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.Zernsprecher Am Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reilhenbrand. Siegmar. Neustadt. Rabenstein und Rottluff Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11). sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 16 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Arrzeigeu-Arurahme in der Expeditton bis spätestens Freitays nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. verelnslnserate müssen bis Freitags nachmittags S Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. As 48 Sonnabend, den 4. Dezember 1915 Nachstehende Verordnung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, den 3. Dezember 1915. Die Gemeindevorstande. Zuteilung einer Sondermehlmarke und teilweise zeitweilige Aushebung des Kuchenbackverbots im Bezirke der Amtshauptmannschast Chemnitz. I. Um die Weihnachtsbäckerei in einem den Zeitverhältnissen entsprechenden Maße zu ermöglichen, wird jeder im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz wohnhaften Person, gleichviel welchen Alters, auf Verlangen eine Mehlmarke zugeteilt. die in der Zeit vom I. bis 24. Dezember 1915 zur Ent. nähme von 600 x Weizenmehl berechtigt. Eine gleiche Mehlmarke wird außerdem solchen Haus haltungen. die Familienangehörige beim Heere oder bet der Flotte haben, auf Verlangen für jede Militär- person verabfolgt, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die Militärperson den Hausstand der be treffenden Familie geteilt hat. Die Selbstversorger erhalten auf Verlangen die gleiche Mehlmarke. Sie dürfen das Mehl nicht In der Zeit vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an wird dm Bäckern und Konditoren sowohl die Bereitung von Huchen, Stollen usw. aus dem ihnen von Haushaltungen zur Verfügung gestellten Mehl, als auch das Ausbacken von Backwaren aus Teig gestattet, der von anderen als dem Bäcker oder Konditor bereitet ist. Die Bestimmungen in den 88 5 und 6 der Bekanntmachung des Koinmunalverbandes über die Bereitung von Backware vom 12. August 1915 (Chemnitzer Tageblatt Nr. 224) werden für diese Zeit. soweit sie entgegenftehen, aufgehoben. Chemnitz, den 26. November 1915. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Gemüse- re. Verkauf. Solange der Vorrat reicht, findet im hiesigen Freibanklokal der Einzelverkauf Zucker Erbsen Bohnen Kakao bester Güte geräucherter Speck Montags nachm, von 2 bis 4 Uhr Vs kx 28 Pf. V- lc§ 50 Pf. V- 50 Pf. Vs Ke 250 Pf. Vs Ke 240 Pf. (kann nur noch in I-Pfund-Stücken an die hiesigen Ortseinwohner statt. Abgezahltes Geld und Einschlagpapier ist mitzubringen. Der Butterverkauf findet im Buttergeschäft von Paul Hirsch hier, Hohmsteiner Straße 20. gegen Vorzeigung des Brotmarkenheftes statt. Preis Vs Pfund 1 Mk. 28 Pf. Des geringen Bestandes halber kann auf Brotmarkenhefte bis zu 3 Personen nur V« Pfund und über 3 Personen Vs Pfund Butter abgegeben werden. Abgezähltes Geld ist mitzubringen. Reichenbrand, den 3. Dezember 1916.Der Gemeindevorstand. Bitte! Wir beabsichtige» auch i» diesem Jahre, unseren im Felde stehenden wackeren Truppe» durch »Übersendung von Liebesgabe», als: Zigarre», Zigaretten, Tabak, Schokolade und Cognac re. eine Weihnachtssreude zu bereite». Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedürfe» wir erheblicher weiterer Mittel. Wir wenden uns deshalb hiermit erneut an unsere geehrte Einwohner schaft mit der höfliche» Bitte, dieses Liebeswerk durch freiwillige Geldspende», welche bei der hiesige» Gemeindeverwaltung in Empfang genommen werde», zu fördern, wie das schon bisher in dankenswertester Opfcrwilligkcit ge schehen ist. Siegmar, am 18. November 1915. Der Kriegsfürsorge-Ansschutz. Klinger, Vorsitzender. Versteigerung. Dienstag, »en ,. Dezember ISIS, vormittag II Uhr sollen Im hiesigen Rathause 2 diebessichere eiserne feuerfeste Zeichnungsschränke meistbietend gegen sosortige Barzahlung öffentlich versteigert weiden. Die Bieter wollen sich bereit» vorm. 10 Uhr im Rathause -insind-n. Siegmar, 4. Dezember ISIS. Der Bollstrelkungabeamte. Brotkartenausgabe in Rabenstein. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 6. Dezember 1915 bis mit 2. Januar 1916 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarken hefte Sonntag, den 5. Dezember 1915 ln der Zeit von 10Vs —12 Uhr vormittags ln den bekannten Ausgabelokalen durch die Vertrauensleute. Bezirk 10 (Julius Karte) gibt seine Brotkarten von jetzt ab in Köhlers Restaurant aus. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe- stauen) zu erscheinen. ^ An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behlnderungsfällen (als An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zelten werden Brotkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haltshaltungsoorstände — Aepfelverkauf am Montag, den 6. Dezember 1915, von vormitt. 10 Uhr ab, Bahnstation Niederrabenstein (Industriebahn). Gute Tafel-Aepfcl Vs Zentner 8,25 Mk., 1 Zentner 16 Mk. Rathaus, Zimmer 5, ausgegeben. Gefäße und abgezähltes Geld sind mitzubringen. Der Gemeindevorstand zu Rabenftein, am 2. Dezember 1915. Bekanntmachung. Am I. Dezember d. I. war der 4. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen und der letzte Termin des Schulgeldes fällig. Die pünktliche Abentrichtung dieser Steuern muß jetzt Ehrensache jedermanns sein,^da die Gemeinde großen Anforderungen gerecht werden muß. Die Abführung dieser Anlagen und des Schulgeldes hat deshalb zur Vermeidung des Zwangsvollstrecknngsverfahrens bis zum 15. Dezember 1915 zu erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenftein, am 2. Dezember 1915. Fundamt Rabenstein. Gefunden: 2 Geldtaschen mit Inhalt. 1 Kinderschlitten. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 3. Dezember 1915. Gemüse- rc. Verkauf in Rottluff. Mittwoch, den 8. Dezember lSl5, nachmittags von 2 Uhr ab erfolgt Einzeloerkauf von Bohnen Vs k§ 50 Pfg., Erbsen Vs K§ 50 Pfg., Kaffee Vs k§ 1 Mk. 75 Pfg., Kakaopulver Vs k§ 2 Mk. 20 Pfg., Kakaopuloer 100>§°Dose 45 Pfg., Nudeln Vs k§ 50 Pfg., Zucker Vs k§ 30 Pfg. an die minderbemittelten Ortseinwohner in der hiesigen Schule Zimmer Nr. I. Für den Verkauf müssen von 11 —Vsl Uhr Marken im Meldeamtszimmer des Gemeindeamtes entgegengenommen werden. Diese Marken sowie die erforderlichen Gefäße und abgezahltes Geld sind mitzubringen. Rottluff, am 1. Dezember 1915. Der Gemeindevorstand. Gemeindesteuer-Ordnung. Nachdem die königliche Amtshauptmannschast unter Mitwirkung des Bezirksausschusses die Ge- meindesteucr-Ordnung siir die Gemeinde Rottlllss genehmigt hat, liegt dieselbe von, 7, Dezember d, Z. ad 14 Tag- lang zur Einsichtnahme im hiesigen Gemeindeamt! — Kassenzimmer — während der ge- wohnlichen Geschäftszeit ans. Rottluss, am 20. November ISIS. Der Gemeindevorstand. Polizeiverordnung, vorübergehende Ergänzung der Fcuerlöschordnung für die Gemeinde Rottluff betr. Mit Zustimmung des Gemeinderates wird als vorübergehende Ergänzung des 8 1 Absatz 1 der Feuerlöschordnung für die Gemeinde Rottluff vom 24. Mai 1901 folgendes angeordnet: I. Für die Dauer des derzeitigen Kriegszustandes gehören alle am 15. November 1915 im 22. bis mit 50. Lebensjahre befindlichen männlichen Ortscinwohner der in der Gemeinde Nottlufs bestehenden Pflichtfeuerwehr an, soweit nicht gesetzliche Besteiungsgründe vorliegen. II. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. bestraft. Rottluff, am 12. Oktober 1915. Der Gemeindevorstand. Sitzung des Gemeinderats zn Rabenftein am 30. November 1915. Anwesend der Gemeindevorstand und 17 Mitglieder. 1. wird Kenntnis genommen: s. von den eingegangenen Liebes gaben und deren Absendung an die Truppenteile. Den edlen Gebern wird der herzlichste Dank ausgesprochen, b. von dem Sachstande der Butterbeschasfung und die Einrichtung des Verkaufs, sowie von der sonstigen Nahrungsmittelbeschasfung; c. von der Genehmigung der Zuwachssteuer-Ordnung, die mit der neuen Gemeindesteuer-Ordnung zusammen zu drucken beschlossen wird; ä. von der Einladung des Gemeindeversicherungsverbands Leipzig zur Hauptversamlung am 6. Dezember d. I. 2. werden die Vorschläge des Armenausschusses gutgeheißen und zum Beschluß erhoben. 3. wird einem Ansuchen um Zahlungsverlängerung unter gewissen Bedingungen entsprochen. 4. In einer Grundstücks-Kaufsache muß nach Lage der Verhält- niste von der Einforderung einer Wertzuwachssteuer Abstand ge- nommen werden. 5. wird der Einbau eines Absperrschiebers in die Hauptzuleitung der Wasserleitung genehmigt. 6. Der Lösung des Vertrags mit der allgemeinen Ortskranken- Kaste hier wird unter den gestellten Bedingungen für 31. Dezember ds. Jhrs. zugesttmmt. 7. wird als HUfsexpedient ab 1. Januar 1916 der Gemeinde- HUssexpedtent Meyer aus Schönheide gewählt. Rabenftein. Bei der hiesigen Gemeinde-Sparkaste wurden im Monat November d 1.132 Einzahlungen im Betrage von 12698 Mk. 26 Pf. geleistet; dagegen erfolgten 96 Rückzahlungen im Betrage von 14009 Mk. 84 Pfg. Eröffnet wurden 25 neue Konten. Zinsbar angelegt wurden einschl. bei Banken — Mk. Die Gesamteinnahme betrug 13234 Mk. 89 Pfg., die Gesamtausgabe 14009 Mk. 84 Pfg. und der bare Kassenbestand am Schluffe des Monats 4181 Mk. 03 Pfg. Der gesamte Geldumsatz im Monat Novbr. beziffert sich auf 27214 Mk. 73 Pf. Die Sparkaffe ist an jedem Wochentage von 8—12 Uhr vorm, und 2—6 Uhr nachm., Sonnabends von 8—3 Uhr durchgehend, geöffnet und expediert auch schriftlich. Alle Einlagen werden mit 3Vs"/» ver zinst und streng geheim behandelt. Rottluff. Die hiesige Hauslistensammlung „Winterspende 1015" des Roten Kreuzes im Königreich Sachsen hat einen Ertrag von 183 Mk. 7 Pfg. gebracht. Den Gebern und Sammlern wird an dieser Stelle nochmals gedankt. Rabensteln. Aeder die Kapelle des II. Ers.-Bat. Nr. 181 aus Burgstädt, welche am 9. Dezember im Goldnen Löwen ein Konzert gibt, schreiben auswärtige Blätter folgendes: „Genannter Kapelle geht ein hervorragender Ruf voraus und sind auswärtige Blätter, wo das Korps konzertiert hat, des Lobes voll. Und auch mit Recht, denn was jedesmal das mit viel Kunstverständnis zusammengesetzte Programm bietet, sind Glanzleistungen ersten Ranges. Herr Musik- letter Wenger ist stets darauf bedacht, nur Kompositionen erster Meister zu Gehör zu bringen, es ist eine Freude, ihn interpretieren zu sehen, wie er die Klangwelt der Musik vor dem aufmerksamen Hörer erstehen läßt. Er ist stets bestrebt, den verehrten Konzert besuchern Genüsse auserlesenster Art mit vollen Händen darzubieten. In allen Vorträgen liegt ein Schwung und eine Anschaulichkeit, die eine starke, unmittelbare Wirkung ausüben. Durch die prächtige Art der Einstudierung und temperamentvolle, großzügige Darstellung hinterlassen die Darbietungen einen langen schönen Eindruck. Aber nicht nur Orchester stücke, nein auch in Solis wird Außerordentliches geboten. Vor allem Kamerad M. Lange in seinen humoristischen Vorträgen. Er ist der Heid des Abends. In seiner virtuosen Kunst und unvergleichlichen Komik erobert er im Fluge die Herzen der Zu hörer. Auch der Lautensänger Kamerad Koch verdient erwähnt zu werden. Mit seinem sehr ansprechenden Organ von ganz annehm, barer Kraft und Fülle im Vortrag seiner Lieder ruft er nicht enden wollende Ovationen hervor. Kamerad Rosen ha in in seinen Violin- solis leistet Vorzügliches. In ihm lernt das Publikum einen vor- trefflichen Künstler kennen, der sein Instrument vortrefflich beherrscht. Die elektrische Beleuchtung hat seit Einführung der Metall drahtlampen infolge ihrer Wirtschaftlichkeit weite Abnehmerkreise erobert. Das Bedürfnis nach guter und reichlicher Beleuchtung wird immer größer. Dem erhöhten Lichtbedürsnis der Verbraucher steht aber die Höhe der zu zahlenden Stromverbrauchskosten gegenüber. Von Zeit zu Zeit werden Verbesserungen an den Lampen gemeldet,