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scn Arbeit gen in der nwebers in Joche» alt. l Frenzels, an Alter- Marr. B. liaiie Teich i Schmie- r. Anquü edr. Ernst er Kirsch; err Rector e Tochter. Nür. Carl tlob Rost, begüterter ler, B, u. des Mstr, 'chter, 18. P Trepte, Ik. alt. - Noether n. alt. — li. alt. - >ter, 1 I. Postillons ubcrccht. ' Zeidler. ir näch- rück. Wochenblatt für Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg, Moritzburg und deren Umgegend. Redigirr unter Verantwortlichkeit der Verleger E. Förster in Pulsnitz und Th. A. Hertel in Radeberg. WO« 30« Freitag, den 27. September. 1850« Diese Zeitschrift erscheint jeden Freitag in einem ganzen Bogen und kostet vierteljährig 7 Ngr. 5 Pf. xr«enumer»na». — Bestell» ungen, Inserate aller Art, welche die gespaltene Zeile mit 8 Pfennigen berechnet werden, und in Pulsnitz und Radeberg spätestens bis Diens tags Abends, in Königsbrück, Radeburg und Moritzburg bis Dienstags Nachmitt. abzugeben sind, nehmen in Pulsnitz und Radeberg die Heraus geber, in Königsbrück der Kaufmann Andreas Grahl, in Radeburg der Buchbinder Günther, in Moritzburg die Post-Expedition, in Großenhay« der Buchbinder Hohlseldt, so wie alle Postämter an. Bekanntmachung. Da zu Folge cingcgangcncr Anzeigen neuerdings wiederholt Falle vorgekommcn sind, in denen, namentlich auf dem Lande Proniessenscheine zur Badischen Lotterieanleihe ausgeboten worden, so findet sich die unterzeichnete Kreis-Direktion veranlaße die nachstehende Bekanntmachung und Warnung nochmals zu veröffentlichen. Dresden, am 12. September 1850. Köngliche Kreis - Direktion. Müller. Bekanntmachung und Warnung. Bei der Königlichen Kreis-Direction zu Dresden ist neuerdings zur Anzeige gelangt, daß in verschiedenen Provinzial-Blättern, z. B. im Pimgischcn Wochenblatte, unter der Aufforderung zu Uebcrnahme einer Agentur „für ein lucratives Geschäft," und unter dem Versprechen besonderer günstiger Bedinungen, Promessen-Offerten auf die Badische Lotterie Anleihe erfolgen. Wenn nun fchon solche versteckte Aufforderungen gegen die Reellität des ausgebotencn Geschäfts gerechten Zweifel zu erregen geeignet sind, so tritt noch hinzu, daß das sogenannte Promcssenspiel sowohl überhaupt, als insbesondere die Feilbietung von Pro messen-Scheinen, Idurch die Anordnung unter pet. 4. der unterm 17. September 1836 (Gesetz- und Verordnungs-Blatt von 1836 214) erlassenen Bekanntmachung ausdrücklich untersagt worden ist, und vermöge der Natur dieses Spiels ebenso von der Vorschrift im §. 1 des Gesetzes gegen die Thcilnahme am Lotto und den Vertrieb auswärtiger Lotterie-Loose vom 4. December 1837 betroffen wird. Hieraus folgt aber zugleich, daß die Veröffentlichung von Promessen-Offerten der Ausbietung von Loosen einer unerlaubten Lotterie gleich zu achten und deshalb, soweit es sich dabei um Benutzung hierländischer Blätter handelt, auch selbst in dem Falle für unzulässig zu achten ist, wenn die Feilbietung von einem Ausländer und vom Auslände aus erfolgt. Die Königliche Kreis-Direction findet sich daher veranlaßt, hiermit vor Uebcrnahme solcher Agentur-Geschäfte, sowie über haupt vor jeder Betheiligung an dergleichen Anerbietungen und etwaiger Vertreibung von Promessen-Scheinen, Loosen oder sonstigen derartigen Papieren, zu warnen, zugleich aber auch die Polizei-Behörden aufzufordern, vorkymmenden Falls alles Ern stes dagegen einzuschreiten. Dresden, am 14. Januar, Königliche Kreis - Direktion. Müller. Hartmann, 8eor. Bekanntmachung. die Wahl des Vertreters des Handels- und Fabrikwesens im ersten Wahlbezirke, sowie dessen Stellvertreters betreffend. Nachdem der Unterzeichnete, höheren Orts, zu Leitung der für die zweite Kammer der zu dem gegenwärtigen ordentlichen Landtagcversammelten Stände des Königreichs nöthig gewordenen Wahl eines Vertreters des Handels- und Fabrikwesens im ersten Wahlbezirke, sowie eines Stellvertreters für solchen, als Wahlkommissar, bestellt worden ist, so bringt derselbe Solches, nach Maaßgabc der Bestimmung §. 8 der Verordnung von? 3. Januar 1842, die Ausführung des Gesetzes wegen der Wahl der Ver-