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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlelm und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Diese- Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal 1 Mark. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 12 Uhr. ^43. Freitag, den i. Juni 1877. Bekanntmachung. Behufs der Feststellung, ob der am 18./30. Mai 1858 zu Zlatoust in Rußland geborene Justus Wilhelm Woldemar Weyers berg, Enkel des angeblich aus Klingsthal (vielleicht Klingenthal) gebürtigen im Jahre 1818 nach Zlatoust verzogenen und in der Staats- waftenfabrik daselbst beschäftigt gewesenen Reinhold Weyerberg, sich noch im Besitze der Deutschen Reichsangehörigkeit befindet, werden die Herren Bürgermeister in Wilsdruff und Siebenlehn ingleichen die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks hierdurch angewiesen, wegen Ermittelung der Herkunft des obengenannten Großvaters P. Weyerberg's, der nach den bereits eingezogenen Erkundigungen in Klingen thal gänzlich unbekannt ist, in geeigneter Weise Erörterungen anzustellen und insofern dieselben zu einem Ergebniß führen sollten, solches mit Beschleunigung und spätestens bis Mitte Juni laufenden Jahres anher anzuzcigen. Meißen, am 24. Mai 1877. - - Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. In der Nacht vom 14. zum 15. dieses Monats sind aus einer Mühle zu Sachsdorf und Klipphausen mittels Einbruchs die unten sal> O verzeichneten Gegenstände spurlos entwendet worden, was behufs Wiedererlangung der letzteren und Ermittelung der Thäter hier mit bekannt gemacht wird. Königs. Gcrichtsamt Wilsdruff, am 31. Mai 1877. I >i . Gangloff. D 1 Haarkette mit goldenen Beschlägen, 1 Haarzopf, 1 Rasirmesser, 1 Speisemesser, 2 Stück weiße Handtücher, gez. kl. L. 2 und 9, 2 weiße Kinderschürzen, i großer Latz, 4 Paar braune und 3 Paar weiße neue Kinderstrümpfe, 3 Paar Kinderschuhe, 1 Paar Knaben- Stutpen-Stiefel, 2 Paar alte wollene Socken, grau und roth, 2 Spazierstöcke — 1 Natnrstock und 1 mit weißem Grift —, 1 baumwollenes blau und weißes Tuch, Schock vergoldete Wallnüsse, 1 alter Haudkorb, 1 Metermaß, 1 Zirkel, 1 Schachtel Stahlfedern, 1 Dutzend ordinäre Bleistifte, 1 wollenes Herrenvorhemdchen und diverse Victualien, 1 Paar ziemlich neue, roßlederne Schaftstiefel und circa 300 Stück Cigarren. Bekanntmachung. " Im Laufe des Monats Juni ist die Landtagswahlliste einer Revision zu unterwerfen. Indem wir vorschriftsgemäß auf diese Re vision aufmerksam machen, bringen wir zugleich zur öffentlichen Kenntniß, daß die Liste für den hiesigen Ort zu der Betheiligten Einsicht in der hiesigen Rathsexpedition ausliegt. Etwaige Einsprüche dagegen sind rechtzeitig und spätestens bis zum Ende des siebenten Tages nach dem Abdrucke eines Wahlaus schreibens in der Leipziger Zeitung bei uns anzubringen. Nach Ablauf von weiteren 14 Tagen wird die Liste geschlossen, auch werden alle bis dahin in dieselbe nicht eingetragenen Personen von der Wahl ausgeschlossen, sowie auch etwaige bis dahin nicht erledigte Reklamationen unberücksichtigt gelassen werden. Uebrigens hat Jeder, welcher seine Stimmberechtigung auf Steuereiltrichtung außerhalb des hiesigen Orts zu gründen gemeint ist, solches zur Berücksichtigung unter Beibringung des nöthigen Nachweises hier anzuzeigen. Wilsdruff, am 30. Mai 1877. Der Stadtgemeinderath. Ficker. L skanntmLottunK, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevifionen betreffend. Nachdem in Gemäßheit der Verordnung, die Ausführung des Reichsimpfgesetzes vom 20. März 1875, von dem für den hiesigen Jmpfbezirk in Pflicht genommenen Jmpfarzte, Herrn l)r. msä. Fiedler hier, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevifionen bis auf Weiteres auf jeden Tonnabend der nächstfolgenden Wochen Mittags 1 Uhr in dem hierzu bestimmten Locale, dem Rathhaussaale hier anberaumt sind, so werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der sich hier aufhaltenden Kinder, L., welche im vorigen Jahre geboren worden sind, b., welche im vorigen Jahre der Jmpfpflicht nicht oder noch nicht gehörig genügt haben und o., welche nach hier gezogen sind und der Jmpfpflicht noch nicht oder nicht gehörig Genüge geleistet haben sowie ..... ä., derjenigen Schulkinder, welche im Laufe dieses Jahres das zwölfte Lebensjahr zurücklegen, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben, oder mit Erfolg geimpft worden sind, aufgefordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu Fünfzig Mark oder einer Haftftrafe bis zu Drei Dagen mit ihren impf pflichtigen Kindern in den anveraumten Impf- und Revisionsterminen, zu welchen sie, insoweit sie in den Jmpflisten sich bereits eingetragen befinden, noch besonders vorgeladen werden, behufs der Impfung und ihrer Controle zu erscheinen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweifen. Die Unterlassung der Führung der letzgedachten Nachweise ist mit einer Geldstrafe bis zu Zwanzig Mark zu bestrafen. Die Impfungen erfolgen unentgeldlich. Wilsdruff, am 30. Mai 1877. Der Stadtgemeinderath. Fick-r. ' Tagesgeschichte. Der deutsche Landwirthschaftsrath hat jetzt eine sehr vankenswerthe Anregung in die Hand genommen. In einer Denk schrift an das Reichskanzlermt beantragt er, Fälschung und Betrug IN Bezug auf Lebensmittel, Weine, Biere rc., mittelst strenger An wendung der Bestimmungen des Strafgesetzes zu bekämpfen und da rauf zu achten, daß bei einer Revision des Strafgesetzes die betreffenden Bestimmungen eine angemessene Verschärfung erfahren. Das Reichs-Jillpfgesetz vom 8. April 1874 hat den Impf zwang emgeführt, dagegen hat es die Zwangspflicht der Eltern, die Entnahme von Impfstoff von ihren in öffentlichen Terminen anwesenden Impflingen Zu gestatten, nicht etablirt. Polizei-Verordnungen, welche eine derartige Zwangspflicht der Eltern vorschreiben, haben demnach, wie der Strafsenat des Obertribunals in einem Erkenntniß vom 12. April 1877 aussprach, reine rechtliche Giltigkeit. Herr Feldmarschall, fragte neulich Bismarck den allen Moltke in einer diplomatischen Gesellschaft, cs gibt Leute, welche an ein rasches Ende des russisch-türkischen Krieges glauben, welche sich ein bilden, daß Rußland ein glückliches „Sadowa" erringen werde, sobald seine Truppen die Donau überschritten haben; was halten Sie von dieser Ansicht? — Es ist nicht die meinige, antwortete Moltke Sie wissen bester als ich, was die Diplomatie kann und will, aber vom strategischen Gesichtspunkte benrtheilt, bin ich jetzt, wie schon immer, der Meinung, daß wir uns vor einem Kriege befinden, der eben so lange als langsam sich abwickeln wird. Es wird sehr viel Zeit vergehen, bevor die Rusten trotz all des Guten, was man von ihrer Armee wie von einzelnen ihrer Führer zu sagen weiß, die Türken besiegt haben. Allerdings präsendirt sich diesmal die Kampagne für Rußland günstiger als im Jahre 1828, aber Rußland wird sehr viel Glück, sehr viel Geschick, sehr viel Geduld und sehr viel Geld brauchen,