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AMiM Sonnadrnr, den 2l December 1878 3. Jahrg. den 3. Mai, den Januar, 24. Zwönitz, 13. September, 4.- October, 25" 15. November, 6. December, 20. Inserate werden bi» spätesten» Mittags deS vorhergehenden Tages deS Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit lv Pf., unter „Eingesandt" mit so Pf. berechnet. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1 Mark SV Pf. pr»nui»«!ranä<r. Tagesgeschichte. Berlin, 19. Decbr. Der amerikanische Gesandte, Taylor, starb heute Nachmittag 4 Uhr an der Wassersucht. Darmstadt, 18. Decbr. Die feierliche Beisetzung der Groß herzogin Alice hat heute Nachmittag stattgefunden. Rufzland. Ein schreckliches Unglück ereignete sich, wie dem Petersburger „Golos" telegraphirt wird, am 11. d. auf der Rostow- Wladikamkaser Eisenbahn in Südrußland. In der Nähe der Station Batajskaja entgleiste ein Postzug, wobei 11 Waggons vollständig zer trümmert und die darin befindlichen Passagiere, darunter mehrere Offiziere und ein General, getödtet wurden. Die Zahl der Verletzten übersteigt 200. Ursache der Entgleisung waren die verfaulten Schivellen und allzuschnelle Fahrt. Petersburg, 19. Decbr. Angesichts der wiederholt vorgekom- meuen Ruhestörungen in höheren Lehranstalten hat das Ministerium des Innern die Gouverneure angewiesen, in den Lokalitäten, wo höhere Lehranstalten existiren, fortan auch die in Betreff der letzteren bestehenden Gesetze über das Verbot von Versammlungen in volle Anwendung zu bringen. Der Bürgermeister. Schönherr. 14. Juni, 28. „ 2. August, 23. Bekanntmachung, die Anstellung eines Növrnmsters betreffend. Die zeither interimistisch verwaltete communliche Röhrmeisterstelle soll mit Anfang des Jahres L87» neu besetzt werden. Geeignete Bewerber werden hierdurch ersucht, ihre bezüglichen Gesuche mündlich oder schriftlich bis länasteus den 24. ds. Mts. an hiesiger Rathsstelle bei dem Unterzeichneten anzubringen, woselbst auch die Anstellungsbedingungen auf Erfordern mitgetheilt werden. Zwönitz, am 9. December 1878. Der Stadtgemeinderat h. —Schönherr, Bürgermeister. Lokales und Sächsisches. Gültigkeit der Tagcsbillcts für Weihnachten 1878. Die königl. Generaldirection der sächs. Staatseisenbahnen macht bekannt, daß den Tagesbillets, welche am 24. December und an den beiden Weihnachtsfeiertagcn gelöst werden, für dieses Jahr Gültigkeit bis mit den 29. December beigelegt worden ist. — Nach einer Bekanntmachung der königl. Staatsanwaltschaft Freiberg ist der in Limbach ausgegriffene und bereits wieder ent lassene Friedrich Bauer aus Kändler nicht als Posträuber rekognoszirt worden. — Es bestätigt sich, daß die kgl. sächs. Regierung bei den Zoll verhandlungen mit Oesterreich entschieden gegen das österreichische Ansinnen aufgetreten ist, behufs zollfreier Einfuhr böhmischer Leinen in Sachsen eine Grenzstadt als Marktplatz zu bezeichnen. Die dankenswerthen Bemühungen unserer Negierung zum Schutze der Lausitzer Leinweber sind auch von Erfolg begleitet gewesen. — Eine Mittheilung über das gejammte Unterrichtswesen im deutschen Reiche weist überraschende Zahlen nach. Das deutsche Reich hat gegenwärtig 20 Universitäten mit 16,557 Studenten, 330 Gymnasien, 484 Real- und höhere Bürgerschulen und circa 6o,00o Volksschulen, welch letztere 6 Millionen Schüler und Schülerinnen zählen. Die Prüfungen der Militärrekruten, welche bezüglich des allgemeinen Standes der Volksbildung einen werthvollen Aufschluß Bekanntmachung. Nach anher ergangener amtlicher Mittheilung chat das Königliche Gerichtsamt Stollberg beschlossen, im Jahre 487» zu nachstehenden Tagen Gerichtstage an hiesiger Rathsexpeditionsstelle abzuhalten und zwar: den 4. Januar, - den 3. Mai, ? 25. „ 15. Februar, 1. März, 22. „ 8. April, am 19. December 1878. ! geben, lieferten im Jahre 1877 folgendes Resultat. Von den im Ganzen eingestellten 140,097 Rekruten besaßen 130,939 Schulbildung in deutscher Sprache, 6283 Schulbildung in anderen Sprachen und 3975 keine Schulbildung. Das Königreich Preußen allein hatte 86,670 Rekruten gestellt, von denen 78,661 Schulbildung in deutscher Sprache, 5486 Schulbildung in anderen Sprachen und 2523 keine Schulbildung besaßen. Am ungünstigsten stellte sich das Verhältniß in den Provinzen Ost- und Westpreußen, Pommern, Posen und Schlesien, wo es beziehungsweise 9,86, 6,75, 6,74, 5,17 Proz. von Rekruten ohne Schulbildung gab. Dann folgte das Königreich Baiern, in welchem sich 3,44 Proz. Rekruten ohne Schulbildung vor fanden. Ani günstigsten stellte sich die fragliche Ziffer in den König reichen Württemberg und Sachsen, dort auf o, hier auf 0,30. Fast ebenso erfreulich waren die Prüfungsergebnisse in Hessen, Nassau und Baden. — Das königl. sächsische Ministerium des Innern erläßt eine Bekanntmachung, betreffend der Rindviehansfnhr ans dein Königreich Preußen nach Sachsen, welche folgende hauptsächliche Bestimmungen enthält: Die Einfuhr von Rindvieh nach dem Königreiche Sachsen, welche innerhalb der königl. preuß. Regierungsbezirke Merseburg, Potsdam Frankfurt a. O. und Liegnitz zur Verladung auf der Eisen bahn oder sonst zum Abtriebe gelangt, ist verboten, wogegen die Einfuhr von dergleichen Vieh, welches aus anderen Regierungsbe zirken Preußens oder sonstigen seuchenfreien deutschen Ländern kommt, zur Zeit noch gestattet bleibt. Die Abhaltung von Viehmärkteu innerhalb der mit Preußen grenzenden Amtsbezirke der Amtshaupt mannschaft Leipzig, Grimma, Oschatz, Großenhain und Kamenz, sowie des Nutzviehmarktes in Dresden hat bis auf Weiteres zu unter bleiben. Jeder, der zuverlässige Kunde davon erlangt, daß ein Stück Vieh an der Rinderpest krank oder gefallen ist, oder daß auch nur der Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt, hat zu Vermeidung der ihn außerdem nach K 4 des Rerchsgesetzes, Maßregeln gegen die Rinderpest betr. vom 7. April 1869, betreffenden 'Nachtheile ohne Verzug der Ortspolizeibehörde Anzeige davon zu erstatten. Der kleine Grenzverkehr, d. h. der Verkehr mit Gespannen von Rindvieh zwischen preußischen und sächsischen Grenzorten und der Weide trieb mit dergleichen auf den Fluren der letzteren bleibt nachgelassen. — Jni Auftrage des Verbandes der sächs. Gewerbevereine ist von dem Vorort desselben (Zittau) eine Petition an das kgl. Ministerium des Innern gerichtet worden: die obligatorische Untersuchung der ge schlachteten Schweine auf Trichinen bei Strafe der Unterlassung an- zuordnen. Die Bittschrift enthält zugleich eine ausführliche Statistik über die seit dem Jahre 1860 (dem Jahre, in welchem die Trichinen- für Zwönitz und Umgegend Amtsblatt für den Stadtgemeinderath zu Zwönitz.