSrat eine solche Vollmacht erh ilten. Der BaudeSrat Hai doch kem Interesse, das Rauchen zu verhindern oder zn hemmcn, sonst e>- hält er keine Steuern. Der Ainerika-Tiusl kann auch ohne Steuer die deutschen Fabriken auss.efien. Das Gespenst tes Trusts schreckt uns nicht. Wir können später eine Unisatzsteuer einführen, um die Großbetriebe zu treffen. Die VeipackungSindustrie gewinnt nur durch diese Vorschrift, Künstler und Papierindustrie erhalten höhere» Verdienst um hübsche Verpackungen herzuslelleii. — Ab >. Held (nail.) stimmt dem Vorredner zu. — Abg. Molkenbuhr (soz.): Das ganze Gesetz ist sehr mangelhaft, eine Begründung fehl« überhaupt und der Bericht selbst rst unzureichend. — Abg. Böckler (Lntis): Gerade dieser Artikel macht uns das Gesetz ganz unannehmbar. Hersteller unk Verkäufer lassen sich hier nicht immer scheiden- — Staatssekretär Frhr. v. Stengel: Die Kom mission selbst hat dieses Besetz formuliert, sie wird also das Gesetz auch verteidigen. Die meisten Bedenken sind nicht stichhaltig und beruhen aus Unkenntnis des Textes des Gcs.tzeS. Schon wegen der ehrlichen Fabrikanten sind Def-audationsstrafen nicht zu um gehen. — Abg. Dc Mü i ler-Ingnn lFcets. Äolksp.): Diese Vorschriften werden dazu führen, daß jede Zignretleiisabci! dreifach umznrikt wird, dann herrscht Rahe, aber Friedhossiube, den.» der Berpackungszwang fühlt nur dem amerikanische» Trust neue Ab nehmer zu. dt dann die Marke immer deiUlicher heroorlrstt. Diese ganze Gcsetzgebung ist antinational nnd trotzdem n acht sie eine Partei mit, die das Wort .national" in ihrem Tuel führt. — Abg. Geyer lsoz ): Unsere Kritik hat schon in der Kommission manche Verbesserung he.beigefübrt. Die Bestimmungen deS Artikels 5 lassen eine Knebelung für den Kleinhandel zu. Es handelt sich um ein Strafgesetz für das Ges häns'.rben. Bericht erstatter H e ld (nrtl.): Alle Sleuergesetz» haben ähnliche Borschristen. Der Artitel b wird angenommen.ebenso Artikels nach kurzerDebaUe. Die Soziäldemokiaten stellen zu Artikel 7 solgcndrn Antrag: dem 8 7 als Absatz 3 hinzuzufngen: .Die Anfertigung und Ver packung von Zlgaretlcntabak, -pgarelten, Zigarettenhülsen oder -Blättchen duich Personen, welche allein oder mit Familien- ungehörigen oder mit fremden Personen in der eigenen Wohnung oder in Acbeitsstätlen von Z vischen internehmern nn Auftrag und für Rechnung von Unternehmern gewerblich tätig sind, und zwar auch dann, wenn sie die Roh- und Hilfsstofse selbst beschaffen, ist verboten. — Abg. Elin (Sozd.) begründet den Antrag in sehr eingehender Welle. — Abg. E r z b er a c r (Zentr.): Die sozial demokratischen N:dnec leisten sich riesige U-vertreibungen; kein Wunder, daß Zigarettenfabrikanten, die gestern auf der Tribüne saßen, erklärten: »Die Redner der Opposition verstehen keine blaue Bohne von der Sache." Diese Ueberlreibungen zeigen sich auch hier. Gestern sagte der Abg. Elm zuerst, daß die Steuer dazu führe, den Großbetrieb zu vermehren und die Handarbeit durch Maschinenbetrieb zu ersetze». Einige Minuten später aber vertrat er die Ansicht, daß die Steuer zur Vermehrung der Heim- arbeit führe, wo nur Handarbeit geleistet wird. - Diese beiden Sätze stehen miteinander in Widerspruch. Beide Folgen können doch nicht eintreten, entweder die erste oder die letzte. Aber für die Agitation kann man ja schließlich beide lausen lassen! Das Verbot der Heimarbeit und der Werkstäiicnarbeit überhaupt geht zu weit und kann nicht hier erlassen werden. Das Besetz fordert Erlaß einer Heimarbeiterschutzverordnuna für die Anfertigung von Z'gnrrtten. wie sie für Zigarren schon besteht. Aber mir dem Verbot schädigt man die Arbeiter selbst- DaS ist eine Kur ü In E senbarthl Man schneidet den Leuten den Hals ab. dann haben sie kein Zrhnw-h mehr. Wir lehnen diesen Antrag ab und sprechen üoec Heimarbeiterschutz bei unserem Initiativ.,nirage. — Abg. Merten (Freis. Vpl.): Die Verhältnisse der Heim- arbeiter in d:c Z'grr-tieninduslrie sind traurig. Eine vernünf tige WohnnngSpolitik kann Mitwirken, um diese Schäden zu be seitigen. Der Antrag der Sozialdemokratie wirft in Dresden allein 2600 Arbeiter auf die Straße. (Hört!) — Staatssekretär Frhr. v. Stengel: Die Vorlage enthält kein Verbot der Heim arbeit; der sozialdemokratische Antrag will eS erst au-sprechen. Darin liegt eine Vergewaltigung der Arbeiter. Wir machen doch keine Novelle zur Gewerbeordnung, sondern ein Steuergesctz. (Beifall.) Abg. Dr. Jäger (Zentr.): Der Antrag entstammt nur varteipolitischer Erwägung. Der ganze Antrag ist höchst widerspruchsvoll. Die Maschine hat zwar etwas Boden ge- Wonnen, aber die Handarbeit hat immer ihre Berechtigung da neben. Nicht jede Heimarbeit ist verwerflich. Der Antrag schädigt am meisten die schwächlichen Arbeiter. — «bg. v. Elm (Sozd.) verteidigt seinen Antrag. — «hg. Kulerski (Pole) wendet sich gegen das ganze Gesetz und qegen den Antrag. — — Abg. Lrzberger (Zentr.): El ist der Sozialdemokratie höchst unbequem, daß man dies» Widersprüche feststellt und ebenso ihre Uebertreibungen. Bei den Heimarbeitervortrngen im Februar 1906 hat der Abg- Elm selbst sich gegen das sofortige Verbot der Heimarbeit ansgesprochen. (Hört!) Ebenso 1397 alle Sozial demokraten auf dem Arbeiterschutzkongreß in Zürich, Nach kurren Bemerkungen der Abg. Molkenbuhr, Elm und Lrzberger wird der sozialdemokratische Antrag abgelehnt. Da« HauS vertagt sich auf Montag 1 Nbr. Fortictzuna. Schluß 0.6 Mn. Politische Rundschau. Dresden, den 7. Mai 1906. —" Der vom BundeSrat angenommene Gesetzentwurf über die Sicherung der Fordervagen von Bauhandwerkern bestimmt in der Hauptsache, daß der Bauuternehmer ent- weder eine Kaution -u hinterlegen hat. d e die Forder- ungen zu decken imstande ist. oder daß die Forderungen in» Grundbuch zur ersten Stelle eingetragen werden dür- fen, damit sie spiitcr bei einer etwaigen Tubhastation nicht anlfallcn können. — Die Budgetkommission hat in der letzten Woche in müh samer Arbeit ein neues Gesetz von großer Tragweite ge- ick>affen lind das Plenum dürfte ihm ohne weiteres zu stimmen; die Neuregelung der Militärpensionsgesetze für die Unterklassen ist von der Kommission in allen Teilen fast einstimmig angenommen morden. Ter gefährlichste Gegner des Entwurfes n>ar auch hier der nationalliberal^ Abgeordnete Gras Oriola, der solch weitgehende Anträg.' stellte, daß ihm der Kriegsminister wiederholt erklären mußte, daß die Annahme dieser Anträge das Gesetz unan- nehmbar mack>e. Graf Oriola sprach viel von „Billigkeit", aber seine Anträge würden sehr lener werden und kosteten jedesmal sofort 13 Millionen, 0 Millionen, 4 Millionen mehr als der Entwurf. Diese Anträge sind auch stets uiit allen gegen die Stimme des Grafen Oriola abgelehnt wor den und werden hoffentlich nicht mehr gestellt werden. - Tie Beratung der Militürpensionsgesebe soll im Plenum des Reichstages noch vor Pfingsten erfolgen; man hofft, die 2. Lesung derselben sofort nach den Stenerdebatten vornehmen zu können; dann soll die dritte Lesung der Stenergesetze sich vollziehen und hierauf die drille Lesung der Militärpensionsgesetze. DaS Plenum wird sich nur sehr kurze Zeit mit diesen schwierigen Gesetzen befasse»; in den meisten «Parteien spricht man jetzt schon davon, die beiden Gesetze einfach «'» lllcm aiiznnehmeii. Jedenfalls werden die Gesetze setzr bald verabschiedet werden. - Das im Entwürfe fertiggestellte Gesetz, betreuend die Rechtsfähigkeit der Berufovereine stellt an die Berufs- vereine dieselben Bedingungen für die Verleihung der Rechtsfähigkeit, wie an andere Korporationen, die die Rechte einer juristischen Person erlangen wollen. Ebenso wie die sen sollen auch den Berufsveieinen die verliehenen Rechte wieder entzogen werden dürfen, wenn die vorgeschriebenen Satzungen nützt befolgt werden. Außerdem aber sollen den Arbeiterorganisationen die Korporationsrechte auch ent zogen inerden tönneii, wenn sie sich zn terroristischen Maß- natzmen gegen Arbeitsgeiiossen verleiten lassen, ferner wenn sie Boykotte vertzängen über Fabriken, Geschäfte nsw., fer ner, wenn sie an Allsständen teiliiehmeii, die de» Fortbe- trieb öffentlicher WotzlsätzrtSeinricbtilngen gefährden, wie die Versorgung der Gemeinden mit Gas, Wasser, elektri schen, Licht iislv. Eine von, Reichsamte des Innern entsandte Kom mission bat in mehreren Amtsbezirken Württembergs Er hebungen über die Lage der Hausindustrie und der Heim arbeiter veranstaltet. Es wurden in einzelnen Orten mit dem Ortsvorstaild, dem Ortsvorsleher, de» Fabrikanten, Geistlichen, Aerzten und Lehrern Erörterungen über die Lage der betreffenden .Hausindustrie im allgemeinen, die Frage ihrer Rotwendigkeit, über ihren Einfluß aut die lMisgewerbetreibende Bevölkerung in lvirtschastlick>el'. ge sundheitlicher und sittlicher Beziehung gepflogen und so dann eine Anzahl von Heimarheitern in ihren Wohnungen bei der Arbeit ausgesucht. Am 4. d. M. sind die Kommissare des Reichsamtes in die batzrisck>e Pfalz weitergereist. Mt Geiingtniliig iiiiiß festgestellt vx'rde», daß sich das Neick>s- amt der Sackx' der Heimarbeiter mit Nachdruck annimmt. Der Einvernahme der Heimarbeiter i» ihren Wohnungen ist besonders großes Gewicht beizulege», weil sie dort, unbe einflußt von den Arbeitgebern, de» Kommissaren die volle Wahrheit sagen werde». — Den Rücktritt des Kultusministers Studt forderi iiiiii auch di? liberale Presse, ja sie erstellt die Forderung mit einer Deutlichkeit, die nichts zu wünschen übrig läßt. Sie teilt mit. daß schon in den Vorstudien der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes der 8 40 (Rektoranstelliing) lebl-aft be anstandet wurde und daß schon damals iu bestimmte Aus sicht gestellt >,x,r, es werde i» Bezug auf diesen Paragraphen ei» weitgehendes Entgegenkommen seitens der Unterrichts- verNxiltnng geübt werden. „Daß das Gegenteil eingetreten. ist, beweist der Verlauf der letzten KoiiimissioliSsitzniig, in welcher in der Reklorensrage durch die Haltung des Mim- stcrs und seines Vertreters die Konservativen in itzrem Fest- tzalten an der Regierungsvorlage geradezu gestärkt wnr- den." Das nationalliberale offiziöse Parteiorgan fügt dem hinzu: „Rücksichtsloser konnten die Nätioiiaüiberalen aller dings nicht bebandelt werden von einer Regierung, die cs sonst als itzre Ausgabe betrachtet, auch die National liberalen bei der positiven Mitarbeit an de» politischen Ausgaben des Reiches und der Einzelslaateii zn beteiligen und ihre Hilfe dazu in Anspruch nehmen. Daß die Erfahrungen, die die Nationalliberalen bei dieser Gelegenheit machen »inßten, nicht ohne Folgen für ihre >,'eitere Stellung zur Regiernngspolitik bleiben werden, ergibt sich von selbst. Das Vertrauen ist eine zarte Pflanze, die solxild nicht wie der gedeiht, wenn sie abgewelkt ist." Ten nationalliberale» „Münch. Neuest. Nachr." wird geschrieben, das dieser Tage im Abgeordnetenhanse verbreitete Gerücht, das Gesetz werde schließlich gegen die Stimmen deS Zentrums, der National liberalen und Freisinnigen falle», erscheine nicht recht glaub- Haft. „Vermutlich tverde das Kompromiß geflickt, der Kultusminister wird auf dem Altar des Vaterlandes ge- opfert, die Berufung der Rektoren verbleibt de» Städten und die Nationalliberalen verhelfen dann mit der Rechten dem Gesetz zur Annahme." Die Liberalen wollen also ihr Opfer lxiben; wie 1892 Graf von Zedlitz über die Klinge mußte, soll jetzt Studt springen. Wir wollen alM'arten, ob dieser politisckv Uebermut nicht gestraft wird. — DaS preußische Abgeordnetenhaus hat am 5. d. M. die Sckttttdärbahnvorlage zn Ende beraten; die verschiede-