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folgende Kleinhandettvreis: 60 Mk. je Ztr. Erzeugerpreis: 35 Mk. je Ztr. 8-12 8- <! Vie neuen pottgebMen die 28 60 28 3-8 3-5 15- 8.- 10- 5.- 10.- 5 — ! Wiederholt ist Kühlmann auf das Unstatthafte fernes Vor gehens aufmerksam gemacht worden, er wurde manchmal förmlich gezwungen, seinen Kurs zu ändern, und nicht minder hat er häufig mit seinem Rücktritt gedroht, der im Augenblick wichtiger Verhandlungsstadien nicht angängig war, weshalb der Kanzler wiederholt nachgegeben hat. Als aber Kühlmann am 24. Ium "feine bekannte, von allen Parteien mistbilligte Rede gehalten hatte, da war er unmöglich. Nun bestand die Absicht, seinen Rücktritt herbeizuführen, nachdem der Reichstag in die Ferien gegangen war, damit es keine politischen Weiterungen mehr gab. Diese Absicht hat Kühl mann grundsätzlich durchkreuzt. Er wollte nicht einfach ge gangen werden," und wenn er trotzdem "gehen müsse, so wollte er Mindestens den Kanzler mitreisten, damit die Oberste Heeresleitung Schwierigkfeiten bekäme. Er fuhr also kurzer hand ins Groste Hauptquartier, woselbst es zu scharfen Aus einandersetzungen vornehmlich mit dem Kaiser kam, und er setzte seinen sofortigen Rücktritt durch." machte. Und diese war kn vielen Fällen für das Vaterland kein Segen. Sie hat uns zu sehr unangenehmen Auseinander setzungen mit Oesterreich-Ungarn wegen der rumänischen Königssrage und mit Bulgarien wegen der Dobrudschafrage geführt; Auseinandersetzungen, die ein kluger Staatsmann und weitsichtiger Politiker vermieden hätte, und die durchaus von Württemberg und vom Obermarschallamt wurde Richtigkeit dieser Nachricht stark bezweifelt. » 8-12 Höchstpreise für frühe» Kernobst I.» 15 , 35 , 15 „ Lebensmittel-Berkauf. Dienstag, den 24. d. M.» Nachmittag aus Feld Nr. 46 der Nährmkttelkartt je 160 Gram« Nudeln zum Preist von 60 Pfg.. das Ptd. Mittwoch, den 25. d. M., Margarine gegen Lebensmittelmarke Nr. 139 nebst 4. Abschn. für Juli der Landesfettkarte. — Aus einen Kopf entfallen 30 Gramm zum Preise von 2 Mk. das Psd. Donnerstag, den 26. d. M., auf Feld/Nr. 45 der Nahrmlttelkarte je 150 Gramm Gersten« suppeZum Preise von 1 M. 13 Pfg. das Pfd. ' Stadttat Frankenberg, den 22. Juli 1918. Rücktritt Kühlmanns. Es heisst, da u. a.: „Seit Monaten haben die mastgebenden Stellen mit wachsendem Unmut erkennen müssen, das; Herr v. Rühlmann, bei allen seEN Handlungen nicht die Politik des Reichs kanzlers, die .sich in der Hauptsache mit den Anschauungen — ... .. . , —. - - - der Obersten Heeresleitung traf, sondern seine eigene Politik bisher 30 Pfg., auf alle weiteren Entfernungen 75 Pfg. Donnerstag, Freitag, „ iv. Die obigen Preise und Bestimmungen gelten für das gesamte Gebiet des Königreiches Sachsen. Die Preise bezw. Preiszuschläge stellen Höchstpreise im Sinne des Gesetze«, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 (R.-G.-BI. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungs verordnungen, dar. die der Reichstag beschlossen hat, stellen eine wesentliche Er höhung vor. Sie treten am 1. Oktober in Kraft. Der "neue Tarif sieht vor für Briefe bis 20 Gramm Gewicht im Ortsverkehr 10 Pfg., im Fernverkehr 15, Pfg., von 20 bis 250 Gramm 15 Pfg. und 25 Pfg., für Postkarten im Ortsverkehr 7'/> Pfg., im Fernverkehr 10 Pfg,, Drucksachen bis 50 Gramm 5 Pfg., 50 bis 100 Gramm 71/2 Pfg.,, 100 bis 250 Gramm 15 Pfg., 250 bis 500 Gramm 25 Pfg., 500 Gramm bis 1 Kilogramm 35 Pfg. Die letzteren beiden Sätze gelten auch für die gleichfalls bisher abgabefreien Geschäftspapiere. Warenproben über 100 Gramm bis 250 Gramm kosten bis 75 KiloMeter Entfernung 40 Pfg. gegen 60 „ „ Ost liumkcbe Mge l Nach einer Meldung des^ litauischen Jnformations- bureaus in der Schweiz hat der ntauische Landesrat beschlos sen, die Krone des Königreichs Litauen dem Herzog von Urach anzubieten, der ein Abkömmling der ehemaligen Kö niglich Litauischen Dynastie sein soll. Eine Delegation des litauischen Landesrats hat dem Herzog von Urach Mitteilung von diesem Entschlust gemacht. Der Herzog hat das An erbieten angenommen. Er wird den Namen Mindowe II. annehmen, um die Fortsetzung der ehemaligen Dynastie zu versrnn'bildlichen. Dazu schreibt die „Nordd. Allg. Ztg.": Ein Teil des litauischen Latzdesrates hat sich ohne die Zustimmung Deutsch- .. lands nach dem Muster des polnischen Staatsrates zu einem litauischen Staatsrat konstituiert und den Herzog von "Urach ahne Wissen der deutschen Negierung zum König von Litauen gewühlt. Die Unabhängigkeit Litauens wurde seinerzeit nur unter d?r Bedingung von Deutschland anerkannt, daß die abzuschließende Konvention, darunter natürlich auch die Frage der Staatsform, und die der Thronbesetzung, den deutschen Interessen entspräche. Daraus folgt, daß alle diese Angelegen heiten nur unter der Fühlungnahme mit der deutschen Re gierung gültig erfolgen könnm. Es kann also Litauen nicht das Recht zugesprochen werden, in der Thronfrage «ine selbständige Entscheidung zu treffen, um so weniger, als m dem eigenmächtig gebildeten litauischen Staatsrat keine rechtmästige Vertretung Litauens erblich werden kann. Die Nachricht, daß der Herzog von Mach die Krone Litauens angenommen habe, ist infolgedessen unrichtig. Der eigen mächtige Entschluß und der Antrag dürften ihn vielmehr peinlich berührt haben. Auch ist in der Frage der litauisch- sächsischen Personal-Union, die immer wieder in der Presse behandelt wird, eine Entscheidung bis jetzt nicht gefallen. > « » * Wilhelm, Herzog von Urach, steht im Alter von 54 , Jahren. Seine gestorbene Gemahlin war die Tochter des bekannten Augenarztes Herzogs Karl Theodor in Bayern und ferner ersten Gemahlin Sophie, Prinzessin von Sachsen, einer Tochter des Königs Johann. Herzog Wilhelm ist das Ober haupt des Herzoglichen und Fürstlichen Hauses Urach, das aus dem Hause der „Grafen von Württemberg", also aus > lWimann «na Heuling Das Dresdner Zentrumsorgan, das anscheinend über vorzügliche Verbindungen bei der augenblicklichen Reichsleitung verfügt, veröffentlicht »och einige interessante Tatsachen zum Hauspflaumen 10.— „ „ „ 15.— „ „ „ In diesen Sätzen sind sämtliche Nebenunkoften wie Transportkosten, Provision der Auf käufer, natürlicher Schwund und Verderb der Ware, Stellung von Packmaterial, sowie die all gemeinen Unkosten tybegriffen. Irgendwelche besondere Entschädigungen dürfen nicht in Ansatz gebracht werden. Außersächsischea und außerdeutsches Kernobst darf im Kleinhandel nur, in den vom Kvinnmnalverbaud zum Verkauf solchen Obstes zugelassenen Geschäften verkauft werden. Die Zulassung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die zugelassenen Ge schäfte sind als Verkaufsstellen für außersächsisches bezw. außerdeutsches Obst kenntlich zu machen und dürfen nicht gleichzeitig Mit sächsischem Obste handeln. Die Landesstdlle für Gemüse und Obst ist befugt, Ausnahmen zuzulassen. . . . Ausgabe der Lebensmittelkarte«. Die neuen Lebensmittelkatten mit den Abschnitten 145 bis 188 gelangen in unserer Lebensmittelkarten-Ausgabe — Markt 14 - zur Ausgabe, und zwar . Zuwiderhandlungen gegen m Absatz 4 werden nach Maßgabe de» 8 17 der Bundesrats- Verordnung über die Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September/ 4. November 1915 mit Gefängnis bis »zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bi» zu 1500 Mark bestraft, v. . Diele Verordnung tritt am 22. Juli 1918 in Kraft. Dresden, am 17. Juli 1918. Ministerium de» Innern. Nachstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 19. Juli 1918. Ministerium des Innern. Bekantttmachung über die gewerbsmäßige Verarbeitung von Gemüse. Auf Grund de« 8'1 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 (R>G.-Bl. S. 46) wird bestimmt: Gemüse, sowie Erzeugnisse aus Gemüse dürfen für eigene oder fremde Rechnung nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle gewerbsmäßig verarbeitet werden. Zuständig ist für die Genehmigung der Herstellung und Weiterverarbeitung von Gemüsekonserven: die Gemülekonlerven-Kriegsgesellschast in Braunschweig, von Dörrgemüle: die Kriegsgeseflschaft für Dörraemüse in Berlin, von Sauerkraut und konservierten Gurken aller Art: die Reichsstelle für Gemüse und Obst (Geschästsabteilung in Berlin). 8 2. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 9 der erwähnten Verordnung mit Gefängnis bi» zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen belegt. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Hand lung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 3. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Bekanntmachung über Lohntrocknung von Gemüse vom 17. April 1918 (Reichs- anzetger 94 vom 22. April 1918) außer Kraft. > - Berlin, den 30. Juni 1918. Neichsstelle für Gemüse und Obst (Perwaltungsabtellung). Der Vorsitzende: v. Tilly. einem picht thronsolgeberechtlgten Zweige des württembergi- schen Königshauses, entstammt. Er ist in Monako geboren. Seine im 'Jahre 1897 gestorbene ^Mutter Florcstine war nämlich eine geborene Prinzessin von Monako, eine leibliche Schwester des im Jahre 1889 gestorbenen regierenden Fürsten Karls III. von Monako, eine Tante also des jetzt regierenden . , Fürsten Albert. Nach dem Hausrechte des Fürstenhauses nicht in der Absicht der verantwortlichen Reichsleitung lwzen. Grimaldi-Monako ist, Herzog Wilhelm der zweifellose „prä- »nr,8"-- sumtive" Erbe des Thrones dieses Fürstentums, da der Erb prinz "Louis keine oder wenigstens keine thronfolgeberechtigte Nachkommenschaft hat, weitere „Agnaten" auch nicht vor handen sind und somit „kognatischr" Erbfolge einzutreten hat. Sein Sommersitz ist der Lichtenstein bei Reutlingen, jenes Felse;mest, das durch Hauffs Roman zu literarischer Be rühmtheit gelangte. . Großfürst Mindowe, dessen Namen der neue König gegebenenfalls annehmen will, war di« erste historische Per sönlichkeit' Litauens. Er lebte im 13. Jahrhundert, als- Li tauen anfing, in das Licht der Geschichte zu treten. l Stuttgart, 22. 7. Auf Erkundung bei "dem Minister des Aeußeren bezeichnete der Leiter der politischen Abteilung, Staatsrat von Eemmiiigen-Guttenberg, die Meldung von der Annahme der litauischen Königskrone durch Herzog Wil helm von Urach als völlig unrichtig. "Wir seien mit Litauen noch lange picht so weit und dje Voraussetzungen für diesen Akt seien noch nicht erfüllt. Auch müßte das Deutsche Reich hierzu seine Zustimmung göben. Vom Kabinett des Königs Die Lebensmittelkarten sind unmittelbar nach Empfang oben und unten nach Maßgabe des Vordruckes vom Haushaltungsvorstand auszufüllen, danach ungesäumt dem Geschäftsinhaber zur Abstempelung vorzulegen, bet dem der Haushaltunasvorftand während der Gültigkeitsdauer der Lebensmittelkarten seine Waren zu entnehmen wünscht. Die Händler haben die unteren Abschnitte der Lebensmittellarte abzutrennen, abzuftempeln und gebündelt mit Angabe der Zahl bi» Montag, den 29. diese« Monat«, nachmittags 6 Ahr km Rathaus lZimmer Nr. 2) abzugeben. Ohne Vorzeigung des Ausweises werden Lebensmittelkarten nicht abgegeben. Stadttat Frankenberg, am 22. Juli 1918. . Dienstag, den 23. Juli 1918, von vorm. 8—12 und nachm. 3—5 Ahr für den I. Bezirk! Mittwoch, , «A4. , „ n 8 12 ,, „ 35 , „ 2. » 26. » ,, ,, Als Edelobst sind solche Aepfel und Birnen anzusehen, die sich von den übrigen Speise- und (Tafelobst in züchterischem Sinne); ste sind in Friedenszetten nicht zu Marmelade, Mee, Obstweinen und dergleichen ge- werbsmäßig verarbeitet worden: , 2. vollkommene Ausbildung in Reise, Größe und Aussehen; 3. sorgfältigste Behandlung bei der Ernte, sachgemäße Sortierung nach Größe und zweckmäßige Verpackung. Die Mächte müssen die Baumreife erlangt haben; unreife, d. h. vor- zeitta geerntete Früchte scheiden als Edelobst aus. Früchte mit kleinen Schönheitsfehlern sind zulässig, dagegen nicht solche init Schorf (Fusicladium), Druckflecken oder Wurmfraß. Ale Tafelobst sind alle übrigen gepflückten, nach ihrer Beschaffenheit sofort oder nach Ablagerung zum Rohgenuß geeigneten Früchte anzusehen unter Ausscheidung sämtlicher kleinen, verkrüppelten und beschädigten Früchte. Wirtschafttobst ist alles Schüttel-, Most-, und Fallobst, sowie da« au» der Gruppe 2 aus geschiedene Obst. Das Obst muß jedoch fiir die Herstellung von Marmelade, zum Kochen und Dörrm und zu sonstigen Wlttschaftszwecken geeignet fein. , Auf Anordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst werden für frühes Kernobst Höchstpreise festgesetzt: Tafeläpfel Wirtschaftsäpfel. . .. Tafelbirnen ......... Wirtschaftsbirnen Müh- u. Edelpflaumen (gelbe und rote Pflaumen, gelbe, blaue oder grüne Reineklauden, Spillinge) Hauspflaumen 30 ,, „ Für Edelobst werden Höchstpreise nicht festgesetzt. m« Die Festsetzung von Großhandelspreisen für Obst» das innerhalb des Königreiches Sachsen «Aengt ist, erübrigt sich infolge der besonderen Regelung des Verkehres mit diesem Obste auf Grund der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 17. Juli 1918 — 1421» vs 1 — über die Kemobstemte 1918. Die Preise, zu denen die Bezirksobstsammelstellen Obst an die Kommunalverbände und Marmeladefabriten liefern, werden diesen besonders bekannt gegeben. Für auhersachsisches Obst dürfen höchsten« folgende Groß- und Kleinhandelszuschläge in Ansatz gebracht werden: Grobhandelszuschlag: Kleinhandelszuschlag; Tafelapfel 10.- Mk. ;e Ztr. 15.-. Mk. je Ztr. Wirttchaftsäpfel Tafelbirnen -. . Wirtschaftsbirnen Früh- ü. Edelpflaumen (gelbe und rote Pflaumen, gelbe, blaue oder " grüne Reineklauden, Spillinge) Hauspflaumen In diesen Satz Bezirks- II .... - - . . . Frankenberger Tageblatt Amtsblatt fiir die Kömgl. Amtshau-tmannschast Mha, das Äömgl. Amtsgericht und den Stadttat zu Frankenberg Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von T. ». Roßberg in Frankenberg iS«- Z 169 Dienst«,, »e« 23. Juli 1918 77. Jahrgang ? MM kortsn r Olaass irert K» > , ermann. kimllr Igsl bsiSndlge das mir »gebracht cledigung chienung. »In. vbr. «IrwI pn»I«rd«I,. Ott 3. 8 ««m. MM. 4 Uhr an V Ports» l Men. lenheit S Akten kten nd Humor. men bersch. Torten.