Volltext Seite (XML)
HZ». Sonnabend, de» M. R»»aiika. t»74. Franken bergcr Rachnchtsklatt und Bezirksanzeiger. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich ILj Ngr. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. LekMntmnchMg. Indem mit Rücksicht auf die erfolgte neue Organisation der Verwaltungsbehörden die Herren Geweindevorstände im Bezirke der AmtA- Hauptmannschaft Flöha andurch darauf aufmerksam gemacht werden, daß die nach K 31 in Verbindung mit 8 37 der Ausführungsverordnung zrr den Gewerbe« und Personalsteuergesetzen vom 23. April 1850 den nächstjährigen Gewerbe- und Personalfteuereatasttrn zu Grunde zu legende« Einwohnerverzeichniffe jetzt'bei -er unterzeichneten AmtShauptmanuschaft einzureichen sind, erhalten dieselben gleichzeitig Anweisung, diese Derzetchntsse, Behufs rechtzeitiger Abgabe derselben nach «rsolgier Beglaubigung an die DistrictScommissarien, unter ge«a«er Beobachtung be sonders der speciellen Vorschriften in 8 33 unter k, K, i, K, m und p der obgedachten Verordnung, Gesetz-Sammlung v. I. 1850 Seite 52 ff., bi» längstens den 2«. December -lese» Jahres anher einzureichen. Flöha, den 24. November 1874. Königliche AmtShauptmannschaft. von Weiffenbach. v. K. — Bekanntmachung. Vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt ist das 20. Stück erschienen und kann an RathSstelle eingesehen werden. Dasselbe ent hält: HZ 153. Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Preußen wegen Herstellung einer Eisenbahn von Rossen über Lommatzsch und Riefck nach Elsterwerda unter dem 26. August 1874 abgeschlossenen Vertrag betreffend; vom 7. Oktober 1874. HZ 151. Bekanntmachung, dsi» zwischen Sachsen und Preußen wegen d<S Verkaufs der der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie gehörigen Bahnstrecke Leipzig - LandeSgreyze an die Leipzig.Magdeburger Eisenbahngesellschafr unter dem 26. August 1874 abgeschlossenen Vertrag betreffend; vom 7. October 1874. HZ 155. Verordnung, den SchubtranSport betreffend; vom 13. October 1874 HZ 156. Decret wegen Bestätigung eines Nachtrages zu den Statute« dyl lanvAändischen Bank des Königlich Sächsischen MarkgrasthumS Oberlausitz; vom 17. Oktober 1874. HZ 157. Verordnung, einige Ad- cknVtrungen zu 8 2 der Verordnung vom 1. Juni 1865, die Zulassung von BolkSschullehrern zum Besuche der Universität behufs der Erlangung einer höheren Berufsbildung betreffend; vom 3. November 1874. HZ 158. Dekret, di« Bestätigung der Statuten deS Gustap.Adöls-Frauea- Vereins zu Dresden betreffend; vom 30. September 1874. HZ 159 Bekanntmachung, die Bewilligung einer in einem Nachträge zur Spär- kaffen-Ordnung der Stabt Zwenkau enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 5. November 1874. HZ 160. Verordnung, die Vernehmung der Grund- und Hypothekenbehörden mit den Verwaltungsbehörden bei GrundstückSabtrennungen betreffend; vom 12. November 1874. HZ I6i. Verordnung, das Verfahren bei GrundftückSthcilungen betreffend; vom 13. November >874. HZ 162. Bekanntmachung, die Aufhebung der mit der Regierung deS FürstcnthumS Schwarzburg - Rudolstadt im Jahre 1864 wegen der Kosten in Eriminal- und Pollzeistraf- sachen getroffenen Uebereinkunft betreffend; vom I I. November >874. HZ 163. Bekanntmachung, eine Anleihe der Leipzig - Gaschwitz - Meusel- Witzer Eisenbahn-Gesellschaft betreffend; vom 14. November 1874. Desgleichen ist das erschienene 26. Stück vom diesjährigen ReichSgesetzblatt an RathSstelle einzusehen. Dasselbe enthält: HZ 1022. Gesetz wegen Einführung der ReichSmünzgesetze in Elsaß.Lothringen; vom 15. November 1874. HZ 1023. Gesetz, die Abgabe von der Brannt- «einbrreitung in den Hohcnzollern'schen Landen betreffend; vom 15. November 1874. HZ 1024. Gesetz, die Besteuerung deS Branntweins tu GebietStheilen, welche iu die Zollgrenze eingeschloffen werden, betreffend; vom 16. November 1874. Frankenberg, am 26. November 1874. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. Bekanntmachung, die Aufnahme von Einwohnerverzeichniffen betreffend. Behufs der Ausstellung deS Gewerbe- and PersonalsteuerkatasterS, sowie deS CommunanlagenkatasterS für das Jahr 1875 soll mit Auf nahme von Einwohnerverzeichniffen verfahren werben. Die blestgen Hausbesitzer werden daher in den nächsten Tagen Formulare zu diesen Verzeichnissen zugekellt erhalten, welche von den selben nach Anleitung -er -aranf ersichtliche« Bestimmungen am S. December dieses JahreS auSjusüven und vom 7. December an zur Abholung durch die Poltzeiaufseher bereit zu halten find. Di« Hausbesitzer »der deren Stellvertreter werden für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu machenden Angaben verantwortlich gemacht und wird hierbei bemerkt, daß Vernachlässigungen oder absichtliche Hinterziehungen mit 1 Thaler Ordnungsstrafe, beziehentlich mit der außerdem gesetzlich vorgeschriebenen HinterziehungSftrase werben geahndet werben. Frankenberg, am 27. November 1874. Der Gtadtrath. Meltzer, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die zur diesjährigen Stadtverordnetenwahl ausgestellten Wahllisten werden vom 28. November bis 12. December d. IS. an RathS- «rpeditionSftelle zur Einficht auSliegen. DieS wird andurch mit dem Bemerken zur Kenntntß der Bürgerschaft gebracht, daßEinsprüche gegen die Wahllisten, fie wögen die nach trägliche Aufnahme darin weggelaffener Bürger oder die Ausschließung darin ausgeführter Personen oder «ine Abänderung in der Klassifikation de. Ansässigen zum Zweck« haben, bis zum Ende deS siebenten Tages nach Bekanntmachung und Beginn der Auslegung an RathSstelle anzu» melden find. Frankenberg, am 25. November 1874. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr.