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Verordnungsblatt der KreiShauptmanuschaft Bautzen zugleich a.'S Konsistorialbehörde der Tberlausitz. Amtsötatt der Amtchauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Nutzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bemstadt und Osiris des Hauptzollamts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderüte zu Schirgiswalde und SSeißenderg. Organ der Handels- nnd Gemerbekammer zu Zittau. ' verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr.) — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Bautzen. Fernsprechanschluß Nr. Die Bautzener Nachrichten erscheine«, mit Ausnahme der Sonn, und Festlage, täglich abeodr. Preis des oiekteljdhelichcn Aboua«m«o>» 3 JnsertiooSgebühr sür du, Raum einer Priit. Spaltzeile gewöhnlichen Satzes iS z, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Say «ntivrechend teurer. SiachwklSgebÜhr für jede Anzeige ua» Insertton 20 Pfg., für bneilicht «u-rkiinitsericilniig IO Psg. (und Porto). AAk" Nur bis früh 10 Uhr cingcheude Inserate finden noch in dem abends er« scheinenden Blatte Elufnahlne. 'Inserate nehmeu die GeschäslSstelle de» Blatte» und die Aunoncenbureau» an, desgleichen die Herren Walde io Löbau, Llauß i» Weißenberg Lippitsch in Srl)irgiswalde, Gustav üröling iu Bernstadt, Buhr in König-Hain bei Ostritz. Reußner in Ober-Cnnnersdors und von Lindenau in Pulsnitz. MU Dir. 58. Donnerstag, den 14. März abenv». rn Musterungsgeschäst uild Zurückstellunftöverfahren im Aushcbuugs- bezirke Bautzen. Musteruugsgeschüft. DaS diesjährige Musterungsgeschäst findet an svlgenden Orten und Tagen statt! L) in „im Hotel König Albert" — Eingang von der BiSmarckstraße — von vormittags '/,1O Uhr an: Freitag, den >3- März, für die im Jahre 1882 nnd 1883 geborenen Mannschaften auS der Stadt Bischoiswerda; Sonnabend, den 1-1. März, für die im Jahre 1881 nnd früher geborenen Mannschaften aus der Stadt Bischofswerda, sowie sür die Orte Belmsdvrs, Burkau, Demih-Thnmitz, Cannewth bet Demih und Geihmannödorf mit Pickau; Montag, den I tt. März, für die Orte Frankenthal, Goldbach, Großdrebnitz, Großharthau, Großhähnchen M.S., Großhähnchen O.S., Kleindrebnitz, Kyuitzsch, Leutwih, Medewitz, Neuschmöllu, Niedervutzkau nnd Oberputzkau; Dienstag» den 17. März, für die Orte Pannewitz a. T., Pohla, Pottschapplttz, Ram menau mit Schandors und Röderbrunn, Rothnauslitz, Schmölln, Schünbmnn M. S-, Schönbrunn O. S-, Spittwitz mit Reuspittwitz, Stacha, Taschendorf, Tröbigau, llhyst a- T., Weickersdorf und Wölkau; 2) in OI»«ro«»N1roIi 1». 8. im Gasthof „zur Krone" von vormittags 8 Uhr an: Mittwoch, den 18. März, für die Orte Ricdcrneukirch nnd Oderneukirch O. S.; Donnerstag, den lv. März, sür die Orte Oberneukirch A. A., Obernenftrch St. A., Ringenhain M. S., Ringenhain O. S-, Steinigtwolmsdorf, Tautewalde und Weis«; ») in 8el>1ra1»iv»iav im Gasthof „zum Grbgericht" von vormittags 8 Uhr an: Freitag, den SO. März, für die Stadt Schirgiswalde nnd die Orte Bederwitz, Callenberg, Carlsberg, Wehrdorf und Wilthen; Sonnabend, den 21. März, für die Orte Crostau, Eulowitz, Halbendorf i. G-, Jxgerödorf, Kirschau, Kleinpostwitz, Neuschirgiswalde, PeterSbach, Nodewitz, Sohland a.Sp., Sora, Suppo und Wurbts: 41) in Ili«8t-K«l1»! im „Herrschaftlichen Gasthof von vormittags 8 Uhr an: Montag, den 2». März, für die Orte des vormaligen Gerichtsamtsbezirks Königs wartha, alS: Camtnau, Caßlau, Commeran bei Köntgsivartha, Doberschütz bei Nesch witz, Droben, Entrich, Guhra mit Neuguhra, Holscha mit Holschdubrau, Jeßnitz mit Neujehnitz, JvhnSdorf, Königswartha, Lauske mit Neulauske, Lippitsch, Loga, Lomske bei Mittel mit Crosta, Lomske bet »Neschwitz mit Lissahvra, Luga mit Posthorn und Nenluga, Luppa mit Lltpvednbrau und Bocka, Milkel nilt Teicha, Milkwttz mit Groß- und Klembrösern, Neschwitz, Neudorf b. Königswartha, Neudorf bei Neschwitz, Niesen- dorf, Oppitz, Puschwitz mit Neupuschwitz, Quoos, Saritsch, Truppen, llebtqau init Krinitz, Wetdlitz mit Pannewitz, Wessel, Wetro und Zescha; 5) in Wnuervn „im SchiitzcnhauS" von vormittags 8 Uhr an: Dienstag, den 24. März, für die tm Jahre 1881 und früher geborenen Mannschaften aus der Stadt Bautzen, sowie die im Jahre 1882 geborenen Mannschaften auS der Stadt Bautzen mit den Anfangsbuchstaben A bis mit H ihres Familiennamens, aus schließlich der Seminaristen: Donnerstag, den 2U. März» für die im Jahre 1882 geborenen Mannschaften aus der Stadt Bautzen mit den Anfangsbuchstaben I bis mit Z, ausschließlich der Seminaristen, aber einschließlich der Strafanstaltsaefangeueu; Freitag, den 27. März, für die im Jahre 1883 geborenen Mannschaften aus der Stadt Bautzen mit den Anfangsbuchstaben 41 bis mit L ihres Familiennamens, und die gestellungspflichtigen Seminaristen deö landständischen und des katholischen Seminars, sofern sie in diesem Jahre nicht bereits außerterminlich gemustert worden sind; Sonnabend, den 28. März, 'ür die im Jahre 1883 geborenen Mannschaften aus der Stadt Bautzen mit den Anfangsbuchstaben M bis mit Z; Montag, den :»<> März, für die Orte Arnsdorf mit NcuarnSdorf, Anritz, Baruth, Basankwitz, Baschütz mit Zieschütz, Belgern, Berge, Binnewitz, Birkau, Blösa, Boblitz mit Neuboblitz, Bolbritz mit Alt- und Neubloascbütz, Jannowitz und Döberlitz, Bornttz mit Neubornitz, Brehmen, Briefing, Brießnitz, Brösa, Brohna, Buchwalde, Burk, Camina mit Grünbusch, Canitz-Christina, Cannewitz bei Baruth, Koblenz, Cölln, Commeran bei Klix, Cortnitz, Cosul, Cossern. Dahlowitz, Dahren, Daranitz, Denkwitz, Diehmen mit Neu diehmen, Doberschau, Doderschütz bei Plieskowitz, Dobranitz, Döbschke, Döhlen, Drauschko- Witz mit Brösang und Katschwitz, Drehsa, Dreikretscham, Dretschen und Dubraucke; Dienstag den «I.März, für die Orte Ebendörfel, Gantztg mit Kleingaußig, Gleina, Gnaschwttz, Göbeln, Göda mit Buscherttz, Golenz, tsiröditz, Groß- und Klein-Döbschütz mit Lehn, Großdubrau, Großpostwitz, Großsettschen, Großwelka, Grubdih mit Soculahora und Jeßnitz i. G-, Grubfchütz, Günthersdorf, Guttau mit »Neudörfel und Fleißig, Hainitz, Halbendorf a. d. Spree mit Geißlitz, Jenkwitz mit Klein jenkwitz und Jeschütz, Kauppa mit Jctscheba, Kleinbautzen, Kleindubrau, Kleinsörstchen mit Siebitz und Preßke, Kletnkunitz, Kletnsaubernitz mit Neudörfel, Kleinsetdau, Klcinscttschen, Kletnwelka Kolonie, Kleinwelka Dorf und Klix; Mittwoch, den 1. April, für die Orte Kreckwitz, Kronförstchcu, Kubschütz. Knmschütz, Leichnam, Libon, Litten, Lömischau, Lubachau, Luttowitz, Malschwitz, Malsitz mit Ncu- malfitz, Mehltheuer, Merka, Meschwitz, Mönchswalde mit Kleinboblttz, Muschelwttz, Nadelwitz, Naundorf, Nechern, Nedaschutz init Kleinpraga, Neudorf a. Spr. mit Ruhc- thal, »Niederguria mit Lubas, Niederkaina, Ntederuhna, »Nimschütz, Oberförstchen, Obergurig, Oberkaina, Oberuhna mit Löschau, Oehna, Paßditz init Zscharnitz, Pielttz mit Großkunitz, Pietschwttz, Plieskowttz, Pommritz, Preititz, Preuschivttz, Prischwitz und Purschwttz mit Neupurschwitz, Ouatttz und Rabitz; Donnerstag, dev 2. April, für die Orte Nachlau, Rackel, Radibor mit Grünbusch und Schwarzadler, Rascha, Rattwitz, Rieschen, Särchen, Salga, Salzcnforst, Schcckwftz, Schlungwttz^ Schmochtttz, Schwarznauslitz, Sdier, Seidau mit Schmole, Semmtchau, Smgwttz, Sollschwitz, Soritz, Sornßtg, Steindörfel, Stiebitz, Storcha, Strehla, Stroh- ^ü^!.^°Z?^.?kichnitz, Temtttz, Waditz, Wartha, Wawitz, Wetcha, Weißig, Weiß- nauslitz, Wuischke bei Pomurritz, Wutschke bet Baruth, Wurschen, Zischkowitz, Zockau und Zschtlltchau. Die mtt Führung der Rekrutierungs-Stammrollen beauftragten Behörden haben alSbald teder» Gestellungspflichtigen einzeln mittelst Vorladungö-Bogen schriftlich zu den betreffenden Tagen vorzuladcn und sich darüber von den Mannschaften durch Namensunterschrift Quittung er- tetlen zu lassen. Diese vorladungS Vogen sind alSdaun von den OrtSbehörden bei Vorführung der Militärpflichtigen im Musterungstermine an Stelle der Stammrolle zugleich als Lorstellungs- und Verlese-Listen zu benutzen und der Erfatz-Kommisfion auf Erfordern vorzulegcn. Alle Militärpflichtige«, auch wenn sie nicht noch besonders vorgeladen werden sollte«, haben mtt den Mannschaften desjentgen OrteS zur Musterung zu erscheinen, in welchem sie sich zur Stammrolle zu melden haben. Diejenigen, welche im Vorjahre zu einer Druppeugattung auSgehobe«, bis jetzt aber »och nicht zur Einstellung gelaugt oder welche überzähl^ geblieben sind, baben sich eben- snllS wieder zu gestellen. Ueber etwaige nachträgliche Anmeldungen zur Stammrolle sind unter Benutzung eines For- nmlarS — welches tn der RoeSger schen Buchhandlung tn Bautzen käuflich ist — Nachträge hierher rtnzur eichen. Von der persönlichen Gestellung vor der Ersatz-Kommission kann kein dazu Verpflichteter (mtt Ausnahme der von der Gestellungspflicht ausdrücklich Entbundenen) befreit werden, eS sei denn, bah der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht, was durch ein ärztliches and, soweit der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspoltzeibehördc zu beglau- btgenbes Zeugnis zu bescheinigen ist. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. dürfen aus Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung überhaupt befreit werden. VoiksschuUchrer und Kandidaten des volkSschnlamteS müssen, falls sie nicht von dein ihnen zustehenden Rechte, als Einjährig-Freiwillige zu dienen, Gebrauch machen, und sofern sie in diesem Jahre nicht bereits außerterminlich gemustert worden sind, die amtlichen VewetSstücke über ihre Befähigung für das Schulamt im Mustcrungötermine vorlegcn, die Seminaristen hingegen haben spätestens bis zum gleichen Zeitpunkte, soweit dies nicht schon geschehen, durch Einreichung entsprechender Gesuche ihre Zurückstellung auf Grund von § 32, 2k der deutschen Wehrordnung vom 28. November 1888 (Seite 646 des Gesetz- nnd Verordnungsblattes) zu beantragen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupien, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, welche am Musteruugstage mtt zu erscheinen haben, oder ein Zeugnis eines beamteten ArzteS beizubrtngen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche der Vorladung der Ortsbehörden bez. der gegenwärtigen Aufforderung zur Gestellung ohne einen von der Ersatz-Kommission als genügend anerkannten Grund nicht Folge leisten, werden, sofern sie nicht dadurch eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu Mark oder Hast bis zu 3 Tagen bestraft, eö können den selben auch die Bortelle der Losung entzogen werden. Ist diese Versäumnis tn böswilliger Ab sicht oder wiederholt erfolgt, so sind sie unbeschadet der von ihnen verwirkten Strafe als unsichere Dienstpflichtige zu behandeln. Anträge aus Zurückstelluug von der -Aushebung wegen bürgerlicher Verhältnisse sind möglichst bald, ocr,ehen mit Gutachten der Ortsbehörde, in einfachen Exemplaren portofrei hier einzureichen. Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sic von den Beteiligte« vor dem Musterungsgeschäst oder im Musterungstermine selbst angebracht find. Spatere Reklamationen dürfen nur dann beachtet werden, wenn die Bcranlafsung zu denselben erst nach Beendigung des MusterungögcschästS entstanden ist. Diejenigen Personen, zu deren Gunsten reklamiert wird, haben am Tage der Muste- »ung deö betreffende« Militärpflichtigen an MustcrungSstrlle mit zu erscheinen. D'e mit Führung der RekrutierungS-Stammrollen beauftragten Behörden werden veranlaßt, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Orts, deren Familienverhälinisse eine Zurückstellung derselben nötig erscheinen lasten, an das zu erinnern, ivas sie der deshalb etnzvmendenden Reklamation halber zu beobachten haben. Die Beteiligten haben die zur Begründung der Zurückstellungsgesuche geltend gemachten Tatsachen spätestens im Musterungstermine durch Gestellung von Zeugem Sachverständigen, beziv. Vorlegung obrigkeitlich beglaubig!» Urkunden zu beweisen. Nachträgliche Beweisführung wird nicht zugklaffen. Formulare zu den Rcklamationüantrügen können bei dem Unterzeichneten unentgeltlich ent nommen werden. Die Losung der im Jahre 1883 geborenen Militärpflichtigen findet für den ganzen Aushebungsbezirk Bautzen Freitag, den 3. April 1963, statt und beginnt vormittags i) Uhr im SchiitzcnhauS zu »mit««». Jedem Losnngsberechtigtcn steht es frei, dazu persönlich zu erscheinen. Für die Nichterschtencnen wird durch ein Mitglied der Ersatz-Kommission gelost. Jrdcr Militärpflichtige, gleichviel ob er sich tm I., 2. oder 3. Militärpfltchtjahrc befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein be sonderes Recht aus die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst. Durch diese freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorteile der Losnummer und gelangen tn erster Linie zur Aushebung. ». ZurückstellungSversahren. Die Zurückstellung der Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve, sowie dir ausgebildeten Landsturmpflichtigen zweiten Aufgebots wegen dringender häuslicher und gewerblich« Verhältnisse findet gleichzeitig im Anschlusse an das Musterungsgeschäft statt. Schließlich werden die OrtSvchördcn veranlaßt, zu Vermeidung einer Ordnungsstrafe btü zn 30 Mark, durch besondere Aufforderung und Bekanntmachung tn ihren Gemeinden darauf hin- zuwirken, daß die gestellungspflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinde z» den betreffenden MustcrnngStcrminen sämtlich rechtzeitig, sowie nüchtern und in reinlichem Zustande erscheinen. Die Vertreter der Ortsbchörden haben bchnfs etwaiger AuSknnftSerteiluna selbst a« Musterungsstelle so lange mtt anwesend zn bleiben, bi» der letzte Militärpflichtige ihrer Gemeinde entlassen ist. Bautzen, am 27. Februar 1903. Der Civilvorsitzende der König!. Ersatz-Kommission des Aushebungsbczirks Bautze», von Kirchbach. Auf Blatt 55l des hiesigen Handels eglster», die Firma Obcrlaufitzer Vrannkohlen-Gewerkschaft „Union" In Bautzen betreffend, Ist heule cingctragen worden, das, die Herren Kaufmann Max lllrtch ia Magdeburg und Rechtsanwalt 0r jur. Otto HaeuSler In Braunschweig nicht mehr Vorsitzender bez. stell vertretender Vorsitzender deS Gcubenvorftavde» sii d, sowie daß Herr RechtSanwalt vr. Böcker In Magde burg ,um Bo sitzenden und Herr Fabrikbesitzer vr. Röhlig In Magdeburg-Sudenburg zum stellvertretenden Vorsitzenden de« Grubenvorstaiide» bestellt worden sind. Bautzen, am 10. März 1903. Königliche- Amtsgericht. In dem KonkurSoccsahren über daS Vermögen deS Schuhmachermeistcr» Franz laver Bram» I« Bautzen wird eine GILubigerveisammlung elnberusen aus de« 21. Mürz 1903, vormittags 9 Uhr, zur Beschlußfassung über dl« Veräußerung des Warenlager» tm Ganzen. Bautzen, den IO Minz 1903. Könipltches Amtsgericht. Konkursverfahren. Ueber da» Vermögen de» Bäckermeisters Gustav Adols Schmidt In Bernstadt wird heute, am 10. März 1903, vormittag» 10 Uhr, da» Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Hugo Göhle In Bernstadt wird zum Konkursverwalter ernannt. KonkurSfordcrungen sind bl» zum 4. AP II 1903 bei dem Gerichte anzmnclden. E» wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung de» ernannten oder die Wahl «tue» «ndere» Scrwalter», sowie Über die Bestellung eine» GläublgerauSschusseS und etntrttcndcn Falle» üb« bi« »« j 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände aus de« 31. Mürz 1993, vormittag» 11 Uhr, und zur Prüfung der angemcldcten Forderungen aus de« 2«. April 1993, vormittag« 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache In Besitz haben oder zur Kontur»masst etwa» schuldig sind, wird aufgegcben, nicht» an den Gemeinschuldner zu verabfolg« oder zu leisten, aach die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von dcn Forderungen, für die sie «o» der Sach« abgefond«tte Befriedigung tn Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bi» zum 31. März 1ÜA Anzeige zu machen. Königlicher Amtsgericht zu Bernstadt.