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kr»«. Militär aus- ck. Leber. Klarheit über der dortigen andere Gewaltthaten, bis sie durch herbeigerufenes einandergesprengt und theilweise verhaftet wurden. Die Gerichtsverhandlungen werden erst volle die Ursachen dieser Unruhen bringen. Ein Theil Die polizeiliche Strafe folgt dem Gesetzes-Uebertreter auf dem Fuße; sie wird sofort vollstreckt. Hierin mag wohl der Haupt grund jener Unzufriedenheit in Ostpreußen zu suchen sein. Die dor tigen Amts- oder Gemeindevorsteher machten Ernst mit der ihnen übertragenen Poltzeigewalt; sie traten namentlich der Willkür de» ländlichen Gesindes energisch entgegen. Das mußte sie in den Kreisen, gegen welche diese Maßregeln ergriffen wurden, unbequem und verhaßt machen. Denn wer aus Erfahrung weiß, wie schwie rig es heutzutage ist, mit den ländlichen Dienstboten fertig zu werden, die wohl alle möglichen Rechte für sich in Anspruch neh men, aber von einer entsprechenden Pflichterfüllung wenig oder nichts wissen wollen, wer die Unvernunft, die Unbotmäßigkeit und das willkürliche Verhalten des ländlichen Gesindes kennt und e» erfahren hat, wie dem gegenüber die von demselben thatsächlich verhöhnte bisherige Dorfpolizei so im Argen lag, daß sie einen Schutz gegen die bedrohte Ordnung gar nicht darbot — der wird es nur als einen Gewinn und Fortschritt betrachten können, wenn die früheren oft wirklich anarchischen Zustände des platten Landes durch Herstellung einer ernstlich gehandhabten, rascheren und wirk sameren Poltzei eine ordnungsmäßige Regelung erfahren. Wenn irgend etwas noth thut, so dies. Wir könnten zahlreiche Fälle anführen, in denen sich die Landleute vergeblich nach polizeilichem Beistände gegen unverschämte Willkürakte ihrer Dienstboten um sahen, wie man sie in der großen Stadt kaum für möglich hält. Man beginge wirklich ein Unrecht, wollte man in dem gegenwär tigen sozialen Kampfe von vornherein auf Seite Derjenigen treten, welche wohl alle möglichen Ansprüche erheben, aber von dem Sinn für Ordnung, Gesetz und Pflichterfüllung glauben, absehen und ihr Thun und Lassen nach ihrem Belieben etnrichten zu dürfen. Die Vorgänge in Ostpreußen haben daher auch für uns viel Lehrreiches. Sie mögen dazu dienen, das Mißtrauen, welches hier und da gegen die neue Gemeindeordnung schon laut geworden ist, zu beseitigen und dieZLandbevölkerung von der Heilsamkeit der neuen Organisation zu überzeugen Möge Jeder nach Kräften die Regierung in ihrer schwierigen Aufgabe unterstützen. freund« sei Ml .oßvaUk, loLter nseio« Presse schreibt sie den Agitationen der Sozialdemokratie zu. Nun ist eS gerade nicht unwahrscheinlich, daß der Unzufriedenheit, welche die sozialdemokratische Partei überall erregt, und dem Unfrieden, weiche sie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auf dem Lande zwischen Herrschaft und Gesinde zu säen sucht, mindestens ein Theil der Schuld beizumessen ist. Sie jedoch ausschließlich dafür ver antwortlich machen zu wollen, wäre mindestens vorzeitig, vielleicht auch ungerecht. Denn aus Aeußerungen einzelner Tumultanten geht hervor, daß man die Uebertragung der Poltzeigewalt auf die neuen Amtsvorsteher in der ländlichen Bevölkerung dortiger Gegend als eine Rückkehr zur Leibeigenschaft ansehe. Man wolle sich wohl von Gerichten und Militär, nicht aber von seines Gleichen bestrafen lassen u. s. w. Darnach gewinnt es den Anschein, als sei die neue Krets- ordnung der Stein des Anstoßes gewesen. Und da diese neue preußische Kreisordnung viel Verwandtes mit unserer demnächst einzuführenden neuen Gemeindeordnung hat, so dürfte es schon deshalb von Interesse sein, der Sache etwas näher zu treten, ob gleich wir nicht befürchten, daß sich ähnliche Demonstrationen in Sachsen wiederholen werden. Die bisherige ländliche Polizei in Preußen und Sachsen, namentlich die von fiskalischen Beamten geübte, litt dadurch, daß ihre Organe meist fern von den zu verwaltenden Orten ihren Sitz hatten, an großen Mängeln. Es konnte bei ihr von derjenigen - Energie, derjenigen Beherrschung der praktischen und örtlichen Voraussetzungen, welche eine gute Ortsverwaltung fordert, nicht die Rede sein. Das hat fich in Preußen durch die neue Kreis- ordnung geändert und wird sich bet uns mit Einführung der neuen Gemeindeordnung ebenfalls ändern. Die Ausführung der Polizei ist dort und wird hier eine wesentlich straffere und beschleunigtere werden. Statt Arrestanten in das Gefäniniß der Gerichtsstadt zu transportiren, werden dieselbe» in die Octsgefänguisse gebracht. Offenen, «nnabend, ihr vm heilnahlitt rgeßlW teubnrw» Professor ein Packet n 20 Ngr^ tarkscheider gutSbeM: Richter, k- ankend ent« -f- Kreiberg, den 9. August 1874. In den letzten Jahren hat es keinem Staate Deutschlands an großen und kleinen Streiks gefehlt. Ging es dabei auch nicht immer ganz glatt ab, so war es doch noch ein gutes Zeichen, daß es zu einer eigentlichen Maffenrevolte nicht kam Desto befremd licher klangen die Nachrichten, die aus Ostpreußen unlängst von Unruhen meldeten, welche plötzlich unter der ländlichen Bevölkerung auSgebrochen waren und die nur durch thatsächlicheS Eingreifen der bewaffneten Macht unterdrückt werden konnten. Die Ver haftung eines Arbeiters scheint den nächsten Anlaß dazn gegeben zu haben. Massen von Arbeitern, bewaffnet mit Knütteln, Messern, Aexlen u. s. w., sammelten sich von Dorf zu Dorf, nöthigten andere Arbeiter, sich ihnen anzuschließen und zogen tumultirend vor die Wohnung der neuen Amtsvorsteher, zerstörten die kaum errichteten Amtsgefängnisse, mißhandelten die Amtsdiener und übten Lagesgeschichte. In recht glücklicher Weise hat der im Reichskanzleramte auS- gearbeitete und vor Kurzem veröffentlichte Bankgesetz-Ent wurf das Dilemma gelöst, in welchem man sich den Zettelbanken gegenüber befand. Die von vielen Seiten empfohlene Centralisation der Noten war unmöglich, weil einmal die Bankgesetzgebung in den verschiedenen Bundesstaaten eine zu weit auseinandergehende ist, dann aber, weil zu viele Privilegien ihr entgegenstehen. ES galt nun, einen Ausweg zu finden, um trotz der Ausgabe von Bank noten doch den Staat und seine Angehörigen vor Nachtheil zu schützen, und diesen Ausweg glaubt man in einer Beschränkung der Notenausgabe der bestehenden Banken zu finden. Die Noten ausgabe soll auf ein Maß zurückgeführt werden, welches fich den verschiedenartigen Bedürfnissen jeder Zeit anschließt. Eine Be schränkung der Noten-Cirkulation war schon gegeben durch die Gold währung, welche von selbst die Zahlung kleinerer Summen in Papier ausschließt, dann durch das Gesetz, nach dem nur Noten von 100 Mark und darüber, sowie blos ein Viertel der gesammten 3 Uhr id. New,! »VW. » nuö Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsümter u. der StadtrSthe zu Freiberg u. Brand, V«ir 80 Ngr. M wird«! dU gespaltm« ZUl« »dn d«m I / /I Raum mtt 1 Ngr. imchnrt. > -»-* Z182 Sonnabend, 8. Angnst SrschilrN t. vreBnz jed, W-Ämt. vd. SU. für dm and. Lag. Inst», ««dm bl« V. U U. für nächst« Nr. angm.