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WeWMOWerAiWr Tageblatt für Kohensleln-Emsllhal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdors, Bemsdors, Wüslenbrand, Urspmng, MUlelbach, Kirchberg, Erlbach, Langenberg, Falben, Langenchursdors, Weinsdorf, Küttengrund re. Der .Kohensteln-Ernstthaler' Anzeiger erscheint mk Ausnahme der Sonn- uik Festtage töglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Kaus MK.I.50, bei Abholung in der Geschäsissiclle Mk.1.25, durch die Pof» bezogen (außer Bestellgeld) Mk.1.50. Einzelne Nummern 10 Psg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanslallen und die Landbricsträgcr entgegen. Als Extra beilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das .Illustrierte Sonntagsblott'. — Anzetgengedühr für die «gespaltene Äorpuszelle oder deren Raum 12 Psg., sllr auswärts 15 Psg.: im Reblameteil die Zeile 30 Psg. Sämtliche Anzeigen finden gleichzeitig im .Oberlungwitzer Tageblatt' Aufnahme. Anzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer dis vormittags 11 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabat! gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garanlte jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe eingcsandter Manuskripte macht sich die Redaktion LLlLlLlLlLlLlLl-rlLLrlLlLlLiLereriLlLlLeriLiLlLlLiLlLerlLkrerlSlLlLlLlLlLlLL nicht verbindlich. LLLerslLLlHlLlLl-LlLLrtLLLsslLkreLlLl-LcrLrcrerLerLsuLerLLcLkLiLerkrercLL: Nr. 281- Fernsprecher Nr 151. Sonntag, dm 4. Dezember 1810. G-slWiMeUk Bahrchr. 3. 37. Jchrgang. Hollenstein-Ernstthal, nm 3. Dezember 1010. E. Redslob, Stadtverordnetenvorsteher. von kl—8 von 5—8 Die Schuldirektiou. Hohenstein-Ernstthal, den 3. Dezember 1910. Der Gemeindevorstand. 1910. Hohenstein-Ernstthal, am 26. November 1910. Der Stadtrat. Der Stadtrat. Hohenstein-Ernstthal, am 3. Dezember 1910. ans der Klasse der Gutsbesitzer, a'.ts der Klasse der Gärtner nnd Hausbesitzer, 3. 4. 5. 6. 7. Tischlermstr. Max Schubert Fabrikant Ernst Müller Betriebsleiter Gust. Dietel 8. 5. Nachtrag zur Sparkassenordnung. 9. Vorschriften über Wurstküchen. Das 16.—19. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen, sowie Nr. 48—56 des ReichsgesetzblatteS vom Jahre 1910 sind cingegangen und liegen 14 Tage lang im Rathause, Zimmer Nr. 2, zu jedermanns Einsicht aus. Ein Inhaltsverzeichnis dieser Ge setzblätter ist im Hausflur des Rathauses angeschlagen. Aus deni Inhalte sind hervorznhcben: Verordnung, die Anwendung des Gesetzes Uber die Sonn-, Fest- und Bußtagsfcier betr., nnd Ver ordnung, den Geschäftsbetrieb der gewerbsmäßigen Stelleuvermittler betr. Erhöhung der Beihilfe an die Volksbibliothek. Beschaffung verschiedener Gegenstände für den Röntgenapparat. Arealverkauf von den ehemals Dörfelt'schen Grundstücken. Verwertung des ehemals Held'schen Hauses. Errichtung einer Badeanstalt. Lonis Zimmcrmauu Louis Steinbach Otto Coder Der am 15. November 1910 fällige 4. Termin Gemeindeanlagen ist spätestens bis zum s. Dezember liNO bei Vermeidung der nach Ablauf dieser Frist vorzunchmendcu Zwaugs- nüttel an die hiesige Gcmeindekasse abzuführen. Gersdorf (Bez. Chtz.), am 15. November 1910. Der Gemeindevorstand. Montag, den Tezember 1910, Uhr nachmittags und für die Ansässigen Dienstag, den 13. Tezember 1910, Uhr nachmittags. Tagesordnung: 1. Kenntnisnahmen. 2. Aufbesserung der Gehälter der Schulhausmänner. 15. öffeotiiche Stadtveorductsn-Sitzung Dienstag, den 6. Dezember 1910, abends 8 Uhr im Sitzungssaale des Rathauses. 2. BeznksstÄAle. Die Ausstellung empfehlenswerter Jugendschriften ist Sonntag den 1. De zember von 11—' Ühr nnd von 2—4 Uhr, den 5. bis >0 Dezember täglich von 11—12 llhr und von 2—4 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Zn regem Besuche ladet crgebeust ein GkUlckMsttWDBvMl'ft W WckGch Ende dieses Jahres scheiden aus dem Gemeiuderat aus die Herreu: Christmarkt findet außer am 24. Dezember 1910 Sonntag, den 18. Dezember 1910, nachmittags von 2 bis 10 Uhr statt. Zu dem Christmarkte ist das Feilhalten mit audereu Waren als den sogenannten Wochen- marktsgegenstänben nur hiesigen Einwohnern nnd mit Christbäumen nur denjenigen Personen gestattet, die sich über den rechtmäßigen Erwerb der Bäume durch abgcstcmpelte Bescheinigung der Ortsbehördcn, wo die Bäume gekauft sind, ausweiscn können. l. Nach 8 4 Ziffer 3 der Bestimmungen über die Sonn- und Festtagsruhe im Handelsge werbe vom 14. Dezember 1909 ist der Betrieb des Handelsgewerbes nid die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern in offenen Verkaufsstellen zulässig: a., beim Handel mit Brot und weißen Bäckerwaren von 6—'/zO Uhr vormittags und von V.Z—8 Uhr nachmittags; b., beini Handel mit Fleisch und Fleischwareu, Kolonial- und Materialwaren, Tabak und Zi garren, Butter, Sahne, Käse, Eiern, Grün- und Delikateßwarcn, sowie sonstigen Eßwaren und Getränken, beim Kleinhandel mit Heiznngs- und Belenchtungsmaterial von H28—'/„9 Uhr vormittags und von 11 llhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags; 0., beim Handel mit allen anderen Waren von 11 Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags, mit Ausnahme des Milchhandels, der auch an diesem Tage von 6—^26 Uhr vormittags, von '^11 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags zulässig ist. U. Der diesjährige 1. Wahlbezirk: Kat.-Nr. 1 bis mit 183 und 482 bis mit 627 8. Hierzu gehöre« auch die Personen, die hier Grundstücke besitzen, aber auswärts wohnen (Forenser). 2. Wahlbezirk: Kat.-Nr. 184 bis mit 481. Wahllokale: l. Bezirk: Restaurant„Poü" nnd 2. Bezirk: Restaurant „Reichels Nene Welt." Die Stimmzettel sind von den Stimmberechtigten persönlich und zusammengefaltct ab zugeben. Bis Ablauf der festgesetzten Zeit nicht Erschienene können znr Abstimmung nicht zuge lassen werden. Auf den Stimmzetteln sind die zn Wählenden so zn bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen nicht Wählbarer enthalten, sind sie nach 45 der rev. Landgemeindeordnung nngiltig. Einwendungen gegen das Wahlverfahren sind bei deren Verlust binnen 14 Tagen nach der Stimmenauszählung bei der Königlichen AnNshauptmannschaft Glauchau anzubringen. Zurzeit nicht wählbar sind die in dem Gemeinderat verbleibenden Herren: Hausbesitzer Ortsrichter Alban Hodcrmann, „ Schucidermstr. Paul Wörner, „ Fabrikant Hermann Hertel, „ Vuchbindermstr. iWilh. Dietrich, „ Fleischbeschaner Otto Pästler. Unansässiger Strumpfwirker Friedr. Baldauf, „ Geschäftsführer Richard Riedel, „ Nadelmacher Emil Dost. Handelsmann Gustav Lehm t ^s der Klasse der Unanfäsfiqen. Strumpfwirker Gust. Bennewitz j " ' ' ' Für diese Herren sind Neuwahlen vorznnehmen, außerdem ist für jede der drei Klassen 1 Ersatzmann zu wählen. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Die Wahlen erfolgen in zwei Bezirken, für die Unanfäffigcn Sparkassenkassierer F. A. Franke, Schuldirektor Tr. F. Groschopp, Privatmann I. Metzner, Fabrikant und Friedensrichter A. Vogel, Gutsbesitzer P. Wagner, sämtlich in Oberlungwitz und Privatmann W. Meier in Hermsdorf. Tie anSschcidcndtn Kirchenvorstandsmitglieder find wieder wählbar. Im übrigen find nnr wählbar selbständige Hausväter der Kirchgemeinde von gutem Ruse, bewährtem christlichen Sinn, kirchlicher (Einsicht und Grfahrnng, welche das 30. Lebensjahr vollendet nnd keinen der Gründe gegen sich haben, welche von der Anfnahme in die Kirchcnvorstandswühlcrliste auSschlieszen Wahlberechtigt sind nur diejenigen Kirchgemeindemitglieder, welche bis zum 20. November 1910, abends 6 Uhr in die Kirchenvorstandswählerliste eingetragen waren. Denselben werden rechtzeitig gestempelte Wahlformulare zugestellt werden. Oberlungwitz, den 3. Dezember 1910. Der Mrchenvm stand. 1. Gem.-Aelt. Fabrikant Siegert, 2. „ „ Friedensrichter Äugel, Gutsbesitzer Emil Weudler, „ Hermann Beckmann, ,. Gustav Muller, „ Heinrich Landgraf, „ Emil Kretzschmar, Hausbesitzer Fabrikant Otto Kunze, „ „ Aug. Hartel, Oberlungwitz, am 26. November MlMMsmmldswarst. Am 3. Adventssonntage, den 11. Dezember 1010, soll in der Kirche zu Oberlungwitz in der Zeit von vormittags ' 2^ Uhr bis >412 Uhr die KirchenvorstandsergänznugSwahl vorgc- nommen werden. Es sind für die Gemeinde Oberlungwitz fünf nnd für die Gemeinde Hermsdorf, Oberlungwitzer Anteiles, ein Kirchenvorsteher zu wählen. Ordnungsgemäß haben aus dem Kirchenvorstande der Parvchie Oberlnngwitz auszuscheiden die Herren » As ' 8 8 H ZF " össts billigste ös^uZscjuslls I K» lllsiävrsloM, ° Konfektion ° örautausststtungen W W MÄNZ HF NBA ZruiM^voIIvvuron, I Uarkt, 1-°^ ' krsttingssusstattungen ° ° üoform-gsttstelion. thswM-L kermsnstr. " kdSMMtL Nollernes 0. xsLIereast«, Lter-Lestaaraat am Llatr«. Lassedaatc aoerknoat rorrll^lteder Mors: ick» klbM !. Ütisobmmi, Mckoer Lpttudäo, lnilmkl. -. luclm- lürndsri üiul llaünsr lsltoüilist. Orvsit« XusvatrI Io »Uon äor Tu k^sisvll von 12—3 UNr, ivvlo L I» Von S Udr ok tLxUok rotckrv irr 8p«ri»IxvrIc1»1eL. »ood»OdiuussvoN XUKv. 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