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—-V- Freitag den 15. April. 1892 Amtsblatt -er Lönigl. Amtshauptmaunschast Flöha, des König!. Amtsgerichts und des Stadtrats m Frankenberg. «. DK. vr. Meck, Blirgermeister. VIP tke». 36 - 32 - « Dienstag», lerstagS und -fehle KSse- rneu neu- Erfiheiill Ll>ltch, «U iluSnahmr d«r Lonil- und grsttagt, ad«uds silr drn f»l< Mndkii Tag. Preii vicrlcljührlich l M. so Psg., monatlich so Pfg„ «tVl-Nrn. sPfg. Brstrünn-cv mhmm all« Post- anftaltcn, Paftbalen ^md dl« Auigabc- Vollen diZ Tage- dlaltcS.in. Jnferal-Gkbühicn 7 Mngultlge Sorpn»- Yeilr od. deren Ra:,n7 10 Pfg. ' Magesaxdt und Reklamen unter dem ' NedaNtonSstrlch «M». Nachweis Offerten-Annayn.. »r, Inserat Ski Pf, «ktra. Klelnfter Inseraten- ' »etr^ 20 Pf,. N»mpllil«rte Knserate nach defan derem Larts. irnnt, t. g, empfehle loLvo, ^ezirksM^ Will Dir Gott ein Kreuz auslegen, O so trag' es mit Geduld! «us dem Kreuz blüht Dir ein Segen, Auch aus ihm spricht Gottes Huld. Selten hat ein Herz gefunden Seinen Golt in frohen Stunden: Erst nach heißem Thränenlauf Hebt der Blick sich himmelauf. Bekanntmachung. Die diesjährige Feier des Geburtstages Tr. Majestät des Königs soll hierselbst in folgender Weist begangen werden: 1. Früh 6 Uhr Weckruf durch die Straßen der Stadt, ausgeführt vom Stadtmusikchor. 2. Früh 7 Uhr Glockengeläute. 3. Mittags von ^12 bis Hl Uhr Festmusik auf dem Marktplatze. , Zur Feier -es Geburtstages Sr. Majestät -es Königs wird Sonnabend, den 23. dieses Monats, Abends 7 st Uhr im Gasthof zum Rotz hierselbst ein stattfinden. r^st>/örden von Stadt und Land und deren Mitglieder, die Lehrercollegien, Corporationen, Innungen, Vereine, Gesellschaften un- Ulle, weiche sich sonst an dieser patriotischen Feier zu betheiligen wünschen, aus Stadt und Land, werden hierdurch zu möglichst zahlreicher Dhellnahme ergebenst eingeladen und gebeten, sich baldgefälligst in einer der im Gasthofe zum Roß, im Rathskeller, in der Seidelei, im Deutschen Hause und in der Egger'schen Schankwirthschaft ausliegenden Listen einschreiben zu wollen. . Korporationen, Innungen, Gesellschaften und Vereine, deren Vorsteher sich an dem Festmahl betheiligen, bitten wir, ihre Fahnen und Standarten nn Saale bei der Büste Seiner Majestät des Königs aufzustellen. Frankenberg, am 12. April 1892. Wiegand, Oberamtsrichter. Selbst in Nächten, noch so trübe — Glaub's nur trotz der Menschen Spott, Leitet Dich die ew'ge Liebe, Bleibt ein Vater Dir Dein Gott. Bleibe drum auch Du in Zeiten, Drin Du Schweres mußt erleiden, Drin des Schmerzes Thräne rinnt, Sein ergebnes treues Kind. Hast Du still Dein Kreuz getragen, Gleich dem Herrn, bis Golgatha, Dann wird Dir ein Morgen tagen, Wie Dein Äug' noch keinen sah. Heller Glocken Lustgetöne, Frühlingspracht in voller Schöne Wird nach letztem Leidensschlag Grüßen Dich am Ostertag! mitzugeben, z. B. wenn die Pakete leicht verderbliche Gegenstände enthalten oder wenn sie an nahe bei dem Postorte wohnende Personen gerichtet sind, von wel chen auzunehmen ist, daß sie Wert darauf legen, die Pakete noch an demselben Tage abholen zu können oder wenn sonstige Empsänger behufs derartiger Ab holung einen bezüglichen Wunsch ausgesprochen haben. -f Die alljährlich zu beobachtende Thatsache, daß eine Anzahl ausgehobener Rekruten der deutschen Ar mee sich schon vor ihrer Einstellung zum aktiven Trup penteil verehelichen, giebt Veranlassung, darauf auf merksam zu machen, daß zu einer derartigen Verhei ratung die Ausstellung eines Konsenses beim zuständigen B zirkskommando nachzusuchen ist. Ferner bemerken wir, daß weder die Ehefrau des betreffenden Rekruten, noch die aus der Ehe entsprossenen Kinder Anspruch auf Unterstützung durch den Staat oder an die Ge meinde haben. Auch wird während der aktiven Dienst zeit keine Rücksicht auf die Verheiratung genommen, sondern der Betreffende stets als unverheiratet betrach tet. Ein Anrecht auf vorzeitige Entlassung erwirbt derselbe dadurch ebenfalls nicht. f Wir werden um Ausnahme folgender Notiz ge beten: Eine schwer auszurottende, im allgemeinen In teresse sehr za beklagende Plage, worüber besonder» die Revierinhaber fortgesetzt Klage führen, sind die verabscheuung-würdigen Nachstellungen» mit welchen eine Klasse von Lungerern der Tierwelt im Freie« nachgehl. Gegenwärtig treiben namentlich die Vogel steller wieder ihr elende- HanduE. Trotz aller Wachsamkeit gelingt eS sehr selten, dieser Leute hab haft zu werden; eS ist sehr wünschenswert, daß jeder Wohlgesinnte auf feinen Spaziergängen, oder wen« er sich im Freien bewegt, dieser Sorte Menschen er« wachsames Ange schenkt. , . . f Bei dem Beginn der Bauzeit nehmen wlrBer- bahnen bedingt wurden. Es wird sich deshalb em- ! pfehlen, von dem bisherigen Formular keine größeren Bestände zu halten, als ungefähr in dem Vierteljahre zwischen der Bekanntmachung und dem Inkrafttreten der Verkehrsordnung aufgebraucht werden können. Für das neue Frachtbriefsormular ist die Verwendung von weißem Schreibpapier» bei Eilgut mit roten Streifen, vorgeschrieben. Das Papier soll nach den für amt liche Papierprüsungen erlassenen Vorschriften der Festigkeitsklass: 3 und der Stoffklasse 1Il entsprechen, diese Beschaffenheit als Wasserzeichen führen und für je 1OOO Bogen (4000 Frachtbriefe) ein Gewicht von mindestens 34 kg haben. Zwar wird sich der Ver kaufspreis der Frachtbriefe infolgedessen etwas höher stellen, aber die großen Unzuträglichkeilen werden auf hören, die die Verwendung billigen und dünnen Pa« pieres von mangelhafter Haltbarkeit sowohl für das Publikum als für die Eisenbahnen bisher vielfach mit sich gebracht hat. Uebrigens ist in der neuen Verkehrsördnung vorgesehen, daß für regelmäßig wie- d-rkehrende Transporte zwischen bestimmten Orten vereinfachte Formulare zugelassen werden können. f Bekanntlich werden an Sonn- und Feiertagen Pakete nach den Landorten von den Landbriefträgern nicht bestellt, sondern den Empfängern erst am näch sten Tage zugestellt. Um nun den Landbewohnern wenigstens in besonderen^ällen Gelegenheit zu bieten, ihre Pakete an solchen ^Tagen selbst von der Post abholen zu können, sind ßie fraglichen Bestimmungen wie folgt adgeändert wyrden: Begleitadressen zu Paketen, welche wegen ihres zu hohen Gewichts auch an den Werktagen von den Landdriefträgern zur Be stellung nicht mitgenommen werden, werden von jetzt ab auch an Sonntagen rc. bestellt. Ferner soll nicht ausgeschlossen sein, auch andere Begleitadressen de« Lanvbriesträgern an Sonntagen rc. ausnahmsweise 4. Während des Tage- Schmückung der öffentlichen Gebäude durch Flaggen. 5. Abends festliche Beleuchtung des Marktplatzes. 6. Abends 7z Uhr Festessen im Saale des Gasthauses zum Roß. Unsere Mitbürger werden ersucht, ihre TheUnahme an der Feier durch allgemeine Schmückung der Häuser zu bethätige«. Frankenberg» am 12. April 1892. Der Stadtrat h. »r Beck, Bürgermstr. tag, von er'S Re- 1 guter g. Roll- Kummete, Möbels, , Regale, and- und -derbetten, n, Cigar- :-Nähma- ndere. onator. itzweine, kiqueure Perstko-, stehlt midt. Örtliches und Sächsisches. Frankenberg, 14. April 1892. f Die Generaldirektion der sächsischen Staatseisen bahnen hat den Sommerfahrplan bereits ausgegeben; derselbe tritt mit 1. Mai in Kraft. Es sei an dieser Stelle aus den zahlreichen Aenderungen und Erweite rungen, die der neue Fahrplan für den sächsischen Bahnverkehr bringt, erwähnt, daß auf unserer Strecke Chemnitz Hainichen-Roßwein folgende teilweise früher schon von uns gemeldeten Neuerungen eintreten. Es wird ein neuer Zug eingelegt, welcher 11 Uhr 38 Minuten vormittags Chemnitz verläßt, 12 Uhr 14 Minuten in Frankenberg und 12 Uhr 29 Minuten in Hainichen eintrifft. Die Rückfahrt nach Chemnitz nimmt dieser Zug 1 Uhr mittags ab Hainichen, 1 Uhr 16 Minuten ab Frankenberg, in Chemnitz 1 Uhr 48 Minuten eintrrffend. Der 9 Uhr 57 Minuten abends in Hainichen von Roßwein eintreffende Per sonenzug w»rd wochentags bis Frankenberg weiter geführt, während Sonn- und Festtags der schon in den letzten Sommerhalbjahren zwischen Chemnitz und Hainichen verkehrende Nachmittags Extrazug 2 Uhr 43 Minuten nachmittags Chemnitz verläßt und abends 10 Uhr 10 Minuten die Rückfahrt aus Hainichen bis nach Chemnitz nimmt. Die von zahlreichen Gesuch- stellern au- Hainichen und Frankenberg zu möglichst allen Personenzügen erbetene 4. Klasse wird einigen Lügen mehr al- bisher beigegeben. Wir kommen demnächst, kurz vor dem 1. Mat, eingehend darauf '^^Wie schon früher erwähnt, erfährt durch die neu/ Berkehrsordnung für di- Tis-nba^ landS auch da, Frachtbriesformular « Uunge^ besonders durch die neuen für das PubUkum günsti- gern, Bestimmungen über Re Haftpflicht der Elsen- bertstr. ellev, Haler, lche«, rc. em- «ät. R-rge. md Nach laß ich von »Ä stellt habe. Nägler, llbertstr. 52 Pf, 44 - 36 - 30 - 32 - 36 -